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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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Wenn nicht alles täuscht, ist der Beschränkung auf vermeintlich neutrale betriebswirtschaftliche<br />

Grundsätze bei der Strompreisgenehmigung durch dieses Urteil die Grundlage entzogen. 878<br />

Ausgelöst durch eine Änderung der LSP879 überlegen die Preisreferenten der Länder zur Zeit (Frühjahr<br />

1993), die Abschreibungen in Zukunft nur noch auf die tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

zu genehmigen und den Inflationsausgleich über die Verzinsung des bnK zu ermöglichen. Eine solche<br />

Regelung wäre ein großer Schritt hin zu einer Rentabilitätsregulierung nach amerikanischem Vorbild.<br />

5.2.2.4 Die Praxis der Preisaufsicht am Beispiel Nordrhein-Westfalens<br />

In NRW gibt es seit einigen Jahren einen eigenen Erhebungsbogen, der in seiner Detailliertheit über den<br />

K-Bogen hinausgeht und ständig weiterentwickelt wird. Er enthält ca. 300 technische und wirtschaftliche<br />

Daten des Unternehmens für jeweils drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre. 880 .<br />

Außerdem gibt es in NRW seit 1987 keine Erstreckungsgenehmigungen mehr, nachdem ein Urteil des<br />

Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5. April 1984 diese <strong>als</strong> rechtlich problematisch einstufte. 881<br />

In NRW werden ca. 100 EVU auf der Grundlage des NRW-Erhebungsbogens kontrolliert. Sie sind nach<br />

der Höhe ihrer Umsätze zu insgesamt acht Größenklassen<br />

878 Zur "harten" betriebswirtschaftlichen Sicht der Strompreisaufsicht vgl. Kern (Preisaufsicht), 1983;<br />

Schmitt/Düngen/Bergschneider (Bewertungsprobleme), 1990.<br />

879 VO PR Nr.1/89 v. 13. Juni 1989.<br />

880 Für das zurückliegende, das aktuelle und das kommende Geschäftsjahr.<br />

881 Vgl. dazu mit gleicher Aussage das Urteil des OVG Münster vom 9. Dezember 1985, dokumentiert<br />

und kommentiert bei Studentkowski (Preisrecht), 1986, S.145-150.

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