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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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<strong>als</strong> eigenständige Referate in den Landeswirtschaftsministerien organisiert. Sie umfassen derzeit maximal<br />

fünf MitarbeiterInnen. 867 Entscheidend für die Zuständigkeit der Preisaufsicht ist der Sitz des<br />

antragstellenden EVU.<br />

Das Spannungsfeld, innerhalb dessen die Entscheidungen der Preisaufsicht getroffen werden, ist durch<br />

folgende wesentlichen Einflußfaktoren gekennzeichnet:<br />

- die jeweilige energiepolitische Position der Landesregierung und des zuständigen Ministers sowie<br />

deren Selbstverständnis <strong>als</strong> Kontrollinstanz der EVU<br />

- das Verhältnis der Landesregierung zu den großen EVU und mögliche Abhängigkeiten sowie<br />

personelle Verflechtungen<br />

- die Strompreisvorstellungen von Industrie und Gewerbe und ihre Möglichkeiten, Druck auf die<br />

Landesregierung auszuüben<br />

- die (energie-)politischen Vorstellungen der jeweiligen Gruppen- und Abteilungsleiter <strong>als</strong> Vorgesetzte<br />

der Preisreferenten sowie deren persönliche Ambitionen<br />

- die sachlich-rechtlichen sowie (energie-)politischen Vorstellungen der Preisreferenten und deren<br />

persönliche Ambitionen.<br />

Die grundsätzliche Vorgehensweise der Strompreisaufsicht kristallisiert sich im allgemeinen in der<br />

Auseinandersetzung mit den großen Verbund- und Regional-EVU <strong>als</strong> Ergebnis eines politisch<br />

beeinflußten "bargaining" heraus. 868 Hier werden die Maßstäbe gesetzt, die dann bei den kleineren EVU<br />

auch angewendet werden.<br />

5.2.2.3 Die Entwicklung der Strompreisaufsicht seit 1971<br />

Mit Inkrafttreten der BTOElt im November 1971 endete das Verbot von Preiserhöhungen ohne vorherige<br />

Ausnahmegenehmigung für sämtliche Tarifkunden, nachdem 1953 bereits die gewerblichen und<br />

landwirtschaftlichen Tarifabnehmer aus der sogenannten Preisstopverordnung von 1936 entlassen worden<br />

waren. Dadurch änderte sich der Charakter der Strompreisaufsicht grundlegend, und letztlich ist man in<br />

der Bundesrepublik erst seither dabei, ein in sich schlüssiges Konzept für die Strompreisaufsicht zu<br />

entwickeln.<br />

Während in den Jahren vor 1970 Kostensteigerungen größtenteils durch Absatzsteigerungen,<br />

Degressionseffekte beim Kraftwerksbau und Rationalisierungsmaßnahmen überkompensiert bzw.<br />

867 Die übliche personelle Ausstattung der Strompreisreferate in den größeren (alten) Bundesländern<br />

umfaßt neben dem Preisreferenten noch einen Hilfsreferenten, einen Sachbearbeiter und eine<br />

Schreibkraft.<br />

868 Vgl. Badura/Kern (Preisaufsicht), 1983, S.V.

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