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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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Schließlich verdienen auch die Kapitalbeteiligungen der EVU außerhalb des Elektrizitätsbereichs<br />

besondere Aufmerksamkeit. Hier lassen sich drei Kategorien unterscheiden:<br />

* Vertikale Beteiligungen zur Kontrolle der Beschaffungsmärkte spielen insbesondere vor dem<br />

Hintergrund der nicht-wettbewerblichen Preisbildung der EVU eine herausragende Rolle. Das<br />

bekannteste Beispiel dieser Art ist die 100%ige Beteiligung des RWE an der Rheinischen<br />

Braunkohlenwerke AG, die dem EVU den Monopolbesitz über eine konkurrenzlos günstige<br />

Primärenergiebasis sichert.<br />

* Konglomerale Beteiligungen zur Kontrolle bzw. Ausschaltung von potentieller oder<br />

tatsächlicher Substitutionskonkurrenz sind ebenfalls weit verbreitet, wobei sich das Interesse<br />

vor allem auf den Öl- und Gassektor konzentriert. Beispiele hierfür sind die Beteiligungen der<br />

PreußenElektra/VEBA an der Thüringer Gasgesellschaft sowie des Bayernwerks an Contigas.<br />

* Diversifikationsbeteiligungen zur rentierlichen Anlage von Rückstellungen haben in den<br />

letzten Jahren zum Aufbau von Mischkonzernen insbesondere der drei größten EVU - RWE,<br />

PreußenElektra/VEBA und Bayernwerk - geführt. Die Rückwirkungen dieser Beteiligungen<br />

auf das eigentliche Stammgeschäft lassen sich dabei kaum noch überblicken.<br />

Insgesamt hat sich die Prognose der Monopolkommission in ihrem ersten Hauptgutachten, wonach<br />

"das Gewicht der Verbundunternehmen und ihre Einflußmöglichkeiten innerhalb der gesamten<br />

Elektrizitätswirtschaft .. auch in Zukunft weiter wachsen (werden)", 819 nicht nur deutlich erfüllt,<br />

sondern darüber hinaus ist der Gewicht der Verbundunternehmen auch innerhalb der gesamten<br />

Energiewirtschaft und innerhalb der bundesdeutschen Wirtschaft insgesamt weiter gewachsen. 820<br />

d) Gemischte Eigentümerstruktur<br />

Eine Besonderheit der bundesdeutschen Elektrizitätswirtschaft ist der hohe Beteiligungsgrad der<br />

öffentlichen Hand an den EVU. Während die Länder Mehrheitsbeteiligungen an den Verbund-EVU<br />

Bayernwerk, Badenwerk, HEW und BEWAG halten, sind die Verbund-EVU RWE, VEW und EVS<br />

mehrheitlich in kommunaler Hand, wobei sich dies beim RWE nur auf die Stimmrechtsmehrheit,<br />

nicht aber auf die Aktienmehrheit bezieht. 821 Lediglich die VEBA-Tochter PreußenElektra ist<br />

mittlerweile vollständig in privaten Händen. Von den 41 Regionalversorgern in den alten<br />

Bundesländern sind 10 Unternehmen der öffentlichen Hand, 822 26 gemischtwirtschaftliche<br />

Unternehmen823 und lediglich fünf private Unternehmen. 824 Nach der gleichen Kategorisierung<br />

819 Monopolkommission (Wettbewerb), 1976, S.396.<br />

820 Vgl. hierzu auch Pott (Geflecht), 1989, S.11.<br />

821 Vgl. Hennicke u.a. (Energiewende), 1985, S.70.<br />

822 Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand >= 95%.<br />

823 Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand zwischen 25% und 95%.<br />

824 Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand

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