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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-237-<br />

5 Die bundesdeutsche Elektrizitätswirtschaft und ihre<br />

Regulierung durch die Energieaufsicht<br />

In diesem Kapitel werden zunächst die wichtigsten Merkmale und Kenndaten der bundesdeutschen<br />

Elektrizitätswirtschaft in komprimierter Form zusammengefaßt, wobei der Schwerpunkt auf den alten<br />

Bundesländern liegt. Bezüglich tiefergehender und detaillierterer Ausführungen wird auf die zahlreichen<br />

Publikationen zu diesem Themengebiet807 sowie auf die einschlägigen Statistiken808 verwiesen.<br />

Anschließend wird die Regulierung der bundesdeutschen Elektrizitätswirtschaft durch die Energieaufsicht<br />

beschrieben, analysiert und kritisiert, wobei hier der Schwerpunkt auf der Praxis der Strompreisaufsicht<br />

liegt.<br />

5.1 Die bundesdeutsche Elektrizitätswirtschaft<br />

5.1.1 Struktur und Organisation des Elektrizitätssektors<br />

Die inländische Stromerzeugung in den alten Bundesländern wird zu rund 85% von der öffentlichen<br />

Elektrizitätsversorgung, 809 zu knapp 14% von der industriellen Kraftwirtschaft und zu 1% von der<br />

Elektrizitätsversorgung der Deutschen Bundesbahn vorgenommen. Stromimporte und -exporte halten sich<br />

derzeit in etwa die Waage. Die hier ausschließlich interessierende öffentliche Elektrizitätsversorgung läßt<br />

sich mit Hilfe folgender prägender Strukturmerkmale beschreiben:<br />

a) Lückenlos geschlossene Versorgungsgebiete<br />

Die Unternehmen der öffentlichen Versorgung haben ihr jeweiliges Versorgungsgebiet durch Verträge<br />

gegeneinander und vor dem Zugriff Dritter abgesichert. Die lokal versorgenden Unternehmen<br />

(Stadtwerke, Regionalversorger) schließen mit den Städten und Gemeinden zu diesem Zweck<br />

Konzessionsverträge ab, die Regional- und Verbundunternehmen grenzen überregional ihre Gebiete<br />

mit Hilfe horizontaler und vertikaler Demarkationsverträge gegeneinander ab. Die Verbundunternehmen<br />

schließlich regeln darüber hinaus in Verbundverträgen ihre nationalen Gebietsabsprachen.<br />

807 Vgl. insbesondere Monopolkommission (Wettbewerb), 1976, S.382-407; Mönig u.a.<br />

(Konzentration), 1977; Hölker/Raudszus (Konzentration), 1985; Hennicke u.a. (Energiewende),<br />

1985, S.70-75 und S.135-150; Eiß u.a. (Ordnung), 1990, S.169-183.<br />

808 Die statistischen Daten der Elektrizitätswirtschaft lassen sich insbesondere folgenden vier Quellen<br />

entnehmen: BMWi/Bundesministerium für Wirtschaft (Elektrizitätswirtschaft), VDEW<br />

(Öffentliche Elektrizitätsversorgung); VIK (Statistik) und Verlag Glückauf (Jahrbuch). Es wird im<br />

wesentlichen auf die BMWi-Statistik Bezug genommen.<br />

809 Der Terminus "öffentliche Elektrizitätsversorgung" ist in dem Sinne unglücklich gewählt, <strong>als</strong> daß<br />

die damit bezeichnete Elektrizitätsversorgung keinesfalls durch den Träger "öffentliche Hand"<br />

vorgenommen wird, sondern vielmehr die Zielgruppe der Versorgung <strong>als</strong> "öffentlich", d.h. <strong>als</strong><br />

nicht selbstversorgend, gekennzeichnet wird. Unternehmen der "öffentlichen Versorgung" sind<br />

daher diejenigen privaten und öffentlichen Unternehmen, die Dritte mit Strom beliefern.

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