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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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4.3.3.3.1 Die Einrichtung des "Public Advisor's Office"<br />

Das Büro des Public Advisors innerhalb der CPUC wurde 1983 auf der Grundlage eines 1982 vom<br />

kalifornischen Parlament verabschiedeten Gesetzes eingerichtet und ist im Public Utilities Code785 (Section 321) abgesichert. Seine Hauptaufgaben bestehen darin,<br />

- Einzelpersonen oder Gruppen, die formal am Aufsichtsverfahren <strong>als</strong> Fragesteller auftreten wollen<br />

(Intervenor), mit den notwendigen Verfahrensinformationen und Ratschlägen zu versehen<br />

- die Kommission auf Hemmnisse einer effektiven Öffentlichkeitsbeteiligung aufmerksam zu machen<br />

und Vorschläge für ihre Überwindung zu erarbeiten.<br />

Das Public Advisor's Office ist <strong>als</strong> Stabsstelle lediglich den Commissioners der CPUC untergeordnet. 786<br />

1990 beschäftigte es acht Personen. Seit 1983 wurde die Teilnahme von mehr <strong>als</strong> 10.000 Einzelpersonen<br />

oder Gruppen am Aufsichtsverfahren unterstützt. 787<br />

4.3.3.3.2 Status und Auftrag der "Division of Ratepayer Advocates"<br />

Die Abteilung "Verbraucherschutz", die es erst seit August 1984 in dieser Form gibt, ist innerhalb der<br />

CPUC eine der größten Abteilungen mit 215 Beschäftigten. Ihr Status unterscheidet sich von dem der<br />

anderen Abteilungen dadurch, daß sie unabhängig von ihnen agiert und bei Aufsichtsverfahren durchaus<br />

eine Gegenposition zur sonstigen Position der CPUC beziehen kann. 788<br />

Die Abteilung hat die Aufgabe, die langfristigen Interessen der Verbraucher in allen Verfahren zu<br />

repräsentieren; insbesondere werden alle Antragsverfahren der EVU (Strompreisfestsetzungen,<br />

Investitionsvorhaben etc.) kritisch und umfassend analysiert. 789 In ihr arbeiten Spezialisten zu allen<br />

Fragen der Regulierung von EVU, und i.d.R. wenden sich am Verfahren teilnehmende Personen und<br />

Gruppen an sie, um sich mit den Details vertraut zu machen.<br />

785 Der Public Utilities Code ist ein Regelwerk zur Festlegung des Regulierungsverfahrens und damit<br />

eine Art "Geschäftsgrundlage" der CPUC. Es wird durch den kalifornischen Gesetzgeber ständig<br />

aktualisiert.<br />

786 Vgl. CPUC (Organizational Charts), 1989.<br />

787 Vgl. CPUC (Guide for Intervenors), 1990, S.1.<br />

788 Ebenda, S.11. In anderen Bundesstaaten ist es im Gegensatz zu Kalifornien üblich, daß die<br />

Interessen der Verbraucher von institutionell eigenständigen Behörden (Offices of Consumer<br />

Advocates) oder vom Generalanwalt (attorney general) vertreten werden.<br />

789 Vgl. CPUC (Guide for Intervenors), 1990, S.11.

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