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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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mehr <strong>als</strong> 1.000 Personen, von denen ca. 200 ausschließlich mit der Elektrizitätsversorgung befaßt sind. 777<br />

Ihre wichtigten Aufgabengebiete umfassen: 778<br />

- Festlegung der Strompreise<br />

- Überprüfung und Sicherung des Kunden-Service<br />

- Erteilung von Anlagengenehmigungen für größere Kraftwerke<br />

- Genehmigung finanzieller Transaktionen wie z.B. Kapitalerhöhungen<br />

- Erarbeitung von Gesetzesinitiativen und Verordnungen zur Fortentwicklung des<br />

Regulierungsverfahrens.<br />

Die CPUC hatte 1990 ein Budget von rund 80 Mio. US$, von denen der weitaus größte Teil (rund 86%)<br />

über Regulierungsabgaben (z.B. Zuschlag auf den Strompreis in Höhe von 0,012 cts/kWh) aufgebracht<br />

wurde. 779<br />

1974 wurde in Kalifornien zusätzlich zur CPUC die California Energy Commission (CEC) gegründet.<br />

Ihre Hauptaufgaben liegen in den Bereichen<br />

- Erstellung von langfristigen Prognosen und Szenarien der zukünftigen Energiebedarfsentwicklung<br />

sowie deren Umweltbilanzen<br />

- Standortgenehmigungsverfahren<br />

- Entwicklung von Vorschlägen für Energieverbrauchs- und Emissionsstandards für die Legislative.<br />

Die CEC wird ebenfalls über einen festen Strompreisanteil finanziert.<br />

Das Zusammenspiel zwischen CPUC und CEC verläuft nicht immer reibungslos, da es eine Reihe von<br />

inhaltlichen Überschneidungen zwischen beiden Behörden gibt.<br />

4.3.3 Der formelle Regulierungsprozeß in Kalifornien<br />

4.3.3.1 Die öffentlichen Aufsichtsverfahren<br />

Sämtliche formellen Verfahren, die in Kalifornien mit der Beaufsichtigung und Kontrolle der EVU zu tun<br />

haben, sind grundsätzlich öffentlich. 780 Man unterscheidet drei Arten von Verfahren: 781<br />

a) Antragsverfahren (Applications)<br />

777 Die CPUC reguliert darüber hinaus auch die Gas- und Wasserversorgung, den Telekommunikationsbereich<br />

sowie das kalifornische Transportwesen.<br />

778 Vgl. CPUC (Handbook), 1987, S.1-15.<br />

779 Vgl. NARUC (1990 Annual Report), 1991, S.937, Tabelle 260. Die restlichen Mittel wurden aus<br />

dem allgemeinen Steueraufkommen und aus Sondergebühren für spezielle Untersuchungen<br />

bereitgestellt.<br />

780 Eine Ausnahme bilden hier lediglich nicht-kontroverse Verfahren (ex parte matters), bei denen<br />

innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung keine öffentlichen Einsprüche eingehen. Dies ist<br />

gewöhnlich bei den sogenannten "Advice Letter-Verfahren" der Fall, bei denen ein EVU die<br />

Anerkennung von Kosten beantragt, die 750.000 US$ nicht übersteigen. Vgl. dazu CPUC<br />

(Handbook), 1987, S.10 und 20.<br />

781 Vgl. CPUC (Handbook), 1987, S.6.

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