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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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- Art und Umfang der Untersagung bestimmt die Verteilung der entstandenen Kosten zwischen den<br />

Aktionären des EVU, den Stromverbrauchern und den Steuerzahlern. Untersagungen sind demnach<br />

stets Verteilungsentscheidungen.<br />

- Art und Umfang der Untersagung beeinflußt die Kapitalkosten des EVU. Je höher das regulatorische<br />

Risiko des EVU auf dem Kapitalmarkt veranschlagt wird, desto teurer wird die<br />

Eigenkapitalbeschaffung. Umstritten ist, ob die erwartete Verzinsung von EVU-Wertpapieren<br />

("securities") das vorhandene Risiko bereits antizipiert759 oder ob erst Untersagungen eine höhere<br />

Verzinsung auslösen. Wäre letzteres der Fall, müßte idealtypisch vor jeder Untersagung ein<br />

Abwägungsprozeß zwischen steigenden Kapitalkosten und einer durch die Untersagung in Zukunft<br />

möglicherweise verbesserten EVU-Planung und Effizienz stattfinden mit dem Ziel, die für den<br />

Verbraucher vorteilhafteste Entscheidung zu treffen. 760<br />

- Art und Umfang der Untersagung im Zusammenhang mit Überkapazitäten und vorzeitig<br />

aufgegebenen Kraftwerksprojekten beeinflussen das zukünftige Investitionsverhalten der EVU. Falls<br />

die Aufsichtsbehörden bei vorzeitig aufgegebenen Projekten strengere Maßstäbe anlegen <strong>als</strong> bei<br />

Überkapazitäten, hat das EVU einen Anreiz, die Anlage unabhängig von ihrem späteren Nutzen zu<br />

Ende zu bauen. Umgekehrt gilt entsprechendes. Bei insgesamt strenger Untersagungspraxis wird sich<br />

das EVU mit größeren Investitionen möglicherweise zurückhalten mit der Folge, daß die Versorgungssicherheit<br />

beeinträchtigt werden kann bzw. der Bau von Großkraftwerken nicht mehr in Angriff<br />

genommen wird. Hier stellt sich dann die Frage, welche Autorität und welche Mittel den<br />

Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen, um eine solche "Investitionsabstinenz" zu überwinden.<br />

Letztlich haben die Untersagungen in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten wesentlich dazu<br />

beigetragen, daß sich der Markt für unabhängige, vor allem auf kleinere Anlagen setzende Stromerzeuger<br />

so rasant entwickeln konnte (vgl. Abschnitt 4.1.4.1), und daß nachfrageseitige Optionen (Einspar- und<br />

Lastmanagementmaßnahmen) in zunehmend stärkerem Maße in die Investitionsplanung der EVU<br />

integriert werden (s. Kapitel 6.2). Neben der PURPA-Gesetzgebung zeichnet damit das durch<br />

Untersagungen erstm<strong>als</strong> in größerem Maße deutlich gewordene Investitionsrisiko der EVU verantwortlich<br />

für eine fortschreitende Deregulierung des Stromerzeugungsmarktes in den USA sowie für den Siegeszug<br />

des <strong>Least</strong>-<strong>Cost</strong> Planning-Konzepts.<br />

4.2.3.4 Neuere Regulierungsansätze zur Minimierung der Kosten des EVU<br />

Seit vielen Jahren werden in den USA Ergänzungen und Alternativen zur rate-of-return regulation<br />

759 Vgl. Stutz (Risk Sharing), 1986, S.31, der dies bejaht. Anderer Meinung Schwartz (Rebuttal),<br />

1984, S.738f.<br />

760 Yokell/Larson gehen davon aus, daß dieser Abwägungsprozeß zugunsten von Untersagungen<br />

ausfällt. Vgl. Yokell/Larson (Excess Capacity), 1986, S.611.

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