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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-220-<br />

Aufsichtsbehörden, die finanzielle Integrität der EVU zu erhalten, zu einer Reihe von<br />

Ausweichstrategien, ohne die entsprechenden Gesetze zu verletzen:<br />

* Der Ohio Supreme Court untersagte 1981 in seiner Entscheidung einem EVU-Konsortium die<br />

Kostenerstattung von vier vorzeitig aufgegebenen Atomkraftwerken und revidierte damit den<br />

Beschluß der Aufsichtsbehörde. In einer späteren Entscheidung jedoch erlaubte er den EVU<br />

eine höhere Verzinsung des betriebsnotwendigen Vermögens, so daß die Verluste auf indirekte<br />

Weise erstattet werden konnten. 744 Dieselbe Strategie verfolgte die Aufsichtsbehörde von<br />

Washington in einem ähnlichen Fall. 745<br />

* Die Oregon Public Utilities Commission untersagte dem EVU Pacific Power & Light 1982<br />

zwar die Abwälzung der Kosten des stornierten AKW Pebble Springs, ließ aber eine<br />

Verrechnung dieser Verluste mit außerordentlichen Erträgen zu. 746<br />

2. Außerordentliche Abschreibung der Kosten vorzeitig aufgegebener Kraftwerke<br />

In der Mehrzahl der Fälle erlaubten die Aufsichtsbehörden die Abschreibung747 der entstandenen<br />

Kosten <strong>als</strong> außerordentliche Verluste (extraordinary losses), die über einen festgelegten<br />

Abschreibungszeitraum <strong>als</strong> Betriebskosten abgewälzt werden. Falls keine Verzinsung der<br />

Investitionen gewährt wird, hängt der Verlust für die Aktionäre vom Abschreibungszeitraum ab: Je<br />

länger dieser Zeitraum, desto größer der Verlust. 748 Zwischen 1977 und 1986 wurde in den meisten<br />

Fällen keine Verzinsung genehmigt, 749 und der Abschreibungszeitraum lag im Durchschnitt bei mehr<br />

<strong>als</strong> acht Jahren. 750<br />

Die Fälle wichen in der Praxis z.T. stark voneinander ab:<br />

- Das Massachusetts Department of Public Utilities zielte in seiner Entscheidung zum stornierten AKW<br />

Pilgrim II der Boston Edison Company im Jahr 1982 auf eine Aufteilung der Kosten zwischen EVU<br />

und Verbrauchern, ohne die finanzielle Stabilität des EVU zu gefährden. Der Kompromiß umfaßte<br />

folgende Punkte: 751<br />

* Das MDPU vertrat die Ansicht, daß das AKW zwei Jahre zu spät storniert wurde, da bereits<br />

744 Vgl. Gary/Roach (Cancelled Plants), 1985, S.496, Fn 169.<br />

745 Vgl. Howe (Cancellation <strong>Cost</strong>s), 1983, S.57.<br />

746 Ebenda, S.52.<br />

747 Man spricht hier von "amortization" im Unterschied zu "depreciation", die die Abschreibung vom<br />

betriebsnotwendigen Vermögen (rate base) bezeichnet.<br />

748 Vgl. dazu eine Beispielrechnung bei Hearth/Melicher/Gurley (Cancellations), 1988, S.16.<br />

749 Vgl. Gary/Roach (Cancelled Plants), 1985, S.492, Fn 149, mit einer umfassenden Aufzählung<br />

dieser Fälle.<br />

750 Vgl. Hearth/Melicher/Gurley (Cancellations), 1988, S.18, Exhibit 2.<br />

751 Vgl. Rodgers/Gray (Cancellation <strong>Cost</strong>s), 1985, S.454f.

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