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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-209-<br />

In Zeiten fallender Preise ist der regulatory lag günstig für das EVU, und es wird versuchen, den<br />

Zeitpunkt des nächsten rate case so weit wie möglich hinauszuschieben. In Zeiten steigender Preise<br />

profitieren die Verbraucher, und die EVU werden bestrebt sein, so oft wie möglich Strompreiserhöhungen<br />

zu beantragen. Beiden Fällen ist jedoch gemeinsam, daß die EVU stets einen Anreiz zur<br />

Kostenminimierung besitzen. Dieser Anreiz ist umso größer, je länger die Zeitperiode zwischen zwei rate<br />

cases ist. 686 Das Problem, welcher lag optimal ist, läßt sich nicht allgemeingültig beantworten, sondern<br />

hängt von der speziellen Ausgestaltung der jeweiligen Regulierungspraxis ab. 687<br />

Mit dem regulatory lag können allerdings auch Nachteile verbunden sein:<br />

- Der Anreiz, Kosten einzusparen, kann sich negativ auf die Qualität des Kundenservices auswirken.<br />

Gegebenenfalls müssen hier zusätzliche Kontrollen oder Service-Anreize geschaffen werden. 688<br />

- Durch hohe Verbrauchszuwachsraten kann der Anreiz zur Kostenminimierung konterkariert werden<br />

(v.a. bei Verwendung des historic test years).<br />

- Der kurzfristige Anreiz zur Kostenminimierung kann mit langfristigen Nachteilen verbunden sein. Ein<br />

Beispiel dafür ist die Vernachlässigung von Wartungsarbeiten an Kraftwerken, was u.U. zu einer<br />

Verkürzung der Lebensdauer von Kraftwerken führt.<br />

- Der lag kann dazu führen, daß technische Innovationen nicht sofort, sondern erst nach dem nächsten<br />

rate case implementiert werden. 689<br />

- Bereits effizient arbeitende Unternehmen sind vom lag stärker betroffen <strong>als</strong> ineffiziente, da ihr<br />

Spielraum für Kostenreduzierungen kleiner ist. 690<br />

Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, daß der regulatory lag ein wichtiges Anreizinstrument zur<br />

Minimierung der Betriebskosten sein kann, wenn er gezielt und kontrolliert eingesetzt wird.<br />

Bei den laufenden Betriebsausgaben unterliegen i.d.R. nur einige Ausgaben wie Managergehälter, Werbeund<br />

Prozeßkosten, 691 Spenden692 sowie Zahlungen an Tochterunternehmen für laufende<br />

686 Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat Kalifornien den Zeitraum zwischen den rate cases im Jahr<br />

1984 auf drei Jahre ausgedehnt. Vgl. PG&E (Encyclopedia), 1985, S.280. Auch in New York gibt<br />

es Überlegungen zur Verlängerung des Zeitraums auf drei Jahre. Vgl. NYPSC (Issues paper),<br />

1990, S.25f.<br />

687 So u.a. davon, ob ein historic oder ein future test year verwendet wird, ob Brennstoff- und/oder<br />

andere Anpassungsklauseln vorhanden sind (s.u.), ob es zusätzliche Kostenkontrollen gibt etc.<br />

688 Vgl. NYPSC (Issues paper), 1990), S.27.<br />

689 Vgl. Warrren (Lag Fallacy), 1980, S.17; Norgaard/Riley (Regulatory Lag), 1983, S.32f.<br />

690 Vgl. Strasser (Penalty plans), 1987, S.522.<br />

691 Im Rahmen der PURPA-Gesetzgebung wurde 1978 die Erstattung von Werbekosten ("promotional<br />

or political advertising") bundesweit untersagt. Vgl. Phillips (Regulation), 1988, S.284, Fn 43.

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