30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-203-<br />

- Durch die sukzessive Einbeziehung von CWIP in die rate base können extreme Preissprünge<br />

vermieden werden. 663<br />

Diesen Vorteilen stehen folgende Nachteile gegenüber:<br />

- Die Risikoverteilung bei Untersagungen verändert sich zuungunsten der Verbraucher; das<br />

Investitionsrisiko des EVU wird stark reduziert. Letztlich bedeutet die Bewilligung von CWIP die<br />

Abkehr vom Used and Useful-Standard.<br />

- Die intergenerationelle Aufteilung der Kosten und Risiken verschiebt sich zuungunsten der heutigen<br />

Verbraucher; sie zahlen für Projekte, die erst künftigen Verbrauchergenerationen zugute kommen.<br />

- Es entfällt der Druck auf das EVU, den Bau der Anlage möglichst zügig abzuwickeln.<br />

Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde für oder gegen CWIP erfordert letztlich eine Kosten-Nutzen-<br />

Abwägung aus der Sicht der Verbraucher: Wie ist die Verschiebung des Risikos zuungunsten des<br />

Investors im Vergleich zur Sicherung seiner finanziellen Integrität und deren Konsequenzen im Einzelfall<br />

zu bewerten? 664<br />

In der Praxis wurde auch in den Staaten, in denen keine Berücksichtigung von CWIP in der rate base<br />

stattfindet, nach Wegen gesucht, um mit dem Problem großer Investitionen in den 70er und 80er Jahren<br />

fertigzuwerden:<br />

- In manchen Staaten wurden sogenannte "carrying charges" erlaubt, die eine Verzinsung des<br />

eingesetzten Kapit<strong>als</strong> während der Bauzeit - allerdings unterhalb der rate of return - gewährleisten, um<br />

die Liquidität der EVU zu sichern. 665<br />

- Manche Staaten gewähren dem EVU während der Bauzeit von Kraftwerken eine höhere Verzinsung<br />

663 Anträge auf extreme Preiserhöhungen waren in den USA in den 80er Jahren keine Seltenheit. So<br />

beantragten zwei EVU in New Orleans 1983 Preiserhöhungen zwischen 48-97% für die unterschiedlichen<br />

Kundengruppen, und in New York belief sich ein ähnlicher Antrag auf 56,5% Preiserhöhung,<br />

von der sich drei Viertel auf die Investitionskosten des Atomkraftwerks Shoreham<br />

bezogen. Vgl. Pierce (Canceled Plants), 1984, S.505, Fn 48. In den Bundesstaaten, wo der<br />

Einschluß von CWIP ganz oder teilweise untersagt ist, wurden zur Vermeidung von extremen<br />

Preissprüngen insbesondere in den 80er Jahren sogenannte "Phase-in-Pläne" akzeptiert, bei denen<br />

die Investitionskosten von betriebsnotwendigen Anlagen über einen längeren Zeitraum in die rate<br />

base eingestellt und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Finanzierungskosten ebenfalls<br />

umgelegt wurden. Vgl. auch Abschnitt 4.2.3.3.<br />

664 Vgl. Dakin (Regulation), 1985, S.1045 u. 1058.<br />

665 Vgl. z.B. Rodgers/Gray (Cancellation <strong>Cost</strong>s), 1985, S.455, Fn 89, mit dem Hinweis, daß das<br />

Massachusetts Department of Public Utilities dem EVU Boston Edison eine Verzinsung der nicht<br />

aktivierten Baukosten in Höhe von 14% bewilligte; vgl. auch Howe (Cancellation <strong>Cost</strong>s), 1983,<br />

S.55.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!