30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-198-<br />

- Bei Untersagungen nach dem Prudence Investment Test kommt ein hoher Kontrollaufwand auf die<br />

Aufsichtsbehörde zu. Im Fall der Long Island Lighting Company beispielsweise hat die New Yorker<br />

Public Service Commission ca. 10.000 Dokumente, 1,5 Millionen Aktenseiten auf Mikrofilm sowie<br />

über 100 Interviews in die Untersuchung einbezogen. 645<br />

- Untersagungen nach dem Used and Useful-Test reduzieren den Kontrollaufwand der<br />

Aufsichtsbehörden erheblich. Sie können jedoch dazu führen, daß das EVU den Bau von neuen<br />

Anlagen solange hinauszögert, bis der Bedarf <strong>als</strong> gesichert angenommen werden kann. Als<br />

Konsequenz daraus ergibt sich, daß Kraftwerke mit langen Vorlaufzeiten nicht mehr gebaut werden,<br />

was u.U. volkswirtschaftlich gesehen zu einem suboptimalen Kraftwerkspark führen kann. Im<br />

Extremfall führt die Investitionszurückhaltung der EVU zu Versorgungsunsicherheiten bis hin zu<br />

Stromausfällen. Die in den USA erfolgten Untersagungen haben dort in den 80er Jahren bei den EVU<br />

zu einer Art Investitionsabstinenz geführt, 646 bzw. sie konzentrieren sich auf den Bau kleinerer,<br />

weniger kapitalintensiver Kraftwerke mit kürzeren Vorlaufzeiten wie z.B. Gasturbinen. 647<br />

Ökonomisch läßt sich daher m.E. keine eindeutige Festlegung für den Prudent-Investment- oder den Used<br />

and Useful-Test treffen. Vielmehr wird hier in jedem Einzelfall ein Abwägungsprozeß stattfinden<br />

müssen, in dem folgende Einflußfaktoren zu beachten sind:<br />

- die Durchsetzungsmöglichkeiten der Aufsicht, insbesondere einen etwaigen Investitionsboykott<br />

seitens der EVU zu unterbinden. 648<br />

- die Möglichkeiten des EVU, auch bei Untersagungen noch den Kapitaldienst leisten und neues<br />

Kapital zu akzeptablen Konditionen aufnehmen zu können. Dies hängt u.a. von der Größenordnung<br />

der Untersagung im Verhältnis zur finanziellen Situation des EVU sowie von der Höhe der <strong>als</strong><br />

angemessen befundenen Verzinsung (incl. Risikozuschlag) auf das eingesetzte Kapital ab.<br />

- die Begrenzung des Investitionsrisikos nach unten, d.h. im Extremfall den Ausschluß eines Bankrotts<br />

645 Vgl. Arzt (Strompreisaufsicht), 1991, S.74, Fn 33; vgl. auch Studness (Diallowances), 1991, S.40.<br />

646 So tat z.B. der Vorstandsvorsitzende des kalifornischen EVU San Diego Gas & Electric (SDG&E)<br />

Mitte der 80er Jahre kund, daß "SDG&E would never build another plant". In die gleiche Richtung<br />

zielte der Vorstandsvorsitzende eines EVU in Colorado, der die Öffentlichkeit mit der Aussage<br />

schockte, daß sein Unternehmen unter den derzeitigen Umständen kein neues Kraftwerk mehr<br />

bauen würde - "regardless of need" (Zitiert nach Yokell (Decline), 1990, S.38).<br />

647 Vgl. Siemens/KWU: Standpunkt November 1991, S.18, wo auf einen Bericht der "Energy<br />

Information Administration" hingewiesen wird, nach dem 30 bis 50% der für die 90er Jahre<br />

geplanten neuen Stromkapazitäten in den USA auf Erdgasbasis arbeiten sollen.<br />

648 In Kalifornien beispielsweise müssen die EVU durch die Berechnung eines "Energy Reliability<br />

Index" im Rahmen des rate case der Aufsicht nachweisen, daß sie in der Lage sind, ihre Kunden<br />

auch in Zukunft jederzeit sicher zu versorgen (CPUC 89-12-057: General Rate Case PG&E), 1989,<br />

S.189-192). Gelingt dieser Nachweis nicht, behält sich die Aufsicht entsprechende Sanktionen vor<br />

(z.B. Kürzung der Rendite).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!