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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-195-<br />

können. 633<br />

Die Entscheidung darüber, ob Investitionen des EVU in das Anlagevermögen aufgenommen und<br />

infolgedessen abgeschrieben und verzinst werden dürfen, kann auf der Grundlage von zwei<br />

unterschiedlichen Herangehensweisen gefällt werden, die sich durch folgende Fragestellungen ergeben:<br />

a) Hat das EVU-Management zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung unter den damaligen<br />

Umständen und mit dem damaligen Wissen sorgfältig und angemessen gehandelt?<br />

b) Ist die Investition zum Zeitpunkt ihrer Fertigstellung für die Erfüllung des EVU-Geschäftsauftrages -<br />

die Gewährleistung einer sicheren und kostengünstigen Versorgung - notwendig gewesen?<br />

Diese beiden Fragestellungen werden in den USA unter den Termini "Prudent Investment Test" bzw.<br />

"Used and Useful Test" diskutiert. 634<br />

Der "Prudent Investment Test" überprüft im Nachhinein, ob eine Investitionsentscheidung eine "gute<br />

Entscheidung" gewesen ist, d.h. ob zum Entscheidungszeitpunkt "umsichtig" vorgegangen wurde. Falls<br />

die Aufsichtsbehörde die Ausgangsannahme auf Umsichtigkeit (presumption of prudence) zurückweist,<br />

liegt die Beweislast beim EVU.<br />

Untersagungen nach dem Prudent Investment Test sind schwierig, da das Kriterium schwer<br />

operationalisierbar ist und die Zurückweisung der Ausgangsannahme auf Umsichtigkeit seitens der<br />

Aufsichtsbehörde gut begründet sein muß. 635 Größere Investitionsentscheidungen sind offensichtlich fast<br />

nie "unangemessen", wenn man die Umstände und die Unsicherheit der zukünftigen Entwicklung zum<br />

Entscheidungszeitpunkt zugrunde legt. 636 Dennoch hat es in den USA in den vergangenen Jahren eine<br />

Reihe von Untersagungen mit Hilfe dieses Kriteriums gegeben (s. Abschnitt 4.2.3.3).<br />

Beim "Used and Useful Test" geht es darum, ob eine zurückliegende Investitionsentscheidung zu einem<br />

"guten Resultat" geführt hat, d.h. ob das Resultat heute akzeptiert werden kann. Das Urteil darüber ist<br />

unabhängig davon, ob dem Resultat eine "gute Entscheidung" zugrunde lag. Mit anderen Worten: Die<br />

Anerkennung eines "prudent investment" bedeutet nicht gleichermaßen, daß die Investition auch "used<br />

and useful" ist und daher in das betriebsnotwendige Vermögen aufgenommen wird. Insbesondere bei<br />

Überkapazitäten, Fehlinvestitionen und "unvorhergesehenen" Kostensteigerungen ist dies i.d.R. zu<br />

verneinen, 637 selbst auf die Gefahr hin, daß die Unternehmenssubstanz des EVU gefährdet wird. 638<br />

633 Vgl. Barkovich (Interventionism), 1989, S.165, die beschreibt, daß die California Public Utilities<br />

Commission 1979 und 1982 zwei kalifornischen EVU die Rendite kürzte, weil diese die<br />

bundesstaatlichen Ziele des Aufbaus alternativer Erzeugungsanlagen (v.a. Kraft-Wärme-Kopplung)<br />

nicht eingehalten hatten.<br />

634 Vgl. dazu ausführlich Arzt (Strompreisaufsicht), 1991, S.67-77; vgl. auch Colton (Excess Capacity),<br />

1983, S.1143-1150; Teisberg (Recovery), 1988.<br />

635 Vgl. Arzt (Strompreisaufsicht), 1991, S.73.<br />

636 Vgl. Teisberg (Recovery), 1988, S.11.<br />

637 S. ausführlich Abschnitt 4.2.3.3.

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