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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-188-<br />

EVU-Töchtern (z.B. Kohle), wenn das EVU Teil einer Holding-Gesellschaft ist. 608<br />

4.2.3 Die Regulierungsinhalte<br />

4.2.3.1 Allgemeine Charakterisierung und Schwerpunktsetzung<br />

Die Regulierung von Energieversorgungsunternehmen in den USA stellte zu keinem Zeitpunkt den<br />

Versuch dar, ein abstraktes ökonomisches Theoriegebäude umzusetzen. Dies gilt auch für die<br />

Tariffestsetzung, den Kern der EVU-Regulierung. Dazu führt die California Public Utilities Commission<br />

aus:<br />

"Ratemaking is not, nor has it ever been, an exact science that guarantees perfect results<br />

from all perspectives. Ratemaking ... is essentially the art of estimating future events<br />

based on judgement that is as fully informed as possible. ... Accordingly, we are not as<br />

concerned as some parties are about having ratemaking that is always perfect from the<br />

hindsight perspective. Rather, we will continue our practice of adopting sound, informed<br />

estimates with the hope that utility management accepts the challenge and can somehow<br />

'do it for less'." 609<br />

Der Referenzpunkt dieser Überlegung ist dabei die ökonomisch und institutionell tragfähige<br />

Ausgestaltung eines Regulierungsprozesses, der eine größtmögliche Realisierung von gesellschaftlichen<br />

Regulierungszielen garantiert (s. dazu Kapitel 2.4). Der Kompromiß stellt unter diesen Vorzeichen keine<br />

Ausnahme, sondern die Regel dar. 610<br />

Owen/Braeutigam sprechen von einem "regulation game", um den Aktionsspielraum der an der<br />

Regulierung beteiligten Akteure herauszustellen. 611 Während die Spielregeln nach wissenschaftlichen<br />

Kriterien aufgestellt werden, hängen der "Spielverlauf" und sein Resultat wesentlich von den Interessen<br />

und dem Kräfteparallelogramm der beteiligten Akteure ab. Entscheidende Einflußfaktoren sind u.a.<br />

- die ökonomische und politische Macht der EVU<br />

- die Kompetenz und das persönliche Engagement der Regulierer sowie ihre Unabhängigkeit von der<br />

Politik und den regulierten Unternehmen<br />

- die personelle und finanzielle Ausstattung der Regulierungsbehörde<br />

- der Organisationsgrad und die Kompetenz der am Regulierungsprozeß beteiligten Interessengruppen<br />

(Intervenor)<br />

- das politische Klima im jeweiligen Bundesstaat.<br />

Während der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen auf der ökonomischen Rationalität der<br />

608 Erst kürzlich wurde in einem Gerichtsurteil bestätigt, daß der SEC diese Kompetenz zukommt und<br />

sie dadurch das Entscheidungsfeld der FERC, die für die Festlegung der Strompreise von<br />

staatenübergreifenden Holding-Gesellschaften zuständig ist, einschränkt. Vgl. Wallstreet Journal<br />

vom 28. November 1990, S.A8.<br />

609 CPUC (89-12-057: General Rate Case PG&E), 1989, S.8f.<br />

610 Vgl. Phillips (Regulation), 1988, S.7; Pulsifer (Excess Capacity), 1988, S.72.<br />

611 Vgl. Owen/Braeutigam (Regulation Game), 1978, S.9.

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