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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-183-<br />

Die Mehrheit der Kommissionen wird über Gebühren finanziert, die für allgemeine Regulierungszwecke<br />

von den EVU erhoben werden. 593 In Kalifornien beispielsweise beträgt diese Kostenerstattungs-Gebühr<br />

(reimbursement fee) zur Zeit 0.00012 US$ pro abgesetzter Kilowattstunde. 594 Zusätzliche Mittel können<br />

über Gebühren für spezielle Leistungen und das allgemeine Steueraufkommen des jeweiligen<br />

Bundesstaates bereitgestellt werden. Im Jahr 1990 hatten die bundesstaatlichen<br />

Regulierungskommissionen insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 550 Mio. US$, davon allein rund 320<br />

Mio. US$ für Gehälter, während die FERC rund 100 Mio. US$ Ausgaben aufwies. 595 Die Höhe des<br />

jeweiligen Etats wird von den bundesstaatlichen Regierungen im Rahmen der Haushaltspläne diskutiert<br />

und festgelegt; für den Etat der FERC ist unmittelbar das Weiße Haus zuständig.<br />

Im Jahr 1889 wurde der nationale Dachverband der Regulierungskommissare gegründet - die National<br />

Association of Regulatory Utility Commissioners (NARUC). Ihr gehören sowohl die Mitglieder der<br />

bundesstaatlichen <strong>als</strong> auch der nationalen Regulierungskommissionen an. 596 Eine der Hauptaufgaben der<br />

NARUC liegt darin, zu einer Vereinheitlichung der Regulierungspraxis in den einzelnen Bundesstaaten<br />

beizutragen und die Kooperation zwischen den bundesstaatlichen und den nationalen Kommissionen zu<br />

stärken. Zu diesem Zweck existieren eine Reihe von Kommittees, die in regelmäßigen Abständen<br />

zusammenkommen und über ausgewählte Themengebiete diskutieren. Im Hinblick auf die EVU-<br />

Regulierung kamen insbesondere vom Energy Conservation Committee in den letzten Jahren<br />

entscheidende Impulse für die Regulierungspraxis (s. dazu auch Kapitel 6.2).<br />

4.2.2.2 Kommissionsaufbau und Personalaspekte<br />

Der Aufbau der Kommissionen unterscheidet sich naturgemäß von Bundesstaat zu Bundesstaat. Bei der<br />

California Public Utilities Commission beispielsweise sind folgende Abteilungen anzutreffen: 597<br />

- Abteilung der Verfahrensleiter (Division of Administrative Law Judges)<br />

- Rechtsabteilung (Legal Division)<br />

- Verbraucherschutzabteilung (Division of Ratepayer Advocates) 598<br />

- Beratungsabteilung für die Commissioner und Beschwerdeabteilung (Commission Advisory and<br />

Compliance Division)<br />

- Dienstleistungsabteilung (Division of Management Services)<br />

593 Vgl. NARUC (1990 Annual Report), 1991, S.937f., Tabelle 260.<br />

594 Für die Finanzierung der California Energy Commission werden zusätzlich noch einmal 0.0002<br />

US$ pro kWh erhoben.<br />

595 Vgl. NARUC (1990 Annual Report), 1991, S.939f., Tabelle 261.<br />

596 Vgl. NARUC (History), 1978.<br />

597 Vgl. CPUC (Organizational Charts), 1989.<br />

598 Diese in Kalifornien ausdrücklich innerhalb der CPUC angesiedelte Abteilung ist in manchen<br />

Bundesstaaten eine eigenständige Behörde (z.B. Office of Consumer Advocates), in manchen<br />

Bundesstaaten vertritt der Generalanwalt (Attorney General) die Interessen der Verbraucher in den<br />

jeweiligen Verfahren.

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