30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-181-<br />

zwischenzeitlich verloren, der Verschuldungsgrad stieg und die Kreditwürdigkeit nahm ab (vgl.<br />

Abschnitt 4.1.2.3). Hohe Überkapazitäten stellten nicht nur die Fähigkeit der EVU-Manager, sondern<br />

auch die der Aufsichtsbehörden in Frage, die die Investitionsvorhaben abgesegnet hatten.<br />

Um die Probleme besser in den Griff zu bekommen, wurde mit neuen Regulierungsansätzen<br />

experimentiert: Plankostenrechnung statt historische Kostenrechnung,<br />

Brennstoffkostenanpassungsklauseln, zeitvariable Stromtarife, Anreizregulierung und Demand-Side<br />

Management heißen hier die wichtigsten Stichworte, auf die noch näher einzugehen sein wird.<br />

1977 wurde die Federal Power Commission in Federal Energy Regulatory Commission umbenannt<br />

und dem Bundesenergieministerium (Department of Energy) <strong>als</strong> unabhängige Abteilung angegliedert.<br />

1978 erfolgte die Verabschiedung des National Energy Acts mit PURPA <strong>als</strong> wichtigstem<br />

Einzelgesetz.<br />

Ab Mitte der 80er Jahre hat sich das Bild wieder etwas gewandelt, und man könnte die derzeitige Phase<br />

wie folgt charakterisieren:<br />

- VI. Die Wettbewerbsphase (1986-heute)<br />

Seit 1985 hat sich die Situation für die EVU stabilisiert: Konstante Preise, wieder stärker steigende<br />

Absatzzahlen, sinkende Überkapazitäten und Stärkung der Eigenkapitalbasis haben an der Börse zu<br />

einer besseren Notierung von EVU-Aktien geführt.<br />

Die Regulierungskommissionen fordern zunehmend die Herstellung eines Substitutionswettbewerbes<br />

zwischen Stromerzeugung und Erschließung der Einsparpotentiale seitens der EVU (<strong>Least</strong>-<strong>Cost</strong><br />

Planning), um die bestehende Effizienzlücke zu schließen und die Umwelt zu entlasten. Darüber<br />

hinaus wird der Erzeugerwettbewerb zwischen EVU und Nicht-EVU durch Ausschreibungsverfahren<br />

(Bidding) wesentlich vorangetrieben.<br />

4.2.2 Die Regulierungskommissionen<br />

4.2.2.1 Status und Ausstattung<br />

Die bundesstaatlichen Regulierungskommissionen sind eigenständige Behörden, die aus der allgemeinen<br />

Verwaltung ausgegliedert sind. Sie arbeiten <strong>als</strong> administrative, legislative und judikative Organe zugleich<br />

und werden daher häufig <strong>als</strong> "quasi-judikativ" oder "quasi-legislativ" charakterisiert. 582 Dieser die<br />

klassische Gewaltenteilung aufhebende Ansatz ist i.d.R. in bundesstaatlichen Gesetzen, in einigen Fällen<br />

in der Verfassung des jeweiligen Staates (state constitution) abgesichert. Entscheidungen der<br />

Kommissionen können nur durch Urteile der obersten Verwaltungsgerichte (State Supreme Courts)<br />

revidiert werden, was allerdings vergleichsweise selten passiert.<br />

Über die tatsächliche Unabhängigkeit der Kommissionen ist in den USA zu allen Zeiten heftig gestritten<br />

582 Vgl. Phillips (Regulation), 1988, S.143f.; Arzt (Strompreisaufsicht), 1991, S.54ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!