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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-176-<br />

unternehmen von mehreren EVU. 557<br />

Der (freilich ungewollte) Haupteffekt des Bidding könnte <strong>als</strong>o letztlich darin liegen, daß die EVU <strong>als</strong><br />

regulierte Monopolunternehmen keine eigenen Kraftwerke mehr errichten, sondern <strong>als</strong> IPPs oder<br />

Anteilseigner von Gemeinschaftskraftwerken im eigenen oder im Versorgungsgebiet von anderen EVU<br />

auftreten und dadurch den Erzeugungsbereich der bundesstaatlichen Regulierung entziehen.<br />

Mit dieser Perspektive sind u.a. folgende Probleme verbunden:<br />

- Falls beim Bidding die Beteiligung von Tochterunternehmen des ausschreibenden EVU zugelassen<br />

wird, besteht die Gefahr, daß das EVU diese bevorzugt ("self dealing"). 558<br />

- Durch ihr Eigentum am Transport- und Verteilungsnetz haben die EVU beim Bidding gegenüber allen<br />

anderen non-utility generators einen wesentlichen Vorteil. Infolge dieser ungleichen Machtverteilung<br />

gewinnt die Frage des Zugangs zum Stromnetz (Transmission Access) eine immer stärkere<br />

Bedeutung.<br />

zu b)<br />

Um die Marktmacht der EVU beim Bidding zu begrenzen, wird ihnen mitunter zur Auflage gemacht,<br />

Durchleitungsrechte für alle unterlegenen Anbieter einzuräumen. 559 Die kalifornische<br />

Regulierungsbehörde läßt die Bedingungen für den diskriminierungsfreien Zugang zum Übertragungsnetz<br />

daher ausführlich untersuchen. 560<br />

Der freie Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz wird insbesondere von der FERC propagiert. Die<br />

Möglichkeiten, einen solchen anzuordnen, sind allerdings bislang begrenzt (vgl. Abschnitt 4.1.1). Einer<br />

der wichtigsten Ansatzpunkte der FERC auf diesem Gebiet liegt im Genehmigungsverfahren von EVU-<br />

Zusammenschlüssen (merger), die grundsätzlich von der FERC zu bewilligen sind. Hier knüpft die FERC<br />

eine solche Genehmigung in zunehmendem Maße an die Bedingung, das Stromnetz im neuen<br />

Versorgungsgebiet für alle interessierten Akteure zu öffnen, um potentiell negativen<br />

Wettbewerbseinflüssen entgegenzuwirken. 561<br />

Während die EVU der Marktöffnung im Erzeugungsbereich eher gelassen begegnen, ist ihr Widerstand<br />

gegen einen freien Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz wesentlich stärker. 562<br />

557 Vgl. Joskow (Structural Change), 1989, S.133, Fn 13.<br />

558 Vgl. Norris (Self-dealing), 1991, S.47-50.<br />

559 Vgl. dazu FERC (Bidding NOPR), 1988.<br />

560 Vgl. CPUC (90-09-050: Transmission Investigation), 1990.<br />

561 Vgl. Tierney (Transmission), 1990, S.25; Hall (Wholesale), 1991, S.20.<br />

562 Eine Ausnahme bildet hier die Wisconsin Power & Light Company, die von sich aus das Netz für<br />

alle potentiellen Nutzer (mit Ausnahme der Endverbraucher im Versorgungsgebiet) geöffnet hat.<br />

Die Übertragungsleistung wird hier mit 1,73 US$/kW im Monat für fest bestellte Leistung<br />

berechnet. Vgl. EUW, January 8, 1990, S.2.

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