30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

-173-<br />

bereit. 547 Derzeit jedoch sind mehr <strong>als</strong> 60.000 MW unabhängige Stromerzeugungskapazitäten in Planung,<br />

was bedeutet, daß sie für mindestens 50% des bis jetzt geplanten Kraftwerkszubaus in den nächsten<br />

Jahren verantwortlich zeichnen. 548<br />

In der Regel haben die NUGs den Status einer Qualifying Facility im Sinne des PURPA (s.o.), d.h. sie<br />

sind berechtigt, mit den EVU Standardverträge (Standard Offers) über den von ihnen in das EVU-Netz<br />

eingespeisten Strom abzuschließen, und sie unterliegen keiner Kosten- und Rentabilitätskontrolle durch<br />

die bundesstaatlichen Aufsichtsbehörden oder die FERC. Die EVU sind verpflichtet, den Strom der QFs<br />

abzunehmen.<br />

Eine weitere Kategorie von NUGs sind die Independent Power Producers (IPPs). Diese sogenannten<br />

unabhängigen Stromerzeuger, die nicht <strong>als</strong> QF im Sinne des PURPA anerkannt sind, unterliegen dementsprechend<br />

auch nicht dessen Restriktionen in Bezug auf die Größe der Anlage, Brennstoffeinsatz,<br />

Wirkungsgrad etc. Das bedeutet aber auch, daß die EVU nicht gezwungen sind, Strom von IPPs<br />

abzunehmen. IPPs, die <strong>als</strong> Tochterunternehmen von EVU im Stromgroßhandel tätig sind, unterliegen<br />

nach dem Public Utility Holding Company Act (PUHCA) der Kosten- und Rentabilitätskontrolle der<br />

FERC. 549<br />

Die Perspektiven der privaten EVU in einem sich wandelnden Stromerzeugungsmarkt sollen vor dem<br />

Hintergrund der folgenden drei Hauptdiskussions- und -praxisfelder betrachtet werden:<br />

a) Ausschreibungsverfahren für neue Kapazitäten (Bidding)<br />

b) Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz (Transmission Access)<br />

c) Perspektiven des Stromgroßhandels (wholesale market)<br />

Auf jeden dieser drei Bereiche kann allerdings nur kurz eingegangen werden, da eine ausführliche<br />

Diskussion den Rahmen dieser Untersuchung sprengen würde.<br />

zu a)<br />

In vielen Bundesstaaten sind die EVU mittlerweile gesetzlich oder durch Anweisung der<br />

Regulierungsbehörden gezwungen, den nachgewiesenen langfristigen Kapazitätsbedarf<br />

auszuschreiben. 550 Zu unterscheiden sind hier folgende fünf Varianten:<br />

547 EUW/Electric Utility Week, May 7, 1990, S.3.<br />

548 EW (Annual Statistical Report 1991), 1991, S.10; vgl. auch Yokell (Decline), 1990, S.39.<br />

549 Seit Anfang der 90er Jahre gab es in den USA Bestrebungen, PUHCA dahingehend zu reformieren,<br />

daß Stromerzeuger, die ausschließlich im Stromgroßhandel tätig sind, von jeglicher Kostenund<br />

Rentabilitätskontrolle befreit werden und den Status eines EWG ("exempt wholesale generator")<br />

zugesprochen bekommen. Dadurch würden die Preise der Stromgroßhändler von den<br />

Kosten der Stromerzeugung getrennt. Vgl. McCormick (PUHCA), 1991, der eine solche Reform<br />

unterstützt; kritisch hingegen Hempling (Competition), 1991, S.30-32. Im Oktober 1992 verabschiedete<br />

der amerikanische Kongreß ein Gesetz (National Energy Policy Act), das diesen Vorschlägen<br />

weitgehend folgt.<br />

550 Vgl. EPRI (Bidding), 1989; Rozek/Nordgulen (Resource Procurement) 1990, S.50; Rose/Eifert<br />

(Competitive Bidding), 1990.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!