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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-170-<br />

Act gilt heute noch <strong>als</strong> eines der schärfsten Korrekturgesetze, die jem<strong>als</strong> vom Kongreß verabschiedet<br />

wurden. Er sah die Entflechtung von Holding-Gesellschaften und die Vereinfachung des Systems überall<br />

da vor, wo die alte Struktur zu Auswüchsen geführt hatte. Darüber zu befinden hatte die Securities and<br />

Exchange Commission (SEC), die 1934 geschaffene Börsenaufsichtsbehörde des Bundes. Zwischen 1938<br />

und 1962 wurden auf diese Weise insgesamt 2.419 Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen<br />

überprüft und 928 (mit einem Gesamtvermögen von rund 13 Mrd. US$) entflochten. 537 Holding-<br />

Gesellschaften fallen auch heute noch unter die Kontrolle des PUHCA, wenn sie 10% oder mehr Stimmrechtsanteile<br />

(voting securities) an EVU besitzen.<br />

4.1.3.2 National Energy Act von 1978<br />

Die beiden Ölpreiskrisen in den 70er Jahren waren in den USA ausschlaggebend für umfassende<br />

gesetzgeberische Aktivitäten, von denen die wichtigste die Verabschiedung des National Energy Act<br />

(NEA) im Jahr 1978 durch die Carter-Administration war.<br />

Der NEA beinhaltet insgesamt fünf Einzelgesetze zur Förderung der Energieeinsparung und der<br />

regenerativen Energiequellen sowie zur Umstellung von Erdöl und Erdgas auf Kohle. Die folgenden drei<br />

Gesetze gelten <strong>als</strong> besonders wichtig:<br />

Public Utility Regulatory Policies Act/PURPA<br />

Dieses Gesetz ist sicherlich das wichtigste und durchgreifendste unter den Gesetzen des NEA. Es gliedert<br />

sich in sechs Einzeltitel (titles):<br />

- Regulierung der EVU-Absatzpolitik gegenüber Endabnehmern (Elektrizität)<br />

- Besondere Vollmachten des Bundesenergieministeriums (DOE) und der Bundesaufsichtsbehörde<br />

(Federal Energy Regulatory Commission)<br />

- Absatzpolitik der Gasunternehmen gegenüber den Endabnehmern<br />

- Kleine Wasserkraftwerksprojekte<br />

- Rohöltransportsysteme<br />

- Verschiedene Bestimmungen.<br />

Im ersten Titel werden v.a. Richtlinien für die bundesstaatlichen Regulierungsbehörden aufgestellt, die<br />

sich auf die Struktur und Ausgestaltung der Strompreise für Endabnehmer sowie auf allgemeine<br />

Regulierungsbestimmungen (Verbraucherinformation, Abwälzbarkeit von Werbekosten, Einstellung der<br />

Versorgung etc.) beziehen. 538<br />

Der zweite und in der Folgezeit auch einflußreichste Titel schafft die Grundlagen für ein<br />

Stromeinspeisungsrecht, indem er<br />

- eine Ankaufspflicht der EVU für Strom von "qualifizierten" privaten Eigenerzeugern (QFs) festlegt<br />

537 Ebenda, S.582.<br />

538 Vgl. dazu ausführlich Helle (Strompreisgestaltung), 1987, S.3-5.

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