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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-161-<br />

- Drei große Verbundnetzwerke (Networks) verknüpfen nahezu sämtliche Stromerzeugungsanlagen in<br />

den USA und in Teilen von Kanada. 498<br />

- Zusätzlich zu den Verbundgesellschaften haben die EVU sogenannte Power Pools gebildet, um<br />

Kraftwerkseinsatz und -planung regional zu koordinieren und dadurch die Wirtschaftlichkeit ihrer<br />

Anlagen und ihre Zuverlässigkeit zu erhöhen. Man unterscheidet "enge" (tight) von "lockeren" (loose)<br />

power pools. Während erstere sich dadurch auszeichnen, daß enge vertragliche Beziehungen bestehen<br />

und zumindest ein Teil der Stromerzeugung einer zentralen Steuerung unterworfen ist, handelt es sich<br />

bei letzteren um unverbindlichere Vereinbarungen über Informationsaustausch, Lieferbeziehungen<br />

und Reservehaltung. 499<br />

Beim Stromaustausch (wholesale transactions) zwischen den EVU sind folgende Fälle zu unterscheiden:<br />

- Die Belieferung von EVU durch benachbarte Erzeuger (im gleichen oder angrenzenden Bundesstaat)<br />

wirft i.d.R. keine Probleme auf. Man unterscheidet hierbei kurzfristige Lieferungen zur Sicherung der<br />

Versorgung (coordination transactions) von langfristigen Stromlieferungsverträgen (requirements<br />

transactions). Rund 20% der gesamten Stromerzeugung privater EVU wird an andere EVU weiterverkauft,<br />

davon 10% in Form langfristiger Verträge. 500<br />

- Sind Liefer- und Empfänger-EVU nicht benachbart, müssen Übertragungs- und<br />

Durchleitungsleistungen (transmission and wheeling services) in Anspruch genommen werden. Diese<br />

Leistungen werden von den betroffenen EVU, wenn überhaupt, dann nur freiwillig zu aushandelbaren<br />

Preisen erbracht; 501 sie können i.d.R. von keiner Behörde angeordnet werden. 502<br />

Durchleitungen von Nicht-EVU-Erzeugern zu entfernteren EVU oder Letztverbrauchern (innerstaatliche<br />

Durchleitung) können von einzelnen bundesstaatlichen Regulierungsbehörden je nach gesetzlicher<br />

Grundlage angeordnet werden (vgl. dazu auch Abschnitt 4.1.4.1). 503<br />

498 Ebenda, S.587.<br />

499 1980 identifizierte die FERC 17 größere power pools, davon neun enge und acht lockere. Sie<br />

vereinigten insgesamt rund 59% der gesamten Erzeugungskapazitäten in den USA auf sich. Vgl.<br />

Bolle (Energiemaklersysteme), 1989, S.27f.<br />

500 Vgl. Joskow (Structural Change), 1989, S.131f.; Ferrey (Unregulated Utilities), 1991, S.165.<br />

501 Die Preise der Stromdurchleitung liegen bei 0,2 bis 0,3 cts/kWh, je nach Regelmäßigkeit und<br />

Umfang der Größen Arbeit und Leistung. Vgl. ISI/Fraunhofer Institut für Systemtechnik und<br />

Innovationsforschung (Vergleich), 1986, S.97.<br />

502 Die Durchleitung kann - wenn überhaupt - nur aus energiewirtschaftlichen Gründen angeordnet<br />

werden, nicht aber aus Wettbewerbsgründen. Eine Ausnahme besteht hier bei der Durchleitung<br />

von Strom aus bundeseigenen Wasserkraftwerken. Vgl. dazu IWG (Marktsteuerung), 1986, S.151-<br />

163; ebenso ISI (Vergleich), 1986, S.97. S. auch Abschnitt 4.1.4.1.<br />

503 Nach einer Umfrage des Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) vom Juni 1986 können<br />

die Kommissionen in 17 Bundesstaaten ihre privaten EVU zur Durchleitung an entferntere EVU<br />

und in 12 Bundesstaaten zur Durchleitung an Endverbraucher zwingen. Vgl. IWG<br />

(Marktsteuerung), 1988, S.157ff.

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