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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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wettbewerblich organisierten Teilmärkten der Stromerzeugung, 372 der Einspartechnologien, der Finanzierungsleistungen,<br />

der Projektierung sowie der Abwicklung/Installation etc. "einzukaufen" und die EDL<br />

kostenminimal zu kombinieren. Die Aufwendungen, die dem EDU für seine direkte, indirekte oder<br />

vermittelnde Integrationsleistung entstehen, sind Teil seines Unternehmensauftrages und damit bei der<br />

Preisgenehmigung zu berücksichtigen. 373<br />

Durch die Einbeziehung von Einsparleistungen in die Preisbildung im wettbewerblichen<br />

Ausnahmebereich der Stromverteilung können wettbewerbliche Probleme auftreten, die jedoch prinzipiell<br />

lösbar erscheinen:<br />

- Marktbeherrschung des EDL-Marktes<br />

Eine Marktbeherrschung von Teilen des EDL-Marktes, die über die Beherrschung des Teilmarktes<br />

Stromverteilung hinausgeht, könnte sich auf lokaler und regionaler Ebene möglicherweise dann<br />

ergeben, wenn sich das Verteiler-EVU <strong>als</strong> EDU Tochterunternehmen auf den anderen Teilmärkten<br />

verschafft, die eine marktbeherrschende Stellung auf diesen Teilmärkten erlangen (z.B. im Bereich<br />

der Projektierung von Einsparinvestitionen und ihrer Abwicklung). 374 Besitzt das EDU bereits<br />

Tochterunternehmen auf den Teilmärkten oder beabsichtigt es, solche zu gründen, ist es die Aufgabe<br />

der Kartellbehörden, mißbräuchliches Verhalten gegenüber den Konkurrenten nach §22 Abs. 4 GWB<br />

festzustellen und zu unterbinden.<br />

Darüber hinaus könnte einer Marktbeherrschung des EDL-Marktes durch eine präventive bzw.<br />

nachträgliche Zusammenschlußkontrolle von EDU mit Unternehmen der Teilmärkte im Sinne des §24<br />

GWB begegnet werden. Eine solche Kontrolle käme jedoch höchstens für einige der großen EVU in<br />

Frage, da die meisten denkbaren Zusammenschlüsse unter die Bagatellklauseln (§24 Ab2. 8 GWB)<br />

fallen. Zudem dürfte es für die Kartellbehörde schwierig sein, die entsprechenden Eingreifkriterien zu<br />

operationalisieren.<br />

- Das Problem der "Selbstbedienung"<br />

Bezieht ein EDU Leistungen von Tochterunternehmen, die auf anderen Teilmärkten agieren, ist damit<br />

generell die Gefahr der "Selbstbedienung", d.h. des Zahlens überhöhter Preise, verbunden. Dies gilt<br />

nicht nur für den hier betrachteten EDL-Markt, sondern auch für die traditionelle Aufgabe der<br />

Strombereitstellung durch vertikal und konglomeral verflochtene EVU (vgl. dazu für die<br />

372 Auch wenn der Bereich der Stromerzeugung heute noch nicht wettbewerblich organisiert ist,<br />

spricht vieles dafür, daß er sich mittelfristig zu einem Wettbewerbsmarkt entwickeln wird. S. dazu<br />

auch Kapitel 2.7.4 und Kapitel 4.1.4.1.<br />

373 Zu den Abwägungskriterien, nach denen diese Aufwendungen genehmigt werden sollten, vgl.<br />

Abschnitt 3.1.6.1. Zu den entsprechenden Verfahren der Preisgenehmigung vgl. ausführlich<br />

Kapitel 6.2 und 7.3.<br />

374 Die Enquête-Kommission sieht hier bei Querverbundunternehmen eine besondere Problematik, die<br />

jedoch vom Autor allenfalls für regionale, nicht durch die Kommunalpolitik unmittelbar<br />

beeinflußbare Unternehmen nachvollzogen werden kann. Vgl. Enquête-Kommission<br />

(Handlungsmöglichkeiten: Band 10), 1990, S.675.

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