30.12.2012 Aufrufe

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-86-<br />

Im Hinblick auf ein notwendigerweise mehrdimensionales Zielsystem der EVU-Regulierung, das weit<br />

über das eindimensionale Effizienzziel der neoklassischen normativen Regulierungstheorie hinausgeht,<br />

sind Ergebnisziele von solchen zu unterschieden, die sich auf den Regulierungsprozeß selbst beziehen.<br />

Während erstere sich nach volkswirtschaftlichen, Verbraucher- und EVU-Zielen aufschlüsseln lassen,<br />

stellen letztere Anforderungen an eine Regulierung, die sich fortlaufend weiterentwickeln und an neue<br />

Zielsetzungen und Umstände anpassen muß. EVU-Regulierung ist nach diesem Verständnis keine<br />

ökonomische "Gebrauchsanleitung", die für jede Situation die "optimalen" regulatorischen Eingriffe und<br />

Instrumente eindeutig vorgibt. Es handelt sich vielmehr um einen mehrdimensionalen Such-, Lern- und<br />

Informationsprozeß, der in einer Art "Entdeckungsverfahren" gesellschaftlich akzeptable Kompromisse<br />

im Hinblick auf die Zielerreichung anstrebt.<br />

EVU-Regulierung muß grundsätzlich <strong>als</strong> eine unvollkommene, verbesserbare Institution zur Erreichung<br />

gesellschaftlicher Ziele im Elektrizitätsbereich angesehen werden. Sie ist dabei kein Selbstzweck, sondern<br />

Mittel zum Zweck. 308<br />

Es wurde gezeigt, daß es nur wenige echte Alternativen zur EVU-Regulierung gibt. Insbesondere<br />

öffentliche Beteiligungen oder die Einführung wettbewerblicher Elemente können eine eigenständige<br />

EVU-Regulierung nicht ersetzen, ihre Schwerpunkte und ihre Intensität jedoch beeinflussen. An die<br />

EVU-Regulierung in einer wettbewerblich orientierten "gemischten" Gesellschaft ist jedoch der Anspruch<br />

zu formulieren, daß sie offen sein sollte für die Integration wettbewerblicher Elemente in ihr<br />

Regulierungssystem. Es bedarf dabei aber eines Nachweises, daß die Voraussetzungen für die<br />

Funktionsfähigkeit dieser Elemente angesichts der realen Markt- und Machstrukturen gegeben sind und<br />

die Ziele der Regulierung nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Die Einführung wettbewerblicher<br />

Elemente und damit eine<br />

308 Staatliche Regulierungseingriffe werden allerdings von marktradikalen Ökonomen grundsätzlich<br />

in Frage gestellt und bisweilen mit Kriegsinstrumentarien (gegen die "freie" Wirtschaft) verglichen;<br />

man müsse daher beim Deregulieren "wie beim Abrüsten" vorgehen Vgl. Ewers/Wein<br />

(Deregulierungspolitik), 1990, S.327. Deregulierung erscheint in den Augen dieser Vertreter stets<br />

<strong>als</strong> Selbstzweck.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!