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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-83-<br />

Kommunalisierung, 299 das mit einer weitestgehenden Dezentralisierung der Versorgungsstruktur<br />

einhergeht.<br />

Im Kern wird die Kommune zum zentralen politischen Ort der elektrizitätswirtschaftlichen Versorgungsund<br />

Nutzungsplanung, wobei überregionale Kooperationsformen von hier aus gestaltet werden können.<br />

Die öffentliche Aufgabe der Stromversorgung wird von einem kommunalen EVU (Stadtwerk)<br />

übernommen. Vertreter dieses Konzepts halten es grundsätzlich für möglich, daß kommunale EVU rein<br />

bedarfswirtschaftlich arbeiten und sich dem Gemeinwohl verpflichten. 300 Kritiker halten dies für<br />

"frommes Wunschdenken, weil es von den verschlungenen Verfilzungen zwischen Gemeindeverwaltung<br />

und EVU abstrahiert und so tut, <strong>als</strong> seien die kommunalen Instanzen überreich mit fähigen Spezialisten<br />

besetzt, die mit der schwierigen Materie einer Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen vertraut<br />

sind." 301<br />

Das Mißtrauen gegenüber der kommunalen Steuerungskompetenz im Hinblick auf die örtlichen EVU ist<br />

staatenübergreifend unterschiedlich ausgeprägt: Während in den USA kommunale EVU (Stadtwerke) von<br />

der staatlichen Regulierung weitgehend ausgenommen sind und somit die Kommunalisierung<br />

ausdrücklich <strong>als</strong> Alternative zur Regulierung anerkannt ist (s. dazu Kapitel 4.2.2.3), unterstehen sie in der<br />

Bundesrepublik wie alle anderen EVU der Aufsicht.<br />

Es ist hier nicht der Ort, um über das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung zu diskutieren. 302<br />

Interessant ist vielmehr, daß bundesdeutsche Kommunalisierungsanhänger die EVU-Regulierung auch in<br />

einer kommunalisierten Wirtschaft für notwendig halten. 303 Dies wird u.a. mit der Hilfestellung bei der<br />

kommunalen Kontrolle des EVU sowie mit Systemaspekten begründet. 304<br />

299 Dieser Terminus ist vom Öko-Institut geprägt worden, um zu verdeutlichen, daß die Energieversorgung<br />

ihren Ursprung einst in den Kommunen hatte und daß es heute sinnvoll wäre, sie dorthin<br />

zurückzuholen. Vgl. Hennicke u.a. (Energiewende), 1985, insbesondere S.28-30.<br />

300 Vgl. Fn 252.<br />

301 Gröner/Smeets (Regulierung), 1988, S.132.<br />

302 Es sei jedoch angemerkt, daß in der Bundesrepublik meist von denjenigen das größte Mißtrauen<br />

gegenüber kommunalen EVU zum Ausdruck gebracht wird, die der übrigen Elektrizitätswirtschaft<br />

- insbesondere den marktbeherrschenden gemischtwirtschaftlichen Verbund-EVU - geradezu<br />

blindes Vertrauen schenken bzw. sie aus der Reformdiskussion ausklammern möchten. Man kann<br />

sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier oftm<strong>als</strong> mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird,<br />

um von den tatsächlichen Problemen abzulenken.<br />

303 "Insgesamt scheint es notwendig, eine bürgerschaftliche Kontrolle 'von unten' mit einer Kontrolle<br />

'von oben' durch die Kommissionen zu ergänzen." Hennicke u.a. (Energiewende), 1985, S.259.<br />

304 Ebenda.

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