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Least-Cost Planing als Regulierungskonzept.pdf

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-79-<br />

Exkurs: Zur Unabhängigkeit der Regulierungsinstitutionen<br />

Über den Status von Regulierungsinstitutionen ist zu allen Zeiten heftig gestritten worden. 285<br />

Mehrheitlich stimmte man lediglich darin überein, daß die Institutionen möglichst unabhängig sein<br />

sollten, d.h. insbesondere unabhängig von direktem politischen Einfluß, aber auch unabhängig von der<br />

regulierten Branche. Ziel der Unabhängigkeit ist es, Neutralität in den Entscheidungen zu gewährleisten<br />

sowie eine Kontinuität des Entscheidungsprozesses zu ermöglichen.<br />

Nun steht außer Frage, daß es eine völlige Unabhängigkeit menschlichen Entscheidungsverhaltens nicht<br />

geben kann. Es ist vielmehr davon auszugehen, daß dieses Verhalten stets durch eine Reihe von Faktoren<br />

beeinflußt wird, die sich nicht unmittelbar aus dem Regulierungsauftrag ergeben. Vor allem die<br />

unterschiedlichen "Capture"-Theorien haben in diesem Zusammenhang die Unabhängigkeit der amerikanischen<br />

Regulierungskommissionen immer wieder in Frage gestellt. 286<br />

Die sich darin anschließende eigentliche Fragestellung in Bezug auf die Ausgestaltung von<br />

Regulierungskommissionen liegt deshalb darin, strukturelle Eckpfeiler und Anreizmechanismen zu<br />

identifizieren, die ein möglichst hohes Maß an Unabhängigkeit des Regulierungsprozesses erwarten<br />

lassen. Diese organisations- und anreiztheoretische Aufgabe soll an dieser Stelle nicht weiter vertieft<br />

werden. 287 Unter Plausiblitätsaspekten lassen sich jedoch folgende Thesen aufstellen:<br />

- Aus der allgemeinen Verwaltung ausgelagerte Instanzen lassen eine höhere Unabhängigkeit von der<br />

jeweiligen politischen Mehrheit erwarten. 288<br />

- Eine direkte Wahl des Leitungsgremiums von Regulierungsbehörden ist geeignet, deren<br />

Unabhängigkeit von Legislative und Exekutive zu stärken.<br />

- Eine institutionelle Einschränkung des Wechsels von Regulierern in die regulierte Branche<br />

("revolving door"-Problem289 ) kann einer möglichen Interessenkonvergenz vorbeugen.<br />

- Öffentliche Regulierungsverfahren schwächen die Gefahr ab, daß sich die Regulierungsinstitution mit<br />

der regulierten Branche zulasten der Verbraucher verständigen.<br />

- Eine ausreichende Person<strong>als</strong>tärke sowie eine entsprechende Qualifikation des Person<strong>als</strong> lassen bessere<br />

285 Vgl. u.a. Bernstein (Regulating Business), 1955, S.126-154; Howe/Rasmussen (Economics), 1982,<br />

Kapitel 5; Phillips (Regulation), 1988, S.138-149. Vgl. auch Kühne (Regulierungsdebatte), 1983,<br />

S.102-107.<br />

286 S. Abschnitt 2.6.2.<br />

287 Zur Beschreibung eines solchen Anreizsystems vgl. Kruse (Monopolregulierung), 1985, Kapitel 7.<br />

Zu organisationstheoretischen Fragestellungen in Verbindung mit Anreizsystemen vgl. z.B. Laux<br />

(Organisation), 1979.<br />

288 Sie mögen jedoch einer größeren Gefahr unterliegen, von der regulierten Branche vereinnahmt zu<br />

werden. Vgl. zu dieser Argumentation Thiemeyer (Öffentliche Bindung), 1983, S.40.<br />

289 Vgl. Phillips (Regulation), 1988, S.786f.

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