30.12.2012 Aufrufe

Empfehlung vom 2. Oktober 2012 - Der Eidgenössische ...

Empfehlung vom 2. Oktober 2012 - Der Eidgenössische ...

Empfehlung vom 2. Oktober 2012 - Der Eidgenössische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2<strong>2.</strong> <strong>Der</strong> Beauftragte stellt daher fest, dass die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten 2<br />

und 3 zu Recht erfolgt ist, da sie Teil von Verfahrensakten eines hängigen<br />

Verwaltungsrechtspflegeverfahrens sind. Sie fallen daher nicht in den sachlichen<br />

Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes, wodurch ein Anspruch auf Zugang entfällt.<br />

III. Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der <strong>Eidgenössische</strong> Datenschutz- und<br />

Öffentlichkeitsbeauftragte:<br />

23. Das ENSI hält an der Verweigerung des Zugangs zum Dokument 1 fest.<br />

24. Das ENSI hält an der Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten 2 und 3 fest.<br />

25. <strong>Der</strong> Antragsteller kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser <strong>Empfehlung</strong> beim ENSI den<br />

Erlass einer Verfügung nach Art. 5 VwVG verlangen, wenn er mit der <strong>Empfehlung</strong> nicht<br />

einverstanden ist (Art. 15 Abs. 1 BGÖ).<br />

26. Gegen die Verfügung kann der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde<br />

führen (Art. 16 BGÖ).<br />

27. Diese <strong>Empfehlung</strong> wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am<br />

Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name des Antragstellers anonymisiert (Art. 13 Abs.<br />

3 VBGÖ).<br />

28. Die <strong>Empfehlung</strong> wird eröffnet:<br />

- X<br />

- <strong>Eidgenössische</strong>s Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)<br />

Industriestrasse 19<br />

CH-5200 Brugg<br />

Hanspeter Thür<br />

6/6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!