Seminar for PhD students - Max-Planck-Institut für biophysikalische ...
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So haben die Richter geurteilt<br />
Auflösung des Falles 1:<br />
Urteil des Gerichts<br />
Fakt ist: Ein Arbeitnehmer, der krank ist, hat zwangsläufig Anspruch<br />
auf Lohn<strong>for</strong>tzahlung (Anmerkung: Im Bereich des TVöD-<br />
Bund sind es 6 Wochen).<br />
Die Krankheit muss der einzige Grund sein, warum eine geschuldete<br />
Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann.<br />
Urteil:<br />
Der Richter gab dem Arbeitgeber recht. Der AN (Kläger) verlor<br />
den Prozess. Es ging nicht darum, ob der AN krank gewesen<br />
sei. Entscheidend sei, dass der AN vor Zeugen deutlich gemacht<br />
habe, nicht mehr im Unternehmen arbeiten zu wollen. Durch<br />
seine (Anm.: in der Wut gemachten) Äußerungen habe er den<br />
Anspruch auf Lohn<strong>for</strong>tzahlung verloren.<br />
Anmerkung: Ob dem AN gekündigt worden ist, geht aus dem<br />
Urteil nicht hervor, denn der Richter hatte nur über die Lohn<strong>for</strong>tzahlung<br />
zu urteilen. Es ist sehr wahrscheinlich, denn durch<br />
Entfernen von seinem Arbeitsplatz hat er seinen Arbeitsvertrag<br />
schwerwiegend verletzt.<br />
Gesellenprüfung im Tischlerhandwerk 2009<br />
Es ist immer eine Heraus<strong>for</strong>derung <strong>für</strong> die<br />
angehenden Gesellen, sich in der Arbeits-<br />
probe zu beweisen und am Gesellenstück<br />
zu zeigen, was sie können. Der<br />
theoretische Teil und die Fachgespräche<br />
sind die beiden anderen Bereiche der<br />
Gesellenprüfung.<br />
Dieses Jahr musste sich Herr Sven<br />
Woiwade dieser Heraus<strong>for</strong>derung stellen.<br />
Er hat mit Abschluss der Arbeitsprobe<br />
seine Prüfung am 26.8.2009 bestanden.<br />
Dazu gratulieren wir ihm herzlich.<br />
Das erste Ausbildungsjahr BGJ Holz absolvierte<br />
er auf der BBS 2 in Göttingen.<br />
Von 2007 bis 2009 wechselte er dann <strong>für</strong><br />
die beiden anderen Ausbildungsjahre an<br />
unser <strong>Institut</strong>.<br />
Der Gesellenbrief wurde ihm am<br />
30.8.2009 auf der feierlichen Freisprechung<br />
überreicht. Zuvor konnten alle Gesellenstücke<br />
in der Ausstellung der BBS<br />
2 besichtigt werden – eine Ausstellung,<br />
über die auch die lokale Presse berichtete.<br />
Als Gesellenstück fertigte Herr Woiwade<br />
eine Anrichte aus Esche in Massivholz.<br />
Rund 106 Arbeitsstunden benötigte er da<strong>für</strong>.<br />
Und muss zudem auch die Materialkosten<br />
selbst tragen: rund 500,- € fielen<br />
da<strong>für</strong> an.<br />
Die übliche Ausstellung des Gesellenstücks<br />
am <strong>Institut</strong> ist in diesem Jahr leider<br />
nicht möglich, da sich das Foyer noch<br />
im Umbau befindet. Eine ausgiebige Foto-<br />
Sven Woiwade<br />
Seite 17<br />
Auflösung des Falles 2:<br />
Urteil des Richters<br />
Vor Gericht lautet die Argumentation des AN: Sein Verhalten<br />
sei mit einem Diebstahlsversuch nicht zu vergleichen, da er<br />
nichts verheimlicht und seine Post aus Zeitmangel in die Briefpost<br />
gegeben habe. Eine fristlose ebenso wie eine ordentliche<br />
Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.<br />
Die Argumentation des AG lautete: Das Verhalten des AN belege,<br />
dass dieser auch künftig vergleichbare Verfehlungen begehen<br />
werde.<br />
Urteil:<br />
Das Gericht befand die fristlose Kündigung <strong>für</strong> gerechtfertigt.<br />
Durch sein Fehlverhalten habe er das Vertrauen(!!!) des AG in<br />
seine Redlichkeit als AN zerstört und sei damit <strong>für</strong> die Firma<br />
nicht mehr tragbar. Selbst eine Abmahnung sei nicht er<strong>for</strong>derlich<br />
(Anm.: wie sie vor einer ordentlichen Kündigung hätte<br />
erfolgen müssen), denn jeder AN wisse, dass NUR zum betrieblichen<br />
Gebrauch bestimmte Sachen nicht <strong>für</strong> private<br />
Zwecke genutzt werden dürfen.<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich hatte der Betriebsrat bei der Abfassung dieser zwei Fälle auch Hintergedanken. Nächstes<br />
Jahr im März stehen die Betriebsratswahlen an, und der Wahlvorstand wird sich ab Ende des Jahres auf Kandidatensuche begeben.<br />
Vielleicht haben Sie durch diese Urteile Lust auf Betriebsratsarbeit bekommen, denn rechtliche Angelegenheiten machen einen<br />
großen Teil der BR-Arbeit aus und können, glauben Sie mir, sehr interessant sein.<br />
Für den Betriebsrat Werner Zeiß<br />
serie ist jedoch auf der Pinnwand vor der<br />
Tischlerei zu sehen.<br />
Mit der Freisprechung der jungen Gesellen<br />
endet das Ausbildungsverhältnis.<br />
Herr Woiwade verlässt das <strong>Institut</strong> zum<br />
31.8.2009. Für seine Zukunft wünschen<br />
wir ihm alles Gute!<br />
P. Böttcher