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Seminar for PhD students - Max-Planck-Institut für biophysikalische ...

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So haben die Richter geurteilt<br />

Auflösung des Falles 1:<br />

Urteil des Gerichts<br />

Fakt ist: Ein Arbeitnehmer, der krank ist, hat zwangsläufig Anspruch<br />

auf Lohn<strong>for</strong>tzahlung (Anmerkung: Im Bereich des TVöD-<br />

Bund sind es 6 Wochen).<br />

Die Krankheit muss der einzige Grund sein, warum eine geschuldete<br />

Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann.<br />

Urteil:<br />

Der Richter gab dem Arbeitgeber recht. Der AN (Kläger) verlor<br />

den Prozess. Es ging nicht darum, ob der AN krank gewesen<br />

sei. Entscheidend sei, dass der AN vor Zeugen deutlich gemacht<br />

habe, nicht mehr im Unternehmen arbeiten zu wollen. Durch<br />

seine (Anm.: in der Wut gemachten) Äußerungen habe er den<br />

Anspruch auf Lohn<strong>for</strong>tzahlung verloren.<br />

Anmerkung: Ob dem AN gekündigt worden ist, geht aus dem<br />

Urteil nicht hervor, denn der Richter hatte nur über die Lohn<strong>for</strong>tzahlung<br />

zu urteilen. Es ist sehr wahrscheinlich, denn durch<br />

Entfernen von seinem Arbeitsplatz hat er seinen Arbeitsvertrag<br />

schwerwiegend verletzt.<br />

Gesellenprüfung im Tischlerhandwerk 2009<br />

Es ist immer eine Heraus<strong>for</strong>derung <strong>für</strong> die<br />

angehenden Gesellen, sich in der Arbeits-<br />

probe zu beweisen und am Gesellenstück<br />

zu zeigen, was sie können. Der<br />

theoretische Teil und die Fachgespräche<br />

sind die beiden anderen Bereiche der<br />

Gesellenprüfung.<br />

Dieses Jahr musste sich Herr Sven<br />

Woiwade dieser Heraus<strong>for</strong>derung stellen.<br />

Er hat mit Abschluss der Arbeitsprobe<br />

seine Prüfung am 26.8.2009 bestanden.<br />

Dazu gratulieren wir ihm herzlich.<br />

Das erste Ausbildungsjahr BGJ Holz absolvierte<br />

er auf der BBS 2 in Göttingen.<br />

Von 2007 bis 2009 wechselte er dann <strong>für</strong><br />

die beiden anderen Ausbildungsjahre an<br />

unser <strong>Institut</strong>.<br />

Der Gesellenbrief wurde ihm am<br />

30.8.2009 auf der feierlichen Freisprechung<br />

überreicht. Zuvor konnten alle Gesellenstücke<br />

in der Ausstellung der BBS<br />

2 besichtigt werden – eine Ausstellung,<br />

über die auch die lokale Presse berichtete.<br />

Als Gesellenstück fertigte Herr Woiwade<br />

eine Anrichte aus Esche in Massivholz.<br />

Rund 106 Arbeitsstunden benötigte er da<strong>für</strong>.<br />

Und muss zudem auch die Materialkosten<br />

selbst tragen: rund 500,- € fielen<br />

da<strong>für</strong> an.<br />

Die übliche Ausstellung des Gesellenstücks<br />

am <strong>Institut</strong> ist in diesem Jahr leider<br />

nicht möglich, da sich das Foyer noch<br />

im Umbau befindet. Eine ausgiebige Foto-<br />

Sven Woiwade<br />

Seite 17<br />

Auflösung des Falles 2:<br />

Urteil des Richters<br />

Vor Gericht lautet die Argumentation des AN: Sein Verhalten<br />

sei mit einem Diebstahlsversuch nicht zu vergleichen, da er<br />

nichts verheimlicht und seine Post aus Zeitmangel in die Briefpost<br />

gegeben habe. Eine fristlose ebenso wie eine ordentliche<br />

Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.<br />

Die Argumentation des AG lautete: Das Verhalten des AN belege,<br />

dass dieser auch künftig vergleichbare Verfehlungen begehen<br />

werde.<br />

Urteil:<br />

Das Gericht befand die fristlose Kündigung <strong>für</strong> gerechtfertigt.<br />

Durch sein Fehlverhalten habe er das Vertrauen(!!!) des AG in<br />

seine Redlichkeit als AN zerstört und sei damit <strong>für</strong> die Firma<br />

nicht mehr tragbar. Selbst eine Abmahnung sei nicht er<strong>for</strong>derlich<br />

(Anm.: wie sie vor einer ordentlichen Kündigung hätte<br />

erfolgen müssen), denn jeder AN wisse, dass NUR zum betrieblichen<br />

Gebrauch bestimmte Sachen nicht <strong>für</strong> private<br />

Zwecke genutzt werden dürfen.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich hatte der Betriebsrat bei der Abfassung dieser zwei Fälle auch Hintergedanken. Nächstes<br />

Jahr im März stehen die Betriebsratswahlen an, und der Wahlvorstand wird sich ab Ende des Jahres auf Kandidatensuche begeben.<br />

Vielleicht haben Sie durch diese Urteile Lust auf Betriebsratsarbeit bekommen, denn rechtliche Angelegenheiten machen einen<br />

großen Teil der BR-Arbeit aus und können, glauben Sie mir, sehr interessant sein.<br />

Für den Betriebsrat Werner Zeiß<br />

serie ist jedoch auf der Pinnwand vor der<br />

Tischlerei zu sehen.<br />

Mit der Freisprechung der jungen Gesellen<br />

endet das Ausbildungsverhältnis.<br />

Herr Woiwade verlässt das <strong>Institut</strong> zum<br />

31.8.2009. Für seine Zukunft wünschen<br />

wir ihm alles Gute!<br />

P. Böttcher

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