Kayna - Stadt Zeitz
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Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
folgende Einstellung:<br />
1 Truppführer/Einsatzfahrer Feuerwehr (m/w)<br />
SG Brand- und Katastrophenschutz<br />
Hauptaufgabe:<br />
Dem/Der Truppführer/in / Einsatzfahrer/in obliegt es,<br />
Brandgefahren abzuwehren, Brände zu bekämpfen und<br />
bei Unglücksfällen und Notständen Hilfe zu leisten, indem<br />
er/sie die Einsatzfahrzeuge und Geräte bedient, deren<br />
Einsatzbereitschaft sicherstellt und bei Einsätzen die<br />
ihm/ihr übertragenen Aufgaben zur Hilfeleistung erfüllt.<br />
Zu den Einzelaufgaben gehören u. a.:<br />
Einsatzdienst<br />
a) Fahren der Einsatzfahrzeuge<br />
b) als Truppführer<br />
• Freimachen des Angriffsweges<br />
• Vornehmen und Bedienen von Geräten, Verlegen<br />
von Schlauchleitungen, Bedienen der wasserfördernden<br />
Armaturen, Einsatz der Löschmittel,<br />
Aufräumungsarbeiten<br />
• Beseitigen von Hindernissen, Arbeiten zum Beseitigen<br />
gefährlicher Stoffe, Sicherungsarbeiten,<br />
Lenzarbeiten<br />
• Erstversorgung am Unfallort, Wiederbelebungsmaßnahmen<br />
• nach mehrjähriger Erfahrung/Bewährung als<br />
Truppführer einsetzbar<br />
Innendienst<br />
• Werkstättendienst, Wartung von Fahrzeug und<br />
Gerät, Verwaltungsarbeiten<br />
• Teilnahme am Ausbildungs- und Übungsdienst<br />
• Begehungen<br />
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TVöD<br />
(§ 17 TVÜ-VKA). Die durchschnittliche regelmäßige<br />
wöchentliche Arbeitszeit entspricht der eines/einer Vollbeschäftigten<br />
und beträgt 40 Stunden.<br />
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden folgende Anforderungen<br />
an den Bewerber/die Bewerberin gestellt:<br />
• eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise<br />
in einem handwerklichen Beruf<br />
• die uneingeschränkte gesundheitliche Tauglichkeit<br />
für den feuerwehrtechnischen Einsatz (G 25<br />
= Fahrtauglichkeit, G 26/3 = Atemschutztauglichkeit<br />
und G 41 = Höhentauglichkeit)<br />
• Führerschein Klasse C<br />
Schnaudertalnachrichten 02/2012 - Seite 10<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Von Vorteil sind Vorkenntnisse in der Freiwilligen Feuerwehr<br />
und die Ausbildung als Rettungssanitäter bzw.<br />
Rettungsassistent. Der Wohnsitz in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> oder<br />
in unmittelbarer Nähe ist erwünscht.<br />
Für die endgültige Besetzung der Stelle ist der erfolgreiche<br />
Abschluss der Ausbildung für den mittleren<br />
feuerwehrtechnischen Dienst Voraussetzung. Liegt<br />
dieser Abschluss vor, ist die Stellenbesetzung ab dem<br />
01.10.2012 geplant. Liegt dieser Abschluss nicht vor,<br />
wird von dem Bewerber/der Bewerberin erwartet,<br />
diese Ausbildung unmittelbar mit der Einstellung zu<br />
beginnen. Die Einstellung ist in diesem Fall für den<br />
01.04.2012 vorgesehen.<br />
Bei entsprechender Qualifi kation (Abschluss im mittleren<br />
feuerwehrtechnischen Dienst) und Eignung ist perspektivisch<br />
ein Einsatz als Maschinist vorgesehen.<br />
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie<br />
bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis<br />
spätestens zum 02.03.2012 an die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Fachbereich Zentrale Dienste<br />
- Sachgebiet Personal<br />
Vermerk: „Bewerbung Feuerwehr“<br />
Postfach 14 20<br />
06694 <strong>Zeitz</strong><br />
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung<br />
entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung<br />
der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen<br />
können vom Bewerber binnen eines Monates nach<br />
Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert<br />
oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden<br />
nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen<br />
vernichtet.<br />
Dr. Volkmar Kunze<br />
Oberbürgermeister<br />
<strong>Zeitz</strong>, 25.01.2012<br />
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt „Michaelbote“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> - 02/2012, am 18.02.2012.<br />
Die nächsten Schnaudertalnachrichten<br />
erscheinen am<br />
10. März 2012<br />
Redaktionsschluss für Ihre<br />
Beiträge ist am 1. März 2012 2012.