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MBZ Ausgabe 06/2010 - Zahnärztekammer Berlin

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E c h t<br />

Rabattverträge mit Dentallaboren<br />

umstritten<br />

Das Sozialgericht Hannover hat der AOK<br />

Niedersachsen den Abschluss von Rabattverträgen mit Dentallaboren<br />

untersagt. Die Kasse will in die Berufung gehen, die Entscheidung<br />

ist deshalb noch nicht rechtskräftig.<br />

Bei der zahntechnischen Versorgung wurde jetzt ein Rabattvertrag<br />

der AOK Niedersachsen in der ersten Instanz unter Hinweis<br />

auf die gesetzlichen Vorgaben der SGB V gekippt. Seit 20<strong>06</strong> kooperiert<br />

die Krankenkasse mit einem Dentallabor, das die zahntechnischen<br />

Leistungen in einem Labor in China erbringen lässt.<br />

Der Anbieter verpflichtet sich, den AOK-Versicherten Rabatte<br />

von mindestens 20 % auf die auf der Landesebene vereinbarten<br />

Höchstpreise einzuräumen.<br />

Die Zahntechniker-Innung Niedersachsen und zwei Dentallabors<br />

haben sich mit ihren Klagen beim Sozialgericht durchgesetzt.<br />

Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Hannover sind bei den<br />

zahntechnischen Leistungen lediglich die Kollektivverträge zulässig,<br />

die die Landesverbände der Krankenkassen mit der Zahntechniker-Innung<br />

Niedersachsen vereinbart haben.<br />

Die AOK Niedersachsen will ihren Versicherten bis zu einem<br />

rechtskräftigen Urteil weiterhin den kostengünstigen Zahnersatz<br />

empfehlen, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“<br />

unter Berufung auf eine Erklärung des AOK-Sprechers<br />

Klaus Altmann.<br />

Schon in der Vergangenheit hätten die Krankenkassen immer<br />

30 <strong>MBZ</strong> Heft <strong>06</strong> <strong>2010</strong><br />

wieder versucht, Einzelverträge gesetzlich festschreiben zu lassen,<br />

bislang ohne Erfolg, heißt es in einem Bericht der „Zahnärztlichen<br />

Mitteilungen“. Es wurde vermutet, dass die Krankenkassen<br />

mit einem Gang durch die gerichtlichen Instanzen einen<br />

weiteren Anlauf unternehmen, um Rabattverträge mit einzelnen<br />

Dentallaboren abschließen zu dürfen.<br />

© Schütze-Brief – Gesundheitspolitischer Info-Dienst Nr.<br />

38/<strong>2010</strong>/S. 11<br />

Im Land <strong>Berlin</strong>:<br />

Auf Initiative der KZV <strong>Berlin</strong> überprüfte das Ministerium für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg<br />

- als zuständige Rechtsaufsicht - die bestehende Kooperationsvereinbarung<br />

der AOK <strong>Berlin</strong>-Brandenburg mit derzeit 8 Laboratorien;<br />

davon 4 in <strong>Berlin</strong>.<br />

Die Rechtsaufsicht folgte dabei der (Rechts)Auffassung der KZV<br />

<strong>Berlin</strong>, die für derartige Vereinbarungen keinerlei Rechtsgrundlage<br />

sieht. Die Kooperationsvereinbarungen von Krankenkassen mit<br />

einzelnen Dentallaboren werden für "...rechtswidrig..." gehalten.<br />

Derartige Kooperationsvereinbarungen für die AOK <strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />

dürfen "...nicht abgeschlossen bzw. solche der AOK <strong>Berlin</strong><br />

ggf. rückgängig gemacht werden", so die Rechtsaufsicht.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Neubacher,<br />

Abteilungsleiter Vertragswesen, unter Tel. 030 - 89 004 149.

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