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MBZ Ausgabe 06/2010 - Zahnärztekammer Berlin

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Theorie und Praxis<br />

Die Berufskundevorlesung an der Universität<br />

soll die Studenten auf die spätere Berufsausübung vorbereiten<br />

und ihnen den Umgang mit den diversen Begriffen der Selbstverwaltung,<br />

des Berufsrechts, der Berufsordnung, des Kassenzahnarztrechts,<br />

der berufsständischen Versorgungswerke und<br />

der Versicherungen erleichtern und ihnen Begriffe wie Honorarverteilungsmaßstab,<br />

angestellter Zahnarzt, Vertragszahnarzt<br />

und Entlastungsassistent erläutern. Schlichtungswesen, Gerichtsgutachter,<br />

Budgetierung, Gesamtvergütung, Sachverständige,<br />

Weiterbildungsordnung… Wenn man seit vielen Jahren in diesem<br />

Beruf tätig ist, muss man sich enorm bemühen, diese Welt<br />

mit den Augen eines stud. oder cand. med. dent. zu betrachten.<br />

Schnell macht sich Ungeduld breit – auf beiden Seiten! Lang<br />

ist es her, als man all diesen Begriffen mit ebenso ungläubigem<br />

Misstrauen gegenüberstand und dem Gesprächspartner entweder<br />

zu viel Humor oder zu wenig Achtung vor der eigenen Intelligenz<br />

unterstellte. Beides stimmte übrigens nicht!<br />

In Gesprächen mit unserem Nachwuchs wird einem immer<br />

wieder deutlich, dass man mittlerweile eine Fremdsprache<br />

spricht, die mit der Berufsausübung im deutschen Gesundheitswesen<br />

zu tun hat, nicht aber mit der eigentlichen Profession!<br />

Und dass die Realität unseres beruflichen Alltags wiederum<br />

nichts gemein hat mit dem, was ein Student sich (mit<br />

Recht) für seine Zukunft vorstellt und wünscht.<br />

Diese Erkenntnis ist Motivation und Ansporn zugleich. Motivation<br />

für die Berufskundevorlesung an der Uni einzutreten,<br />

denn unsere Kolleginnen und Kollegen in spe haben ein Recht<br />

darauf, zu erfahren, worauf sie sich einlassen. Und sie haben<br />

es schwer genug mit diesen Dingen, die „Nichtvertragszahnärzten“<br />

per se unlogisch, ja unwahr erscheinen. Gleichzeitig<br />

ist es ein Ansporn, sich dafür einzusetzen, dass der Regulierungswahn<br />

der Politik im Verbund mit der unersättlichen Datensammelwut<br />

der kranken Kassen die Kolleginnen und Kollegen<br />

nicht jeglichen Handlungsspielraumes beraubt, der für die<br />

Ausübung eines Heilberufes einfach nötig ist. Dass nicht Jahr<br />

für Jahr neue Begriffe, verbunden mit neuen Vorschriften und<br />

Verordnungen, die Kollegen überfordern. Zu groß ist das Risiko,<br />

dass man sich alleingelassen fühlt, überwältigt resigniert<br />

und den Anschluss verliert. Dass man im Bewusstsein, die Anforderungen<br />

nicht erfüllen zu können, den Versuch dazu gar<br />

nicht erst unternimmt, und sich und andere damit gefährdet.<br />

Hilfestellung tut Not!<br />

Es ist eben wichtig, dass man weiß, dass ein Ausbildungsassistent<br />

ein Vorbereitungsassistent ist und keine fachliche Ausbildung<br />

oder gar Weiterbildung durchläuft, sondern „NUR“<br />

die Vorbereitungszeit auf die Tätigkeit als Vertragszahnarzt.<br />

Nicht die Perfektion der Behandlung, sondern deren Wirtschaftlichkeit<br />

stehen hier im Vordergrund. Wichtig ist auch,<br />

dass ein Studiosus erfährt, dass er sich zwar sofort nach dem<br />

Staatsexamen niederlassen könnte, ohne „Ausbildungsassistenzzeit“<br />

aber eben auch ohne 90 % der Bevölkerung, die<br />

Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen.<br />

Diese essentiellen Dinge zu vermitteln, fällt der Universität erfahrungsgemäß<br />

schwer. Darum sind die Körperschaften der<br />

Selbstverwaltung und die standespolitischen Berufsverbände<br />

gefragt, sich selbst zu erklären und eine enge Zusammenarbeit<br />

mit der Hochschule herzustellen, im Interesse unserer zukünftigen<br />

Kollegen. Tun wir es!<br />

Ihr Karsten Geist<br />

E d i t o r i a l<br />

<strong>MBZ</strong> Heft <strong>06</strong> <strong>2010</strong> 1

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