Allianz Beamtenanwärter - Private Krankenversicherung

Allianz Beamtenanwärter - Private Krankenversicherung Allianz Beamtenanwärter - Private Krankenversicherung

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29.12.2012 Aufrufe

Krankenvollversicherung für Beamtenanwärter Gut versorgt – von Anfang an. Für Beamtenanwärter zu besonders günstigen Konditionen. Allianz Private Krankenversicherung Die Leistungen im Überblick: Als Beamtenanwärter erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Diese ersetzt die Krankheitskosten jedoch nicht in voller Höhe. Mit einer privaten Krankenvollversicherung genießen Sie den Komfort einer durchdachten, zeitgemäßen Privatversicherung. Damit können Sie gleichzeitig die seit 1. Januar 2009 vom Gesetzgeber vorgesehene Pflicht zur Versicherung erfüllen. Besonderheiten • Versicherbar Personen, die in der Ausbildung zu einem Beamtenberuf stehen und weder Dienstbezüge nach Besoldungsordnungen noch Vergütungen nach Tarifverträgen erhalten sowie deren nicht berufstätige Ehegatten, sofern diese weder beihilfeberechtigt sind noch Anspruch auf Leistungen einer GKV haben. Der Versicherungsbeginn muss vor Vollendung des 33. Lebensjahres liegen. • Fristen Die Versicherung endet mit Ablauf der Höchst versiche rungsdauer von 36 Monaten, mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung beendet wird oder mit Ablauf des Monats, in dem das 34. Lebensjahr vollendet wird. Ambulante Heilbehandlung* Abhängig vom prozentualen Versicherungsschutz Kostenerstattung für • Ärztliche Behandlung • Vorsorgeuntersuchungen • Arzneimittel • Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) • Hilfsmittel (z.B. Hör- und Sprechgeräte) • Sehhilfen bis zu 150 EUR während der gesamten Versicherungsdauer • Behandlung wegen Schwangerschaft, ambulante Entbindung, Hausentbindung Stationäre Heilbehandlung* Abhängig vom prozentualen Versicherungsschutz Kostenerstattung für • Allgemeine Krankenhausleistungen • Freie Krankenhauswahl • Beleg- und wahlärztliche Behandlung ** • Unterkunft im Zweibettzimmer • Transporte, z.B. im Krankenwagen oder Rettungshubschrauber Zahnärztliche Behandlung* Abhängig vom prozentualen Versicherungsschutz Kostenerstattung für • Zahnbehandlung • Zahnersatz, inkl. Inlays • Zahntechnische Leistungen Die prozentuale Versicherungsleistung errechnet sich innerhalb von 12 Monaten höchstens aus erstattungsfähigen Kosten von 750 EUR.*** BONUS-Programm Die Allianz honoriert kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten. Reichen Sie ein Versicherungsjahr keine Rechnungen ein, erhalten Sie 15% Ihres Jahresbeitrages zurück. Reichen Sie auch in den Folgejahren keine Rechnungen ein, kann der Bonus bis zu 30% Ihrer Beiträge be tragen. Plus: Vom BONUS-Programm können Sie bereits im Jahr des Vertrags abschlusses profitieren. Hinweis: Das BONUS-Programm ist die erfolgsabhängige Beitragsrück er stattung der Allianz Privaten, die aus Überschüssen finanziert und abhängig vom Geschäftsergebnis ist. Das BONUS- Programm ist bereits bis 2009 garantiert. Danach entscheidet der Vorstand unserer Gesellschaft jährlich über die Ausschüttung, deren Höhe und die berechtigten Tarife. * Erstattung bis zu den Höchstsätzen (max. 3,5facher Satz), der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ, GOZ). ** Nur, wenn Beihilfeanspruch zu stationären Wahlleistungen besteht. *** Die Begrenzung auf 750 EUR der erstattungsfähigen Kosten entfällt, wenn Sie wegen eines Unfalls behandelt werden müssen. Falls die zu erwartenden Kosten 2.500 EUR übersteigen, bitten wir Sie, nach der Befunderhebung einen Heil- und Kostenplan einzureichen.

Krankenvollversicherung für <strong>Beamtenanwärter</strong><br />

Gut versorgt – von Anfang an.<br />

Für <strong>Beamtenanwärter</strong> zu besonders günstigen Konditionen.<br />

<strong>Allianz</strong> <strong>Private</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />

Die Leistungen im Überblick:<br />

Als <strong>Beamtenanwärter</strong> erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Diese ersetzt die Krankheitskosten<br />

jedoch nicht in voller Höhe. Mit einer privaten Krankenvollversicherung genießen Sie den Komfort<br />

einer durchdachten, zeitgemäßen Privatversicherung. Damit können Sie gleichzeitig die seit 1. Januar 2009 vom<br />

Gesetzgeber vorgesehene Pflicht zur Versicherung erfüllen.<br />

Besonderheiten<br />

• Versicherbar<br />

Personen, die in der Ausbildung zu einem Beamtenberuf<br />

stehen und weder Dienstbezüge nach Besoldungsordnungen<br />

noch Vergütungen nach Tarifverträgen<br />

erhalten sowie deren nicht berufstätige<br />

Ehegatten, sofern diese weder beihilfeberechtigt sind<br />

noch Anspruch auf Leistungen einer GKV haben.<br />

Der Versicherungsbeginn muss vor Vollendung des<br />

33. Lebensjahres liegen.<br />

• Fristen<br />

Die Versicherung endet mit Ablauf der Höchst versiche<br />

rungsdauer von 36 Monaten, mit Ablauf des<br />

Monats, in dem die Ausbildung beendet wird oder mit<br />

Ablauf des Monats, in dem das 34. Lebensjahr vollendet<br />

wird.<br />

Ambulante Heilbehandlung*<br />

Abhängig vom prozentualen Versicherungsschutz<br />

Kostenerstattung für<br />

• Ärztliche Behandlung<br />

• Vorsorgeuntersuchungen<br />

• Arzneimittel<br />

• Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik)<br />

• Hilfsmittel (z.B. Hör- und Sprechgeräte)<br />

• Sehhilfen bis zu 150 EUR während der gesamten<br />

Versicherungsdauer<br />

• Behandlung wegen Schwangerschaft, ambulante<br />

Entbindung, Hausentbindung<br />

Stationäre Heilbehandlung*<br />

Abhängig vom prozentualen Versicherungsschutz<br />

Kostenerstattung für<br />

• Allgemeine Krankenhausleistungen<br />

• Freie Krankenhauswahl<br />

• Beleg- und wahlärztliche Behandlung **<br />

• Unterkunft im Zweibettzimmer<br />

• Transporte, z.B. im Krankenwagen oder<br />

Rettungshubschrauber<br />

Zahnärztliche Behandlung*<br />

Abhängig vom prozentualen Versicherungsschutz<br />

Kostenerstattung für<br />

• Zahnbehandlung<br />

• Zahnersatz, inkl. Inlays<br />

• Zahntechnische Leistungen<br />

Die prozentuale Versicherungsleistung errechnet<br />

sich innerhalb von 12 Monaten höchstens aus<br />

erstattungsfähigen Kosten von 750 EUR.***<br />

BONUS-Programm<br />

Die <strong>Allianz</strong> honoriert kosten- und gesundheitsbewusstes<br />

Verhalten. Reichen Sie ein Versicherungsjahr<br />

keine Rechnungen ein, erhalten Sie 15% Ihres<br />

Jahresbeitrages zurück. Reichen Sie auch in den<br />

Folgejahren keine Rechnungen ein, kann der Bonus<br />

bis zu 30% Ihrer Beiträge be tragen.<br />

Plus: Vom BONUS-Programm können Sie bereits im<br />

Jahr des Vertrags abschlusses profitieren.<br />

Hinweis: Das BONUS-Programm ist die erfolgsabhängige<br />

Beitragsrück er stattung der <strong>Allianz</strong><br />

<strong>Private</strong>n, die aus Überschüssen finanziert und<br />

abhängig vom Geschäftsergebnis ist. Das BONUS-<br />

Programm ist bereits bis 2009 garantiert. Danach<br />

entscheidet der Vorstand unserer Gesellschaft<br />

jährlich über die Ausschüttung, deren Höhe und<br />

die berechtigten Tarife.<br />

* Erstattung bis zu den Höchstsätzen (max. 3,5facher Satz),<br />

der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ, GOZ).<br />

** Nur, wenn Beihilfeanspruch zu stationären Wahlleistungen<br />

besteht.<br />

*** Die Begrenzung auf 750 EUR der erstattungsfähigen Kosten entfällt,<br />

wenn Sie wegen eines Unfalls behandelt werden müssen. Falls die zu<br />

erwartenden Kosten 2.500 EUR übersteigen, bitten wir Sie, nach der<br />

Befunderhebung einen Heil- und Kostenplan einzureichen.


<strong>Private</strong> Ergänzung zur Beihilfe – ein Überblick<br />

Beihilfeberechtigte Beihilfesatz <strong>Private</strong>r Versicherungsschutz/Tarife<br />

(bzw. berücksichtigungsfähige Angehörige) Ambulant Stationär1 Zahn<br />

Beihilfeberechtigter 50% BA 50 BS 50 BZ 50<br />

- mit 1 Kind 50% BA 50 BS 50 BZ 50<br />

- mit 2 oder mehr Kindern 70% BA 30 BS 30 BZ 30<br />

Ehegatte2 Bund und angeglichene Länder<br />

70% BA 30 BS 30 BZ 30<br />

Bremen und Hessen<br />

Beihilfeberechtigte Beihilfesatz <strong>Private</strong>r Versicherungsschutz/Tarife<br />

(bzw. berücksichtigungsfähige pro Familien- Ambulant Zahn Stationär<br />

Angehörige) mitglied Bremen1 Hessen Beih.satz<br />

Alleinstehende 50% BA 50 BZ 50 BS 50 BS 35 65%<br />

Mit 1 Angehörigen 55% BA 45 BZ 45 BS 45 BS 30 70%<br />

Mit 2 Angehörigen 60% BA 40 BZ 40 BS 40 BS 25 75%<br />

Mit 3 Angehörigen 65% BA 35 BZ 35 BS 35 BS 20 80%<br />

Mit 4 und mehr Angehörigen 70% BA 30 BZ 30 BS 30 BS 15 85%<br />

Optimale Erweiterung<br />

Neben Ihrer Krankenvollversicherung dürfen folgende<br />

Versicherungen nicht fehlen:<br />

• Pflegepflichtversicherung<br />

Obligatorisch die Grundabsicherung für den<br />

Pflegefall, analog der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.<br />

• Auslandsreisekrankenversicherung<br />

• Krankenhaustagegeld<br />

Damit Sie sich im Krankenhaus wenigstens keine<br />

Sorgen um Finanzielles machen müssen.<br />

• Pflegetagegeld<br />

Im Pflegefall entstehen hohe zusätzliche Kosten,<br />

die von der Pflegepflicht versicherung nicht übernommen<br />

werden.<br />

• Kuren<br />

Extra Tagegeld für stationäre oder ambulante<br />

Kuren.<br />

Viel Service für Ihre Gesundheit.<br />

Gerade beim Thema Gesundheit ist es manchmal<br />

ganz schön schwer die richtigen Entscheidungen<br />

zu treffen. Gut zu wissen, dass die <strong>Allianz</strong> ihren<br />

Versicherten im Ernstfall nicht nur mit Geld, sondern<br />

auch mit Rat und Tat zur Seite steht.<br />

1 In Berlin, Brandenburg, Bremen,<br />

Hamburg, Niedersachsen, Saarland,<br />

Mecklenburg-Vorpommern und<br />

Schleswig-Holstein sind nur die allgemeinen<br />

Krankenhausleistungen<br />

beihilfefähig.<br />

2 Grundsätzlich wird keine Beihilfe gewährt,<br />

wenn die Einkünfte des Ehegatten eine<br />

bestimmte Grenze überschreiten. Entscheidend<br />

sind die Einkünfte im vorletzten<br />

Kalenderjahr (Bund und die meisten Länder),<br />

im letzten Kalenderjahr (Bremen, Hamburg,<br />

Nordrhein-Westfalen) bzw. in einem<br />

dieser Jahre (Baden-Württemberg). Die<br />

Grenze liegt zur Zeit beim Bund und<br />

einigen Ländern bei 17.000 EUR, wenn<br />

die Berücksichti gungs fähigkeit bei der<br />

Beihilfe seit 14.02.2009 neu entsteht.<br />

Ausnahmen: Saarland 16.000 EUR,<br />

Rheinland-Pfalz 20.450 EUR, Bremen<br />

10.000 EUR, Hessen zur Zeit 7.834 EUR.<br />

Angaben ohne Gewähr, Stand 04/2009.<br />

Exklusiv gibt es bei uns das Konzept<br />

GesundheitsLotsen>> ® .<br />

Es beinhaltet verschiedene Programme, mit denen wir<br />

Ihre medizinische Versorgung optimieren und für Sie<br />

individuelle Serviceleistungen sicherstellen können.<br />

Die wichtigsten im Überblick:<br />

• Gesundheitstelefon<br />

• Patientenbegleiter<br />

• Diabetesprogramm<br />

• Weltweite Sicherheit<br />

• Patienteninformationen<br />

• Vermittlung von Pflegediensten<br />

• Kooperationen mit Zahnlabors<br />

• Kooperationen mit Wellness-Hotels<br />

und Fitness-Studios<br />

• Direktabrechnung Krankenhaus<br />

Mehr Informationen erhalten Sie durch Ihren<br />

Betreuer.<br />

<strong>Allianz</strong> Online Service<br />

Im Internet bieten wir Ihnen den Service „Meine<br />

<strong>Allianz</strong> Verträge und Konten“(www.aos.de).<br />

Dort können Sie über eine hochverschlüsselte<br />

Verbindung online Ihre Verträge verwalten, sowie<br />

Ihre Bankverbindung und Adresse ändern.<br />

5.09<br />

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

(09V)<br />

und Beiträge in der bei Abschluss des jeweiligen<br />

Versicherungsvertrages aktuellen Fassung.<br />

PDF<br />

www.gesundheit.allianz.de<br />

<strong>Allianz</strong> <strong>Private</strong> <strong>Krankenversicherung</strong>s-AG W3-63-860Z0

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