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MZO Umbruch 2/2010.indd - ZBV-Oberfranken

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Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband <strong>Oberfranken</strong>, Körperschaft des öffentlichen Rechts,<br />

95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 0921/65025<br />

Nr. 2/2010<br />

Jahrgang 52<br />

Juni 2010<br />

Mitteilungen des<br />

Zahnärztlichen Bezirksverbandes<br />

<strong>Oberfranken</strong>


2 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Wir betrauern das Ableben unserer Kollegin<br />

Helga B r u n n e r - L o h b e c k, Heroldsbach<br />

geboren am 5. Dezember 1946, verstorben am 2. Juni 2010<br />

Wir werden unserer verstorbenen Kollegin ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Beitragszahlung III / 2010<br />

Für den Zahnärztlichen Bezirksverband <strong>Oberfranken</strong><br />

Dr. Schott Dr. Zajitschek<br />

B E K A N N T G A B E N<br />

Der Beitrag für das III. Quartal 2010 ist bereits am 01.07.2010<br />

fällig. Alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Lastschriftverfahren<br />

teilnehmen, bitten wir zu beachten, dass der Beitrag<br />

jeweils zu Quartalsbeginn unaufgefordert an den <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />

zu überweisen ist.<br />

Im Falle einer Anmahnung des <strong>ZBV</strong>-Beitrages muss lt. Beitragsordnung<br />

eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € erhoben werden.<br />

Für alle am Lastschriftverfahren beteiligten Kolleginnen und<br />

Kollegen wird der Beitrag III / 2010 eingezogen.<br />

Wir danken nochmals allen Kolleginnen und Kollegen, die durch<br />

die Erteilung einer Einzugsermächtigung dem <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />

die sehr umfangreiche Verwaltungsarbeit erleichtern.<br />

Unsere Bankverbindung lautet:<br />

Deutsche Apotheker- und Ärztebank Bayreuth,<br />

Konto-Nr. 000 220 7370, BLZ 773 906 28.<br />

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Förster,<br />

Tel. 09 21/6 50 25.<br />

Änderung von Bankverbindungen / BLZ<br />

Bitte denken Sie daran, den <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong> rechtzeitig zu informieren,<br />

wenn sich auf Ihrer erteilten Einzugsermächtigung<br />

zum Einzug der Beiträge Ihre Bankverbindung bzw. BLZ ändert.<br />

Häufig erheben Banken bei Rückbelastung des Beitragseinzuges<br />

erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen,<br />

wenn Sie die Meldung versäumt haben.<br />

Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw.<br />

Änderungen, wie z. B. Privat- oder Praxisanschrift, Telefon, Fax,<br />

Promotion, Beginn oder Ende einer Tätigkeit, Niederlassung,<br />

Praxisaufgabe etc., bitten wir, möglichst unverzüglich an den<br />

<strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong> zu melden.<br />

Ungültigkeit von Zahnarztausweisen<br />

Der vom <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong> ausgestellte Zahnarztausweis mit der<br />

Nr. 60919, ausgestellt auf den Namen Dr. Frank Trapper, wird<br />

hiermit für ungültig erklärt.<br />

3. Fränkischer<br />

Zahnärztetag 2011<br />

Der 3. Fränkische<br />

Zahnärztetag 2011 findet am<br />

20. und 21. Mai 2011 in<br />

der Stadthalle Bayreuth statt.<br />

Bitte halten Sie sich<br />

diesen Termin frei.<br />

Thema:<br />

Up2date4you<br />

Der Vorstand des<br />

<strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />

freut sich schon heute<br />

auf Ihre zahlreiche Teilnahme.<br />

Dr. Thomas Sommerer<br />

Fortbildungsreferent


Mitgliederbewegung Monate Februar bis<br />

April 2010<br />

Neuzugänge:<br />

Aulesjord Swantje, Anderlohrstraße 5, 91054 Erlangen<br />

Dr. Bäppler Ralf, Schafhofstraße 16, 90556 Cadolzburg<br />

Banduch Emilia, Friedhofstraße 5, 95339 Neuenmarkt<br />

Brunner Maria, Stockackerstraße 28, 96163 Gundelsheim<br />

Dr. Eulert Alexandra, Kulmbacher Straße 103, 95445 Bayreuth<br />

Fischer Harald, Huthstraße 13 A, 96482 Ahorn<br />

dr.med.dent. Fraas Maximilian, Moltkestraße 5, 95615<br />

Marktredwitz<br />

Göttler Stefan, Louis-Langenstein-Straße 22a, 96450 Coburg<br />

Koch Sophie-Margareta, Rothofleite 11, 96049 Bamberg<br />

Dr. Köcher Norman, Cronschwitzer Weg 35, 07570 Weida<br />

Korall Andreas, Ernteweg 35, 95326 Kulmbach<br />

Kroczek Adam, Unterauracher Straße 4, 96135 Stegaurach<br />

Krug Klaus-Peter, Honingser Straße 13a, 91094 Langensendelbach<br />

Panhans Bernd, Löbelsteiner Straße 1b, 96450 Coburg<br />

Dr. Pastor Joachim, Bahnhofstraße 20, 96179 Rattelsdorf/<br />

Ebing<br />

Prillwitz Theresia, Bubenreuther Straße 11, 91094<br />

Langensendelbach<br />

Schmelmer Gerhard, Andreas-Steinmetz-Str. 3, 91301<br />

Forchheim<br />

Prof. Dr.Dr.habil. Schumann Dieter, Burgheimer Lage 5, 96049<br />

Bamberg<br />

Smith Helene, Pfarrfeldstraße 3, 96050 Bamberg<br />

Speer Anne, Am Goldhammer 9, 90491 Nürnberg<br />

Wehner Maria, Bahnhofstraße 2, 98599 Brotterode<br />

Streichungen:<br />

Bäumler Judith, Hallstadt - Ummeldung nach Schwaben<br />

Friedberg Alexander, Dortmund - Ummeldung nach<br />

Westfalen-Lippe<br />

dr. Georgi Detlev, Baunach - Ummeldung nach Unterfranken<br />

Gleibs Marita, Saalfeld - Ummeldung nach Thüringen<br />

Kaiser Nadja, Bad Staffelstein - Ummeldung nach<br />

Mittelfranken<br />

Dr. Post Helmut sen., Forchheim - verstorben am 24.02.2010<br />

Riedl Gerhard, Bamberg - Ummeldung nach Mittelfranken<br />

Dipl.-Stomat. Röher Udo, Schwarzenbach/S. - Ummeldung<br />

nach Thüringen<br />

Dr. Schröbel Stefanie, Bayreuth - Ummeldung nach<br />

Unterfranken<br />

Dr. Stockmann Katharina, Erlangen - Ummeldung nach<br />

Mittelfranken<br />

Dr.med.dent. Wolf Artur, Röslau - Ummeldung nach Sachsen<br />

Wunder Thomas, Fürth - Ummeldung nach Mittelfranken<br />

Mitgliederstand am 30.04.2010: 1.044<br />

Stellenvermittlung für Assistenten<br />

Praxisinhaber, die einen Assistenten suchen, und Assistenten,<br />

die eine Stelle finden möchten, können sich beim <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />

registrieren lassen und im Internet unter www.zbv-ofr.de<br />

ihre Suchanzeige selbst einstellen.<br />

Dienstverträge für ZAH/ZFA<br />

Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung.<br />

Es werden keine gedruckten Verträge beim <strong>ZBV</strong> mehr<br />

vorgehalten.<br />

Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK<br />

unter der Rubrik „Praxispersonal” – Beruf, dort Unterpunkt<br />

„Dienstvertrag” online abrufbar.<br />

Schuleinschreibungen in <strong>Oberfranken</strong><br />

Für die Schuleinschreibung sind bei den oberfränkischen Berufsschulen<br />

mit Fachklassen für Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

folgende Termine vorgesehen:<br />

Bamberg:<br />

Anmeldung über das Internet möglich: www.bs3-bamberg.de.<br />

Bayreuth:<br />

Montag, 19.07.2010, ab 8.00 Uhr, Berufsschule, Äußere Badstraße<br />

32. Mitzubringen sind das letzte Zeugnis, Abmeldekarte der<br />

Schule, Ausbildungsvertrag sowie Schreibzeug.<br />

Anmeldung über das Internet möglich:<br />

kfm-berufsschule-bayreuth.de.<br />

Coburg:<br />

Montag, 13.09.2010, 8.00 Uhr, Berufsschule, Kanalstraße 1. Mitzubringen<br />

sind Kopie des letzten Zeugnisses, Kopie des Ausbildungsvertrages<br />

sowie Passbild.<br />

Hof:<br />

Montag, 26.07.2010, um 8.00 Uhr, Berufsschule, Pestalozziplatz<br />

1. Wer diesen Termin versäumt, wird gebeten, sich direkt in der<br />

Berufsschule anzumelden.<br />

Wir bitten Sie, Ihre neuen Auszubildenden vom Einschreibungstermin<br />

der zuständigen Schule zu unterrichten.<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 3


Checkliste - Einweisung der<br />

Auszubildenden bei Arbeitsbeginn<br />

- Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten<br />

- Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche<br />

- Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume<br />

- Hygieneunterweisung: persönliche Hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz,<br />

Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z. B.<br />

bei Fußbodenkontakt), Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden<br />

Lösungen etc.<br />

- Aufklärung über die Schweigepflicht<br />

- Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern<br />

- Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und<br />

Verabschiedung)<br />

- Vermeidung von Habits<br />

- Erläuterung der Aufgabengebiete der ersten Tage<br />

- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin<br />

- Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes<br />

- Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung<br />

- Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem<br />

etc.)<br />

- Instrumentenreinigung unter Aufsicht<br />

- Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsabläufe<br />

etc.<br />

- Einführung in das Berichtsheft<br />

Bitte beachten Sie die<br />

Beilagen dieser <strong>MZO</strong>!<br />

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Filiale Bayreuth<br />

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Spinnereistraße 5a<br />

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95445 Bayreuth<br />

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www.apobank.de<br />

4 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Begabtenförderung Berufliche Bildung<br />

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)<br />

können sich nach abgeschlossener<br />

Berufsausbildung um ein<br />

Stipendium bewerben<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet voraussichtlich<br />

auch 2011 im Rahmen des Förderprogramms Begabtenförderung<br />

Berufliche Bildung Stipendien für die berufliche Fort-<br />

und Weiterbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten an.<br />

Von allen Bewerber/innen können die Besten drei Jahre lang, beginnend<br />

ab Januar 2011, Fördergelder in Höhe von insgesamt<br />

5100,- € für Fort- und Weiterbildungen abrufen. Alle Bewerber<br />

werden im Dezember 2010 schriftlich von der Bayerischen Landeszahnärztekammer<br />

informiert, ob sie zu den besten Bewerbern<br />

gehören und ein Stipendium erhalten.<br />

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium<br />

sind:<br />

- Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

(ZFA) mit Prüfung in Bayern, Gesamtergebnis der Berufsabschlussprüfung<br />

(Prüfungszeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte<br />

- Der Bewerber darf zu Beginn der Förderung (Januar 2011) das 25.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

Interessenten wenden sich bitte bis spätestens 31.10.2010 an das<br />

Referat Zahnärztliches Personal, Fallstraße 34, 81369 München, Tel.<br />

089/72480-170, Frau Berger oder –172 Frau Ludwig. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie auch auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk<br />

berufliche Bildung gem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de,<br />

Weiterbildungsstipendium.<br />

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Referat Zahnärztliches Personal der BLZK


Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

nach bestandener Prüfung - Ende der Ausbildungszeit<br />

Nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes endet das Ausbildungsverhältnis<br />

mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht die Auszubildende<br />

die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so<br />

endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung<br />

und Aushändigung des Nachweises über die bestandene<br />

Prüfung. In diesem Fall ist ab dem folgenden Tag das<br />

Gehalt einer geprüften Helferin im 1. Berufsjahr nach den getroffenen<br />

Vereinbarungen zu zahlen.<br />

Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert<br />

sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur<br />

nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein<br />

Jahr, es sei denn, die Auszubildende erklärt ihren schriftlichen<br />

Verzicht.<br />

Wird die Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis<br />

weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich etwas<br />

vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte<br />

Zeit als begründet, das schriftlich durch einen Arbeitsvertrag<br />

zu regeln ist.<br />

Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in<br />

einem Bereich des schriftlichen Teils der Prüfung oder im praktischen<br />

Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so<br />

ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit<br />

nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei<br />

Jahren - gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen<br />

Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. (§ 25<br />

Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung Zahnmedizinische/r<br />

Fachangestellte/r).<br />

Die Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt<br />

werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit<br />

haben sie zwei Möglichkeiten, sich auf die Wiederholungsprüfung<br />

vorzubereiten.<br />

1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf Antrag<br />

der Auszubildenden)<br />

Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des Auszubildenden<br />

verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig,<br />

sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbildenden<br />

haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten.<br />

BEZOLD<br />

INNENAUSBAU<br />

2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages<br />

Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die<br />

Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden.<br />

Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ohne<br />

Ausbildungsvertrag nicht möglich. In der Zeit bis zur Prüfung<br />

besteht die Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht geprüfte<br />

Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.<br />

3. Nichtbestandene Röntgenprüfung<br />

Sollten die Auszubildenden lediglich die Röntgenprüfung nicht<br />

bestanden haben, können sie das Röntgenzertifikat durch die<br />

Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlangen. Nähere<br />

Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.<br />

Bayerische Landeszahnärztekammer<br />

Referat Zahnärztliches Personal<br />

Meldepflicht<br />

nach dem Mutterschutzgesetz<br />

Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet<br />

werden.<br />

Es sind dabei folgende Angaben zu machen:<br />

1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit<br />

2. Die gewährten Ruhepausen<br />

3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit<br />

4. Entlohnungsart<br />

(Stundenlohn, Monatslohn etc.)<br />

5. Art der Beschäftigung<br />

Zuständig für <strong>Oberfranken</strong> ist das<br />

Gewerbeaufsichtsamt Coburg<br />

Oberer Bürglaß 34<br />

96450 Coburg<br />

Tel. 09561/7419-0<br />

Wir<br />

richten<br />

für Sie ein –<br />

Ihr Dentallabor in der<br />

Praxis, Behandlungszeilen,<br />

Empfang, Wartezimmer, Büro<br />

repräsentativ ansprechend für Ihre<br />

Patienten individuell und kreativ gestaltet<br />

Ottostraße 3<br />

95 448 Bayreuth<br />

Tel.: 09 21 / 2 24 08<br />

Fax: 09 21 / 8 32 81<br />

info@bezold-innenausbau.de<br />

www.bezold-innenausbau.de<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 5


Geburtstage<br />

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!<br />

04.07.2010 Guttmann Hans-Joachim<br />

Behringstraße 4,<br />

95444 Bayreuth<br />

81 Jahre<br />

06.07.2010 Dr. Beck Horst<br />

Hainstraße 5,<br />

96047 Bamberg<br />

65 Jahre<br />

09.07.2010 Dr. Kultscher Eberhard<br />

Max-Birner-Straße 18,<br />

96264 Altenkunstadt<br />

84 Jahre<br />

14.07.2010 Dr. Linke Peter<br />

Ernteweg 20,<br />

95503 Hummeltal<br />

65 Jahre<br />

16.07.2010 Dr. Huber Richard<br />

Asternweg 8,<br />

95488 Eckersdorf<br />

70 Jahre<br />

16.07.2010 Dr. Roos Alfred<br />

Hemmerleinsleite 10,<br />

96148 Baunach<br />

70 Jahre<br />

19.07.2010 Henrich Bernhard<br />

Lichtenfelser Straße 43,<br />

96271 Grub am Forst<br />

60 Jahre<br />

19.07.2010 Dr. Hock Josephine<br />

Peulendorfer Straße 1,<br />

96110 Scheßlitz<br />

60 Jahre<br />

21.07.2010 Geßner Horst<br />

Untere Klinge 13,<br />

96450 Coburg<br />

80 Jahre<br />

26.07.2010 Dr. Kuhn Walter<br />

Lobenhofferstraße 6,<br />

96049 Bamberg<br />

96 Jahre<br />

30.07.2010 Hahm Rosa<br />

Am Kehlgraben 1,<br />

96317 Kronach<br />

95 Jahre<br />

6 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

02.08.2010 Felten Günter<br />

von-Pöllnitz-Straße 260,<br />

91349 Egloffstein<br />

81 Jahre<br />

03.08.2010 Dr. Hofmann Rudolf<br />

Harburgerstraße 1,<br />

95444 Bayreuth<br />

84 Jahre<br />

06.08.2010 Dr. Zeidler Werner<br />

Christian-Höfer-Ring 3a,<br />

95100 Selb<br />

85 Jahre<br />

08.08.2010 Dr. Zahlbaum Fred<br />

Wilh.-Kohlhoff-Straße 3,<br />

95032 Hof<br />

81 Jahre<br />

26.08.2010 Dr. Pal Josef<br />

Rappoltengrüner Straße 5,<br />

96358 Teuschnitz<br />

60 Jahre<br />

27.08.2010 Dr. Hjorth Ingeborg<br />

Königstraße 23,<br />

95158 Kirchenlamitz<br />

60 Jahre<br />

27.08.2010 Dr. Seitz Richard<br />

Regnitzstraße 3,<br />

96120 Bischberg<br />

60 Jahre<br />

30.08.2010 Dr. Jahreiss Sigrid<br />

Lobenhofferstraße 6,<br />

96049 Bamberg<br />

85 Jahre<br />

02.09.2010 Thüroff Helmut<br />

Ludwigstraße 12,<br />

95028 Hof<br />

60 Jahre<br />

02.09.2010 Dr. Köberlin Ernst<br />

Fronhofstraße 7,<br />

91257 Pegnitz<br />

94 Jahre<br />

03.09.2010 Dr. Märtin Margret<br />

Breslauer Straße 13,<br />

91320 Ebermannstadt<br />

65 Jahre


18.09.2010 Dr. Durlak Claus<br />

Sophienstraße 8,<br />

95444 Bayreuth<br />

60 Jahre<br />

19.09.2010 Haupt Günter<br />

Schlehenstraße 5,<br />

91332 Heiligenstadt<br />

81 Jahre<br />

26.09.2010 Dr. Doepke Werner<br />

Schützenstraße 32,<br />

96047 Bamberg<br />

65 Jahre<br />

28.09.2010 Vorderwülbecke Helmut<br />

Friedrich-Rückert-Straße 5,<br />

96145 Seßlach<br />

81 Jahre<br />

29.09.2010 Dr. Rüb-Lochert Karin<br />

Hundingstraße 57,<br />

95445 Bayreuth<br />

70 Jahre<br />

30.09.2010 Dr. Tischer Klaus<br />

Gertraudenstraße 2,<br />

96050 Bamberg<br />

60 Jahre<br />

Der Vorstand des Zahnärztlichen Bezirksverbandes <strong>Oberfranken</strong> gratuliert im Namen aller oberfränkischen Kollegen den<br />

Jubilaren auf das Herzlichste und wünscht ihnen für die weiteren Lebensjahre alles Gute.<br />

Dr. Schott Dr. Zajitschek<br />

Praktikum und Schnupperlehre in der Zahnarztpraxis<br />

Ein Praktikum in der Zahnarztpraxis kann Vorteile für Praktikanten<br />

und Zahnärzte bieten: Praktikanten lernen das Berufsbild<br />

der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in der Praxis<br />

kennen, Praxisinhaber haben die Möglichkeit, Praktikanten<br />

bei entsprechender Eignung später einen Ausbildungsvertrag<br />

anzubieten.<br />

Vor Antritt eines Praktikums in der Zahnarztpraxis müssen jedoch<br />

einige wichtige Punkte zum Schutz der Praktikanten, der<br />

Patienten und des Praxisteams beachtet werden. Bitte prüfen<br />

Sie unter Berücksichtigung der folgenden Punkte im Einzelfall,<br />

ob ein Praktikum möglich ist.<br />

Jugendarbeitsschutz und Unfallverhütung<br />

Unzulässige/zulässige Arbeiten<br />

Nach § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder unter 15<br />

Jahren grundsätzlich nicht beschäftigt werden.<br />

Ausnahmen:<br />

- Schul-Pflichtpraktikum in der Hauptschule (Betriebspraktikum)<br />

- Freiwilliges Praktikum von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung<br />

der Personensorgeberechtigten (max. zwei Stunden<br />

pro Tag)<br />

Jugendliche (15- bis 17-Jährige) dürfen nach Maßgabe des<br />

Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden.<br />

Nach § 22 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder<br />

und Jugendliche mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen<br />

von biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind,<br />

nur unter ganz engen Bedingungen betraut werden (vgl. auch<br />

Ziffer 4.1.2.2 der BGR 250). Der Umgang mit Blut, Urin, Speichel<br />

und anderen Ausscheidungen ist daher im Praktikum ebenso<br />

verboten wie eine Tätigkeit mit stechenden und schneidenden<br />

Gegenständen.<br />

Als Arbeitsbereich kommt daher im Praktikum eine Tätigkeit<br />

am Patienten nicht in Frage.<br />

Betätigungsfelder für Praktikanten beschränken sich im Wesentlichen<br />

nur auf Empfang und Verwaltung. Zusehen in anderen<br />

Bereichen ist möglich. Hier sind die datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen zu beachten.<br />

In der zahnärztlichen Praxis bedeutet dies:<br />

- Der Praktikant darf grundsätzlich nur zusehen.<br />

- Der Praktikant darf insbesondere nie am Patienten tätig<br />

werden.<br />

- Der Praktikant darf nicht in den Bereichen Reinigung, Desinfektion<br />

und Sterilisation von Medizinprodukten (Instrumenten)<br />

eingesetzt werden.<br />

Aufgrund dieser Einschränkungen ist eine Anrechnung der<br />

Praktikumszeiten auf eine mögliche spätere Ausbildung ausgeschlossen.<br />

Belehrung über Unfallverhütungsvorschriften und -maßnahmen<br />

Die Praktikanten müssen zu Beginn des Praktikums vom Praxisinhaber<br />

in für sie verständlicher Form über die berufsgenossenschaftlichen<br />

Unfallverhütungsvorschriften, die notwendigen<br />

Hygienemaßnahmen sowie über die Unfall- und<br />

Gesundheitsgefahren, denen sie während des Praktikums ausgesetzt<br />

sein können, belehrt werden (vgl. Dokument B04b01<br />

und B04b02 des QM-Systems der BLZK).<br />

Impfungen<br />

Die Frage eventueller Schutzimpfungen ist mit dem Praktikanten<br />

und dessen Eltern abzuklären. Da eine Tätigkeit mit gesundheitsgefährdenden<br />

Stoffen und insbesondere eine Tätigkeit<br />

am Patienten ohnehin unzulässig ist, dürften regelmäßig<br />

spezifische Schutzimpfungen (z. B. gegen Hepatitis) nicht notwendig<br />

sein. Sinnvoll können aber saisonale Impfungen, z. B.<br />

Grippeimpfungen, sein.<br />

Bilden Sie heute schon für<br />

morgen aus.<br />

Schaffen Sie zusätzliche<br />

Ausbildungsplätze<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 7


Versicherungsschutz<br />

Unfallversicherung<br />

Praktikanten sind gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen<br />

sowie Berufskrankheiten versichert. Der Versicherungsschutz<br />

besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig<br />

davon, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie hoch<br />

das Entgelt ist.<br />

Davon zu trennen ist die Frage, über wen die Versicherung<br />

läuft und wer die Kosten der Versicherung zu tragen hat: Zahlt<br />

der Praktikumsbetrieb dem Teilnehmer ein Entgelt, gilt er als<br />

Beschäftigter des Betriebes und ist für die Dauer seines Praktikums<br />

über den Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes<br />

versichert. Gleiches gilt bei Praktika, die ausschließlich<br />

in einem Betrieb und ohne Bezug zu einem Bildungsträger<br />

durchgeführt werden. Versicherungsschutz besteht dann über<br />

den für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger.<br />

Der Beitrag zur Unfallversicherung ist dann von der Praxis zu<br />

bezahlen und richtet sich nach der Höhe des Entgelts.<br />

Andere Regelungen gelten bei einem verpflichtenden Schulpraktikum:<br />

Üblicherweise absolvieren Schüler der 9. oder 10.<br />

Klasse während des Schuljahres ein so genanntes Schulpraktikum.<br />

Dieses ist Teil der schulischen Ausbildung. Daher ist der<br />

Schüler über die Schüler-Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1<br />

Nr. 8 b SGB VII versichert (für Studenten gilt dies nicht).<br />

Hinweis für Praxisinhaber: Wenden Sie sich gegebenenfalls<br />

direkt an Ihre Berufsgenossenschaft.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Gemäß § 23 Abs. 5 Bayerische Volksschulordnung (betrifft<br />

Hauptschüler) ist seitens des Schulträgers für die Zeit des<br />

verpflichtenden Betriebspraktikums (gilt nur dafür!) eine von<br />

den Erziehungsberechtigten zu zahlende Schülerhaftpflichtversicherung<br />

abzuschließen.<br />

Soweit es sich dagegen nicht um ein solches Schul-Pflichtpraktikum<br />

handelt, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />

dringend anzuraten. Dabei sollte eine Versicherung über die<br />

Praxis im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung<br />

des Zahnarztes und seines Personals erwogen werden.<br />

Hinweis für Praxisinhaber: Wenden Sie sich gegebenenfalls<br />

direkt an Ihre Haftpflichtversicherer.<br />

Datenschutz/Schweigepflicht<br />

Nicht abschließend geklärt ist, ob Praktikanten der strafrechtlich<br />

geregelten Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen<br />

(nach Ansicht der BLZK ist dies der Fall). Achtung: Die (bedingte)<br />

Strafmündigkeit beginnt erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres.<br />

Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Person<br />

zu Beginn des Praktikums 14 Jahre alt ist (vgl. § 1 Abs. 2 JGG;<br />

§ 10 StGB).<br />

Unabhängig davon kann sich der Arzt auch zivilrechtlichen<br />

Haftungsansprüchen eines in seinem Persönlichkeitsrecht verletzten<br />

Patienten ausgesetzt sehen.<br />

Daher ist es in jedem Fall notwendig, die Praktikanten über die<br />

Bestimmungen des § 203 StGB sowie der berufsordnungsrechtlichen<br />

Schweigepflicht (§ 7 Berufsordnung für die Bayerischen<br />

Zahnärzte) zu belehren und sowohl diese Belehrung als<br />

auch die Verpflichtung zur Einhaltung der Schweigepflicht<br />

schriftlich festzuhalten. Dazu kann das Musterdokument<br />

B04b03 aus dem QM-System der BLZK verwendet werden. Der<br />

Zahnarzt weist in einem persönlichen Gespräch den Praktikanten<br />

darauf hin, dass das Vertrauen der Patienten in den Schutz<br />

der persönlichen Geheimnisse in der Zahnarztpraxis unter<br />

keinen Umständen gefährdet werden darf und daher absolu-<br />

8 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

te Verschwiegenheit gegenüber jedem Außenstehenden notwendig<br />

ist. Die Belehrung ist anschließend zu unterzeichnen,<br />

bei Minderjährigen auch von den Erziehungsberechtigten.<br />

Soll der Praktikant bei der Behandlung eines Patienten anwesend<br />

sein/zusehen (keine Tätigkeit am Patienten s. o.) oder<br />

Einsicht in Patientenunterlagen nehmen, sollte zuvor die Zustimmung<br />

des Patienten eingeholt werden. Eine schriftliche<br />

Einverständniserklärung ist nicht notwendig, zur eigenen Absicherung<br />

ist aber eine kurze Notiz, dass der Patient sein Einverständnis<br />

erklärt hat (z. B. in Patientenakte o. ä.) empfehlenswert.<br />

Checkliste der wichtigsten Punkte<br />

- Alter des Praktikanten<br />

- Pflichtpraktikum im Rahmen der Hauptschule oder freiwilliges<br />

Praktikum<br />

- Unfallversicherung über Schule oder über Praxis (ggf. Praktikant<br />

anmelden)<br />

- Haftpflichtversicherung über Schule, Praxis (ggf. Praktikant<br />

anmelden) oder Praktikant selbst<br />

- Schutzimpfungen notwendig<br />

- Verschwiegenheitsbelehrung erteilt und unterzeichnet (ggf.<br />

auch Erziehungsberechtigte)<br />

- Über Unfallverhütungsvorschriften und -maßnahmen aufgeklärt<br />

- Einsatzbereich klar abgegrenzt (keine Tätigkeit am Patienten<br />

und in der Medizinprodukteaufbereitung sowie Röntgen)<br />

- Patienten haben vorab ihr Einverständnis bei Anwesenheit<br />

bei Behandlung/Untersuchung erklärt (vermerken)<br />

Merkblatt der BLZK<br />

Stand 3/2010


Fit for Work 2010 -<br />

finanzielle Hilfen für Jugendliche und Betriebe<br />

Nach der Schule in einem Betrieb eine Berufsausbildung beginnen - das ist der Wunsch vieler junger Menschen, die jetzt die Schule<br />

verlassen. Trotz der angespannten Wirtschaftslage stehen die Chancen gut für die Jugendlichen, denn Industrie, Handel, Handwerk und<br />

Freie Berufe wollen an der Ausbildung festhalten und den Fachkräftenachwuchs sichern.<br />

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Wirtschaft in diesem Bemühen und fördert auch in diesem Jahr mit der Ausbildungsinitiative<br />

Fit for Work 2010 die Berufsausbildung der bayerischen Jugendlichen. Mit den maßgeschneiderten Förderprogrammen werden<br />

Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und aus dem bayerischen Arbeitsmarktfonds eingesetzt, um gezielt die Ausbildungschancen<br />

von Jugendlichen zu verbessern, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen.<br />

Gefördert wird die betriebliche Ausbildung von Hauptschülern aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen<br />

ohne Schulabschluss, die in diesem Jahr die allgemein bildende Schule verlassen und deren Berufsausbildungsverhältnis spätestens am<br />

31.12.2010 beginnt.<br />

Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Ausbildungsbetriebe<br />

Fit for Work 2010<br />

Förderung der betrieblichen Ausbildung von Jugendlichen ohne Schulabschluss aus<br />

Mitteln des Europäischen Sozialfonds<br />

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 29.04.2010 Az.: I<br />

5/0216-7/2/10<br />

Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von<br />

Absolventen der Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von<br />

Jugendlichen ohne Schulabschluss 2010 - 2013<br />

Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer<br />

Hauptschulen 2008 - 2013 vom 11.09.2008, die außer Kraft gesetzt wurde.<br />

Antragsfrist:<br />

Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung laut Berufsausbildungsvertrag beim Zentrum Bayern<br />

Familie und Soziales (ZBFS) eingegangen sein. Die Frist beginnt frühestens mit Bekanntgabe dieser Richtlinien im Allgemeinen<br />

Ministerialblatt zu laufen.<br />

Antragsteller:<br />

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe, die<br />

• mit Jugendlichen aus der Praxisklasse einer bayerischen Hauptschule oder<br />

• mit Jugendlichen, die nach erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne Abschluss eine allgemeinbildende Schule verlassen haben<br />

zeitnah nach dem Ende der Schule einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Die Jugendlichen müssen in diesem Jahr (2010) die<br />

Schule verlassen. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn die Jugendlichen bereits im Vorjahr oder früher die allgemeinbildende<br />

Schule verlassen haben.<br />

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung:<br />

• Verlassen der Schule im Jahr 2010<br />

• Schulentlassene aus der Praxisklasse einer bayerischen Hauptschule<br />

• Schulentlassene ohne Abschluss aus einer allgemeinbildenden Schule nach erfüllter Vollzeitschulpflicht<br />

• Schulentlassene aus einem Berufsgrundschuljahr s (BGJ-s), wenn der Berufsausbildungsvertrag in dem entsprechenden<br />

Ausbildungsberuf abgeschlossen wurde und die / der Jugendliche ohne allgemeinbildenden Schulabschluss in das BGJ-s<br />

aufgenommen wurde<br />

• Beginn der Berufsausbildung spätestens am 31. Dezember 2010<br />

• Ausbildung nur in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO<br />

• Ausbildungseignung muss, gegebenenfalls mit Unterstützung durch Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), vorhanden<br />

sein; Eignungsfeststellung erfolgt durch die Agentur für Arbeit<br />

• Wohnsitz des/der Jugendlichen am 1. Juli vor Beginn der Berufsausbildung und zu Beginn der Ausbildung laut Berufsausbildungsvertrag<br />

in Bayern<br />

Förderhöhe:<br />

3.000,- € je gefördertes Ausbildungsverhältnis<br />

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth,<br />

Tel.: 0921/605-3388, E-Mail: esf@zbfs.bayern.de.<br />

Förderrichtlinie, Antragsformular und Anlage zum Herunterladen<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 9


Bamberg-Stadt und -Land:<br />

10 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst<br />

24./25.07.2010 Dr. Müller Knut, 96047 Bamberg, Promenadestraße 7, Tel. 08 00/6 64 92 89<br />

Dr. Ritter Marion, 96103 Hallstadt<br />

11./12.09.2010 Dr. Wagner Matthias, 96047 Bamberg<br />

Dr. Stöhr-Schneider Sigrid, 96135 Stegaurach, Lerchenweg 57, Tel. 08 00/6 64 92 89<br />

Bayreuth-Stadt u. -Land:<br />

03./04.07.2010 Dr. Reichenberger Michael, 95445 Bayreuth, Spinnereistraße 5a, Tel. 09 21/5 69 04, 09 21/5 43 58<br />

und 0170/3 32 6515<br />

31.07./01.08.2010 Dr. Plössner Willibald, 95444 Bayreuth, Bahnhofstraße 15, Tel. 09 21/2 48 49<br />

14./15.08.2010 Dr. Jakob Gerhard, 95448 Bayreuth/OT Seulbitz, Kurpromenade 2, Tel. 09 21/72 13 06<br />

Dr. Roßkopf Günter, 95460 Bad Berneck<br />

21./22.08.2010 Meyer Hermann, 95444 Bayreuth, Friedrichstraße 53, Tel. 09 21/610 40 und 0170/5 5475 54<br />

28./29.08.2010 Dr. Pollety Tanja, 95445 Bayreuth<br />

Dr. Spengler Ingo, 95511 Mistelbach, Pottensteiner Straße 10, Tel. 0 92 01/15 02 und 0 92 79/9774 48<br />

04./05.09.2010 Dr. Kunze Moritz, 95444 Bayreuth, Maximilianstraße 26, Tel. 09 21/5 4511 und 09 21/9 99 51<br />

Coburg-Stadt:<br />

31.07./01.08.2010 Gleixner Gunnar, 96450 Coburg, Viktoriastraße 14, Tel. 0 95 61/9 28 92 und 0 95 61/9 53 62<br />

07./08.08.2010 Frielitz-Dyllus Barbara, 96450 Coburg, Hintere Kreuzgasse 9, Tel. 0 95 61/6 63 29<br />

14./15.08.2010 Dr. Uebel Hans, 96450 Coburg, Löwenstraße 11, Tel. 0 95 61/9 54 64 und 0171/2 6418 72<br />

Coburg-Land:<br />

31.07./01.08.2010 Fucke Beatrix, 96242 Sonnefeld, Thüringer Straße 19, Tel. 0 95 62/83 54 und 0 95 62/40 48 49<br />

07./08.08.2010 Dr. Grosch Uwe, 96269 Großheirath, Ringstraße 3, Tel. 0 95 65/66 46<br />

Landkreis Forchheim:<br />

24./25.07.2010 Kowarz Beate , 91301 Forchheim, Wiesentstraße 61-62, Tel. 09191/67679<br />

07./08.08.2010 Dr. Graetz Marina, 91365 Weilersbach, Bamberger Straße 18, Tel. 09191/797000<br />

04./05.09.2010 Dr. Ertel Katja, 91322 Gräfenberg, Bahnhofstraße 30, Tel. 09192/1500<br />

Hof-Land:<br />

14./15.08.2010 Dr. Trillsch Stefi, 95119 Naila, Hofer Straße 7, Tel. 0 92 82/9 53 70 und 0 92 93/9 72 12<br />

28./29.08.2010 Streitberger Andreas, 95119 Naila, Bahnhofstraße 3, Tel. 0 92 82/85 43<br />

04./05.09.2010 Fischer-Munzert Katrin, 95233 Helmbrechts, Schmiedstraße 3a, Tel. 0 92 52/73 33<br />

Landkreis Kronach<br />

07./08.08.2010 Dr. Barnickel Hans-Joachim, 96317 Kronach, Adolf-Kolping-Straße 3, Tel. 0 92 61/4178 und 0 92 61/2788<br />

28./29.08.2010 Dreefs Markus, 96328 Küps, Goethestraße 1, Tel. 0 92 64/8 02 84<br />

18./19.09.2010 Dr. Volkmar Andreas, 96337 Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 36a, Tel. 0 92 63/1616<br />

25./26.09.2010 Dr. Roppelt Thomas, 96317 Kronach, Mangstraße 10, Tel. 0 92 61/6 33 33<br />

Landkreis Wunsiedel:<br />

07./08.08.2010 Dr. Poersch Christian, 95173 Schönwald, Peuntstraße 12, Tel. 0 92 87/5139<br />

21./22.08.2010 Heim Stephan, 95100 Selb, Einsteinstraße 1, Tel. 0 92 87/8 72 87 und 0 92 87/779 16<br />

04./05.09.2010 Schletz Rainer, 95615 Marktredwitz, Leopoldstraße 18, Tel. 0 92 31/39 99 und 0162/2 70 26 49


Ihre Dental-Depots laden ein:<br />

2 0 1 0<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 11


a. Vollständig absetzbar nun auch für Erststudium?<br />

Nicht nach aktueller Gesetzeslage<br />

Nachdem der Gesetzgeber befürchtete, dass der Bundesfinanzhof<br />

(BFH) auch den steuerlichen Ansatz für Studienkosten nach dem<br />

Abitur gewährt, wurde rückwirkend zum 01.01.2004 der Werbungskostenabzug<br />

für solche Berufsbildungsmaßnahmen ausgeschlossen.<br />

Nach § 12 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören seither<br />

die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und<br />

ein Erststudium – außer im Rahmen eines Dienstverhältnisses –<br />

grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben. Ein teilweiser<br />

Abzug dieser Aufwendungen wurde in den Bereich der Sonderausgaben<br />

verwiesen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und ab 01.01.2004 auf<br />

4.000,- € begrenzt. Als Sonderausgaben sind die Kosten aber weder<br />

vortrags- noch rücktragsfähig, wie es sonst beim Werbungskosten-<br />

bzw. Betriebsausgabenabzug möglich wäre. In der Regel<br />

gehen damit die Aufwendungen für das Studium ins Leere, es sei<br />

denn, der Student oder sein Ehegatte verfügen bereits über andere<br />

steuerlich relevante Einkünfte.<br />

Ausnahmefall<br />

Für den Fall des Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung<br />

hat der BFH die Aufwendungen für die Berufsausbildung bereits<br />

zum Steuerabzug zugelassen (vgl. Informationsbrief Oktober 2009<br />

Ziffer 7).<br />

Neues Musterverfahren<br />

Für ein Erststudium nach dem Abitur gibt es wieder eine Musterklage<br />

vor dem Finanzgericht Münster mit dem Ziel, auch eine Anerkennung<br />

dieser Studienkosten zu erzielen. Der Bund der Steuerzahler<br />

unterstützt dieses Verfahren und weist auf seinen<br />

Internetseiten ergänzend darauf hin, dass nun auch ein Verfahren<br />

vor dem BFH mit dem Aktenzeichen VI R 7/10 anhängig sei. Unter<br />

Hinweis auf dieses Verfahren kann daher in geeigneten Fällen<br />

Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung<br />

des BFH erwirkt werden.<br />

Nur für eigenen Aufwand<br />

Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei um eigene Aufwendungen<br />

des Studenten handeln muss. Dass ihm die nötigen Mittel<br />

beispielsweise zuvor von den Eltern überlassen wurden, ist unerheblich.<br />

Eine direkte Zahlung der Eltern unter Umgehung des<br />

Studenten sollte jedoch vermieden werden.<br />

Beispiele<br />

Steuerlich relevante Aufwendungen sind insbesondere die tatsächlichen<br />

Kosten für Studiengebühren im weitesten Sinne, Lern-<br />

12 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Aufwendungen für Studium<br />

Der zuverlässige Partner für Zahnarzt und Dentallabor<br />

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material, Fachliteratur, Prüfungskosten, Vorbereitungskosten,<br />

Fahrtkosten und Kosten der auswärtigen Unterbringung.<br />

Tipp<br />

Halten Sie Ihre Kinder an, die Belege für die Aufwendungen zu<br />

sammeln und zur gegebenen Zeit eine Steuererklärung zu machen.<br />

Für eine Antragsveranlagung haben Sie generell vier Jahre<br />

Zeit.<br />

b. Studiengebühren als außergewöhnliche<br />

Belastungen der Eltern<br />

Von den Eltern getragen<br />

Vor dem Hintergrund, dass nach derzeitiger Gesetzeslage des § 12<br />

Nr. 5 EStG die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige<br />

Berufsausbildung und für ein Erststudium, soweit dieses<br />

nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht abzugsfähige<br />

Ausgaben darstellen, versuchen Eltern entsprechende<br />

Aufwendungen steuerlich selbst geltend zu machen.<br />

Sind mit den Freibeträgen abgegolten<br />

Für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung erhalten Eltern – bei<br />

Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – seit 01.01.2002 neben<br />

dem Kinderfreibetrag einen zusätzlichen Freibetrag für den Betreuungs-<br />

und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Darüber hinaus<br />

gibt es einen Freibetrag in Höhe von 924,- € je Kalenderjahr,<br />

wenn das Kind auswärts untergebracht ist. Nach einer aktuellen<br />

Entscheidung des BFH vom 17.12.2009 sind mit diesen Freibeträgen<br />

alle Aufwendungen abgegolten, so dass keine weiteren Kosten, wie<br />

beispielsweise Studiengebühren, als außergewöhnliche Belastungen<br />

der Eltern abgezogen werden können, auch wenn diese im<br />

Einzelfall sehr hoch sind.<br />

Anmerkung<br />

Sollte der BFH der obigen Klage (a.) stattgeben, wäre dieses Urteil<br />

relativ leicht zu verschmerzen, da diese und weitere Kosten uneingeschränkt<br />

beim Kind abzugsfähig wären. Auch in den Zeiten, in<br />

denen Studenten nichts verdienen, könnten sie durch Abgabe einer<br />

Steuererklärung mit entsprechenden Werbungskosten oder<br />

Betriebsausgaben Verlustvorträge generieren, die mit späteren<br />

Einkünften verrechenbar wären.<br />

Quelle: MARTIN + PARTNER, Schweinfurt<br />

Steuerberater – Rechtsanwalt<br />

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Lohngestaltung: Die Sozialversicherung<br />

können Sie sich sparen…<br />

Hintergrund: Durch steuer- und sozialversicherungsbegünstigte<br />

Gehaltsbestandteile wie Benzingutscheine, Ersatz von Kindergartenbeiträgen<br />

etc. können Sie Lohnnebenkosten sparen und zugleich<br />

Ihren Helferinnen mehr „Netto“ zukommen lassen. Für die<br />

Begünstigung fordert die Finanzverwaltung in der Regel eine Gehaltserhöhung,<br />

also dass die Leistung zusätzlich zum vertraglich<br />

geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Auch die Verrechnung mit freiwillig<br />

gezahltem Weihnachtsgeld ist lt. Finanzverwaltung nicht<br />

möglich.<br />

Der Bundesfinanzhof ist anderer Ansicht und hält dem entgegen,<br />

dass der geschuldete Arbeitslohn ein feststehender Begriff ist.<br />

„Freiwillig“ wird nur gezahlt, was eben nicht ohnehin „geschuldet“<br />

ist. Letzteres ergibt sich aus dem zwischen Ihnen und Ihrer Helferin<br />

geschlossenen Arbeitsvertrag.<br />

Anmerkung: Weihnachtsgeld und ähnliche wiederkehrende Leistungen<br />

werden auch geschuldet, wenn sie mehrmals ohne Vorbehalt<br />

gezahlt werden. Dies verhindern Sie durch einen entsprechenden<br />

Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag. Eine<br />

Musterformulierung finden Sie im Informationsbrief 9/2009.<br />

Empfehlung: Daneben sollten Sie in Ihren Arbeitsverträgen auch<br />

stets die Tarifbindung ausschließen, denn Tarifverträge begründen<br />

meist einen Anspruch auf Sonderleistungen.<br />

Haben Sie all das beachtet, können Sie beispielsweise das jährlich<br />

„freiwillig“ gezahlte Weihnachtsgeld in Fahrtkostenzuschüsse oder<br />

Erholungsbeihilfen umwandeln und so die Sozialversicherungsbeiträge<br />

und ggf. Lohnsteuer sparen.<br />

Abzuwarten bleibt, ob die Finanzverwaltung das Urteil umsetzt<br />

oder ob Sie Ihr Recht erstreiten müssen.<br />

(BFH v. 01.10.2009 VI R 41/07)<br />

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Elterngeld für Selbstständige:<br />

Mindern Honorarzuflüsse nach der Geburt<br />

den Elterngeldanspruch?<br />

Hintergrund: Auch als Selbstständiger haben Sie Anspruch auf Elterngeld,<br />

wenn Sie Ihre Arbeitszeit nach der Geburt auf maximal 30<br />

Stunden pro Woche reduzieren. Das Elterngeld beträgt dann 67 %<br />

des durchschnittlichen monatlichen Nettoerwerbseinkommens,<br />

maximal 1.800,- € pro Monat. Einkommen, welches Sie nach der<br />

Geburt erzielen, reduziert Ihren Elterngeldanspruch, weil es insoweit<br />

nicht zu einem Verdienstausfall kommt. Das Problem niedergelassener<br />

Zahnärzte liegt auf der Hand, sie können den Geldzufluss<br />

nicht steuern. Beispielsweise erhalten Sie von der KZV oder von<br />

Privatpatienten nach der Geburt Ihres Kindes noch Gelder für Behandlungsleistungen,<br />

die Sie vor der Geburt erbracht haben. Reduziert<br />

diese Nachzahlung den Elterngeldanspruch?<br />

Das Sozialgericht München befand, dass Selbstständige gegenüber<br />

Angestellten nicht wegen ihres variablen Geldzuflusses benachteiligt<br />

werden dürfen. Die nachgezahlten Honorare werden nicht angerechnet.<br />

Anmerkung: Die Entscheidung ist zu begrüßen, wirft aber weitergehende<br />

Fragen auf. Das nachgezahlte Honorar fehlt theoretisch in<br />

dem für die Elterngeldberechnung zugrundegelegten Einkommen,<br />

wohingegen dort noch Honorare für frühere Leistungen enthalten<br />

sind. Konsequent wäre es, das Elterngeld bei Selbstständigen nach<br />

dem erwirtschafteten Einkommen zu berechnen. Ob das angesichts<br />

des Ermittlungsaufwands sinnvoll ist, sei dahingestellt.<br />

Empfehlung: Wurde Ihr Elterngeldanspruch wegen nachträglicher<br />

Einnahmen gekürzt, legen Sie gegen den Bescheid Widerspruch<br />

ein. Das Verfahren ist inzwischen beim Bundessozialgericht anhängig.<br />

SG München vom 15.01.2009 S 30 EG 37/08; BSG B 10 KG 5/09 R<br />

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<strong>MZO</strong> 2/2010 13


14 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Schwangerschaft und<br />

Beschäftigungsverbot<br />

Wer kennt das leidige Problem nicht. Die langjährige zahnmedizinische<br />

Assistentin eröffnet dem/der Praxisinhaber/-in, dass<br />

sie schwanger ist. Was ist zu tun? Was ist zu beachten?<br />

Prinzipiell kann eine schwangere Helferin an der Anmeldung<br />

ohne Probleme weiterbeschäftigt werden. Bei allen anderen<br />

Tätigkeiten ist dies nur stark eingeschränkt nach der Positiv-<br />

Negativ-Liste (siehe QM-CD der BLZK B05 b03) möglich.<br />

Ist das von der Praxisorganisation her nicht machbar, muss ein<br />

Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Denkbar ist<br />

auch ein Teilbeschäftigungsverbot, wenn die Helferin z. B. nur<br />

noch halbtags eingesetzt werden kann. In jedem Fall ist die<br />

Schwangerschaft dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt – in<br />

<strong>Oberfranken</strong> Coburg – zu melden.<br />

Das Beschäftigungsverbot wird dabei grundsätzlich nur durch<br />

den Arbeitgeber ausgesprochen, da nur er/sie die Arbeitsbedingungen<br />

beurteilen kann.<br />

Der behandelnde Arzt, z. B. der Gynäkologe, kann das Beschäftigungsverbot<br />

keinesfalls aussprechen.<br />

Im Falle berechtigter Zweifel an der Einhaltung des Mutterschutzgesetzes<br />

kann auf entsprechenden Hinweis, z. B. der<br />

schwangeren Helferin, auch das Gewerbeaufsichtsamt ein Beschäftigungsverbot<br />

aussprechen.<br />

Im Falle einer von der Tätigkeit der Schwangeren unabhängigen<br />

Gefahr für die Gesundheit oder gar Leben von Mutter und<br />

Kind ist es möglich, dass der behandelnde Arzt der Schwangeren<br />

ein Beschäftigungsverbot anregt. Vollziehen kann es nur<br />

der Arbeitgeber. Der das Beschäftigungsverbot anregende<br />

Arzt muss aber konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr der<br />

Schwangerschaft haben, wobei auch eine Abgrenzung gegenüber<br />

einer durch die Schwangerschaft verursachten Erkrankung<br />

erfolgen muss, welche eine Arbeitsunfähigkeit nach sich<br />

ziehen würde. Im letzteren Falle würde zunächst Lohnfortzahlung,<br />

später dann Krankengeld anfallen.<br />

Keinesfalls möglich ist ein Beschäftigungsverbot, das sich auf<br />

eine in der Zukunft vermutete Beschäftigung richtet, die den<br />

Mutterschutzrichtlinien widersprechen würde. Dies wäre z. B.<br />

der Fall, wenn der Gynäkologe mit Feststellen der Schwangerschaft<br />

ein Beschäftigungsverbot aussprechen würde, und käme<br />

einer Vorverurteilung des Arbeitgebers gleich, das Mutterschutzgesetz<br />

in seiner Praxis nicht einhalten zu können.<br />

Das Beschäftigungsverbot muss dem Gewerbeaufsichtsamt<br />

gemeldet werden. Vordrucke findet man auf der QM-CD der<br />

BLZK oder auf der Homepage der BLZK (B05 b02).<br />

Bei Problemen mit der Krankenkasse stellt die Gewerbeaufsicht<br />

auf Wunsch eine Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot<br />

aus.<br />

Die Zahnarzthelferin/Zahnmed. Fachangestellte wird beim Beschäftigungsverbot<br />

unter Weiterzahlung ihres vollen Gehalts<br />

freigestellt. Der Arbeitgeber erhält das Gehalt von der Krankenkasse<br />

nach der Umlage 2 LFZG zu 100 % erstattet. Zusätzlich<br />

erhält er noch eine Pauschale von 20 % für den Arbeitgeberanteil<br />

an der Sozialversicherung. Anträge erhält man bei der<br />

jeweiligen Krankenkasse.<br />

Dr. Thomas Sommerer<br />

Fortbildungsreferent <strong>ZBV</strong><br />

Pflichten bei Angaben von<br />

(0)180-er Rufnummern<br />

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) http://bundesrecht.juris.<br />

de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf<br />

finden sich neue Regelungen über die Pflichten bei Angaben<br />

von (0)180-er Rufnummern.<br />

Verstöße gegen die Neuregelung sind nicht nur mit Geldbuße<br />

bis zu 100.000,- € bedroht. Im Internet finden sich Berichte,<br />

dass bereits Abmahner unterwegs sind, die unter Einforderung<br />

der Anwaltskosten wettbewerbsrechtlich abmahnen.<br />

Prüfen Sie bitte, ob Sie (0)180er Rufnummern anbieten und<br />

beachten Sie in diesem Falle die neuen Vorgaben hierfür.<br />

Alle weiteren Informationen finden Sie in den Verlautbarungen<br />

der Bundesnetzagentur und in den beiden Wiedergaben der<br />

§§ 66a und 66d TKG. Die in § 66a TKG angesprochenen "Service-Dienste"<br />

sind in § 3 Ziff. 8b TKG definiert.<br />

Michael Pangratz<br />

Justitiar der BLZK<br />

Sozialgericht Hannover erklärt<br />

Einzelvertrag zwischen gesetzlichen<br />

Krankenkassen u. a. mit<br />

Handelsgesellschaften für<br />

Zahnersatz für unzulässig<br />

Das Sozialgericht Hannover, hat am Freitag, den 21. April 2010,<br />

bei der mündlichen Verhandlung festgestellt, „dass die Beklagte<br />

nicht befugt war mit der Dentaltrade GmbH & Co. KG<br />

die Vereinbarung zur Umsetzung des Informationsrechtes<br />

über preisgünstigere Versorgungsmöglichkeiten gem. § 88<br />

Abs 2 Satz 3 SGB V vom 21.08.2008 abzuschließen.<br />

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“<br />

Die AOK-Niedersachsen hat mit mehreren Billiganbietern, darunter<br />

auch mit der Dentaltrade GmbH & Co. KG, welche Zahnersatz<br />

aus dem Ausland importiert, Vereinbarungen geschlossen,<br />

die den Versicherten der AOK Zahnersatz zu Billigpreisen<br />

anbietet. Die NZI sah hierin einerseits einen Rechtsverstoß<br />

gegen das Sozialgesetzbuch und andererseits einen Wettbewerbsnachteil<br />

für die ihr angeschlossenen Dentallabore, die<br />

deutsche Herstellungsqualität liefern. Aus diesem Grund hatte<br />

die NZI zusammen mit zwei betroffenen Dentallaboren aus<br />

Niedersachsen vor dem Sozialgericht Klage eingereicht.<br />

Mit diesem Urteil steht fest, dass Vereinbarungen zwischen<br />

einer gesetzlichen Krankenkasse und einzelnen Dentallaboren<br />

oder Handelsgesellschaften über die Lieferung von Zahnersatz<br />

unzulässig sind und bestätigt damit die Rechtsauffassung der<br />

Niedersächsischen Zahntechniker-Innung (NZI).<br />

Das Urteil zeigt auch, dass sich die AOK-Niedersachsen durch<br />

Abschluss solcher Vereinbarungen rechtswidrig verhalten hat<br />

und dass sie ihre Marktmacht missbraucht.<br />

Quelle: Niedersächsische Zahntechniker-Innung


Notdienst rund-um-die-Uhr oder: Wenn der Blinde von der Farbe spricht!<br />

Es ereignete sich im Februar 2010 in Kulmbach. Eine Journalistin<br />

der Frankenpost hatte am späten Abend eines normalen<br />

Wochentages Zahnschmerzen und erreichte ihren Hauszahnarzt<br />

nicht mehr, da dieser seine Sprechstunde bereits beendet<br />

hatte. Im Internet stieß sie auf die Notdienstseite der KZVB. Was<br />

dort stand, trug maßgeblich zu einem Artikel der Frankenpost<br />

im Raum Kulmbach, nachgedruckt in der Frankenpost Hof bei.<br />

Die Überschrift lautete: „Mit Zahnweh auf den Morgen warten“.<br />

Teile dieser Veröffentlichung gingen Ihnen von der KZVB-Bezirksstelle<br />

zu. Die nachfolgend abgedruckte, maßgebliche Passage<br />

des Originalartikels wurde Ihnen leider von Herrn Dr.<br />

Lechner vorenthalten:<br />

Pragmatisch geht das Thema auch die Kassenzahnärztliche<br />

Vereinigung Bayerns an. Sie schreibt unter dem Punkt Patienteninformation<br />

auf ihrer Webseite zum Thema Notdienst, dass<br />

es diesen in Bayern am Wochenende, an Feier- und Brückentagen<br />

gebe. Von Zahnweh geplagten Patienten vom flachen<br />

Land mag der nächste Satz in dieser Information wie<br />

ein Hohn vorkommen: „Vor allem in Großstädten finden Sie<br />

auch wochentags zusätzliche Bereitschaftsdienste.“<br />

Dazu muss man aber wissen, dass vor allem in Großstädten,<br />

wie z. B. München, dieser Zusatzbereitschaftsdienst „freiwillig“<br />

aus betriebswirtschaftlichen Gründen einiger Praxen angeboten<br />

wird.<br />

Die Vollversammlung der Bamberger Zahnärzte forderte am<br />

08.03.2010 die KZVB auf, o. g. Passage zu ändern, um Forderungen<br />

nach einer entsprechenden Ausweitung des Notdienstes<br />

auch in ländlichen Regionen vorzubeugen. Geschehen ist<br />

bis heute nichts.<br />

Ein Interview mit einer auf diese Weise verärgerten Journalistin<br />

stellt zweifellos eine besondere Herausforderung dar, die<br />

durch die Obleute ZA Wolfgang Röthel (Kulmbach) bzw. Dr.<br />

Reiner Zajitschek (Hof) gelöst wurde. Der Bezirksstellenvorsitzende<br />

der KZVB war indes<br />

dort, wo er immer ist, wenn es für die Kollegenschaft<br />

brennt: Auf Tauchstation.<br />

Insofern befremdet das Schreiben der Herren<br />

Lechner und Achenbach vom 19.05.2010, in<br />

dem diese nun im Nachgang im Stile bockiger<br />

Kleinkinder ihre Zuständigkeit einfordern. Der<br />

standespolitische Hintergrund dieser erneuten<br />

Porto- und Papierverschwendung ist indes<br />

unübersehbar. Gleichzeitig verdeutlicht es die<br />

Unterschiede in der Denkweise der Beteiligten.<br />

Auf der einen Seite Dr. Lechner, dem Anbiederung<br />

an Politik und Krankenkassen offensichtlich<br />

wichtiger ist, als das standhafte Eintreten<br />

für unsere berechtigten Interessen. Der sein<br />

Fähnchen nach jedem lauen Lüftchen hängt<br />

und jede Konfrontation scheut bzw. verloren<br />

gibt, ehe diese überhaupt stattgefunden hat.<br />

Der jedes mögliche Problem durch vorauseilenden<br />

Gehorsam zu Lasten der Kollegenschaft<br />

„löst“, bevor es überhaupt entsteht. Beispiele gibt es ja genug:<br />

Zum einen die Unterstützung eines medizinischen Versorgungszentrums<br />

zu Lasten der Kollegenschaft, zum anderen<br />

die Weitergabe von Schriftstücken an die AOK.<br />

Auf der anderen Seite finden Sie die Aussagen der Obleute<br />

Röthel und Zajitschek, die jeglichen Forderungen nach einer<br />

Ausweitung des zahnärztlichen Notdienstes entschieden und<br />

unmissverständlich entgegentreten. Dass dies nicht jedem<br />

Politiker in den Kram passt, liegt auf der Hand. Dass ein Schrei-<br />

ben eines völlig unbekannten Vorsitzenden einer noch unbekannteren<br />

Splitterpartei, der zudem den Inhalt des Artikels nur<br />

begrenzt erfasst hat, nun Herrn Lechner in Panik versetzt, ist<br />

nicht überraschend.<br />

Dass klare Statements gegen eine Notdienstausweitung von<br />

führenden oberfränkischen ZZB´lern allerdings als „skandalös“<br />

gesehen werden, muss die Alarmglocken schrillen lassen. Welche<br />

Pläne hat die ZZB-KZVB Bezirksstelle in puncto Notdienst?<br />

Dr. Lechner hat schon einmal versucht, eine Änderung der<br />

Notdienstordnung zum Nachteil der freiberuflich tätigen Kollegen<br />

herbeizuführen. Obwohl dieses Ansinnen in letzter Sekunde<br />

scheiterte, sollte es nicht vergessen werden. Denn offensichtlich<br />

handelt es sich hierbei nur um ein Mosaiksteinchen.<br />

Ebenfalls im Jahr 2009 versuchte nämlich die KZVB-Bezirksstelle<br />

Mittelfranken, wiederum gegen den Willen der örtlichen<br />

Kollegenschaft, die Notdienst-Praxiszeiten auszudehnen. Nur<br />

der entschiedene Widerstand der Obleute verhinderte dieses<br />

Unterfangen. Schlechter erging es den Münchner Kollegen.<br />

Dort wurde nicht nur ein permanenter Notdienst an 365 Tagen<br />

im Jahr etabliert, sondern auch die abendliche Präsenzzeit am<br />

Wochenende und an Feiertagen um eine Stunde ausgedehnt.<br />

Da diese, über die geltende Notdienstordnung hinausgehenden<br />

Serviceleistungen auf den Internetseiten der KZVB auch<br />

noch großspurig beworben werden, braucht man sich über<br />

entsprechende Begehrlichkeiten in anderen Regionen nicht<br />

zu wundern. Kollege Lechner kann dies allerdings sehr gelassen<br />

sehen: Er hat sich als einziger oberfränkischer Standespolitiker<br />

von der Notdienstpflicht befreien lassen.<br />

Dr. Rüdiger Schott, Sparneck<br />

1. <strong>ZBV</strong>-Vorsitzender<br />

Stein des Anstoßes: Das KZVB-Notdienstportal<br />

Zahlreiche Befragungen der eingeteilten Notdienstpraxen haben<br />

ergeben, dass es im zahnärztlichen Notdienst keinerlei<br />

Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen gegeben hat.<br />

Daraus lässt sich schlussfolgern: Die angebotenen Notdienstzeiten<br />

sind völlig ausreichend!<br />

Diesbezüglich sollte man auch die betriebswirtschaftliche<br />

Komponente nicht außer acht lassen und berücksichtigen,<br />

dass Notdienstpatienten häufig eine verminderte Zahnarztcompliance<br />

haben.<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 15


Lügen haben bekanntlich kurze Beine. Im Fall des ZZB-Mannes<br />

und KZVB-Bezirksstellenvorsitzenden Dr. Michael Lechner aus<br />

Bamberg hat es einige Monate und einige Versammlungen<br />

von Zahnärzten gebraucht, bis dessen Lügen öffentlichkeitswirksam<br />

aufgeflogen sind.<br />

Klammheimlich hatte Lechner einen Antrag in die Vertreterversammlung<br />

der KZVB eingebracht, um Medizinischen Versorgungszentren<br />

den Einstieg in den zahnärztlichen Notdienst<br />

zu ermöglichen. Als Ungemach von den aufgeschreckten Kollegen<br />

vor Ort drohte, behauptete er dreist, es gebe überhaupt<br />

keinen Antrag. Sowohl der in Schriftform vorliegende Antrag<br />

als auch eine Audiodatei aus der Vertreterversammlung der<br />

KZVB von November 2009 belegen das Gegenteil. Beweise<br />

nennt man das.<br />

Lechner und seine wenigen Anhänger lässt dies offensichtlich<br />

kalt. Trotzdem fehlt ihm der Mumm, selbst mit der verärgerten<br />

Kollegenschaft zu sprechen. Stattdessen lässt er eine Vollversammlung<br />

der Bamberger Kollegen organisieren, wo insgesamt<br />

neun hochrangige Vertreter der ZZB-KZVB auf (Reise-)<br />

Kosten zu Lasten der Zahnärzte das Ganze vertuschen sollen.<br />

Dieses Sich-hinter-anderen-verstecken hatte bisher jedoch eine<br />

fatale Wirkung. Zumal dadurch die Vorsitzenden der KZVB,<br />

Dr. Rat und Dr. Reißig, nun mit in die Affäre verwickelt sind. Denn<br />

bei dem Versuch, Lechner reinzuwaschen, griffen auch sie zu<br />

alten und zu neuen Lügen. In einem Schreiben an die oberfränkischen<br />

Kollegen behaupten auch die Vorsitzenden der<br />

KZVB, wider besseren Wissens, Lechner habe nie eine Änderung<br />

am bestehenden Notdienstsystem geplant. Weiter wird<br />

behauptet, Lechner habe nie die einheitliche Notrufnummer<br />

der Bamberger Zahnärzte boykottiert. Dabei liegen auch hier<br />

Schriftstücke vor, die das Gegenteil belegen. So hat Lechner<br />

einen fertigen Arbeitsauftrag vom August 2009 nicht an die<br />

Zahnärzte golfen für<br />

einen guten Zweck<br />

Mittwoch, 21. Juli 2010<br />

Benefiz-Golfturnier der BLZK zugunsten der Rudolf Pichlmayr- Stiftung e.V.<br />

(Stiftung für Kinder und Jugendliche vor und nach Organtransplantation)<br />

Veranstaltungsort: Golfclub Erding-Grünbach<br />

Teilnehmerkreis: Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Partnern;<br />

Gäste willkommen<br />

Teilnahmegebühr: 125 Euro pro Person (inklusive Green fee,<br />

Rundenverpflegung, Abendessen und Spende),<br />

für Mitglieder des GC Erding-Grünbach: 90 Euro<br />

Vorgabe: Das Turnier ist vorgabewirksam. Einzelzählspiel<br />

nach Stableford<br />

16 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Gruppe A: HCP 0–12 Gruppe C: HCP 21–28<br />

Gruppe B: HCP 13–20 Gruppe D: HCP 29–54<br />

Siegerehrung: nach Turnierende, anschließend gemeinsames<br />

Abendessen und attraktives Rahmenprogramm<br />

Anmeldung: Bitte bis spätestens 14. Juli 2010 per Fax unter<br />

089 72480-220 oder online unter www.blzk.de.<br />

Die Teil nah me gebühr überweisen Sie bitte<br />

auf das Konto der BLZK bei der Deutschen<br />

Apotheker- und Ärztebank:<br />

BLZ: 300 606 01, Kto.-Nr.: 000 112 5842,<br />

Stichwort: Benefiz-Golfturnier 2010 der BLZK<br />

Für Fragen: Telefon: 089 72480-200<br />

Feuer unterm Dach<br />

IT-Abteilung der KZVB weitergeleitet und stattdessen im September<br />

2009 schriftlich dargelegt, warum er gegen die EDVtechnische<br />

Umsetzung dieser Nummer im KZVB-Notdienstportal<br />

war. Erdrückende Beweise auch hier.<br />

Doch die Verantwortlichen bei ZZB mauern weiter. Kein Wort<br />

davon, dass Standespolitiker, die die Interessen der Basis ignorieren,<br />

Kollegengelder für wohltätige Zwecke spenden und<br />

lügen, nicht tragbar sind. Stattdessen zieht man sich in den<br />

Schmollwinkel zurück und versucht, die geballte Frustration<br />

der oberfränkischen Kollegenschaft als unkollegiale Propaganda<br />

abzutun. Doch die Volksseele kocht, gerade deswegen,<br />

weiter. Zwischenzeitlich haben die Obmannsversammlungen<br />

Hof und Forchheim, die Lechner schon Anfang März zum Rücktritt<br />

aufforderten, Unterstützung aus den Kreisen Fränkische<br />

Schweiz und Wunsiedel erhalten. Ob ein Rücktritt oder eine<br />

Abberufung des unbeliebten oberfränkischen Bezirksstellenvorsitzenden<br />

die ZZB-Karten im Norden Bayerns verbessern<br />

würde, ist mehr als fraglich. Denn aufgrund der unrühmlichen<br />

Rolle, die der KZVB- und ZZB-Vorsitzende Rat in dieser Affäre<br />

zwischenzeitlich spielt, wäre das aus oberfränkischer Sicht allenfalls<br />

ein unbedeutendes Bauernopfer, das zudem viel zu<br />

spät stattfände.<br />

So liegt es nun an uns als Wähler, im Juli 2010 die Notbremse<br />

zu ziehen und für neue Mehrheiten und neue Köpfe in der<br />

KZVB zu sorgen.<br />

Bayerische<br />

Landeszahnärztekammer<br />

Social Sponsoring<br />

Ulrike Nover<br />

Fallstr. 34, 81369 München<br />

Fax: 089 72480-220<br />

Ich melde mich für das<br />

Benefiz-Golfturnier der BLZK<br />

am 21. Juli 2010 an.<br />

Name/Vorname<br />

(Praxis-)Adresse<br />

Telefon Fax/E-Mail<br />

Heimat-Golfclub<br />

Spielvorgabe<br />

Bemerkungen<br />

Dr. Reiner Zajitschek, Döhlau<br />

Cartoon: Erik Liebermann


Lechner mehrfach zum Rücktritt<br />

aufgefordert – Obleute werden von ZZB unter Druck gesetzt<br />

Insgesamt vier oberfränkische Obmannsversammlungen haben<br />

den ZZB-Bezirksstellenvorsitzenden Dr. Lechner zwischenzeitlich<br />

zum Rücktritt aufgefordert. In Hof, Forchheim, Wunsiedel<br />

und der Fränkischen Schweiz votierten die anwesenden<br />

Kollegen einstimmig für eine entsprechende Beschlussvorlage.<br />

Anstatt entsprechende Konsequenzen zu ziehen, schlägt<br />

ZZB nun zurück. Und zwar gegen die Obleute.<br />

Das krasseste und teuerste Beispiel ging Ihnen kurz vor Pfingsten<br />

per Post zu. Sechs Seiten Papier an knapp Eintausend<br />

Adressaten in <strong>Oberfranken</strong> – nur um einem Obmann die<br />

Schuld für einen Artikel zum Notdienst in die Schuhe zu schieben,<br />

den die KZVB aufgrund ihrer Homepagegestaltung selbst<br />

zu verantworten hat.<br />

Doch damit nicht genug. Auch andere Obleute erhielten Post.<br />

Zum Beispiel aus München vom KZVB-Vorstand. Dort ist man<br />

offensichtlich der Meinung, Lechner habe sich auf der Vollversammlung<br />

der Bamberger Zahnärzte entlastet. Offensichtlich<br />

lebt die ZZB-Führung in einer Scheinwelt, denn alle betroffenen<br />

Obleute waren in Bamberg anwesend und genau zum<br />

gegenteiligen Ergebnis gekommen. Und genau deswegen ist<br />

es ein Unding, wenn der stellvertretende KZVB-Vorsitzende<br />

schriftlich deutlich macht, dass er an dem umstrittenen Bezirksstellenvorsitzenden<br />

festhalten möchte.<br />

Wie weit sich ZZB von den Realitäten entfernt hat, zeigt sich<br />

in einem offiziellen Brief des betroffenen Bezirksstellenvorsitzenden.<br />

Er wirft zwei Obleuten gar gezielte Falschinformation<br />

der Kollegenschaft vor und droht:<br />

„Die Tatsache, dass Sie sich der Linie Ihres lokalen Vorstands<br />

– entgegen besseren Wissens – anschließen und ebenfalls wie<br />

Ihr Vorstand mit Unterstellungen, Unwahrheiten und Diffamierungen<br />

gezielt Rufmord betreiben, zwingt mich tatsächlich,<br />

Ihnen gegenüber politische und persönliche Konsequenzen<br />

zu ziehen.“<br />

Starker Tobak – zumal Kollege Lechner bei der fraglichen Obmannsversammlung<br />

gar nicht anwesend war.<br />

Was diese ZZB-Drohung gegen einen einfachen Obmann indes<br />

bedeuten könnte, lässt sich am Vorgehen des Vorsitzenden<br />

der KZVB Dr. Rat ermessen. Nur weil ihm ein Frei-Fax nicht<br />

gefiel, veröffentlichte Rat unter Missachtung des Datenschutzes<br />

sowie der Verschwiegenheitspflicht vertrauliche Abrechnungsdaten<br />

des verantwortlichen Freifax-Autors.<br />

Zum konkreten Vorgang: Im September 2008 hatte der FVDZ<br />

Bayern in seiner Ausgabe Nr. 5 des Frei-Fax Bayern über einen<br />

klaren Verstoß der KZVB gegen einen Beschluss der eigenen<br />

Vertreterversammlung berichtet und im Nachgang auch mehrfach<br />

belegt. Die AOK Bayern hatte Anträge auf Berichtigung von<br />

Die Einteilung zum<br />

zahnärztlichen<br />

Notdienst 2011<br />

kann ab 19. Juli 2010<br />

in der Geschäftsstelle<br />

in Bayreuth,<br />

Tel. 0921/65025,<br />

erfragt werden.<br />

Abrechnungspositionen in Zahnersatzplänen gestellt, die vorher<br />

vorbehaltlos genehmigt worden waren. Statt den Vertrauensschutz<br />

ihrer Mitglieder zu verteidigen, hatte die KZVB die<br />

AOK-Anträge im Rahmen der sachlich-rechnerischen Berichtigung<br />

an die bayerischen Zahnärzte durchgereicht. Erst Wochen<br />

nach Erscheinen des FVDZ-Frei-Faxes wurden diese Bescheide<br />

zu Gunsten der bayerischen Kollegenschaft revidiert.<br />

Zusätzlich versuchte der Vorsitzende der KZVB den für das<br />

Frei-Fax verantwortlichen Redakteur in Misskredit zu bringen,<br />

indem er Daten aus dessen Praxis veröffentlichte und ihm<br />

Eigeninteresse unterstellte. Neben dem Vorwurf des Amtsmissbrauches<br />

und der Tatsache, dass der unautorisiert veröffentlichte<br />

Abrechnungsfall tatsächlich nichts mit der Publikation<br />

zu tun hatte, kommt erschwerend die Datenschutzverletzung<br />

hinzu. Die offizielle datenschutzrechtliche<br />

Würdigung endet mit folgendem Zitat: „Im Ergebnis habe ich<br />

[= der unterzeichnende Ministerialrat; Anm. d. Red.] die KZVB<br />

auf die sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften und auf die<br />

Möglichkeit einer (Gegen-)Darstellung ohne Personenbezug<br />

im Verhältnis zu Dritten hingewiesen.“<br />

Obwohl selbst Vorsitzender des Datenkontrollausschusses der<br />

K<strong>ZBV</strong> sowie stellvertretendes Mitglied der Datenschutzkommission<br />

des Bayerischen Landtages, lässt Rat trotz dieser klaren<br />

Worte nach wie vor jede Einsicht vermissen. In seiner ersten<br />

eigenen Stellungnahme wird die Beurteilung des<br />

Bayerischen Landesbeauftragten als „Meinung des zuständigen<br />

Sachbearbeiters“ abqualifiziert und mit der Feststellung<br />

verbunden, die KZVB vertrete eben eine andere Auffassung.<br />

Eine Beratung, so individuell wie Sie<br />

Jürgen Hübsch<br />

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<strong>MZO</strong> 2/2010 17


Systemversagen Hauptamtlichkeit<br />

18 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Die Hauptamtlichkeit wurde mit dem<br />

GMG 2004 für die KZVen eingeführt.<br />

Ziel war die politische Disziplinierung<br />

der Selbstverwaltung durch abhängig<br />

Beschäftigte, was auf längere<br />

Sicht zur Entfremdung und Verselbstständigung<br />

der Führungsspitze vom<br />

Berufsstand führen sollte.<br />

„Operation gelungen – Patient gestorben“,<br />

muss man nach 6 Jahren<br />

Erfahrung in Bayern sagen. Vorauseilender<br />

Gehorsam und Eilfertigkeit als Erfüllungsgehilfen der<br />

Politik und Krankenkassen kennzeichnen vielerorts die Arbeit<br />

der hauptamtlichen Vorstände.<br />

Die gleichzeitige Entrechtung der ehrenamtlichen Selbstverwaltung<br />

und die damit einhergehende zunehmende Überwachung<br />

der Kollegenschaft war eines der Ziele der Politiker. Die<br />

Schönfärberei des bestehenden Mangelsystems und der Strangulationsmechanismen<br />

speziell durch die bayerische KZVB<br />

spielt genau diesen Politikern in die Karten und hilft gleichzeitig,<br />

trotzdem Ruhe im System zu haben. Die plötzliche Beliebtheit<br />

zahnärztlicher ZZB-Standespolitiker bei Seehofer, Söder & Co.<br />

kommt schließlich nicht von ungefähr!<br />

Beispiele gefällig?<br />

Da wäre z. B. die freiwillige Einführung der Zufälligkeitsprüfung<br />

auf bayerischer Ebene zu nennen, nachdem dies unter ehrenamtlicher<br />

Führung über 10 Jahre verhindert werden konnte.<br />

Oder die verschärfte EDV-gestützte, quartalsübergreifende Abrechnungsprüfung<br />

und Überwachung durch die KZVB zur Kaschierung<br />

der Budgetmängel. Dies in Kombination mit einer aus<br />

Sicht von AOK & Co. verbesserten Datenaufbereitung durch die<br />

KZVB, die den Kassen nun eine patientenbezogene Leistungszuordnung<br />

ermöglicht. Unter diesen Kautelen braucht man sich<br />

über die stark gestiegene Zahl ungerechtfertigter Berichtigungsanträge<br />

durch die Kassen nicht zu wundern.<br />

Die Weiterentwicklung dieser Überwachungsmechanismen hat<br />

zwischenzeitlich konkrete Formen angenommen. Am 19.04.2010<br />

hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klammheimlich<br />

und weitgehend unbemerkt eine Richtlinie zur einrichtungs-<br />

und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erlassen. Orwell<br />

lässt grüßen. Ziel ist eine zentrale Datenbevorratung, um z.<br />

B. Patientenpfade über die Grenzen der Bundesländer hinweg<br />

verfolgen zu können. Diese Datenerfassung soll durch die KZVen<br />

erfolgen und auch die Behandlungen von Privatpatienten einschließen.<br />

Um die Akzeptanz bei Ärzten und Zahnärzten zu erhöhen,<br />

sollen diese zunächst „beraten“ und „informiert“ werden.<br />

Sanktionen sind offensichtlich erst dann vorgesehen, wenn das<br />

System so etabliert ist, dass es kein Entrinnen mehr gibt und<br />

Widerstand zwecklos ist.<br />

Genau an diesem Beispiel lässt sich das Versagen hauptamtlicher<br />

Vorstände festmachen. Wo war z. B. der Alarmruf des<br />

bayerischen KZVB-Vorsitzenden, der gerne der oberste Datenschützer<br />

der bayerischen Zahnärzte sein möchte? Die im Nachgang<br />

veröffentlichte PM der KZVB ist der leicht durchschaubare<br />

Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken.<br />

Es ist bezeichnend, dass offensichtlich dem BMG und nicht<br />

unseren eigenen „Vertretern“, nun doch die ersten Skrupel<br />

hinsichtlich des Datenschutzes erwachsen.<br />

Personelle Veränderungen tun Not – nutzen wir die Möglichkeiten,<br />

die sich in diesem Jahr bieten.<br />

Dr. Jürgen Welsch, Hofheim<br />

Landesvorsitzender des FVDZ Bayern<br />

Der gekaufte Besuch II<br />

In den letzten <strong>MZO</strong> deckten wir auf, mit welch fragwürdigen Mitteln<br />

die KZVB-Führung den ehemaligen Ministerpräsidenten<br />

Beckstein ins Zahnärztehaus lockte. Wir erinnern uns: Beckstein<br />

signierte ein Bild, das die KZVB vorher auf einer Auktion ersteigert<br />

hatte. Ein Sachverhalt, den selbst ZZB-Hardliner in seinem Artikel<br />

im Transparent <strong>Oberfranken</strong> 02/2010 Böhm (59, 20 Ehrenämter)<br />

nicht leugnen kann. Ob der Versteigerungserlös nun einem wohltätigen<br />

Zweck zugute gekommen ist, spielt hierbei keine Rolle.<br />

Denn auch der Zweck heiligt diese Mittelverschwendung von<br />

Kollegengeldern in keiner Weise. Aufgabe der KZVB ist es, Kollegengelder<br />

sparsam zu verwalten und nicht, diese zu spenden, um<br />

sich der Politik anzubiedern.<br />

Getroffene Hunde bellen bekanntlich – der Versuch aus dem<br />

Schmollwinkel heraus vom Täter zum Opfer zu mutieren, gar eine<br />

Entschuldigung zu fordern, ist typisch für Hybris, die sich bei einigen<br />

Multifunktionsträgern von ZZB im Verlauf der letzten Jahre<br />

entwickelt hat. Spuren von Einsicht oder Schuldbewusstsein sind<br />

nicht erkennbar, es sei denn, man deutet den Aufschrei im Transparent<br />

als Ausdruck eines schlechten Gewissens.<br />

Dr. Reiner Zajitschek, Döhlau<br />

Auf den Hund gekommen!<br />

Gestatten mein Name ist<br />

Ino von Münzenberger.<br />

Ich bin ein 9-jähriger Sheltierüde<br />

und besuche regelmäßig<br />

mit meiner<br />

Chefin (Frauchen) Ihre<br />

Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Mittlerweile habe ich meineHundezwangsfortbildungen<br />

mit 125 Fortbildungsknochen erfüllt und damit die Lizenz<br />

zum Anknabbern von Briefträgern rezertifiziert.<br />

Es ist schon beachtlich, wie brav die Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

den staatlichen Zwängen folgen und regelmäßig die Schulbank<br />

drücken. Garniert wird das Ganze meistens mit einem schönen<br />

Imbiss oder Buffet. Aus meiner Sicht in Höhe von circa 30 Zentimetern<br />

ist die Darbietung der Genüsse gemein. Während Ihr es Euch<br />

schmecken lasst, muss ich mich mit meinem Wassernapf begnügen.<br />

Deshalb hat sich mein Hundehirn schon öfters mit der Vision<br />

auseinandergesetzt, was passieren würde, wenn man (Hund) einen<br />

Teilnehmer in das Bein beißen würde und er/sie den vollen Teller<br />

fallen lassen würde. MMMMH! SCHMATZ!<br />

Aber keine Angst! Adel verpflichtet!<br />

Es besteht keine Gefahr für<br />

Eure strammen Wadeln. Bitte<br />

verzeihen Sie mir meine kleinen<br />

Lautäußerungen in Form von einem<br />

Jauler oder Wau, aber manche<br />

Referenten sind leider keine<br />

geborenen Rhetoriker. Das merkt<br />

selbst ein Hund. Auf diesem Wege<br />

wünsche ich uns noch viele<br />

gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen<br />

und möchte auch<br />

einmal ein Thema anregen, wie<br />

zum Beispiel: „Wo kommen denn<br />

die Wiener Schnitzel her?“ Natürlich<br />

mit anschließender aktiver<br />

Teilnahme in Form eines Geschmackstestes.<br />

Wau! Wau!<br />

Ihr Ino


So sehe ich es:<br />

Im GKV-Chaos:<br />

Alterszahnmedizin in Bayern<br />

Alterszahnmedizin nur für<br />

Privatpatienten?<br />

Die suffiziente zahnmedizinische Versorgung von Senioren ist<br />

ein altes Thema und wird immer wieder periodisch von Zahnärztegenerationen<br />

neu entdeckt. Richtigerweise werden riesige<br />

Behandlungsdefizite bei der Versorgung von Senioren erkannt.<br />

Das Ziel, eine lebenslange Begleitung unserer Patienten,<br />

wird nicht erreicht. Im Heimbereich, aber auch bei noch in<br />

gewohnter häuslicher Umgebung wohnenden Patienten, gibt<br />

es auf zahnärztlichem Versorgungsgebiet viele ungelöste Probleme.<br />

Vor allem finanzielle Engpässe verhindern eine qualifizierte<br />

Versorgung. Dies ist jetzt bereits Fakt und in Zukunft wird sich<br />

diese Situation verstärken. Wegen unkontinuierlichen Erwerbsbiografien<br />

mit reduzierten Rentenansprüchen hat bereits die<br />

heutige Rentnergeneration eine relativ niedrige Durchschnittsrente.<br />

Wird das Rentensystem noch weiter geschwächt, sind<br />

die Alterseinkünfte nur noch bei einem sehr bescheidenen<br />

Einkommensniveau angesiedelt. Das Problem der nicht vorhandenen<br />

Finanzmittel der Senioren für eine qualifizierte Alterszahnmedizin<br />

soll durch selbstlose Zahnmediziner gelöst<br />

werden, die für Gotteslohn die Versorgungslücken schließen.<br />

Am Beispiel von Heimbewohnern kann heute bereits drastisch<br />

aufgezeigt werden, dass die hohen Heimkosten nicht durch<br />

die Altersbezüge gedeckt werden können und Zuzahlungen<br />

der Angehörigen notwendig sind. Bereits kleine zusätzliche<br />

Aufwendungen, die das Leben im Heim verschönern, werden<br />

dann von den zuzahlungspflichtigen Angehörigen als unnötiger<br />

Luxus moniert. Erneuerungsbedürftiger Zahnersatz oder<br />

privatliquidierte Mundhygienemaßnahmen sind vor diesem<br />

Hintergrund nur äußerst selten zu verwirklichen. Eine kostenlose<br />

Leistungserbringung durch die Zahnärzteschaft ist keine<br />

nachhaltige Lösung.<br />

Aber auch bei den Senioren, die noch das Glück haben, in ihrer<br />

gewohnten häuslichen Umgebung zu leben, sind zusätzliche<br />

Ausgaben für Mundhygiene und Zahnersatz bei den niedrigen<br />

Durchschnittsrenten der Mehrzahl der Rentner nur schwer<br />

vermittelbar. Denn gerade im fortgeschrittenen Alter ist das<br />

tägliche Leben nicht billig! Hohe Ausgaben für Medikamente,<br />

Physiotherapie oder Haushaltshilfen belasten die kleinen Renten.<br />

Wenn nun die Rentner nicht selbst finanziell in der Lage sind,<br />

für die "Alterszahnmedizin" zu sorgen, sind die Krankenkassen<br />

gefordert, die notwendige Versorgung sicherzustellen. Eine in<br />

eindimensionalen Grenzen denkende Kassenverwaltungsbürokratie<br />

im GKV-Bereich verhindert jedoch die Planung und<br />

Realisierung eines interdisziplinären Behandlungs- und Betreuungskonzeptes.<br />

Deshalb sollte ein mindestens 2-wöchentliches<br />

und jährlich zu wiederholendes Praktikum in einer Behinderteneinrichtung<br />

für Kassensachbearbeiter verpflichtend<br />

sein, um dessen Sozialkompetenz zu verbessern. Damit könnte<br />

manch menschenverachtender Bescheid verhindert werden.<br />

Chronische Leiden oder Mehrfacherkrankungen erfordern in<br />

Hinblick auf Diagnostik und Therapie die Berücksichtigung von<br />

Arzneimittelinteraktionen und Krankheitswechselwirkungen.<br />

L E S E R B R I E F E<br />

Heute ist jeder Zahnarzt bei der Betreuung von Senioren deshalb<br />

mit Polymorbidität und Polypathie konfrontiert, was in<br />

Polypharmakotherapien bei der Anamneseerhebung sichtbar<br />

wird. Die häufige Nebenwirkung der Xerostomie mit ihren fatalen<br />

Auswirkungen auf die Mundgesundheit gehört zum<br />

täglichen Erscheinungsbild.<br />

Die eindimensionale Betrachtungsweise das Kassenbürokratie,<br />

die nur in Verwaltungsrichtlinien zu denken gelernt hat, aber<br />

diese kommagenau kennt, führt im Extremfall zur Behandlungsverhinderung,<br />

da das Risiko für den Behandler bei multimorbiden<br />

Patienten unkalkulierbar ist.<br />

„Rigide politische Rahmenbedingungen und Richtlinien sorgen<br />

in Verbindung mit Ausbildungsdefiziten im Zahnmedizinstudium<br />

dafür, dass behinderten und alten Menschen bestimmte<br />

Leistungen oft vorenthalten werden müssen<br />

(Dentalpraxis 3.2010)." Die Richtlinien der GKV sind inzwischen<br />

so eng gefasst, dass wohlmeinende Sachbearbeiter der Krankenkassen<br />

keinerlei Spielraum mehr haben.<br />

Die Multimorbidität hat große Bedeutung bei:<br />

- Parodontalerkrankungen<br />

- Speichelproblemen<br />

- Zungen- u. Schleimhautbrennen<br />

- Pilzerkrankungen<br />

- Mundgeruch<br />

- Nichtakzeptanz von Zahnersatz<br />

Die ideologisierte Kassenbürokratie, vor allem auf mittlerer<br />

und unterer Verwaltungsebene, nimmt diese Fakten meist<br />

nicht zur Kenntnis. Erstaunlicherweise sind auch als zahnärztliche<br />

Kollegen tätige Beratungszahnärzte der Krankenkassen<br />

nicht bereit, das Problem der Alterszahnmedizin unter mehrdimensionalem<br />

Blickwinkel zu akzeptieren und die Vertrags-<br />

bzw. Verwaltungsvorschriften entsprechend auszulegen.<br />

Theoretisierende Schlaumeierei und nachträgliche Besserwisserei<br />

sind hierbei öfter anzutreffen, als profunde Kenntnisse<br />

der fachübergreifenden Zusammenhänge.<br />

Aber auch von Seiten der KZVB ist das Problem der Alterszahnmedizin<br />

nicht praxisgerecht gelöst und aus den Vertragsverhandlungen<br />

bisher ausgeklammert bzw. keine Sonderregelungen<br />

für die Seniorenbehandlung vereinbart. Dies bedeutet<br />

für die tägliche Behandlungspraxis von Kassenpatienten, dass<br />

der Behandler das Risiko für Komplikationen als Folge der<br />

Multimorbidität zu übernehmen hat. Bei unvorhersehbaren<br />

Problemen innerhalb der vertraglichen Gewährleistungsfristen,<br />

sei es in der Füllungstherapie oder bei Zahnersatz, ist<br />

dann auch bei multimorbiden Patienten der Behandler absolut<br />

im Nachteil. Durch die heutigen Praktiken der EDV-Überwachung<br />

der Behandlungsabläufe ist es möglich, jeden potentiellen<br />

Gewährleistungsfall zu erkennen. Mit großer Sicherheit<br />

kann dann davon ausgegangen werden, dass von einem<br />

diensteifrigen Krankenkassenmitarbeiter ein Schadensantrag<br />

gestellt wird. Besonders die AOK-Bayern hat das System der<br />

Regressanträge perfektioniert. Der menschenfreundliche Behandler,<br />

der sich aus ethischer Verpflichtung heraus der Alterszahmedizin<br />

gewidmet hat, sieht sich immer häufiger in der<br />

Rechtfertigungspflicht bis hin zur faktischen Beweislastumkehr.<br />

Nachträgliche Schlaumeierei und Besserwisserei ist hier<br />

ein großes Ärgernis, das den gutwilligsten Behandler frustriert.<br />

Die Verhandlung der Schadensanträge ist Ausschüssen übertragen,<br />

die mit zahnärztlichen Kollegen und Kassenvertretern<br />

besetzt sind. Deshalb haben gerade die zahnärztlichen Kollegen<br />

als Ausschussmitglieder eine große Verantwortung, um<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 19


die Regressforderungen der Krankenkassen einzudämmen.<br />

Fachliche Kompetenz und ein resistentes Verhalten gegenüber<br />

den Krankenkassenforderungen sind deshalb erforderlich,<br />

um als Ausschussmitglied zu Gunsten der Kollegen agieren<br />

zu können.<br />

Obwohl es völlig klar ist, dass multimorbide Patienten in den<br />

Risikobereich der Krankenkassen eingeordnet werden müssen,<br />

beruft sich wegen Ermangelung klar festgelegter Regeln<br />

die Kassenbürokratie auf die bestehenden Verträge. Diese sind<br />

jedoch ohne Berücksichtigung der Probleme von multimorbiden<br />

Patienten verhandelt. Völlig ungeklärt ist hierbei, wenn<br />

früher wohlhabende Patienten mit zum Privatleistungssektor<br />

zählendem Zahnersatz (z. B. Implantate) in die Situation kommen,<br />

im Heim ihre finanziellen Reserven aufzubrauchen. Für<br />

die Erneuerung dieses "Privatzahnersatzes" fehlen dann jegliche<br />

Mittel und es ist völlig ungeklärt, wer dann die Behandlungskosten<br />

für eventuelle Reparaturen übernimmt.<br />

Die Werbung für die Ausweitung der Betreuung von Senioren<br />

zwingt zur Diskussion über die Finanzierung und die Gewährleistung<br />

der notwendigen Behandlungsmaßnahmen im GKV-<br />

sowie im Privatbereich. Pompöse Kongresse und politische<br />

Absichtserklärungen sind leider nicht geeignet, der Kollegenschaft<br />

bei der Bewältigung dieser riesigen Herausforderung<br />

zu helfen, die aus den demographischen Parametern der Bevölkerungsentwicklung<br />

unumkehrbar ist. Völlig unberücksichtigt<br />

blieb auch bisher der Kostenersatz für die Hygieneprobleme<br />

im Falle einer Behandlung im Behinderten- oder Altersheim.<br />

Werden dort dieselben Hygienestandards gefordert, wie in der<br />

Behandlung in einer Zahnarztpraxis, fallen erhebliche Hygienekosten<br />

für Behandler und Assistenz an.<br />

Die hohe Zahl multiresistenter Keime in diesen Einrichtungen<br />

zwingen zu strengen Hygienemaßnahmen, um den Forderungen<br />

der Gewerbeaufsichtsämter nachzukommen. Vor allem für<br />

die Assistenz sind die Schutzmaßnahmen voll zu erfüllen, um<br />

nicht den Schutz der Berufsgenossenschaftsversicherung zu<br />

verlieren. Denn Keime, die in der Zahnarztpraxis als höchst<br />

gefährlich gelten, können nicht in der Heimbehandlung die<br />

Gefährlichkeit verloren haben.<br />

Aufgabe einer neu gewählten KZVB-Mannschaft muss es sein,<br />

die Gutmenschenphilosophie der kostenlosen Leistungserbringung<br />

für die Alterszahnheilkunde abzulegen und Mittel<br />

und vernünftige Vertragsformen für diese riesige Versorgungsherausforderung<br />

bei den gesetzlichen Krankenkassen freizumachen.<br />

20 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Dr. Walter Panhans, Coburg<br />

Leserbrief zum Artikel von Dr. F. Portugall in der<br />

<strong>Oberfranken</strong> Info 2.2010:<br />

1) Überschrift des Artikels:<br />

Zufälligkeitsprüfung wurde vom FVDZ eingeführt!<br />

Leider wurde die gesetzliche Grundlage hierfür durch Bundestagsbeschluss<br />

ohne Mitwirkung der Zahnärzteschaft erlassen.<br />

Es ist bezeichnend, dass dieses Gesetz erst unter ZZB-Regentschaft<br />

umgesetzt wird.<br />

2) Die KZVB in Bayern hat diese Zufälligkeitsprüfung unter<br />

Führung und Verantwortung des Prüfreferenten Dr. Bücherl<br />

wegen Umsetzungsprobleme bis 2004 hinausgezögert. Auch<br />

den Krankenkassen waren die Umsetzungsprobleme bekannt.<br />

Diese hatten dem Vorgehen zugestimmt.<br />

3) Die im Artikel genannten 7 Zahnärzte mit 25 Fällen pro Jahr<br />

sind nur der Einstieg – die Zahlenspiele sind nichts anderes<br />

als eine Beruhigungspille für die Wähler. Wer hindert die Kassen<br />

daran, eine Ausweitung des Verfahrens zu fordern, wenn<br />

es erst einmal funktioniert?<br />

4) Quartalsübergreifende Prüfungen waren zur Amtszeit des<br />

Prüfungsreferenten Dr. Bücherl nicht möglich, da dieser dies<br />

nicht zuließ!<br />

5) Die genannte Obergrenze von 2000 Fällen war zur Zeit des<br />

Prüfreferenten Dr. Bücherl eine einvernehmliche, mit den<br />

Krankenkassen vereinbarte Grenze. Jetzt sind jedoch in der<br />

Amtszeit des neuen Vorstandes 3000 Fälle der neue Standard,<br />

was den Forderungen der Krankenkassen nach Ausweitung<br />

entgegenkommt.<br />

6) Der Prüfstau von 6000 Fällen entstand bei Gesetzeswechsel<br />

durch fehlende Umsetzungsvorschriften und der Neueinrichtung<br />

der Prüfgremien. 2004 war der Wechsel zur Hauptamtlichkeit<br />

und Stillstand der Prüfungen bis zur Neubesetzung der<br />

Prüfungsausschüsse.<br />

7) Die undemokratische Besetzung der Ausschüsse und die<br />

fehlende Rückkoppelung der Prüfungsausschussmitglieder<br />

zur Zahnärztebasis ist ein jahrelanges Ärgernis. Deshalb muss<br />

über diese Schiene der Prüfwut der Krankenkassen begegnet<br />

werden.<br />

Sachkundige Prüfungsausschussmitglieder sind in der Lage,<br />

das gesamte Prüfsystem wesentlich kollegenfreundlicher zu<br />

gestalten, wenn sie den Forderungen der Krankenkassen nicht<br />

im Sinne Ratscher Schönwetterpolitik nachgeben. Es ist an der<br />

Zeit, dieses Problem anzugehen.<br />

8) Eine zeitliche Begrenzung und Rotation der Ausschussmitglieder<br />

sollten einer allzu großen Nähe zu den Krankenkassenbeisitzern<br />

vorbeugen. Jahrelange Kontakte in gemeinsamen<br />

Ausschusssitzungen sollten vermieden werden. Um die Interessenlage<br />

der Kollegenschaft nicht aus den Augen zu verlieren,<br />

ist es deshalb wünschenswert, immer wieder neue Mitglieder<br />

aus der Kollegenschaft vorzuschlagen und zu berufen.<br />

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für<br />

Zahnärztinnen/Zahnärzte und deren Personal!<br />

Weiterer Termin!<br />

Dr. Walter Panhans, Coburg<br />

Der <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong> bietet für Zahnärztinnen/Zahnärzte, die im Jahr 2005 ihre Fachkunde erworben bzw. zuletzt<br />

aktualisiert haben, einen Röntgenkurs am Samstag, 18. Dezember 2010, in Himmelkron an.<br />

Für Zahnarzthelfer/innen/Zahnmedizinische Fachangestellte, die im Jahr 2005 ihre Kenntnisse<br />

im Strahlenschutz erworben haben, findet ein Röntgenkurs am Samstag, 18. Dezember 2010,<br />

in Himmelkron statt.<br />

Die Anmeldeformulare liegen bei.


Flüchtige Wegbegleiter<br />

Karikaturen-Ausstellung und Monat der offenen Tür im <strong>ZBV</strong><br />

Schwaben<br />

„Alles Karikatur“ hieß die Ausstellung, die anlässlich des Monats<br />

der offenen Tür in den Geschäftsräumen des Zahnärztlichen<br />

Bezirksverbandes Schwaben (<strong>ZBV</strong>) zu sehen war. Gezeigt wurden<br />

die Titelbilder der Zahnärztlichen Nachrichten Schwaben (ZNS)<br />

der vergangenen Monate und Jahre. Anfang Mai eröffnete <strong>ZBV</strong>-<br />

Vorsitzender Christian Berger die Ausstellung im Beisein von<br />

Kammerpräsident Michael Schwarz, vielen geladenen Gästen<br />

sowie natürlich auch im Beisein des Karikaturisten der ZNS, Horst<br />

Wendland aus Amberg bei Buchloe.<br />

Unter Karikatur (von lat.: carrus = Karren, also: Überladung, und ital.:<br />

caricare = überladen, übertreiben) versteht man die komisch überzeichnete<br />

Darstellung von Menschen oder gesellschaftlichen Zuständen,<br />

häufig mit politischer Tendenz. Die Zeichner von Karikaturen<br />

nennt man Karikaturisten, das Zeichnen karikieren. Peter<br />

Knüpper, Hauptgeschäftsführer der BLZK, erinnerte in seiner sehr<br />

weitgreifenden Laudatio, in der er die Gäste auf eine Führung<br />

durch die Geschichte von Surrealismus, Konstruktivismus bis hin<br />

zur politischen Karikatur mitgenommen hatte, dass wichtige Politiker<br />

ständig im Mittelpunkt von politischen Karikaturen gestanden<br />

hätten und stehen würden. „Kohl hat die Karikatur nicht geschadet“,<br />

sagte er.<br />

Bitte mehr Sinn für Humor<br />

Helmut Kohl als Birne, die bayerischen Standesvertreter als Comic-<br />

Helden – politische Karikaturen sind meist eine bildliche Form der<br />

Satire, die sich als parteiische Kritik an bestehenden Werten oder<br />

politischen Verhältnissen versteht, heißt es bei Wikipedia. Die Karikatur<br />

übertreibt bewusst, spitzt zu und verzerrt charakteristische<br />

Züge eines Ereignisses oder einer Person, um durch den aufgezeigten<br />

Kontrast zur Realität und die dargestellten Widersprüche<br />

den Betrachter der Karikatur zum Nachdenken zu bewegen. Auf<br />

dem Cover der ZNS nimmt die Karikatur zu aktuellen Sachverhalten<br />

in der Gesundheitspolitik und in der zahnärztlichen Berufspolitik<br />

satirisch Stellung. Anders als Helmut Kohl, der die Dinge amüsiert<br />

„aussitzen“ konnte, haben nicht alle zahnärztlichen Standespolitiker<br />

diese Gelassenheit, auch über sich selbst lachen zu können, wie<br />

man jüngsten öffentlich gemachten Beschwerden entnehmen<br />

konnte. Dabei ist die Satire – eben gerade die bildlich dargestellte<br />

– das Salz in der Suppe in einem sonst sehr trockenen und oft<br />

freudlosen politischen Geschäft. Mehr Sinn für Humor, bitte –<br />

möchte man den Sauertöpfen zurufen!<br />

Anita Wuttke<br />

Zahnärztlichen Standespolitikern<br />

fehlt oft der Humor und die<br />

erforderliche Souveränität.<br />

So fand Dr. Rat obige Karikatur<br />

aus der Publikation ZNS gar<br />

nicht lustig und schrieb:<br />

„...Die Titelseite [des ZNS Anm. d. Red.]<br />

schmückte eine verunglimpfende<br />

Karikatur, die mich als diebische<br />

Elster zeigt, die die Beiträge der<br />

Vertragszahnärzte veruntreut und<br />

sich damit ein schönes Leben<br />

macht...“<br />

BUCHBESPRECHUNG<br />

Das Marketing ABC für Zahnärzte<br />

Autor: Elena Beier<br />

Verlag: EBPR-Agentur, Urbacher Weg 3c, 51149 Köln,<br />

Fon 02203-9075797<br />

Preis: 29,75 € incl. MwSt. und Versand<br />

Beschäftigt man sich mit dem allgegenwärtigen Thema Marketing,<br />

so hat man es in der Regel mit Lehrbüchern zu tun, deren Gewicht<br />

schon fast zu Haltungsschäden führen. Umso entspannter ist es,<br />

das hier zitierte Taschenbuch in den Händen zu halten. Auch der<br />

Preis scheint akzeptabel. Der aufgeklärte Patient von heute, erwartet<br />

nicht nur eine optimale Behandlung, sondern auch ein besonderes<br />

Behandlungserlebnis, d. h. Sie müssen Ihrer Praxis eine<br />

„Marke“ geben, um die emotionale Bindung zwischen Patient und<br />

Praxis herzustellen.<br />

Im vorliegenden Buch versucht die Unternehmensberaterin Elena<br />

Beier der Zahnärztin/dem Zahnarzt Instrumente an die Hand zu<br />

geben, um die Praxis nachhaltig zu „branden“, also mit Marketing<br />

die Praxis ins rechte Licht zu rücken.<br />

Sie beschäftigt sich mit den Themen der Positionierung, der Dienstleistung<br />

und dem Service, der Werbung und den möglichen Werbeträgern,<br />

aber auch mit der Darstellung via Homepage und<br />

möglichen Praxisevents.<br />

Eine Checkliste rundet das Marketing ABC ab, so dass alle angesprochenen<br />

Bereiche noch einmal Revue passieren.<br />

Also machen Sie sich ans Werk und bedenken Sie:<br />

„Marketing ist keine Ausgabe, sondern eine Investition“ (J. C. Levinson)<br />

Dr. Rüdiger Schott<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 21


Zahnarztname/ Telefon-Nr. Bereich Bereich<br />

Adresse Fax-Nr. Ersatzkassen Regionalkassen<br />

Zahnarzt Benedikt Peter 09 21/5 80 71 OGA-ZE ZE, PAR<br />

Maximilianstr. 52–54, 95444 Bayreuth Fax: /5 8730 A, I, A, I<br />

PAR<br />

Dr. Christiansen Thomas 09 51/2 82 17 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Luitpoldstr. 43, 96052 Bamberg Fax: /20 43 98 A A<br />

Zahnarzt Grünbeck Marcus 09 51/2 2124 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Luitpoldstr. 33, 96052 Bamberg Fax: /20 3195 A, I A, I<br />

Dr. Gückel Joseph 0 95 72/36 88 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Lichtenfelser Str. 53, 96224 Burgkunstadt Fax: /98 37 A A<br />

Dr. Hartlehnert Rudolf 0 92 75/5 99 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Goethestr. 2, 95469 Speichersdorf Fax: /5 85 A A<br />

Dr. Innmann Wolfgang 0 92 81/6 65 84 OGA-ZE ZE, PAR<br />

Leopoldstr. 16, 95030 Hof Fax: /76 6767 PAR A<br />

Dr. Krippner Oliver 09 21/6 46 34 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Richard-Wagner-Str. 29, 95444 Bayreuth Fax: /50 72 0191 A, I A, I<br />

Dr. Lamprecht Christian 09 51/318 01 ZE, PAR ZE<br />

Eckbertstr. 35, 96052 Bamberg Fax: /3 09 0318 A A<br />

Dr. Martin Ernst Peter 0 9194/3 97 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Bahnhofstr. 10, 91320 Ebermannstadt Fax: /42 67 A, I A, I<br />

Dr. Meißner Michaela 0 95 61/2 64 66 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Leopoldstr. 36, 96450 Coburg Fax: /2 04 14 A A<br />

Dr. Mensing Marcus 0 9191/79 69 59 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Hauptstr. 7, 91369 Wiesenthau Fax: /79 64 01 A A<br />

Dr. Renner Carola 0 92 81/977116 KFO KFO<br />

Eppenreuther Str. 44, 95032 Hof Fax: /79 49 17<br />

Dr. Rohmer Emil 0 92 70/83 73 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Haidhofer Str. 2, 95473 Creußen Fax: /914112 A, I A, I<br />

Dr. Schaller Udo 0 92 82/85 43 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Bahnhofstr. 3, 95119 Naila Fax: /98 40 56 A A<br />

Dr. Wulf Stefan 0 95 61/9 02 64 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Seifartshofstr. 36, 96450 Coburg Fax: /9 5318 A A<br />

Dr. Zahout Jürgen 09 21/6 32 22 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Glockenstr. 1, 95447 Bayreuth Fax: /6 4175 A A<br />

Dr. Zimmerer Gerhard 0 92 32/14 90 ZE, PAR ZE, PAR<br />

Alter Markt 2, 95632 Wunsiedel Fax: /62 99 A A<br />

22 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Gutachter für die Regional- und Ersatzkassen in <strong>Oberfranken</strong><br />

OGA = Obergutachter<br />

ZE = Zahnersatz<br />

PAR = Parodontose<br />

KFO = Kieferorthopädie<br />

A = zuständig für andersartige Mängelbegutachtung<br />

I = Implantat-Erfahrung<br />

zuständig für geplante Suprakonstruktionen


3 Fragen an . . .<br />

Dr. Kerstin Blaschke,<br />

Initiatorin des Weimarer Forums und<br />

stv. Bundesvorsitzende beim FVDZ<br />

Vom 17. bis 19. September 2010 stehen<br />

in der Goethe-Stadt mit dem zweiten<br />

Weimarer Forum drei Tage lang Weiterbildung<br />

und Austausch auf dem<br />

Programm. Welche Themen das Weimarer<br />

Forum in diesem Jahr behandelt,<br />

erklärt Dr. Kerstin Blaschke.<br />

Welche Ziele verfolgt das Weimarer Forum?<br />

Dr. Kerstin Blaschke: In Weimar steht der Netzwerk-Gedanke<br />

im Vordergrund. Wir wollen Menschen in einem überschaubaren<br />

Rahmen zusammenbringen. Frauen aus allen Alters- und<br />

Fachgruppen, niedergelassene und angestellte Kolleginnen<br />

– egal an welchem Punkt ihrer beruflichen Laufbahn sie gerade<br />

stehen und mit welchen Problemen sie konfrontiert sind.<br />

Keinen Ganztagskindergartenplatz zu finden oder wie man als<br />

Alleinerziehende eine Praxis schmeißen kann, das kennen<br />

viele. Die Teilnehmerinnen können ihre Erfahrungen und Werte<br />

weitergeben. Von der jungen Berufseinsteigerin bis zur<br />

Kollegin, die ihre Praxis übergeben will, soll in Weimar jeder<br />

praxisnahe Tipps mit nach Hause nehmen, die direkt einsetzbar<br />

sind.<br />

Wie lassen sich Beruf und Familie besser vereinbaren?<br />

Dr. Kerstin Blaschke: Immer mehr Frauen nehmen die Herausforderung<br />

an und stemmen beides. Dabei ist das Thema „Doppelbelastung“<br />

natürlich nicht nur ein „Frauending“, sondern<br />

Männer sind selbstverständlich genauso daran interessiert,<br />

dass beruflicher Erfolg und privates Glück gelingen, und wollen<br />

sich an der Kindererziehung beteiligen. Der Freie Verband<br />

Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat erkannt, vor welchen Herausforderungen<br />

Kolleginnen heute stehen – ZoRA ist die Antwort<br />

darauf und offen für alle Interessenten und Unterstützer der<br />

Idee – abseits von Mitgliedschaften in einem Verband.<br />

Welche fachlichen Themen stehen in Weimar auf der<br />

Tagesordnung?<br />

Dr. Kerstin Blaschke: Programmatisch ist das Forum eine<br />

runde Mischung aus Workshops, Industrieausstellung, praxisnahen<br />

Vorträgen und dem attraktiven Rahmenprogramm für<br />

die ganze Familie. Am ersten Tag, dem Freitag, stehen Workshops<br />

in thematisch sortierten Foren an: Je nachdem, was für<br />

die einzelne Teilnehmerinnen am praktikabelsten ist, kann sie<br />

sich für das „Gründerforum“, „Erfolgsforum“, „Abrechnungsforum“<br />

oder „Parodontologieforum“ entscheiden.<br />

Am Samstag gibt es diverse Vorträge zu den relevanten Themen<br />

der Zahnmedizin: Beispielsweise über parodontale Medizin,<br />

Zahnerhaltung durch Implantate, Bisphosphonate, den<br />

kindlichen Patient im Notdienst, Arbeitszeitmodelle für Mitarbeiter<br />

oder die Frage, ob es innovative Versicherungsmodelle<br />

für Frauen gibt. Anschließend treffen wir uns zur ZoRA-Night:<br />

Dieses Mal haben wir eine Sonderführung in Goethes Wohnhaus<br />

auf dem Programm. Beim Dinner in Goethes Lieblingsrestaurant<br />

wird ein Schauspieler „Goethe und die Frauen“ süffisant<br />

durchdeklinieren. Kinder und Partner sind wieder herzlich<br />

willkommen. Am letzten Tag gibt es wieder einen fachübergreifenden<br />

Vortrag, diesmal „Rhetorik und Körpersprache“, zu<br />

dem Begleitpersonen und Gäste ebenfalls herzlich willkommen<br />

sind. Eine Kinderbetreuung steht - wie auch im vergangenen<br />

Jahr – zur Verfügung.<br />

Die Anmeldung für das Weimarer Forum erfolgt über Birgit<br />

Kunze in der FVDZ-Bundesgeschäftsstelle<br />

Tel.: 0228/855736, Fax: 0228/8551136, E-Mail: bk@fvdz.de. Das<br />

vollständige Programm ist auf www.zora-netzwerk.de zu finden.<br />

Pressemitteilung des FVDZ<br />

Veranstaltungstipp für den<br />

17. bis 19. September 2010<br />

2. Weimarer Forum:<br />

Frauen fördern und fordern<br />

Berlin (26. Mai 2010). Weimar, die historische Stadt der großen<br />

Denker und Dichter setzt auch noch 2010 große Impulse: Vom<br />

17. bis 19. September 2010 öffnen sich im „Congress Centrum<br />

Neue Weimarhalle“ wieder die Türen für das zweite Weimarer<br />

Forum. Die bundesweite Informations- und Kommunikationsplattform<br />

unter der Schirmherrschaft des Freien Verbandes<br />

Deutscher Zahnärzte (FVDZ) startete vor einem Jahr mit einer<br />

guten Resonanz. „Erste Knoten im Frauen-Netzwerk sind geknüpft.<br />

Wir bauen darauf auf und setzen diese Tradition mit<br />

viel Herzblut fort“, erklärt Dr. Kerstin Blaschke, stellvertretende<br />

FVDZ-Bundesvorsitzende und Initiatorin des Weimarer Forums.<br />

Das KompetenzNetzwerk ZoRA bringt von der Studentin bis<br />

zur etablierten Zahnärztin Kolleginnen mit unterschiedlichem<br />

Erfahrungs- und Wissensstand zusammen – so können alle<br />

voneinander profitieren und sich gegenseitig unterstützen.<br />

Als Input stehen viele neue Themen auf der Tagesordnung:<br />

Finanzierungs- und Steuertipps für Existenzgründer und niedergelassene<br />

Zahnärztinnen, praktische Übungen für die Implantologie<br />

oder Paradontalbehandlung sowie Anregungen<br />

für frauenspezifische Arbeitszeitmodelle. Auch über Körpersprache<br />

und Rhetorik können die Gäste des Weimarer Forums<br />

etwas lernen.<br />

Eröffnet wird das Forum von bekannten Größen aus dem Gesundheitswesen<br />

und der Politik – es sprechen die Thüringer<br />

Finanzministerin MdL Marion Walsmann, der Präsident der<br />

Thüringer Zahnärztekammer Dr. Andreas Wagner, die Vorsitzende<br />

des Frauenausschusses der Bundeszahnärztekammer<br />

Dr. Brita Petersen sowie der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-<br />

Heinz Sundmacher.<br />

Ein ganz besonderes Highlight ist wieder die ZoRA-Night – das<br />

abendliche Familienprogramm. In diesem Jahr dreht sich alles<br />

um „Goethe und die Frauen“. Wer Interesse an diesem bereichernden<br />

Programm hat, kann sich in der Bundesgeschäftsstelle<br />

des FVDZ bei Birgit Kunze anmelden (Tel. 0228 – 855736,<br />

Fax: 0228-8551136, eMail: bk@fvdz.de). Mehr Infos über das<br />

Weimarer Forum finden Sie zudem auf der Internetseite www.<br />

zora-netzwerk.de.<br />

Zahnarztversicherungen<br />

im Vergleich<br />

Berufshaftp� icht-, Kranken-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-,<br />

Renten-, Unfall-, Praxis-, Rechtsschutzversicherung,<br />

Praxis� nanzierung und Schweizer Kapitalanlagen<br />

- über 40 Zahnarzt-Spezialanbieter zur Auswahl!<br />

Ihr individuelles, kostenloses Angebot erhalten Sie bei:<br />

Norbert Jung, unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler<br />

Bahnhofstr. 15, 95444 Bayreuth,<br />

Tel. 0921/7313433, Fax 0921/5073137<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 23


Zu diesem Thema konnten Dr. Thomas Sommerer und Dr.<br />

Reiner Zajitschek am 14. April 2010 Herrn Privatdozenten Dr.<br />

Dr. Ralf Smeets aus Aachen und beinahe 50 Teilnehmer begrüßen.<br />

Allein in der GKV werden pro Jahr ca. 80 Millionen Lokalanästhesien<br />

durchgeführt, davon sind ca. 40 % Leitungsanästhesien,<br />

der Rest Infiltrationsanästhesien oder Intraligamentäre<br />

Anästhesien. Die meisten davon erfolgen mit Articain, welches<br />

1969 erstmals synthetisiert wurde und 1976 marktreif war.<br />

Ursache von Allergien sind meist Stabilisatoren und Konservierungsmittel<br />

(u. a. Methylparabene). Ein weiterer Bestandteil ist<br />

in der Regel Adrenalin als Vasokonstriktor. In den allermeisten<br />

Fällen sei die Konzentration 1:200 000 ausreichend, da bei der<br />

Konzentration 1:100 000 laut Smeets wesentlich mehr unerwünschte<br />

Nebenwirkungen auftreten würden. Auf 1 Million<br />

Einheiten treten jedoch lediglich 0,36 allergische Reaktionen<br />

auf, die Quote der Anästhesieversager bei Leitungsanästhesien<br />

liegt aber dagegen bei 15 Prozent.<br />

Die Rechtsprechung verlangt heute bei nicht chirurgisch bedingten<br />

Leitungsanästhesien wegen der Gefahr der vorübergehenden<br />

oder permanenten Schädigung der Nervi mandibularis<br />

oder lingualis eine Aufklärung über alternative<br />

Methoden, im Unterkieferseitenzahngebiet z. B. über die Intraligamentäre<br />

Anästhesie. Über deren Wirksamkeit kann man<br />

sicher geteilter Meinung sein, bei Patienten mit Endocarditisrisiko<br />

ist sie ohnehin obsolet. Die Aufklärung muss durch den<br />

Behandler erfolgen, sie kann nicht an die Helferin delegiert<br />

werden. Das Einverständnis sollte schriftlich erfolgen. Bei chirurgischen<br />

Eingriffen ist die Aufklärung juristisch dagegen nicht<br />

24 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Fortbildung des ZÄF Hochfranken und des FVDZ in Wunsiedel:<br />

„Forensische Aspekte der zahnärztlichen Lokalanästhesie“<br />

zwingend erforderlich, da hier schließlich anästhesiert werden<br />

muss (OLG Karlsruhe 1987).<br />

Bei ambulanten Eingriffen kann die Aufklärung in der Regel<br />

am gleichen Tag erfolgen, bei stationären Eingriffen muss sie<br />

mindestens am Vortag stattfinden.<br />

Es wird inzwischen zur Vermeidung von Keimverschleppungen<br />

sogar eine Keimreduktion durch Spülung mit z. B. Chlorhexamed<br />

und ein Kanülenwechsel bei Nachinjektionen empfohlen.<br />

57 Prozent aller juristischen Auseinandersetzungen in der<br />

Zahnmedizin betreffen alleine Schädigungen des Nervus mandibularis<br />

oder des Nervus lingualis, wobei 94 Prozent der<br />

Schädigungen nach 6 – 8 Wochen von alleine zurückgehen.<br />

Ein besonders hohes Risiko besteht bei Nachinjektionen. Da<br />

hier bereits eine Anästhesie vorliegt, merkt es der Patient<br />

häufig nicht, wenn die Nadelspitze den Nerven tangiert.<br />

Eine absolute Kontraindikation für die Lokalanästhesie mit<br />

Articain ist lediglich die Allergie, man sollte aber einige relative<br />

Kontraindikationen bei der Verwendung von Gefäßkontrahierenden<br />

Zusätzen (u. a. Adrenalin) beachten, z. B. instabile Angina<br />

pectoris, refraktäre Arrhythmien, frischer Myocardinfarkt,<br />

ausgeprägte Hypertonie, Engwinckelglaukom usw. Eine<br />

Schwangerschaft dagegen ist keine Kontraindikation.<br />

Unklar ist, ob nach einer Lokalanästhesie das Autofahren erlaubt<br />

ist, bei Sedierungen und Narkosen ist man auf jeden Fall<br />

den ganzen Tag fahruntauglich.<br />

Gestärkt durch einen kleinen Imbiss und um einige Erfahrungen<br />

reicher, machten sich die Teilnehmer anschließend auf<br />

den Heimweg, z. T. bis in die Bamberger Gegend.<br />

Dr. Thomas Sommerer<br />

Schatzmeister ZÄF Hochfranken<br />

Redaktionsschluss für die<br />

Ausgabe 3/2010<br />

ist der 24. August 2010<br />

Anzeigenschluss<br />

ist der 31. August 2010


KZVB-Fortbildung vom 19.05.2010: Prüfungsarten<br />

KZVB-Ermittler Dr. Otto Gehm referiert in Himmelkron<br />

Mit Dr. Otto Gehm schickte die KZVB ihren mit Abstand kompetentesten<br />

Kenner in Sachen Abrechnungsprüfung nach<br />

<strong>Oberfranken</strong>. Als Referent für Ausschüsse sowie Abrechnung<br />

und Beratung ist er für alle Bescheide, die in Puncto sachlich<br />

rechnerischer Richtigstellung das Haus verlassen, federführend<br />

verantwortlich. In Personalunion ist Kollege Gehm auch<br />

noch Vorsitzender der Widerspruchstelle 2 und somit in einer<br />

Schlüsselposition für den Umgang mit etwaigen Widersprüchen<br />

gegen o. g. Bescheide gleich selbst wieder zuständig.<br />

Eingangs verwies der Referent auf die Funktion der KZVB als<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese sei hierdurch verlängerter<br />

Arm des Staates und auf Punkt und Komma an die<br />

strengen Vorgaben z. B. des SGB V gebunden. Als Referent<br />

stehe er zwischen Vorstand und Verwaltung und sei in seiner<br />

Funktion einem Minister vergleichbar.<br />

Im Bereich der Abrechnungsprüfung hob Gehm seine Funktion<br />

als „Ermittler“ hervor. Unregelmäßigkeiten würden von ihm<br />

an den Vorstand bzw. den Korruptionsbeauftragten weitergeleitet,<br />

um sich nicht selbst dem Vorwurf der Strafvereitelung<br />

im Amt auszusetzen. Diese würden dann über das weitere<br />

Vorgehen (z. B. Strafanzeige, Kassenentzug) gegen den betroffenen<br />

Kollegen entscheiden.<br />

Die Möglichkeiten der Kassen, Zahnärzte zu kontrollieren, hätten<br />

sich zwischenzeitlich deutlich verbessert. Führend, so der<br />

Referent, sei hier die AOK. In einer Graphik stellte er die Form<br />

der Datenübermittlung dar: Früher erhielten die Kassen die<br />

Patientendaten getrennt von abgerechneten Leistungen und<br />

Zahnärzten. Diese strikte Trennung habe die KZVB auf Verlangen<br />

der Kassen zwischenzeitlich aufgehoben, so dass diese<br />

nun die abgerechneten Leistungen exakt den einzelnen Versicherten<br />

zuordnen könnten. Durch eine kassenseitig zwischenzeitlich<br />

erfolgte Verlinkung mit den anderen Abrechnungsbereichen,<br />

z. B. Zahnersatz, erfolge nun eine deutlich strengere<br />

Kontrolle.<br />

Ein Ärgernis war für den Referenten die hohe Zahl von Widersprüchen<br />

gegen Berichtigungsbescheide. Er führte aus, dass<br />

er z. B. am Tag der Veranstaltung schon mehrere Stunden<br />

Ausschusstätigkeit absolviert habe, in denen er sich mit „Bagatellen“<br />

auseinandersetzen musste. Als Lösung schlug er vor,<br />

Widersprüche der Zahnarztpraxen künftig mit entsprechenden<br />

Gebühren zu belegen.<br />

Dargelegt wurde, dass die KZVB sämtliche Abrechnungsdaten<br />

der letzten vier Jahre (16 Quartale) „scharf geschaltet“ habe<br />

und diese, etwa auf Antrag einer Krankenkasse, jederzeit rückwirkend<br />

überprüft werden könnten. So würden z. B. bei der<br />

Durchleuchtung von Zahnärzten die KZV-seitig gespeicherten<br />

Abrechnungsdaten der Praxis, sortiert nach Datum und Patient,<br />

ausgedruckt und mit den handschriftlichen Einträgen in<br />

zu diesem Zweck angeforderten Karteikarten abgeglichen. Um<br />

dieser Aufgabe gerecht werden zu können, habe die KZVB<br />

zahlreiche Prüfgremien gebildet. Auch Sachverhalten, die sich<br />

erst aus der Patientenkartei zufällig ergäben und mit dem<br />

primären Grund der Überprüfung nichts zu tun hätten, würden<br />

verfolgt. So wird regelmäßig etwa Abrechnung „unzulässiger“<br />

MU bzw. SK-Leistungen nach Abschluss von Zahnersatzplänen<br />

beanstandet.<br />

In diesem Kontext verwies Gehm auf die Wichtigkeit einer exakten<br />

Dokumentation. So lasse allein die Verwendung von<br />

Tippex den Verdacht aufkommen, Behandlungsabläufe seien<br />

geschönt oder manipuliert worden. Auch bei den EDV-Programmen<br />

fand der Referent Ansatzpunkte: Vielfach würden<br />

Programme Journale anlegen, die nachträgliche Änderungen<br />

noch besser erfassen als handgeschriebene Karteiblätter.<br />

Ob die KZVB inzwischen kriminalistische Methoden zur Eruierung<br />

und Aufdeckung etwaiger Fälschungen oder Manipulationen<br />

am Karteiblatt verwendet, oder ob Dr. Otto Gehm zwischenzeitlich<br />

schon in Ihrer Praxis-EDV sitzt, bleibt Ihrer<br />

Phantasie überlassen. Es stellt sich die Frage, wie lange es bei<br />

dieser Gangart noch dauert, bis die KZV genauso unbeliebt ist,<br />

wie die KV bei den Ärzten. Unsere Empfehlung: Nehmen Sie<br />

den Vortrag ernst und ziehen Sie die richtigen Konsequenzen.<br />

Ino von Münzenberger<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

die Fortbildung Humanmedizin trifft Zahnmedizin fand<br />

bereits zum 5. Mal statt.<br />

Damit wir in Zukunft weiterhin eine für Sie attraktive Abendveranstaltung<br />

organisieren können, bitten wir Sie um das<br />

Ausfüllen des Fragebogens.<br />

Welche Themen interessieren Sie?<br />

� Systematische Erkrankungen mit oralen Manifestationen<br />

� Viral verursachte Erkrankungen<br />

� Zahnverlust und Malfunktion<br />

� Auswirkungen von Parodontalerkrankungen<br />

� Bakteriämie u. a.<br />

� CMD und WS-Erkrankungen/Tinnitus<br />

� Schlafapnoe und Zahnarzt<br />

� Homöopathie und Zahnheilkunde<br />

� Fokussuche und Zahnheilkunde/Biologische<br />

Zahnmedizin<br />

� Persönlicher Wunsch<br />

Nur für Zahnmediziner:<br />

Würden Sie sich an der Fortbildung finanziell beteiligen?<br />

Wenn ja: � 10 € � 20 € � 30 € � Nein<br />

Dr. Heinz-Michael Günther<br />

Fax: 09 51/29 6714<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 25


PROPHYLAXE BASISKURS<br />

(8 Tage) je Kurs<br />

(1) 02.-03.07., 15.-17.07., 22.07.,<br />

30.07.2010 (Gruppe 1)<br />

31.07.2010 (Gruppe 2)<br />

Kursnr. 30202<br />

(2) 29.-30.10., 12.11., 17.11., 25.-26.11.2010,<br />

18.11.2010 (Gruppe 1)<br />

19.11.2010 (Gruppe 2)<br />

Kursnr. 30203<br />

Referenten:<br />

Dr. Ulrika Montén<br />

Daniela Brunhofer / Kerstin Kaufmann (DH)<br />

Monika Hügerich<br />

Kurszeiten:<br />

Jeweils ganztägig von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Kursort: Europäische Akademie,<br />

Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg<br />

Kursgebühr: 650,- € inkl. Mittagessen / Pausengetränke<br />

zusätzlich Materialliste<br />

Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur<br />

dann verbindlich gebucht werden kann, wenn<br />

folgende Unterlagen eingereicht sind:<br />

• Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer<br />

deutschen Zahnärztekammer<br />

• Röntgenbefähigungsnachweis<br />

26 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

Termine 2010<br />

Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte und<br />

Zahnarzthelfer/innen nach der Fortbildungsordnung der BLZK<br />

Europäische Akademie Nürnberg<br />

Oberfränkische Zahnarztpraxen erhalten im<br />

Rahmen einer Vereinbarung mit dem <strong>ZBV</strong><br />

<strong>Oberfranken</strong> für den Prophylaxe-Basiskurs<br />

einen Nachlass von 10 %.<br />

PROTHETISCHE ASSISTENZ<br />

(3 Tage) je Kurs<br />

(1) 12.-14.08.2010<br />

Kursnr. 30103<br />

(2) 25.-27.11.2010<br />

Kursnr. 30104<br />

Referent:<br />

Dr. Markus Achenbach<br />

Sissy Miksch<br />

Kurszeiten:<br />

Jeweils ganztägig von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Kursort: Europäische Akademie,<br />

Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg<br />

Kursgebühr: 350,- € inkl. Mittagessen / Pausengetränke<br />

zusätzlich Materialliste<br />

Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur<br />

dann verbindlich gebucht werden kann, wenn<br />

folgende Unterlagen eingereicht sind:<br />

• Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer<br />

deutschen Zahnärztekammer<br />

• Röntgenbefähigungsnachweis<br />

• unbedingt erforderlich für die Kursteilnahme sind<br />

Kenntnisse in der Herstellung von Provisorien mit<br />

Autopolymerisaten<br />

Die Kursplätze werden nach Posteingangsdatum vergeben!<br />

Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind.<br />

Bei Stornierung wird die volle Kursgebühr fällig. Bei rechtzeitiger Absage/Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben.<br />

Jede/r Teilnehmer/in erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die „regelmäßige“ Teilnahme. Freiwillige kursbegleitende<br />

Leistungskontrollen finden zur Qualitätssicherung statt. Alle daran teilnehmenden Kursbesucher/innen erhalten bei Erreichung<br />

der Mindestpunktzahl ein Zertifikat über die „erfolgreiche“ Teilnahme. Die erfolgreiche Teilnahme weist Sie für diesen Themenbereich<br />

als fortgebildet aus und stellt die Voraussetzung für die Anmeldung zu den fachspezifischen Aufstiegsfortbildungen der BLZK dar!<br />

Bitte beachten: Die organisatorische Abwicklung der genannten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt im Auftrag des <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />

über die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH. Bei Fragen wenden Sie sich bitte<br />

an Frau Sabine Ahlers, Tel. 089 / 72 480-416 oder Fax 089 / 72 480-188.


Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH<br />

Fallstr. 34, 81369 München, Tel. 089 / 72 480-215, Fax. 089 / 72 480-119<br />

Anmeldung (Akademie Nürnberg)<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich zu nachfolgender Fortbildungsveranstaltung<br />

des <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong> an:<br />

Kurs-Nr. Kursbezeichnung<br />

Teilnehmer/in<br />

Rechnungsadresse Praxisanschrift Privatanschrift<br />

Name Kursteilnehmer/in<br />

Adresse Kursteilnehmer/in<br />

Name der Praxis<br />

Adresse Praxis<br />

Telefon / Telefax Praxis<br />

E-Mail<br />

Bezahlung<br />

Hiermit ermächtige ich Sie bis auf schriftlichen Widerruf, die von mir zu entrichtende Kursgebühr frühestens vier Wochen vor<br />

Kursbeginn zu Lasten meines Kontos einzuziehen:<br />

Anlagen<br />

Praxiskonto Privatkonto<br />

Kontoinhaber<br />

Konto-Nummer BLZ<br />

Bank<br />

Ich werde die fälligen Kursgebühren spätestens vier Wochen vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen.<br />

Prophylaxe-Basiskurs Prothetische Assistenz<br />

Helferinnenbrief/-urkunde in Kopie Helferinnenbrief/-urkunde in Kopie<br />

Röntgenbescheinigung in Kopie Röntgenbescheinigung in Kopie<br />

Formlose Bestätigung über die<br />

Kenntnisse der Herstellung von<br />

Provisorien mit Autopolymerisaten<br />

(kann vom Praxisinhaber ausgestellt<br />

werden)<br />

Datum Unterschrift/en / Praxisstempel<br />

<strong>MZO</strong> 2/2010 27


Obmannsbezirk Kronach<br />

Kollegenversammlung<br />

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Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:<br />

Zahnärztlicher Bezirksverband <strong>Oberfranken</strong> · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth<br />

Schriftleitung: Dr. Reiner Zajitschek · Goethestraße 2a · 95182 Döhlau<br />

Anzeigenverwaltung: Pressestelle des <strong>ZBV</strong> <strong>Oberfranken</strong> · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth<br />

Telefon: 0921/65025 · Telefax: 0921/68500 · E-Mail: zbv-ofr@t-online.de<br />

Druck: Druckerei Münch GmbH & Co. KG · Karl-von-Linde-Straße 11 · 95447 Bayreuth · Telefon: 0921/75900-0 · Telefax: 0921/75900-75<br />

E-Mail: info@muench-druck.de · ISDN Leonardo: 0921/76128-3 oder -4.<br />

Der amtliche Teil umfasst die Bekanntgaben. Die im nichtamtlichen Teil gebrachten Beiträge geben nicht<br />

unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Schriftleitung wieder. Nachdruck der Beiträge (auch auszugsweise)<br />

nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion zulässig.<br />

Bei allen Zuschriften ist der Schriftleitung, falls nicht ausdrücklich Vorbehalte gemacht werden, publizistische Auswertung gestattet.<br />

28 <strong>MZO</strong> 2/2010<br />

W I C H T I G E T E R M I N E<br />

Termin: Dienstag, 13.07.2010, 19.00 Uhr<br />

gemeinsames Essen,<br />

ab 20 Uhr Versammlung<br />

Ort: Landgasthof Detsch, Haig<br />

ZA Reinhold Weißbach<br />

In memoriam. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

BEKANNTGABEN:<br />

Beitragszahlung III/2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

Änderung von Bankverbindungen/BLZ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

Ungültigkeit von Zahnarztausweisen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

Mitgliederbewegung Februar bis April 2010. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Stellenvermittlung für Assistenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Dienstverträge für ZAH/ZFA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Schuleinschreibungen in <strong>Oberfranken</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Checkliste - Einweisung der Auszubildenden bei Arbeitsbeginn . . . . . 4<br />

Begabtenförderung Berufliche Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Vergütung an die ZFA nach bestandener Prüfung - Ende der<br />

Ausbildungszeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Geburtstage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Praktikum und Schnupperlehre in der Zahnarztpraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

Fit for Work 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst . . . . . . . . . 10<br />

Aufwendungen für Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Lohngestaltung: Die Sozialversicherung können Sie sich sparen . . . . . . 13<br />

Elterngeld für Selbstständige: Mindern Honorarzuflüsse nach der<br />

Geburt den Elterngeldanspruch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

ZÄF Hochfranken<br />

Mitgliederversammlung<br />

Dieses Heft enthält:<br />

Redaktionsschluss für die nächste <strong>MZO</strong>: 24.08.2010<br />

Termin: Donnerstag, 08.07.2010, 20.00 Uhr<br />

Ort: Restaurant Olympia am Eisteich,<br />

Theresienstein 4, 95028 Hof<br />

Pflichten bei Angaben von (0)180-er Rufnummern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Sozialgericht Hannover erklärt Einzelvertrag zwischen gesetzlichen<br />

Krankenkassen u. a. mit Handelsgesellschaften für ZE für unzulässig . . 14<br />

Notdienst rund-um-die-Uhr oder:<br />

Wenn der Blinde von der Farbe spricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Feuer unterm Dach. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Lechner mehrfach zum Rücktritt aufgefordert -<br />

Obleute werden von ZZB unter Druck gesetzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

Systemversagen Hauptamtlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Der gekaufte Besuch II. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Auf den Hund gekommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Leserbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz . . . . . . . . . . . . 20<br />

Flüchtige Wegbegleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Buchbesprechung: Das Marketing ABC für Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Gutachter für die Regional- und Ersatzkassen in <strong>Oberfranken</strong>. . . . . . . . . 22<br />

3 Fragen an ... Dr. Kerstin Blaschke. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

Pressemitteilung des FVDZ: 2. Weimarer Forum vom 17. - 19.09.2010. . . 23<br />

Fortbildung des ZÄF Hochfranken und des FVDZ in Wunsiedel . . . . . . . . 24<br />

KZVB-Fortbildung vom 19.05.2010: Prüfungsarten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Ärzte treffen Zahnärzte - Fragebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Kurse für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Wichtige Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

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