Krankenanstalten in Österreich/Hospitals in Austria
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<strong>Krankenanstalten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
<strong>Krankenanstalten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
Erhebungsumfang und Quellen<br />
<strong>Krankenanstalten</strong> s<strong>in</strong>d gemäß § 2 Abs. 1 des <strong>Krankenanstalten</strong>- und Kuranstaltengesetzes des<br />
Bundes (KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F.):<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>e <strong>Krankenanstalten</strong> für Personen ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters<br />
oder der Art der ärztlichen Betreuung;<br />
2. Sonderkrankenanstalten für die Untersuchung und Behandlung von Personen mit bestimmten<br />
Krankheiten oder von Personen bestimmter Altersstufen oder für bestimmte<br />
Zwecke;<br />
3. Heime für Genesende, die ärztlicher Behandlung und besonderer Pflege bedürfen;<br />
4. Pflegeanstalten für chronisch Kranke, die ärztlicher Betreuung und besonderer Pflege bedürfen;<br />
5. Gebäranstalten und Entb<strong>in</strong>dungsheime;<br />
6. Sanatorien, das s<strong>in</strong>d <strong>Krankenanstalten</strong>, die durch ihre besondere Ausstattung höheren<br />
Ansprüchen h<strong>in</strong>sichtlich Verpflegung und Unterbr<strong>in</strong>gung entsprechen;<br />
7. Selbstständige Ambulatorien (Röntgen<strong>in</strong>stitute, Zahnambulatorien und ähnliche E<strong>in</strong>richtungen),<br />
das s<strong>in</strong>d organisatorisch selbstständige E<strong>in</strong>richtungen, die der Untersuchung oder<br />
Behandlung von Personen dienen, die e<strong>in</strong>er Aufnahme <strong>in</strong> Anstaltspflege nicht bedürfen.<br />
Das vorliegende <strong>Krankenanstalten</strong>verzeichnis enthält die gemäß § 2 Abs. 1 Z 1–6 KAKuG gemeldeten<br />
Krankenhäuser <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>. Es handelt sich hierbei um alle bettenführenden Krankenhäuser.<br />
Die zusätzlich rund 750 krankenanstaltenrechtlich genehmigten E<strong>in</strong>richtungen im<br />
ambulanten Versorgungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KAKuG (selbstständige Ambulatorien)<br />
s<strong>in</strong>d nicht enthalten. Dazu ist jedoch e<strong>in</strong>e separate Broschüre samt Verzeichnis <strong>in</strong> Vorbereitung.<br />
Der folgende Textteil (Strukturmerkmale, Kennzahlen) basiert auf den Ergebnissen der <strong>Krankenanstalten</strong>statistik<br />
2006, <strong>in</strong> der alle 264 zum Stichtag 31.12.2006 geöffneten <strong>Krankenanstalten</strong><br />
enthalten s<strong>in</strong>d. Das <strong>Krankenanstalten</strong>verzeichnis nach Bundesländern im Tabellenteil<br />
enthält Informationen über alle 269 Krankenhäuser, die am Stichtag 1.2.2008 <strong>in</strong> Betrieb waren.<br />
Die Quellen für die Angaben im vorliegenden <strong>Krankenanstalten</strong>verzeichnis s<strong>in</strong>d:<br />
– <strong>Krankenanstalten</strong>kataster des BMGFJ, Stand März 2008; die dar<strong>in</strong> enthaltenen Informationen<br />
werden auf Grundlage von Bescheiden der Länder über Betriebsbewilligungen und<br />
Schließungen von Krankenhäusern, über die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts und die<br />
Feststellung des Geme<strong>in</strong>nützigkeitsstatus, über die Kollegialen Führungen, über Rechtsträger<br />
etc., sowie auf Grundlage jeweils aktueller Informationen aus den Bundesländern bzw.<br />
von Krankenhäusern und Rechtsträgern laufend aktualisiert;<br />
– <strong>Krankenanstalten</strong>statistik des BMGFJ; diese Statistik wird im Rahmen der gemäß dem<br />
Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (BGBl. Nr. 745/1996 i.d.g.F.)<br />
und der darauf basierenden Verordnungen über die Dokumentation <strong>in</strong> <strong>Krankenanstalten</strong><br />
jährlich erhoben und fortgeführt; die aktuell verfügbaren Daten beziehen sich auf den<br />
Stichtag 31. Dezember 2006.<br />
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