Tel. 09154 / 915730 Hohenstadt – PEZ (im medic-center)
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MITGLIEDER-<br />
SERVICE<br />
Wichtige Informationen<br />
zur Tourenteilnahme<br />
Durch die erfreulich stetig steigende Anzahl<br />
der Veranstaltungen und das Anwachsen<br />
der Sektion müssen wir die Organisation der<br />
Veranstaltungen auf eine andere Basis stellen<br />
als dies bisher der Fall war.<br />
Dies betrifft die Teilnehmer der Veranstaltungen<br />
in Bezug auf das Anmeldeverfahren<br />
und die neu eingeführte Teilnehmergebühr.<br />
Die DAV Sektion Hersbruck ist kein Reiseveranstalter<br />
und will dies auch nicht werden.<br />
Die Sektion bietet den organisatorischen<br />
Rahmen für die Vereinsaktivitäten. Sie bezuschusst<br />
großzügig die Ausbildung von Fachübungsleitern,<br />
Trainern und Jugendleitern.<br />
Jedoch entstehen der Sektion, den Tourenleitern<br />
und Tourenorganisatoren dabei ein<br />
<strong>im</strong>mer größerer Arbeitsaufwand und Kosten.<br />
Die Anmeldeverfahren werden deshalb ab<br />
2011 neu organisiert und die Teilnehmer<br />
werden an den Kosten beteiligt. Mitgliederbeiträge<br />
können dafür logischerweise nicht<br />
ohne weiteres verwendet werden.<br />
Diese Kosten werden nun zum Teil auf die<br />
Teilnehmer umgelegt. Die Teilnahmegebühr<br />
fällt je nach Tour und Teilnehmerzahl unterschiedlich<br />
hoch aus und wird <strong>im</strong> Programm<br />
ausgewiesen. Kosten für Anreise, Übernachtung<br />
und Verpflegung sind nicht Bestandteil<br />
der Teilnehmergebühr sondern vom Teilnehmer<br />
in der Regel vor Ort selbst zu bezahlen.<br />
Für Kinder und Jugendveranstaltungen trägt<br />
die Organisationskosten grundsätzlich die<br />
Sektion. Im Kinder- und Jugendprogramm<br />
ausgewiesene Gebühren/Kosten beinhalten<br />
Transport, Übernachtung, Verpflegung und<br />
Aktivitäten und sind vor Veranstaltungsbeginn<br />
zu begleichen.<br />
Durch die große Anzahl der Veranstaltungen<br />
müssen auch unsere Anmeldeverfahren angepasst<br />
werden. Es wird noch kein einheitliches<br />
Verfahren für alle Veranstaltungen geben.<br />
Wir versuchen allerdings diese anzugleichen,<br />
deshalb kann es hier in den nächsten Jahren<br />
weitere Anpassungen geben.<br />
Grundsätzlich gilt das Anmeldeverfahren<br />
wie es <strong>im</strong> Programmteil vom Tourenleiter<br />
beschrieben ist. Hier erhaltet Ihr auch weitergehende<br />
Informationen zu der jeweiligen<br />
Veranstaltung.<br />
Bitte lest dazu auch den Punkt Anmeldung<br />
auf der nächsten Seite aufmerksam durch!<br />
Ausnahme: Wird bei der Tourenbeschreibung<br />
eine andere Zahlweise beschrieben als Lastschrift,<br />
so gilt diese.<br />
Teilnahmebedingungen<br />
Teilnahmeberechtigung<br />
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der<br />
Sektion Hersbruck. Sie müssen die in der<br />
Tourenbeschreibung geforderten Voraussetzungen<br />
erfüllen. Mitglieder anderer<br />
Sektionen und Nichtmitglieder können<br />
<strong>im</strong> Ausnahmefall oder bei entsprechend<br />
gekennzeichneten Touren teilnehmen.<br />
Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, werden<br />
zunächst Mitglieder der Sektion Hersbruck<br />
berücksichtigt.<br />
Persönliche Leistungsfähigkeit und Ausrüstung<br />
Im Interesse der Sicherheit und mit<br />
Rücksicht auf alle Teilnehmer muss jeder<br />
Teilnehmer über eine der Schwierigkeit<br />
der Tour entsprechende funktionstüchtige<br />
und den Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen entsprechende<br />
Ausrüstung und ausreichende<br />
Kondition verfügen. Im Zweifelsfall muss<br />
sich ein Teilnehmer be<strong>im</strong> Leiter oder bei<br />
der Touren-/Vorbesprechung informieren.<br />
Der Leiter ist berechtigt, die Leistungsfähigkeit<br />
und die Ausrüstung der Teilnehmer<br />
zu testen. Teilnehmer, bei denen der Leiter<br />
eine mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung<br />
oder nicht ausreichende persönliche<br />
Fähigkeiten und Kondition feststellt,<br />
können sowohl vor als auch während der<br />
Tour vom Leiter von der Teilnahme ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Anweisungen der Tourenleiter<br />
Eine Tourengruppe muss grundsätzlich zusammenbleiben.<br />
Teilnehmer, die dies nicht<br />
beachten und sich ohne Wissen und ohne<br />
Zust<strong>im</strong>mung des Leiters von der Gruppe<br />
entfernen, scheiden aus der Tour aus. Den<br />
Anweisungen des Tourenleiters muss<br />
grundsätzlich gefolgt werden. Die Leiter<br />
sind berechtigt, Teilnehmer auszuschließen,<br />
die den Verlauf der Veranstaltung oder die<br />
Sicherheit der Gruppe gefährden.<br />
Haftung und Versicherung<br />
Bei allen Veranstaltungen ist zu beachten,<br />
dass berg- und skisportliche Unternehmungen<br />
mit Risiken verbunden sind und<br />
ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko<br />
bestehen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene<br />
Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer<br />
verzichtet auf die Geltendmachung<br />
von Schadensansprüchen jeglicher Art wegen<br />
Fahrlässigkeit gegen den Tourenleiter<br />
oder die Sektion, soweit diese nicht durch<br />
bestehende Versicherungen abgedeckt sind.<br />
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei<br />
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Rücktritt, vorzeitige Abreise, Ausschluss<br />
Ein notwendiger Rücktritt sollte dem Tourenleiter/Anmeldeperson<br />
sobald wie möglich<br />
mitgeteilt werden. Tritt ein Teilnehmer<br />
nach erhaltener Teilnahmebestätigung von<br />
der Tour zurück, wird die Teilnahmegebühr<br />
grundsätzlich nicht erstattet. Kann der Platz<br />
von der Warteliste nachbesetzt werden (bevorzugt)<br />
oder findet der Teilnehmer einen<br />
Ersatz (keine Warteliste vorhanden), wird<br />
der Betrag erstattet. Bei frühzeitiger Abreise<br />
oder Ausschluss durch den Tourenleiter<br />
besteht kein Anspruch auf Erstattung.<br />
Absage oder Abbruch der Veranstaltung<br />
Bei zu geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheits-<br />
oder Wettergründen oder aus anderem<br />
besonderen Anlass, ist die Sektion berechtigt,<br />
die Veranstaltung abzusagen oder das<br />
Ziel zu ändern. Im Falle einer Absage durch<br />
die Sektion werden die Teilnehmerbeiträge<br />
vollständig erstattet. Ausgenommen sind z.B.<br />
Anzahlungen oder Flugtickets, die nicht<br />
erstattet werden können.<br />
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen<br />
oder aus anderem besonderen<br />
Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung<br />
des Teilnehmerbeitrages. Eine mangelhafte<br />
Erfüllung des Angebots kann daraus nicht<br />
abgeleitet werden.