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Auf Wiedersehen - Eisenstadt

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Amtsblatt <strong>Eisenstadt</strong><br />

Mai 2010<br />

Andrea<br />

Fraunschiel<br />

Bürgermeisterin<br />

Gehen Sie zur<br />

Wahl!<br />

Am 30. Mai finden in unserem<br />

Burgenland Landtagswahlen<br />

statt. Bis zum<br />

Schluss wird um jede Stimme<br />

gekämpft. Bei den vergangenen<br />

Urnengängen stach insbesondere<br />

eines ganz deutlich ins Auge:<br />

die niedrige Wahlbeteiligung.<br />

Diese Tatsache stimmt nachdenklich.<br />

Viele Menschen haben den<br />

Eindruck, in der Politik<br />

wird zu viel gestritten.<br />

Angesichts der Ereignisse der<br />

letzten Monate ist eine gewisse<br />

Politikverdrossenheit natürlich<br />

verständlich. Das sollte jedoch<br />

kein Grund sein, am 30. Mai<br />

nicht wählen zu gehen, schließlich<br />

geht es um die Zukunft unseres<br />

Bundeslands. Wer darauf<br />

verzichtet, muss die Entscheidungen,<br />

die in den nächsten Jahren<br />

getroffen werden, akzeptieren.<br />

Durch die Briefwahl wurde<br />

die Stimmabgabe wesentlich<br />

vereinfacht: Sie können<br />

Ihre Stimme sofort nach<br />

Erhalt der Wahlkarte auf der<br />

Post abgeben, sollten Sie am<br />

Wahlsonntag nicht zu Hause<br />

sein. Ich würde mir wünschen,<br />

dass vor allem junge Menschen<br />

den Weg zur Wahlurne finden.<br />

Denn gerade für diese sollte es<br />

ein Muss sein, ihre Zukunft<br />

selbst in die Hand zu nehmen<br />

und die Weichen auf “Erfolg für<br />

das Burgenland” zu stellen. Ihre<br />

Startschuss für Eisenstädte<br />

Die Mitarbeiter des Eisenstädter Ordnungsdienstes Matthias Leeb, Georg Rammesmayer, Beatrix Pravits, Andrea Breyer<br />

und Rosemarie Freiler mit Bürgermeisterin Andrea Fraunschiel und Projektleiter GR Mag. Thomas Steiner.<br />

Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten wird der Eisenstädter<br />

Ordnungsdienst Anfang Juni den Betrieb aufnehmen.<br />

Er wird für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im Rahmen<br />

der Zuständigkeit der Stadt sorgen sowie erster<br />

Ansprechpartner für die Menschen sein, wenn es Probleme<br />

im täglichen Zusammenleben gibt.<br />

„In kleineren Gemeinden ist der<br />

gesellschaftliche Druck zur Ordnung<br />

und zu gesellschaftlich<br />

akzeptiertem Verhalten in der<br />

Öffentlichkeit viel stärker ausgeprägt.<br />

Dazu kommt, dass wir<br />

auch mit der an sich erfreulichen<br />

Tatsache konfrontiert sind, dass<br />

tagsüber sehr viele Menschen in<br />

die Stadt einpendeln, seien es<br />

Schüler, Arbeitnehmer, Touristen<br />

oder Konsumenten. <strong>Auf</strong>gabe<br />

der Stadt ist nicht Kriminalitätsbekämpfung,<br />

sondern für<br />

Ordnung im Zusammenleben<br />

und für Sauberkeit in der Stadt<br />

zu sorgen“, erklärt GR Mag. Thomas<br />

Steiner die Ausgangssituation.<br />

Ruhe, Ordnung, Sauberkeit<br />

Der Ordnungsdienst soll keinesfalls<br />

eine Ersatzpolizei sein, so<br />

Steiner. Vielmehr wird er die<br />

Einhaltung städtischer Verordnungen<br />

kontrollieren. „Die klare<br />

Grenze lautet: Für die Bekämpfung<br />

der Kriminalität ist die Polizei<br />

zuständig! Ziel des Ordnungsdienstes<br />

ist dagegen die<br />

Herstellung eines größtmöglichen<br />

Maßes an Ruhe, Ordnung<br />

und Sauberkeit im Rahmen der<br />

Zuständigkeit der Stadt sowie<br />

eine geringstmögliche Störung<br />

des Gemeinschaftslebens. Darüber<br />

hinaus soll der Ordnungsdienst<br />

Hilfe sowie Service leisten<br />

und vermitteln und dazu beitragen,<br />

dass die Landeshauptstadt<br />

eine lebenswerte Stadt bleibt, die<br />

ruhig, sauber, hilfsbereit und<br />

freundlich ist“, so Steiner weiter.<br />

Kernaufgaben<br />

Steiner: „Es geht hier darum,<br />

Seite 2<br />

dass etwa ortspolizeiliche Verordnungen<br />

der Stadt überwacht<br />

und Verstöße geahndet werden.<br />

Sei es etwa die Missachtung des<br />

Leinenzwangs für Hunde oder<br />

die unzulässige Benützung von<br />

Gemeindegrund. Auch die Präsenz<br />

auf den beliebten Lauf- und<br />

Walkingstrecken wir es geben.<br />

Gleichzeitig können und sollen<br />

diese Stadtorgane auch Verstöße<br />

gegen die Straßenverkehrsordnung<br />

an die Polizei melden.“<br />

Darüber hinaus können diese<br />

Stadtorgane auch Maßnahmen<br />

gegen aggressives Betteln setzen,<br />

öffentliche Einrichtungen kontrollieren,<br />

das Wegwerfen von<br />

Abfällen an öffentlichen Orten<br />

verhindern, Spielplätze prüfen,<br />

unerwünschte Straßenmusik<br />

unterbinden sowie die nicht<br />

genehmigte Verteilung von Flugzetteln<br />

untersagen. Werden<br />

beschädigte Verkehrszeichen<br />

oder verblasste Bodenmarkierungen<br />

beobachtet, erfolgt eine<br />

Meldung ans Rathaus. Ebenso<br />

werden Informationen über

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