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Minijobgrenze<br />
Anhebung auf 450<br />
Euro soll kommen<br />
Minijobber sollen ab dem<br />
1. Januar 2013 mehr verdienen<br />
können. Dafür soll die Geringfügigkeitsgrenze<br />
von 400 auf<br />
450 Euro angehoben werden.<br />
Außerdem soll eine grundsätzlicheRentenversicherungspflicht<br />
eingeführt werden. Minijobber<br />
haben demnach den<br />
pauschalen Rentenversicherungsbeitrag<br />
des Arbeitgebers<br />
von 15 Prozent bis zum allgemeinen<br />
Beitragssatz der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung<br />
von 19,6 Prozent (2013 vermutlich<br />
19,0 Prozent) zu ergänzen.<br />
Ist dies nicht gewünscht, soll<br />
sich der geringfügig Beschäftigte<br />
von der Rentenversicherungspflicht<br />
befreien lassen<br />
können. – Über die geplanten<br />
Neuregelungen werden wir<br />
Sie informieren, wenn genauere<br />
Details vorliegen.<br />
Betriebliches KFZ<br />
Privatnutzung durch<br />
Geschäftsführer<br />
Nach der Rechtsprechung<br />
des Bundesfinanzhofs (BFH)<br />
spricht aufgrund der Lebenserfahrung<br />
ein Beweis des ersten<br />
Anscheins dafür, dass ein<br />
zur privaten Nutzung überlassenes<br />
Kraftfahrzeug auch tatsächlich<br />
privat genutzt wird.<br />
Die Privatnutzung ist in diesem<br />
Fall mit der Ein-Prozent-<br />
Regelung anzusetzen. Allerdings<br />
kann der Anscheinsbeweis<br />
durch den Gegenbeweis<br />
entkräftet werden. Die bloße<br />
Behauptung des Steuerpflichtigen,<br />
das betriebliche<br />
Fahrzeug nicht für Privatfahrten<br />
genutzt oder Privatfahrten<br />
ausschließlich mit anderen<br />
Fahrzeugen durchgeführt<br />
zu haben, genügt allerdings<br />
nicht, um die Anwendung der<br />
Ein-Prozent-Regelung auszuschließen.<br />
Die Anwendung der Ein-<br />
Prozent-Regelung setzt indessen<br />
voraus, dass der Arbeitgeber<br />
seinem Arbeitnehmer tatsächlich<br />
einen Dienstwagen<br />
zur privaten Nutzung überlassen<br />
hatte. Dementsprechend<br />
bezeichnet die ständige<br />
Rechtsprechung des BFH die<br />
Ein-Prozent-Regelung auch als<br />
eine grundsätzlich zwingende,<br />
stark typisierende und pau-<br />
schalierende Bewertungsregelung,<br />
die nicht zur Anwendung<br />
kommt, wenn eine Privatnutzung<br />
ausscheidet. Der Ansatz<br />
eines lohnsteuerrechtlich erheblichen<br />
Vorteils rechtfertigt<br />
sich deshalb nur insoweit, als<br />
der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer<br />
auch gestattet, den<br />
Dienstwagen privat zu nutzen.<br />
Die unbefugte Privatnutzung<br />
des betrieblichen PKW hat dagegen<br />
nach Auffassung des Finanzgerichts<br />
Niedersachsen<br />
keinen Lohncharakter.<br />
Immobilien<br />
Doppelbelastung bei<br />
anfallenden Steuern<br />
In einem vom Finanzgericht<br />
Niedersachsen (FG) entschiedenen<br />
Fall erwarb ein<br />
junges Bauherrenehepaar ein<br />
unbebautes Grundstück. Zwei<br />
Wochen danach schloss es mit<br />
einem Bauunternehmen einen<br />
Bauvertrag über eine Doppelhaushälfte,<br />
in dem der Bauträger<br />
Umsatzsteuer auswies, die<br />
die Kläger als Endverbraucher<br />
jedoch nicht als Vorsteuer in<br />
Abzug bringen konnten. Das<br />
Finanzamt legte als Bemessungsgrundlage<br />
für die Grunderwerbsteuer<br />
nicht nur den<br />
Kaufpreis für das unbebaute<br />
Grundstück, sondern auch die<br />
Bausumme für das herzustellende<br />
Gebäude zugrunde.<br />
Das FG stellt jedoch zugunsten<br />
des Steuerpflichtigen<br />
fest, dass die Aufwendungen<br />
aus einem Bauerrichtungsver-<br />
trag, der im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb eines unbebauten<br />
Grundstück abgeschlossen<br />
wird und der für<br />
den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung<br />
auslöst, nicht<br />
der Grunderwerbsteuer unterliegt.<br />
Entsprechend sei Bemessungsgrundlage<br />
für die Grunderwerbsteuer<br />
lediglich der<br />
Kaufpreis für das unbebaute<br />
Grundstück.<br />
Elekronische Bilanz<br />
Die E-Bilanz – eine<br />
Herausforderung<br />
Bilanzierende Unternehmen<br />
müssen für die Wirtschaftsjahre<br />
ab 2013 Bilanz<br />
sowie Gewinn- und Verlustrechnung<br />
nach amtlich vorgeschriebener<br />
Gliederung an<br />
die Finanzverwaltung elektronisch<br />
übermitteln. Dies gilt<br />
unabhängig von der Rechtsform<br />
und der Größenklasse<br />
des bilanzierenden Unternehmens.<br />
Auch die anlässlich einer<br />
Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe,<br />
Änderung der<br />
Gewinnermittlungsart eines<br />
Gesellschafterwechsels oder<br />
in Umwandlungsfällen aufzustellende<br />
Bilanz (E-Bilanz) ist<br />
durch Datenfernübertragung<br />
an die Finanzverwaltung zu<br />
übermitteln.<br />
Das Bundesfinanzministe-<br />
rium hat das Anwendungsschreiben<br />
zur elektronischen<br />
Übermittlung von Bilanzen sowie<br />
Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
veröffentlicht. Auch<br />
die anzuwendende Gliederung<br />
für Bilanz sowie Gewinn-<br />
und Verlustrechnung – die so<br />
genannte Taxonomie – steht<br />
nun fest.<br />
Die neue Taxonomie steht<br />
unter www.esteuer.de zum<br />
Abruf bereit. Sie gilt für die Bilanzen<br />
der Wirtschaftsjahre ab<br />
2012 und so lange, bis eine aktualisierte<br />
Taxonomie veröffentlicht<br />
wird. Voraussichtlich<br />
ab November 2012 wird die<br />
Übermittlungsmöglichkeit mit<br />
dieser neuen Taxonomie gegeben<br />
sein.<br />
Steuererklärungen<br />
Renten auf dem<br />
Steuer-Prüfstand<br />
Seit 2009 teilen die Rentenversicherungsträger<br />
den Finanzämtern<br />
die Höhe der Renten<br />
mit den Rentenbezugsmitteilungen<br />
mit. Die Finanzämter<br />
überprüfen derzeit die Einkünfte<br />
von Rentnern, die bislang<br />
keine Steuererklärungen<br />
abgegeben haben und somit<br />
steuerlich noch nicht geführt<br />
wurden.<br />
Die Mehrheit der Rentner<br />
wird allerdings keine<br />
Steuern zahlen müssen, da in<br />
vielen Fällen das zu versteu-<br />
ernde Einkommen unter dem<br />
Grundfreibetrag von derzeit<br />
8.004 Euro für Ledige und<br />
16.008 Euro für Ehepaare liegt.<br />
Wer nur eine Rente aus der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung<br />
bezieht, muss im Regelfall kei-<br />
ne Steuern zahlen. Kommen<br />
jedoch zusätzliche Einkünfte,<br />
wie Betriebsrenten, Renten aus<br />
privaten Versicherungsverträ-<br />
gen oder Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung etc.<br />
hinzu, ist es sinnvoll, eine Steuererklärung<br />
abzugeben.<br />
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