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Minijobgrenze<br />

Anhebung auf 450<br />

Euro soll kommen<br />

Minijobber sollen ab dem<br />

1. Januar 2013 mehr verdienen<br />

können. Dafür soll die Geringfügigkeitsgrenze<br />

von 400 auf<br />

450 Euro angehoben werden.<br />

Außerdem soll eine grundsätzlicheRentenversicherungspflicht<br />

eingeführt werden. Minijobber<br />

haben demnach den<br />

pauschalen Rentenversicherungsbeitrag<br />

des Arbeitgebers<br />

von 15 Prozent bis zum allgemeinen<br />

Beitragssatz der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung<br />

von 19,6 Prozent (2013 vermutlich<br />

19,0 Prozent) zu ergänzen.<br />

Ist dies nicht gewünscht, soll<br />

sich der geringfügig Beschäftigte<br />

von der Rentenversicherungspflicht<br />

befreien lassen<br />

können. – Über die geplanten<br />

Neuregelungen werden wir<br />

Sie informieren, wenn genauere<br />

Details vorliegen.<br />

Betriebliches KFZ<br />

Privatnutzung durch<br />

Geschäftsführer<br />

Nach der Rechtsprechung<br />

des Bundesfinanzhofs (BFH)<br />

spricht aufgrund der Lebenserfahrung<br />

ein Beweis des ersten<br />

Anscheins dafür, dass ein<br />

zur privaten Nutzung überlassenes<br />

Kraftfahrzeug auch tatsächlich<br />

privat genutzt wird.<br />

Die Privatnutzung ist in diesem<br />

Fall mit der Ein-Prozent-<br />

Regelung anzusetzen. Allerdings<br />

kann der Anscheinsbeweis<br />

durch den Gegenbeweis<br />

entkräftet werden. Die bloße<br />

Behauptung des Steuerpflichtigen,<br />

das betriebliche<br />

Fahrzeug nicht für Privatfahrten<br />

genutzt oder Privatfahrten<br />

ausschließlich mit anderen<br />

Fahrzeugen durchgeführt<br />

zu haben, genügt allerdings<br />

nicht, um die Anwendung der<br />

Ein-Prozent-Regelung auszuschließen.<br />

Die Anwendung der Ein-<br />

Prozent-Regelung setzt indessen<br />

voraus, dass der Arbeitgeber<br />

seinem Arbeitnehmer tatsächlich<br />

einen Dienstwagen<br />

zur privaten Nutzung überlassen<br />

hatte. Dementsprechend<br />

bezeichnet die ständige<br />

Rechtsprechung des BFH die<br />

Ein-Prozent-Regelung auch als<br />

eine grundsätzlich zwingende,<br />

stark typisierende und pau-<br />

schalierende Bewertungsregelung,<br />

die nicht zur Anwendung<br />

kommt, wenn eine Privatnutzung<br />

ausscheidet. Der Ansatz<br />

eines lohnsteuerrechtlich erheblichen<br />

Vorteils rechtfertigt<br />

sich deshalb nur insoweit, als<br />

der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer<br />

auch gestattet, den<br />

Dienstwagen privat zu nutzen.<br />

Die unbefugte Privatnutzung<br />

des betrieblichen PKW hat dagegen<br />

nach Auffassung des Finanzgerichts<br />

Niedersachsen<br />

keinen Lohncharakter.<br />

Immobilien<br />

Doppelbelastung bei<br />

anfallenden Steuern<br />

In einem vom Finanzgericht<br />

Niedersachsen (FG) entschiedenen<br />

Fall erwarb ein<br />

junges Bauherrenehepaar ein<br />

unbebautes Grundstück. Zwei<br />

Wochen danach schloss es mit<br />

einem Bauunternehmen einen<br />

Bauvertrag über eine Doppelhaushälfte,<br />

in dem der Bauträger<br />

Umsatzsteuer auswies, die<br />

die Kläger als Endverbraucher<br />

jedoch nicht als Vorsteuer in<br />

Abzug bringen konnten. Das<br />

Finanzamt legte als Bemessungsgrundlage<br />

für die Grunderwerbsteuer<br />

nicht nur den<br />

Kaufpreis für das unbebaute<br />

Grundstück, sondern auch die<br />

Bausumme für das herzustellende<br />

Gebäude zugrunde.<br />

Das FG stellt jedoch zugunsten<br />

des Steuerpflichtigen<br />

fest, dass die Aufwendungen<br />

aus einem Bauerrichtungsver-<br />

trag, der im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb eines unbebauten<br />

Grundstück abgeschlossen<br />

wird und der für<br />

den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung<br />

auslöst, nicht<br />

der Grunderwerbsteuer unterliegt.<br />

Entsprechend sei Bemessungsgrundlage<br />

für die Grunderwerbsteuer<br />

lediglich der<br />

Kaufpreis für das unbebaute<br />

Grundstück.<br />

Elekronische Bilanz<br />

Die E-Bilanz – eine<br />

Herausforderung<br />

Bilanzierende Unternehmen<br />

müssen für die Wirtschaftsjahre<br />

ab 2013 Bilanz<br />

sowie Gewinn- und Verlustrechnung<br />

nach amtlich vorgeschriebener<br />

Gliederung an<br />

die Finanzverwaltung elektronisch<br />

übermitteln. Dies gilt<br />

unabhängig von der Rechtsform<br />

und der Größenklasse<br />

des bilanzierenden Unternehmens.<br />

Auch die anlässlich einer<br />

Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe,<br />

Änderung der<br />

Gewinnermittlungsart eines<br />

Gesellschafterwechsels oder<br />

in Umwandlungsfällen aufzustellende<br />

Bilanz (E-Bilanz) ist<br />

durch Datenfernübertragung<br />

an die Finanzverwaltung zu<br />

übermitteln.<br />

Das Bundesfinanzministe-<br />

rium hat das Anwendungsschreiben<br />

zur elektronischen<br />

Übermittlung von Bilanzen sowie<br />

Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

veröffentlicht. Auch<br />

die anzuwendende Gliederung<br />

für Bilanz sowie Gewinn-<br />

und Verlustrechnung – die so<br />

genannte Taxonomie – steht<br />

nun fest.<br />

Die neue Taxonomie steht<br />

unter www.esteuer.de zum<br />

Abruf bereit. Sie gilt für die Bilanzen<br />

der Wirtschaftsjahre ab<br />

2012 und so lange, bis eine aktualisierte<br />

Taxonomie veröffentlicht<br />

wird. Voraussichtlich<br />

ab November 2012 wird die<br />

Übermittlungsmöglichkeit mit<br />

dieser neuen Taxonomie gegeben<br />

sein.<br />

Steuererklärungen<br />

Renten auf dem<br />

Steuer-Prüfstand<br />

Seit 2009 teilen die Rentenversicherungsträger<br />

den Finanzämtern<br />

die Höhe der Renten<br />

mit den Rentenbezugsmitteilungen<br />

mit. Die Finanzämter<br />

überprüfen derzeit die Einkünfte<br />

von Rentnern, die bislang<br />

keine Steuererklärungen<br />

abgegeben haben und somit<br />

steuerlich noch nicht geführt<br />

wurden.<br />

Die Mehrheit der Rentner<br />

wird allerdings keine<br />

Steuern zahlen müssen, da in<br />

vielen Fällen das zu versteu-<br />

ernde Einkommen unter dem<br />

Grundfreibetrag von derzeit<br />

8.004 Euro für Ledige und<br />

16.008 Euro für Ehepaare liegt.<br />

Wer nur eine Rente aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung<br />

bezieht, muss im Regelfall kei-<br />

ne Steuern zahlen. Kommen<br />

jedoch zusätzliche Einkünfte,<br />

wie Betriebsrenten, Renten aus<br />

privaten Versicherungsverträ-<br />

gen oder Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung etc.<br />

hinzu, ist es sinnvoll, eine Steuererklärung<br />

abzugeben.<br />

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