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Auszählung 2011 STIMMZETTEL - StuPa Uni-Paderborn ...

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Wahlleitung die Instanz ist, an der fest gemacht wird, dass sie Zweifel bzgl. der Gültigkeit<br />

des Stimmzettels hat. Denn wenn ein Stimmzettel eindeutig ungültig ist, macht es keinen<br />

Sinn eine weitere Stelle bestätigen zu lassen, was ohnehin bereits fest steht.<br />

§ 18 Absatz 7 sollte daher folgende Fassung erhalten: „Ist die Wahlleitung über die Gültigkeit<br />

eines Stimmzettels im Zweifel, entscheidet der Wahlaufsichtsausschuss über die<br />

Gültigkeit des Stimmzettels.“<br />

3.7. Anwendbarkeit der Wahlordnung für die Wahlen<br />

zur Fachschaftsvertretung<br />

Die gültige Fassung der Wahlordnung regelt neben der Wahl zum Studierendenparlament<br />

zugleich die Wahl zu den Fachschaftsvertretungen (siehe § 2 Absatz 1 Wahlordnung). Dabei<br />

sind die Formulierungen der Wahlordnung so gewählt, dass sie jeweils den Sachverhalt<br />

für die Wahl zum Studierendenparlament beschreiben. 1<br />

Der Transfer der Beschreibungen der Wahlordnung zur Anwendung für die Wahl zur<br />

Fachschaftsvertretung wird entsprechend dem Leser überlassen. Vor dem Hintergrund<br />

der Tatsache, dass die Mitglieder der Wahlleitungen der Fachschaften i. d. R. vor ihrer<br />

Tätigkeit in der Wahlleitung wenig mit Ordnungen der Studierendenschaft gearbeitet<br />

haben, stellt sich diese Transferanforderung in der Praxis als zu hoch dar.<br />

So ist die formelle Schreibweise der Ordnungen für die Wahlleitungen ungewohnt, wie<br />

dies sicherlich auch viele neue Parlamentarier beim ersten Blick in eine Ordnung der<br />

Studierendenschaft erfahren haben. Hinzu kommt, dass beim Transfer der Regelungen<br />

der Wahlordnung am laufenden Band Gremien im Umfeld des Studierendenparlaments in<br />

äquivalente Gremien der Fachschaft „übersetzt“ werden müssen (z.B. muss AStA durch<br />

Fachschaftsausschuss ersetzt werden). Dieser Transfer ist in der Praxis fehlerbehaftet und<br />

demotiviert, sich intensiv mit der Wahlordnung zu beschäftigen.<br />

Wenn man von zukünftigen Wahlleitungen der Fachschaften mehr Eigenständigkeit und<br />

eine präzisere Umsetzung der Regularien der Wahlordnung erwartet, so sollte dies dadurch<br />

unterstützt werden, dass die Wahlordnung für die Wahlleitungen verständlich wird.<br />

Dies könnte durch eine der folgenden Maßnahmen bewerkstelligt werden:<br />

a) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, dass man die Wahl zur Fachschaftsvertretung<br />

beschreibt und somit die Wahl zum Studierendenparlament den Transferfall<br />

darstellt.<br />

Diese Lösung hätte den Vorteil, das sie von den Wahlleitungen der Fachschaften besser<br />

verstanden würde, zugleich hätte sie aber den Nachteil unter der selben Asymetrie<br />

wie die derzeitige Wahlordnung zu leiden. Letztendlich würde es diese Lösung der<br />

Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament und den Kandidierenden zum<br />

Studierendenparlament schwerer machen die Wahlordnung zu verstehen.<br />

b) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, dass Gremien nicht anhand ihres Namens,<br />

sondern anhand ihrer Funktion beschrieben werden. Man würde also „Organ der<br />

1 Es gibt einzelne Ausnahmen, welche die Situation allerdings ehr verschlechtern als verbessern, da sie<br />

mit dem Stil des restlichen Dokumentes brechen und dadurch zu Irritationen führen.<br />

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