Auszählung 2011 STIMMZETTEL - StuPa Uni-Paderborn ...
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Wahlleitung die Instanz ist, an der fest gemacht wird, dass sie Zweifel bzgl. der Gültigkeit<br />
des Stimmzettels hat. Denn wenn ein Stimmzettel eindeutig ungültig ist, macht es keinen<br />
Sinn eine weitere Stelle bestätigen zu lassen, was ohnehin bereits fest steht.<br />
§ 18 Absatz 7 sollte daher folgende Fassung erhalten: „Ist die Wahlleitung über die Gültigkeit<br />
eines Stimmzettels im Zweifel, entscheidet der Wahlaufsichtsausschuss über die<br />
Gültigkeit des Stimmzettels.“<br />
3.7. Anwendbarkeit der Wahlordnung für die Wahlen<br />
zur Fachschaftsvertretung<br />
Die gültige Fassung der Wahlordnung regelt neben der Wahl zum Studierendenparlament<br />
zugleich die Wahl zu den Fachschaftsvertretungen (siehe § 2 Absatz 1 Wahlordnung). Dabei<br />
sind die Formulierungen der Wahlordnung so gewählt, dass sie jeweils den Sachverhalt<br />
für die Wahl zum Studierendenparlament beschreiben. 1<br />
Der Transfer der Beschreibungen der Wahlordnung zur Anwendung für die Wahl zur<br />
Fachschaftsvertretung wird entsprechend dem Leser überlassen. Vor dem Hintergrund<br />
der Tatsache, dass die Mitglieder der Wahlleitungen der Fachschaften i. d. R. vor ihrer<br />
Tätigkeit in der Wahlleitung wenig mit Ordnungen der Studierendenschaft gearbeitet<br />
haben, stellt sich diese Transferanforderung in der Praxis als zu hoch dar.<br />
So ist die formelle Schreibweise der Ordnungen für die Wahlleitungen ungewohnt, wie<br />
dies sicherlich auch viele neue Parlamentarier beim ersten Blick in eine Ordnung der<br />
Studierendenschaft erfahren haben. Hinzu kommt, dass beim Transfer der Regelungen<br />
der Wahlordnung am laufenden Band Gremien im Umfeld des Studierendenparlaments in<br />
äquivalente Gremien der Fachschaft „übersetzt“ werden müssen (z.B. muss AStA durch<br />
Fachschaftsausschuss ersetzt werden). Dieser Transfer ist in der Praxis fehlerbehaftet und<br />
demotiviert, sich intensiv mit der Wahlordnung zu beschäftigen.<br />
Wenn man von zukünftigen Wahlleitungen der Fachschaften mehr Eigenständigkeit und<br />
eine präzisere Umsetzung der Regularien der Wahlordnung erwartet, so sollte dies dadurch<br />
unterstützt werden, dass die Wahlordnung für die Wahlleitungen verständlich wird.<br />
Dies könnte durch eine der folgenden Maßnahmen bewerkstelligt werden:<br />
a) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, dass man die Wahl zur Fachschaftsvertretung<br />
beschreibt und somit die Wahl zum Studierendenparlament den Transferfall<br />
darstellt.<br />
Diese Lösung hätte den Vorteil, das sie von den Wahlleitungen der Fachschaften besser<br />
verstanden würde, zugleich hätte sie aber den Nachteil unter der selben Asymetrie<br />
wie die derzeitige Wahlordnung zu leiden. Letztendlich würde es diese Lösung der<br />
Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament und den Kandidierenden zum<br />
Studierendenparlament schwerer machen die Wahlordnung zu verstehen.<br />
b) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, dass Gremien nicht anhand ihres Namens,<br />
sondern anhand ihrer Funktion beschrieben werden. Man würde also „Organ der<br />
1 Es gibt einzelne Ausnahmen, welche die Situation allerdings ehr verschlechtern als verbessern, da sie<br />
mit dem Stil des restlichen Dokumentes brechen und dadurch zu Irritationen führen.<br />
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