Auszählung 2011 STIMMZETTEL - StuPa Uni-Paderborn ...
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Bisher finden sich keine Regeln für den Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl<br />
in der Wahlordnung. Während eine Aufbewahrung während der Einspruchsfrist unumgänglich<br />
ist, könnten die Stimmzettel anschließend theoretisch entsorgt werden.<br />
Das Justiziariat hat der Wahlleitung <strong>2011</strong> auf Anfrage empfohlen von einer Entsorgung<br />
abzusehen, da sich in der Wahlordnung hierzu keine Regelung findet. Es wurde<br />
ferner empfohlen die Stimmzettel generell bis zur nächsten Wahl aufzubewahren, damit<br />
die Wahlleitung auch später die Möglichkeit hätte eine Prüfung von Amts wegen durchzuführen.<br />
Entsprechend sollte die Wahlordnung um eine Regelung ergänzt werden, die folgende<br />
Punkte abdeckt:<br />
• Die Stimmzettel sind bis mindestens eine Woche vor dem ersten Wahltag der nächsten<br />
Wahlen aufzubewahren.<br />
• Die Stimmzettel sollen in verschlossenen Urnen aufbewahrt werden.<br />
• Die verschlossenen Urnen sind in Räumen der <strong>Uni</strong>versität zu lagern, die nicht der<br />
Studierendenschaft zugeordnet sind.<br />
3.4. Testwähler<br />
Trotz intensiver Einweisung und an den Wahlurnen ausliegender gedruckter Hinweise für<br />
die Wahlhelfer, entsprach die Arbeit einiger Wahlhelfer nicht den Erwartungen der Wahlleitung.<br />
So wurde in einzelnen Fällen vom vorgegebenen Prozedere abgewichen, sodass<br />
Wähler ihren Stimmzettel einwerfen konnten, bevor die Prüfung auf Wahlberechtigung<br />
abgeschlossen war. Glücklicherweise konnte für jeden Einzelfall sichergestellt werden, dass<br />
die betreffenden Wähler über das Wahlrecht der entsprechenden Fakultät verfügten.<br />
Nachdem sich insbesondere in einer Schicht an einer Urne die Probleme häuften, hat<br />
die Wahlleitung, wie dies auch in den Vorjahren von einigen Wahlleitungen durchgeführt<br />
wurde, eine Testwählerin eingesetzt um die Zuverlässigkeit der Wahlhelfer zu prüfen.<br />
Hierzu konnten die Wahlleitung freundlicherweise auf eine Angestellte des CopyService<br />
zurückgreifen.<br />
Um den Einsatz von Testwählern transparenter und rechtlich klarer zu gestalten, sollte<br />
in die Wahlordnung eine kann-Bestimmung aufgenommen werden, nach der die Wahlleitung<br />
zur Sicherung der Qualität der Arbeit der Wahlhelfer Testwähler einsetzen darf.<br />
Hierbei sollte als Randbedingung festgelegt werden, dass die an einen Testwähler ausgehändigten<br />
Stimmzettel bereits ungültig gemacht sind.<br />
3.5. Wahlprotokoll<br />
Die folgenden Abschnitte gehen auf Fragen und Probleme ein, die bei der Erstellung des<br />
Wahlprotokolls zu Tage traten.<br />
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