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Auszählung 2011 STIMMZETTEL - StuPa Uni-Paderborn ...

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2.6. Hinweise in den Wahlkabinen<br />

Da es in diesem Jahr einzelne Fälle gab, wo Wahlberechtigte nachgefragt haben, ob sie<br />

einen neuen Stimmzettel haben könnten, sollten die Hinweise in den Wahlkabinen dahingehend<br />

ergänzt werden, dass man sich ohne Probleme an der Stimmzettelausgabe einen<br />

neuen Stimmzettel geben lassen kann.<br />

Ferner wurde im Nachgang der Wahlen mit dem Wahlvorstand diskutiert, ob im kommenden<br />

Jahr nicht auch Beispiele für ungültige Stimmabgaben in den Wahlkabinen dargestellt<br />

werden sollten damit sichergestellt ist, dass den Wählern wirklich klar ist, unter<br />

Einhaltung welcher Form eine korrekte Stimmabgabe auf dem Stimmzettel erfolgt. Entsprechende<br />

Hinweise sollten primär über graphische Veranschaulichung erfolgen.<br />

2.7. <strong>Auszählung</strong><br />

Bei den Wahlen <strong>2011</strong> wurden für die <strong>Auszählung</strong> der Stimmzettel nicht ausgegebene<br />

Stimmzettel mit einer Markierung versehen und dann zum Zusammenzählen verwendet.<br />

Für die <strong>Auszählung</strong> der Stimmzettel zum Senat werden vom Wahlamt <strong>Auszählung</strong>slisten<br />

vorbereitet. Die Verwendung solcher <strong>Auszählung</strong>slisten bei der <strong>Auszählung</strong> der Wahlen<br />

zum Studierendenparlament und den Fachschaftsvertretungen könnte die Übersicht für<br />

die Wahlleitung und damit auch die Transparenz verbessern. Ein Beispiel für eine solche<br />

<strong>Auszählung</strong>sliste findet sich auf Seite 38.<br />

2.8. Bestimmung der Zahl der Wahlberechtigten<br />

Bei der Bestimmung der Zahl der Wahlberechtigten ist darauf zu achten, dass für die<br />

Wahlen zu den Gremien der Hochschule andere Rahmenbedingungen gelten, wie zu den<br />

Wahlen der Studierendenschaft. Entsprechend muss man beim Anfragen entsprechender<br />

Informationen immer explizit darauf hinweisen, welche Kriterien gelten. Insbesondere gehen<br />

die zuständigen Stellen der Hochschule i.d.R. davon aus, dass beurlaubte Studierende<br />

nicht als Wahlberechtigte zu zählen seien, was so für die Wahlen zu den Organen der<br />

Studierendenschaft nicht stimmt.<br />

Die entsprechenden Zahlen können über den/die Sachgebietsleiter/in des Dezernats 3.3<br />

(derzeit Frau Schwalk) angefordert werden, welche/r diese dann beim Verwaltungsrechenzentrum<br />

(Informationstechnische Dienste, ITD), i.d.R. bei Herrn Schier, anfordert.<br />

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