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Auszählung 2011 STIMMZETTEL - StuPa Uni-Paderborn ...

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• Person ist Briefwähler<br />

• Person hat ihr Wahlrecht von Fakultät/Fachschaft A nach Fakultät/Fachschaft B<br />

geändert (Eintrag im Wählerverzeichnis von Fakultät/Fachchaft A, gehendes Wählerverzeichnis)<br />

• Person hat ihr Wahlrecht von Fakultät/Fachschaft A nach Fakultät/Fachschaft B<br />

geändert (Eintrag im Wählerverzeichnis von Fakultät/Fachchaft B, ankommendes<br />

Wählerverzeichnis)<br />

• Person hat ihr Wahlrecht für die Gremien der Hochschule (Senat, Fakultätsrat)<br />

bereits in der Gruppe der Mitarbeiter ausgeübt<br />

• Person darf nur nach persönlicher Freigabe durch die Wahlleitung wählen 1<br />

2.5. Instruierung der Wahlhelfer<br />

Da die Wahlhelfer sich im Vergleich zur Wahlleitung deutlich weniger mit dem notwendigen<br />

Prozedere an den verschiedenen Stationen der Wahllokals auskennen, ist es notwendig<br />

die Wahlhelfer zu Beginn einer Schicht mit den Aufgaben an ihrer Station vertraut zu<br />

machen.<br />

Die Wahlleitung <strong>2011</strong> hat hierzu einen kombinierten Ansatz verfolgt. Die jeweilige Gruppe<br />

Wahlhelfer an einer Station wurde mündlich über ihre Aufgaben und übliche Fallstricke<br />

(Fakultätswahlrecht unklar, kein Einwurf vor Prüfung, etc.) informiert. Zusätzlich lagen<br />

diese Informationen auch noch einmal in schriftlicher Form vor, was den Wahlhelfern<br />

die Möglichkeit gab sich über die einzelnen Schritte in Ruhe zu informieren. Auf den<br />

Seiten 44f. findet sich das Infoblatt aus diesem Jahr.<br />

Für die Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> wurde leider keine solche schriftliche Information<br />

erstellt. Für die Wahlen 2012 wäre es sinnvoll dies nachzuholen. Hierbei sind für die<br />

Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> klare Angaben zu machen, wann ein Stimmzettel als ungültig<br />

zu betrachten ist und wann nicht, damit nach einheitlichen Standards vorgegangen wird.<br />

Ferner sollte in Zukunft darauf geachtet werden, dass Wahlhelfer darüber informiert<br />

werden, dass sie nur Anweisungen befolgen, welche sie persönlich von einem Mitglied der<br />

Wahlleitung erhalten haben. Zu weilen kommen Wahlhelfer auf die Idee, dass Aussagen<br />

von potentiell Wahlberechtigten stimmen würden, nur weil diese zwischenzeitlich mit der<br />

Wahlleitung gesprochen haben.<br />

Entsprechend sind Umtragungen im Wählerverzeichnis auch nur von Mitgliedern der<br />

Wahlleitung persönlich vorzunehmen. Die Wahlhelfer lassen sich hierfür bei den gegebenen<br />

Rahmenbedingungen schlicht nicht ausreichend schulen. Das jeweilige Mitglied der<br />

Wahlleitung sollte jede Umtragung unterschreiben, damit später klar ist, wer bei Fragen<br />

Auskunft geben kann.<br />

1 In seltenen Fälle ist dies notwendig um Fehlerfälle aufklären zu können (siehe Wahlprotokoll <strong>2011</strong>).<br />

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