Auszählung 2011 STIMMZETTEL - StuPa Uni-Paderborn ...
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• Person ist Briefwähler<br />
• Person hat ihr Wahlrecht von Fakultät/Fachschaft A nach Fakultät/Fachschaft B<br />
geändert (Eintrag im Wählerverzeichnis von Fakultät/Fachchaft A, gehendes Wählerverzeichnis)<br />
• Person hat ihr Wahlrecht von Fakultät/Fachschaft A nach Fakultät/Fachschaft B<br />
geändert (Eintrag im Wählerverzeichnis von Fakultät/Fachchaft B, ankommendes<br />
Wählerverzeichnis)<br />
• Person hat ihr Wahlrecht für die Gremien der Hochschule (Senat, Fakultätsrat)<br />
bereits in der Gruppe der Mitarbeiter ausgeübt<br />
• Person darf nur nach persönlicher Freigabe durch die Wahlleitung wählen 1<br />
2.5. Instruierung der Wahlhelfer<br />
Da die Wahlhelfer sich im Vergleich zur Wahlleitung deutlich weniger mit dem notwendigen<br />
Prozedere an den verschiedenen Stationen der Wahllokals auskennen, ist es notwendig<br />
die Wahlhelfer zu Beginn einer Schicht mit den Aufgaben an ihrer Station vertraut zu<br />
machen.<br />
Die Wahlleitung <strong>2011</strong> hat hierzu einen kombinierten Ansatz verfolgt. Die jeweilige Gruppe<br />
Wahlhelfer an einer Station wurde mündlich über ihre Aufgaben und übliche Fallstricke<br />
(Fakultätswahlrecht unklar, kein Einwurf vor Prüfung, etc.) informiert. Zusätzlich lagen<br />
diese Informationen auch noch einmal in schriftlicher Form vor, was den Wahlhelfern<br />
die Möglichkeit gab sich über die einzelnen Schritte in Ruhe zu informieren. Auf den<br />
Seiten 44f. findet sich das Infoblatt aus diesem Jahr.<br />
Für die Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> wurde leider keine solche schriftliche Information<br />
erstellt. Für die Wahlen 2012 wäre es sinnvoll dies nachzuholen. Hierbei sind für die<br />
Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> klare Angaben zu machen, wann ein Stimmzettel als ungültig<br />
zu betrachten ist und wann nicht, damit nach einheitlichen Standards vorgegangen wird.<br />
Ferner sollte in Zukunft darauf geachtet werden, dass Wahlhelfer darüber informiert<br />
werden, dass sie nur Anweisungen befolgen, welche sie persönlich von einem Mitglied der<br />
Wahlleitung erhalten haben. Zu weilen kommen Wahlhelfer auf die Idee, dass Aussagen<br />
von potentiell Wahlberechtigten stimmen würden, nur weil diese zwischenzeitlich mit der<br />
Wahlleitung gesprochen haben.<br />
Entsprechend sind Umtragungen im Wählerverzeichnis auch nur von Mitgliedern der<br />
Wahlleitung persönlich vorzunehmen. Die Wahlhelfer lassen sich hierfür bei den gegebenen<br />
Rahmenbedingungen schlicht nicht ausreichend schulen. Das jeweilige Mitglied der<br />
Wahlleitung sollte jede Umtragung unterschreiben, damit später klar ist, wer bei Fragen<br />
Auskunft geben kann.<br />
1 In seltenen Fälle ist dies notwendig um Fehlerfälle aufklären zu können (siehe Wahlprotokoll <strong>2011</strong>).<br />
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