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Kunst - Handwerk in der Gärtnerei Hintersteiner - Bad Kreuzen

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Bürgermeisterbrief <strong>Bad</strong> <strong>Kreuzen</strong> Ausgabe April 2010, Seite 4<br />

Waldbrandschutzverordnung<br />

<strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft Perg vom 17. März 2010 betreffend den Waldbrandschutz im politischen Bezirk Perg.<br />

Aufgrund des § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl.Nr. 440, i.d.F. BGBl. I Nr. 55/2007, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

In den Waldgebieten aller Geme<strong>in</strong>den des politischen Bezirkes Perg sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Gefährdungsbereichen ist jegliches<br />

Feueranzünden und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke o<strong>der</strong><br />

die W<strong>in</strong>dverhältnisse das Übergreifen e<strong>in</strong>es Bodenfeuers o<strong>der</strong> das Übergreifen e<strong>in</strong>es Feuers durch Funkenflug <strong>in</strong> den<br />

benachbarten Wald begünstigen. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von R<strong>in</strong>de und Ästen zum Zwecke<br />

<strong>der</strong> Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Forstschutzverordnung.<br />

Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat <strong>der</strong> Waldeigentümer o<strong>der</strong> Verfügungsberechtigte<br />

den Forstdienst <strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft Perg, Tel.Nr. 07262/551-470 o<strong>der</strong> 471 und 472 (Perg) o<strong>der</strong> 07268/347<br />

(Gre<strong>in</strong>) zu verständigen. Ebenfalls vorher zu verständigen ist das zuständige Geme<strong>in</strong>deamt und die Feuerwehr.<br />

§ 2<br />

Den Waldeigentümern steht es frei, dieses Verbot <strong>in</strong> geeigneter Weise ersichtlich zu machen (§41 Abs. 3 Forstgesetz<br />

1975 i.d.g.F.).<br />

§ 3<br />

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. A) Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. mit e<strong>in</strong>er<br />

Geldstrafe bis zu 7.270 Euro o<strong>der</strong> mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft. Bei Vorliegen beson<strong>der</strong>s erschweren<strong>der</strong> Umstände<br />

können die beiden Strafen nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verhängt werden.<br />

§ 4<br />

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2010 <strong>in</strong> Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2010 außer Kraft.<br />

Bevölkerungsstatistik <strong>der</strong> Bundesanstalt<br />

Statistik Österreich:<br />

Ankündigung <strong>der</strong> SILC-Erhebung<br />

Die Bundesanstalt Statistik Österreich erstellt im<br />

öffentlichen Auftrag Statistiken. Im Auftrag des<br />

Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />

wird <strong>der</strong>zeit die Erhebung SILC<br />

durchgeführt. Diese Statistik ist e<strong>in</strong>e Grundlage für<br />

viele sozialpolitische Entscheidungen.<br />

Nach e<strong>in</strong>em re<strong>in</strong>en Zufallspr<strong>in</strong>zip werden dafür aus<br />

dem Zentralen Mel<strong>der</strong>egister jedes Jahr Haushalte<br />

<strong>in</strong> ganz Österreich ausgewählt. Die ausgewählten<br />

Haushalte werden durch e<strong>in</strong>en Ankündigungsbrief<br />

<strong>in</strong>formiert und e<strong>in</strong> Mitarbeiter o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Bundesanstalt Statistik Österreich wird bis<br />

Ende Juli 2010 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen,<br />

um e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> für die Befragung zu vere<strong>in</strong>baren.<br />

Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte<br />

e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kaufsgutsche<strong>in</strong> über 15,- Euro.<br />

Die persönlichen Angaben unterliegen <strong>der</strong> absoluten<br />

statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz<br />

gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000<br />

§§17-18.<br />

Attraktiver Ferialjob zu vergeben!<br />

Du suchst noch e<strong>in</strong>en anspruchsvollen Job für die Ferien?<br />

Dann bitte unbed<strong>in</strong>gt weiterlesen!<br />

Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Bad</strong> <strong>Kreuzen</strong> sucht für die Monate Juli<br />

und August e<strong>in</strong>e(n) Ferialarbeiter(<strong>in</strong>) für die Freibadanlage.<br />

Zu de<strong>in</strong>em Aufgabenbereich zählt:<br />

- <strong>Bad</strong>eaufsicht<br />

- Laufende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am<br />

Freibadgelände<br />

- Fallweise Betreuung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trittskasse<br />

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Alles was du brauchst:<br />

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Haben wir de<strong>in</strong> Interesse geweckt? Wenn ja, dann richte de<strong>in</strong>e<br />

Bewerbung bitte bis 21. Mai 2010 an die Amtsleitung <strong>der</strong><br />

Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Bad</strong> <strong>Kreuzen</strong>, Fr. Mag. Birgit Aigner-<br />

Brunhofer: aigner-brunhofer@gem.bad-kreuzen.at . Auf <strong>der</strong><br />

Homepage www.bad-kreuzen.at f<strong>in</strong>dest du unter <strong>der</strong> Rubrik<br />

Amt/Geme<strong>in</strong>deamt e<strong>in</strong>en Vordruck (Bewerbungsblatt).

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