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Bürgermeisterbrief 9-2009 (1,53 MB) - Pabneukirchen

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Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> – Erlebnis am Dach des Strudengaus<br />

Wanderregion Strudengau<br />

15 Gemeinden der Leader Region Strudengau haben sich heuer zur ARGE Wanderregion Strudengau zusammengeschlossen.<br />

Es ist dies die Erweiterung des bisherigen Wanderkompetenzzentrums Strudengau.<br />

Der Gemeinderat hat im Februar die Beteiligung von <strong>Pabneukirchen</strong> an der ARGE einstimmig beschlossen.<br />

Ziel ist die Belebung des Wandertourismus in der Leader Region Strudengau. In jeder Gemeinde sollen 1 bis<br />

2 Wanderwege mit dem Österreichischen Wandergütesiegel ausgezeichnet werden und gemeinsam beworben<br />

werden. Die Kosten für die Zertifizierung und noch erforderliche Ausgestaltung der Wege sowie Bewerbung<br />

werden von den Gemeinden und den Tourismusverbänden getragen, wobei 50 % der Kosten als Leaderförderung<br />

rückerstattet werden.<br />

In <strong>Pabneukirchen</strong> werden der Romantiktal Maseldorf Rundweg und gemeinsam mit Bad Kreuzen der Wanderweg<br />

Stilles Tal zertifiziert. Der Zertifizierer Eckhart Mandler von der Vereinigung zur Qualitätssicherung für<br />

Wandern in Österreich hat beide Wege besichtigt und grundsätzlich eine gute Qualität bescheinigt. Die vorhandenen<br />

Mängel sollen 2010 beseitigt werden, sodass das Qualitätssiegel verliehen werden kann. Die gemeinsame<br />

Bewerbung der 12 Wanderwege in den 15 Gemeinden soll ebenfalls nächstes Jahr starten.<br />

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünsche ich erholsame und besinnliche Tage<br />

im Kreis der Familie und viel Erfolg und Glück im Neuen Jahr.<br />

DI Johannes Riegler<br />

Vizebürgermeister<br />

Hundeabgabe NEU<br />

Die Hundeabgabe für 2010 wird bei der Steuervorschreibung im Mai 2010 eingehoben<br />

und nicht mehr bar am Gemeindeamt kassiert.<br />

Das Bundestierschutzgesetz (§ 24a) sieht eine elektronische Kennzeichnungspflicht für<br />

alle Hunde bis 31. Dezember <strong>2009</strong> vor.<br />

Die für den Hundehalter einfachste Form der Einhaltung der Chippflicht ist die<br />

Kontaktaufnahme mit einem Tierarzt, der sowohl die Chipkennzeichnung, die<br />

Ausstellung eines Heimtierausweises, div. Impfungen sowie die Registrierung in der<br />

Datenbank vornimmt.<br />

Nicht zu vergessen ist auch die schriftliche An- bzw. Abmeldung des Hundes<br />

beim Marktgemeindeamt <strong>Pabneukirchen</strong>.<br />

Winterdienst – Schneeräumungspflicht<br />

Um den Fahrzeuglenkern und den Fußgängern sichere<br />

Straßenverhältnisse zu bieten, wird der Winterdienst<br />

zu allen Tages- und Nachtzeiten von den<br />

Bauhofmitarbeitern, den Bediensteten der beauftragen<br />

Unternehmen bzw. der Straßenmeisterei Grein<br />

bewältigt. Trotz der intensiven Schneeräumung muss<br />

vom Verkehrsteilnehmer vorausgesetzt werden, dass<br />

er auch selbst einen Beitrag zur Verkehrssicherheit<br />

im Winter beisteuert. Das Fahrzeug muss wintertauglich<br />

ausgestattet sein (Winterreifen, Mitnahme<br />

von Schneeketten, usw.).<br />

Für den Winterdienst auf den Gemeindestraßen,<br />

Güterwegen und Gehsteigen, sind unsere Bauhofmitarbeiter,<br />

die Firmen Lindner, Fehrerhofer und Maschinenringservice<br />

(Jungwirth) zuständig. Wir ersuchen<br />

um Ihr Verständnis, dass die Mitarbeiter bei<br />

starkem Schneefall oder plötzlicher Glätte nicht überall<br />

gleichzeitig sein können.<br />

Pflichten der Anrainer laut § 93 der StVO 1960<br />

Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten,<br />

ausgenommen die Eigentümer von unverbauten,<br />

land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften,<br />

haben dafür zu sorgen, dass die entlang der<br />

Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3<br />

m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />

Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem<br />

Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen<br />

Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von<br />

Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei<br />

Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig<br />

(Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in<br />

der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die<br />

gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.<br />

Die Eigentümer müssen weiters dafür sorgen, dass<br />

Schneewechten oder das Eis von den Dächern ihrer<br />

an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.<br />

Durch die Arbeiten dürfen die Straßenbenützer nicht<br />

gefährdet oder behindert werden.<br />

Folge 09-<strong>2009</strong>, 21. Dezember <strong>2009</strong> Seite 5 www.pabneukirchen.at

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