Bürgermeisterbrief 9-2009 (1,53 MB) - Pabneukirchen
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Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> – Erlebnis am Dach des Strudengaus<br />
Wanderregion Strudengau<br />
15 Gemeinden der Leader Region Strudengau haben sich heuer zur ARGE Wanderregion Strudengau zusammengeschlossen.<br />
Es ist dies die Erweiterung des bisherigen Wanderkompetenzzentrums Strudengau.<br />
Der Gemeinderat hat im Februar die Beteiligung von <strong>Pabneukirchen</strong> an der ARGE einstimmig beschlossen.<br />
Ziel ist die Belebung des Wandertourismus in der Leader Region Strudengau. In jeder Gemeinde sollen 1 bis<br />
2 Wanderwege mit dem Österreichischen Wandergütesiegel ausgezeichnet werden und gemeinsam beworben<br />
werden. Die Kosten für die Zertifizierung und noch erforderliche Ausgestaltung der Wege sowie Bewerbung<br />
werden von den Gemeinden und den Tourismusverbänden getragen, wobei 50 % der Kosten als Leaderförderung<br />
rückerstattet werden.<br />
In <strong>Pabneukirchen</strong> werden der Romantiktal Maseldorf Rundweg und gemeinsam mit Bad Kreuzen der Wanderweg<br />
Stilles Tal zertifiziert. Der Zertifizierer Eckhart Mandler von der Vereinigung zur Qualitätssicherung für<br />
Wandern in Österreich hat beide Wege besichtigt und grundsätzlich eine gute Qualität bescheinigt. Die vorhandenen<br />
Mängel sollen 2010 beseitigt werden, sodass das Qualitätssiegel verliehen werden kann. Die gemeinsame<br />
Bewerbung der 12 Wanderwege in den 15 Gemeinden soll ebenfalls nächstes Jahr starten.<br />
Zum bevorstehenden Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünsche ich erholsame und besinnliche Tage<br />
im Kreis der Familie und viel Erfolg und Glück im Neuen Jahr.<br />
DI Johannes Riegler<br />
Vizebürgermeister<br />
Hundeabgabe NEU<br />
Die Hundeabgabe für 2010 wird bei der Steuervorschreibung im Mai 2010 eingehoben<br />
und nicht mehr bar am Gemeindeamt kassiert.<br />
Das Bundestierschutzgesetz (§ 24a) sieht eine elektronische Kennzeichnungspflicht für<br />
alle Hunde bis 31. Dezember <strong>2009</strong> vor.<br />
Die für den Hundehalter einfachste Form der Einhaltung der Chippflicht ist die<br />
Kontaktaufnahme mit einem Tierarzt, der sowohl die Chipkennzeichnung, die<br />
Ausstellung eines Heimtierausweises, div. Impfungen sowie die Registrierung in der<br />
Datenbank vornimmt.<br />
Nicht zu vergessen ist auch die schriftliche An- bzw. Abmeldung des Hundes<br />
beim Marktgemeindeamt <strong>Pabneukirchen</strong>.<br />
Winterdienst – Schneeräumungspflicht<br />
Um den Fahrzeuglenkern und den Fußgängern sichere<br />
Straßenverhältnisse zu bieten, wird der Winterdienst<br />
zu allen Tages- und Nachtzeiten von den<br />
Bauhofmitarbeitern, den Bediensteten der beauftragen<br />
Unternehmen bzw. der Straßenmeisterei Grein<br />
bewältigt. Trotz der intensiven Schneeräumung muss<br />
vom Verkehrsteilnehmer vorausgesetzt werden, dass<br />
er auch selbst einen Beitrag zur Verkehrssicherheit<br />
im Winter beisteuert. Das Fahrzeug muss wintertauglich<br />
ausgestattet sein (Winterreifen, Mitnahme<br />
von Schneeketten, usw.).<br />
Für den Winterdienst auf den Gemeindestraßen,<br />
Güterwegen und Gehsteigen, sind unsere Bauhofmitarbeiter,<br />
die Firmen Lindner, Fehrerhofer und Maschinenringservice<br />
(Jungwirth) zuständig. Wir ersuchen<br />
um Ihr Verständnis, dass die Mitarbeiter bei<br />
starkem Schneefall oder plötzlicher Glätte nicht überall<br />
gleichzeitig sein können.<br />
Pflichten der Anrainer laut § 93 der StVO 1960<br />
Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten,<br />
ausgenommen die Eigentümer von unverbauten,<br />
land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften,<br />
haben dafür zu sorgen, dass die entlang der<br />
Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3<br />
m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />
Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem<br />
Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen<br />
Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von<br />
Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei<br />
Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig<br />
(Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in<br />
der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die<br />
gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.<br />
Die Eigentümer müssen weiters dafür sorgen, dass<br />
Schneewechten oder das Eis von den Dächern ihrer<br />
an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.<br />
Durch die Arbeiten dürfen die Straßenbenützer nicht<br />
gefährdet oder behindert werden.<br />
Folge 09-<strong>2009</strong>, 21. Dezember <strong>2009</strong> Seite 5 www.pabneukirchen.at