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Bürgermeisterbrief September 2008 (1,36 MB) - Pabneukirchen

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Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> – Erlebnis am Dach des Strudengaus<br />

werden am Wahltag durch die „besondere<br />

Wahlbehörde“ bezüglich Stimmabgabe zu<br />

Hause besucht.<br />

• Anträge auf Wahlkarten können sofort bis<br />

spät. 3 Tage vor dem Wahltag, d.i. der DO,<br />

25.09.<strong>2008</strong> beim Marktgemeindeamt<br />

<strong>Pabneukirchen</strong> gestellt werden.<br />

Neu: Briefwahl<br />

Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte.<br />

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in<br />

dem sich der amtliche Stimmzettel sowie ein<br />

beiges Wahlkuvert befinden. Auf der Wahlkarte<br />

finden Sie Hinweise zur Ausübung der Briefwahl.<br />

Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt<br />

angeschlossen.<br />

So funktioniert die Briefwahl:<br />

• Entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen<br />

Stimmzettel sowie das anonyme beige<br />

Wahlkuvert<br />

• Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel<br />

persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst<br />

aus.<br />

• Legen Sie den ausgefüllten amtlichen<br />

Stimmzettel in das beige Wahlkuvert, kleben<br />

Sie dieses zu und legen Sie es in die<br />

Wahlkarte zurück.<br />

• Erklären Sie durch Unterschrift auf der<br />

Wahlkarte eidesstattlich, dass Sie den<br />

amtlichen Stimmzettel persönlich,<br />

unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt<br />

haben.<br />

• Kleben Sie die Wahlkarte zu, bringen Sie<br />

diese zur Post und senden Sie diese frankiert<br />

an Ihre zuständige Bezirkswahlbehörde. Im<br />

Ausland können Sie die Wahlkarte auch bei<br />

der Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat)<br />

zur Weitersendung an die Bezirkswahlbehörde<br />

abgeben.<br />

Wahlinformationen bezüglich Wahlrecht,<br />

Wahlzeit und zugeteiltem Wahllokal werden /<br />

wurden an alle Wahlberechtigte zugesandt.<br />

Kundmachung des Linz, am 3.09.<strong>2008</strong><br />

Amtes der Oö. Landesregierung<br />

Landesstraßenverwaltung<br />

Zl.: BauE-200.076/12-<strong>2008</strong>-Scr<br />

KUNDMACHUNG<br />

betreffend die Auflage der Planunterlagen und des Umweltberichtes (Planauflage) für die Bestimmung<br />

des Straßenverlaufes der L 1434 <strong>Pabneukirchen</strong>er Straße, alt km 8,038 bis alt km 7,759, im<br />

Gemeindegebiet der Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong>.<br />

Für die Bestimmung des Straßenverlaufes der L 1434 <strong>Pabneukirchen</strong>er Straße, alt km 8,038 bis alt km<br />

7,7590=neu km 7,777 sowie Auflassung der <strong>Pabneukirchen</strong>er Straße im Gemeindegebiet der<br />

Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> werden gemäß § 11 Abs. 6 des Oö. Straßengesetzes LGBl. 84/1991,<br />

zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 61/<strong>2008</strong>, die Planunterlagen, der Umweltbericht und die dazu<br />

abgegebene Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft durch 4 Wochen, das ist<br />

zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.<br />

vom 30. Sept. <strong>2008</strong><br />

bis einschließlich 28. Okt. <strong>2008</strong><br />

Die Planunterlagen können während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde<br />

<strong>Pabneukirchen</strong> von jedermann eingesehen werden.<br />

Innerhalb der Planauflage kann jedermann, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche<br />

Einwendungen und Anregungen während der Amtsstunden beim Gemeindeamt einbringen.<br />

Folge 06-<strong>2008</strong>, 19. <strong>September</strong> <strong>2008</strong> Seite 8 www.pabneukirchen.at

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