Bürgermeisterbrief September 2008 (1,36 MB) - Pabneukirchen
Bürgermeisterbrief September 2008 (1,36 MB) - Pabneukirchen
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Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> – Erlebnis am Dach des Strudengaus<br />
werden am Wahltag durch die „besondere<br />
Wahlbehörde“ bezüglich Stimmabgabe zu<br />
Hause besucht.<br />
• Anträge auf Wahlkarten können sofort bis<br />
spät. 3 Tage vor dem Wahltag, d.i. der DO,<br />
25.09.<strong>2008</strong> beim Marktgemeindeamt<br />
<strong>Pabneukirchen</strong> gestellt werden.<br />
Neu: Briefwahl<br />
Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte.<br />
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in<br />
dem sich der amtliche Stimmzettel sowie ein<br />
beiges Wahlkuvert befinden. Auf der Wahlkarte<br />
finden Sie Hinweise zur Ausübung der Briefwahl.<br />
Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt<br />
angeschlossen.<br />
So funktioniert die Briefwahl:<br />
• Entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen<br />
Stimmzettel sowie das anonyme beige<br />
Wahlkuvert<br />
• Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel<br />
persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst<br />
aus.<br />
• Legen Sie den ausgefüllten amtlichen<br />
Stimmzettel in das beige Wahlkuvert, kleben<br />
Sie dieses zu und legen Sie es in die<br />
Wahlkarte zurück.<br />
• Erklären Sie durch Unterschrift auf der<br />
Wahlkarte eidesstattlich, dass Sie den<br />
amtlichen Stimmzettel persönlich,<br />
unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt<br />
haben.<br />
• Kleben Sie die Wahlkarte zu, bringen Sie<br />
diese zur Post und senden Sie diese frankiert<br />
an Ihre zuständige Bezirkswahlbehörde. Im<br />
Ausland können Sie die Wahlkarte auch bei<br />
der Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat)<br />
zur Weitersendung an die Bezirkswahlbehörde<br />
abgeben.<br />
Wahlinformationen bezüglich Wahlrecht,<br />
Wahlzeit und zugeteiltem Wahllokal werden /<br />
wurden an alle Wahlberechtigte zugesandt.<br />
Kundmachung des Linz, am 3.09.<strong>2008</strong><br />
Amtes der Oö. Landesregierung<br />
Landesstraßenverwaltung<br />
Zl.: BauE-200.076/12-<strong>2008</strong>-Scr<br />
KUNDMACHUNG<br />
betreffend die Auflage der Planunterlagen und des Umweltberichtes (Planauflage) für die Bestimmung<br />
des Straßenverlaufes der L 1434 <strong>Pabneukirchen</strong>er Straße, alt km 8,038 bis alt km 7,759, im<br />
Gemeindegebiet der Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong>.<br />
Für die Bestimmung des Straßenverlaufes der L 1434 <strong>Pabneukirchen</strong>er Straße, alt km 8,038 bis alt km<br />
7,7590=neu km 7,777 sowie Auflassung der <strong>Pabneukirchen</strong>er Straße im Gemeindegebiet der<br />
Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> werden gemäß § 11 Abs. 6 des Oö. Straßengesetzes LGBl. 84/1991,<br />
zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 61/<strong>2008</strong>, die Planunterlagen, der Umweltbericht und die dazu<br />
abgegebene Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft durch 4 Wochen, das ist<br />
zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.<br />
vom 30. Sept. <strong>2008</strong><br />
bis einschließlich 28. Okt. <strong>2008</strong><br />
Die Planunterlagen können während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde<br />
<strong>Pabneukirchen</strong> von jedermann eingesehen werden.<br />
Innerhalb der Planauflage kann jedermann, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche<br />
Einwendungen und Anregungen während der Amtsstunden beim Gemeindeamt einbringen.<br />
Folge 06-<strong>2008</strong>, 19. <strong>September</strong> <strong>2008</strong> Seite 8 www.pabneukirchen.at