Bürgermeisterbrief Mai 2008 (0 bytes) - Pabneukirchen
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Marktgemeinde <strong>Pabneukirchen</strong> – Erlebnis am Dach des Strudengaus<br />
strument mit einem breit gefächerten Anwendungsspektrum.<br />
Die Landschaftserhebung OÖ hat zum Ziel, auf<br />
rasche Art einen grundlegenden Überblick über<br />
die in OÖ vorhandene Ausstattung, insbesondere<br />
der Kulturlandschaft, mit landschaftlich und naturräumlich<br />
relevanten Strukturelementen und Lebensraumtypen<br />
zu geben. Für die verschiedenen<br />
Erhebungstypen sind kurze Beschreibungen zur<br />
Charakteristik der jeweiligen Aufnahmefläche vorgesehen.<br />
Die Ergebnisse der Landschaftserhebung stellen<br />
eine grundlegende Information für die verschiedensten<br />
gutachterlichen und planenden Tätigkeiten<br />
von Behörden und sonstigen Planungsträgern<br />
dar (z.B. für die Erarbeitung der "Natur- und Landschaft<br />
- Leitbilder für OÖ", Örtliche Entwicklungskonzepte,<br />
Korridoruntersuchungen, ...). Bei konkreten<br />
Projekten werden, aufbauend auf der<br />
Landschaftserhebung, weiterführende, detaillierte<br />
Erhebungen durchgeführt.<br />
Zur Bearbeitung einzelner Erhebungsflächen ist<br />
es immer wieder unumgänglich, auch im Privatbesitz<br />
befindliche Grundstücke zu betreten. Gem. §<br />
51 Abs. 3 des OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes<br />
sind die mit den Erhebungen beauftragten<br />
Personen hierzu berechtigt. Diese Personen<br />
haben einen Lichtbildausweis sowie eine von der<br />
Landesregierung auszustellende Bestätigung mitzuführen<br />
und auf Verlangen den betroffenen<br />
Grundbesitzern vorzuweisen.<br />
Nach Fertigstellung der Landschaftserhebung<br />
werden die Ergebnisse der Gemeinde zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Die Bevölkerung von <strong>Pabneukirchen</strong> wird ersucht,<br />
die Durchführung der Landschaftserhebung im<br />
erforderlichen Umfang zu unterstützen.<br />
Informationen zur Naturraumkartierung Oberösterreich<br />
Die für den Natur- und Landschaftsschutz in OÖ<br />
maßgeblichen Ziele und Aufgaben sind nur auf<br />
der Grundlage einer fundierten Information über<br />
die naturräumliche Ausstattung des Landes zu<br />
erfüllen. 1994 wurde daher die Abteilung Naturschutz<br />
von der Oö. Landesregierung beauftragt,<br />
entsprechende systematische Methoden der Naturraumerhebung<br />
zu entwickeln und durchzuführen.<br />
Mit dem Jahr 1995 wurde die Durchführung von<br />
Biotopkartierungen im OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetz<br />
verankert. Unabhängig davon<br />
entwickelte die Abteilung Naturschutz die sogenannte<br />
Landschaftserhebung zur Bereitstellung<br />
von naturräumlichen Grundlagen für die Erarbeitung<br />
der Örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden,<br />
später wurden auch Landschaftserhebungen<br />
für die Erstellung regionaler Entwicklungsprogramme<br />
oder Infrastrukturplanungen<br />
durchgeführt. Sowohl mit den Biotopkartierungen<br />
(im Auftrag der Abteilung Naturschutz) als auch<br />
mit den Landschaftserhebungen (im Auftrag der<br />
Gemeinden, gefördert von der Abteilung Naturschutz)<br />
konnte in einem überschaubaren Zeitraum<br />
kein ausreichender Flächendeckungsgrad erreicht<br />
werden.<br />
Durch organisatorische Zusammenfassung dieser<br />
beiden Erhebungsmethoden im Jahre 2002 wurde<br />
daher mit der Naturraumkartierung OÖ ein Instrumentarium<br />
geschaffen, das durch eine entsprechende<br />
räumliche und zeitliche Abstimmung<br />
sowohl untereinander als auch mit anderen Projekten<br />
der Naturschutzabteilung oder anderen<br />
Planungsträgern, mittelfristig (bis 2010) den Bedarf<br />
an vergleichbaren naturräumlichen Grundlagendaten<br />
für das gesamte Landesgebiet abdeckt.<br />
Biotopkartierung und Landschaftserhebung wurden<br />
inhaltlich so aufeinander abgestimmt, dass,<br />
ohne dabei ihre inhaltliche und methodische Eigenständigkeit<br />
zu verlieren, eine Zusammenführung<br />
und gemeinsame Darstellung ihrer Ergebnisse<br />
möglich ist.<br />
Im Rahmen der Biotopkartierungen erfolgt eine<br />
flächendeckende Erhebung schutz- und erhaltungswerter<br />
Landschaftsteile und Biotopflächen -<br />
wie zum Beispiel Moore, naturnahe Wälder und<br />
Gewässer, Feuchtwiesen oder Trockenrasen - zur<br />
Erhaltung von ökologisch und naturräumlich wertvollen<br />
Lebensräumen in der Natur- und Kulturlandschaft<br />
sowie des Landschaftsbildes innerhalb<br />
des Kartierungsgebietes.<br />
Neben der räumlichen Lage werden zu jeder dieser<br />
Flächen ergänzende Informationen - wie Biotoptyp,<br />
Pflanzengesellschaft, Pflanzenarten, Strukturmerkmale<br />
etc. - aufgenommen.<br />
Daraus lassen sich Informationen über Gefährdungen<br />
und Beeinträchtigungen, ökologische<br />
Wertigkeit oder Förderungsmöglichkeiten ableiten.<br />
Die nicht als Biotopflächen erhobenen Bereiche,<br />
wie sämtliche intensiv genutzten Grünlandberei-<br />
Folge 04-<strong>2008</strong>, 20. <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong> Seite 6 www.pabneukirchen.at