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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>02</strong>.<strong>24</strong><br />
<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
Schritt in die Zukunft – Die KI-Verordnung<br />
der Europäischen Union<br />
Interview mit Prof. Dr. Christiane Wendehorst<br />
und Prof. Dr. Mario Martini zur neuen KI-Verordnung<br />
Digitale Tricks<br />
Produktiv arbeiten<br />
Endlich Ferien!<br />
Apps für draußen<br />
Neuer Podcast<br />
Gerechtigkeit & Loseblatt
impressum<br />
Redaktion:<br />
<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
Wilhelmstraße 9<br />
80801 München<br />
Tel. +49 89 38189-266<br />
Fax +49 89 38189-480<br />
Mail: <strong>beck</strong>extra@<strong>beck</strong>.de<br />
Mathias Bruchmann (v.i.S.d.P.)<br />
Kathrin Moosmang (Text)<br />
Benjamin Zirnbauer (Art Direktion/Layout)<br />
Stefan Grieb (Produktion)<br />
Verlag:<br />
Verlag C.H.BECK oHG<br />
Wilhelmstr. 9, 80801 München<br />
Tel. +49 89 38189-0<br />
Fax +49 89 38189-4<strong>02</strong><br />
www.<strong>beck</strong>.de<br />
Der Verlag ist eine oHG. Gesellschafter sind<br />
Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck,<br />
beide Verleger in München.<br />
Illustrationen | Fotocollagen:<br />
Titelseite: vladystock und VanReeel / Getty,<br />
Seite 6: Andrea Pistolesi und Kolonko / Getty,<br />
Seite 10: Tetiana Lazunova / Getty<br />
Seite 18: kadirkaba / Getty,<br />
Druck:<br />
Mayr Miesbach GmbH<br />
Am Windfeld 15<br />
83714 Miesbach<br />
www.blauer-engel.de/uz195<br />
· ressourcenschonend und<br />
umweltfreundlich hergestellt<br />
· emissionsarm gedruckt<br />
· überwiegend aus Altpapier XW1<br />
Dieses Druckerzeugnis ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.
editorial<br />
Zu<br />
Beginn<br />
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz<br />
ist längst mehr als<br />
eine Modeerscheinung und<br />
betrifft immer mehr Lebensbereiche.<br />
Aber viele Rechtsfragen<br />
sind bislang ungeklärt. Das soll<br />
sich ändern: Die Europäische KI-Verordnung<br />
steht kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im<br />
Titelinterview erklären Prof. Dr. Christiane<br />
Wendehorst und Prof. Dr. Mario Martini<br />
das weltweit erste umfassende KI-Gesetz<br />
und beantworten die wichtigsten Fragen.<br />
Antworten auf viele weitere juristische<br />
Fragen erhalten Sie neuerdings wöchentlich<br />
im Podcast »Gerechtigkeit & Loseblatt«.<br />
Wir stellen Ihnen das Hörangebot des<br />
Online-Magazins <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de und der<br />
Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW)<br />
sowie die Köpfe dahinter vor. Das Reinhören<br />
lohnt sich – vielleicht auf der Fahrt in den<br />
Sommerurlaub?<br />
Falls Sie schon unterwegs sind oder in<br />
Kürze in die Ferien starten, schauen Sie<br />
auch in unserer Rubrik »Schlau durch den<br />
Alltag« vorbei. Dort haben wir diesmal für<br />
Sie nützliche Apps für draußen zusammengestellt<br />
– vom Toilettenfinder bis zur Vogelstimmen-Bestimmungsapp.<br />
Wie Sie dann nach der Erholung mit einigen<br />
digitalen Tricks beruflich noch produktiver<br />
in die zweite Jahreshälfte starten, erfahren<br />
Sie in unserem Ratgeberteil.<br />
Mathias Bruchmann<br />
Leiter Presse und Lizenzen<br />
Recht | Steuern | Wirtschaft
4
inhalt<br />
10<br />
titel<br />
Schritt in die Zukunft – Die KI-Verordnung der Europäischen Union<br />
Interview mit Prof. Dr. Christiane Wendehorst<br />
und Prof. Dr. Mario Martini<br />
06 schlau durch den alltag<br />
Digitales für draußen<br />
08 kurzinterview<br />
Entweder | Oder<br />
Fragen an<br />
Frauke Rostalski<br />
09 recht <strong>aktuell</strong><br />
Aktuelles aus<br />
Gesetzgebung<br />
und Justiz<br />
16 C.H.BECK im web<br />
Gerechtigkeit &<br />
Loseblatt<br />
22 autoren bei der arbeit<br />
Holm Putzke<br />
am Schreibtisch<br />
18 ratgeber<br />
Digitale Tricks für<br />
produktiveres<br />
Arbeiten<br />
23 vermischtes<br />
SALZWASSER<br />
Gewinnspiel<br />
20 neues aus dem verlag<br />
<strong>beck</strong>-chat<br />
<strong>beck</strong>-online-<br />
Newsletter<br />
Neuer Messestand<br />
Sölch/Ringleb, UStG<br />
5
DIGITALES<br />
FÜR<br />
DRAUSSEN<br />
Es ist Sommer, Zeit für draußen.<br />
Und was hat heutzutage jeder immer<br />
dabei? Genau, das Smartphone.<br />
Daher haben wir von der <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-<br />
Redaktion für Sie ein paar Apps<br />
herausgesucht, die das Leben<br />
außerhalb der vier Wände noch<br />
schöner, spannender und vielleicht<br />
gelegentlich auch einfacher machen.<br />
6
Urbanes Suchen<br />
Eine kleine Städtetour übers Wochenende<br />
ist immer drin. Dank Smartphones<br />
ist es meist kein Problem, sich in fremden<br />
Städten zurechtzufinden und die sehenswertesten<br />
Orte zu erkunden. Geht es<br />
allerdings um das Aufsuchen eines besonderen<br />
Örtchens, wird es oft komplizierter.<br />
Da dieses Problem jedoch alle<br />
betrifft, gibt es mittlerweile diverse<br />
Apps, so dass für jeden Nutzer je nach<br />
Region und Bedürfnissen etwas dabei<br />
sein sollte, zum Beispiel Toilet Finder<br />
oder Toiletten Scout. Eine ganz andere<br />
Art der Suche erlebt man mit Anbietern<br />
von Outdoor-Escape-Games und<br />
Schnitzeljagden. Damit lässt sich auch<br />
die eigene Heimatstadt auf neue Art<br />
erleben und sie eignen sich wunderbar<br />
für kleine Gruppenevents. Ein Anbieter,<br />
der viele deutsche Städte im Programm<br />
hat, ist stadtrallye.de. Für das Erlebnis<br />
muss keine App heruntergeladen werde,<br />
es ist jedoch ein Smartphone nötig.<br />
Ich glaub, ich steh ihm Wald<br />
Wer statt des urbanen Dschungels die<br />
heimischen Wälder bevorzugt, hat vermutlich<br />
bereits eine der zahlreichen<br />
Pilzbestimmungs-Apps auf dem Handy,<br />
wie die kostenlose Meine Pilze oder<br />
die recht teure Pilze 123. Wer sich ganz<br />
ohne Erfahrung nur auf diese technischen<br />
Hilfsmittel verlässt und sich nicht<br />
mit dem Suchen, Finden und Bestimmen<br />
begnügen will, sondern tatsächlich sammelt<br />
und zubereitet, dem sei noch das<br />
Einspeichern der Nummer des Giftnotrufs<br />
im Handy ans Herz gelegt.<br />
Für einen Waldspaziergang mit den<br />
Jüngsten stellt das Bundesministerium<br />
für Ernährung und Landwirtschaft Die<br />
kleine Waldfibel: Entdecke den Wald<br />
(PDF) kostenlos zum Download bereit.<br />
Eine andere Art den Lebensraum Wald<br />
für sich zu entdecken, bieten zum Beispiel<br />
die Waidwissen: Jagdschein App<br />
oder Jagdscheine (Bundesländer) von<br />
bueffeln.net. Unabhängig davon, ob man<br />
die Prüfung ablegt und das Wissen je<br />
anwendet, eröffnet sich damit ein neuer<br />
Blick auf die scheinbar bekannte Natur.<br />
I want to ride my bicycle<br />
Fahrradfahren ist ein weites Feld. Während<br />
die einen ihren Drei-Gänge-Drahtesel<br />
dafür nutzen, um regelmäßig den<br />
Supermarkt aufzusuchen, legen die anderen<br />
drei Mal die Woche dreistellige<br />
Kilometerzahlen auf ihrem Rennrad zurück.<br />
Den richtigen Weg finden müssen<br />
sie alle. Dafür gibt es mittlerweile<br />
unzählige Apps. Hier als Beispiel genannt<br />
sei Bike Citizens, das mit seiner klaren<br />
Darstellung gerade in Großstädten einen<br />
schnellen Überblick über das Radwegenetz<br />
ermöglicht.<br />
Wer keine App installieren will und sich<br />
nicht auf GoogleMaps verlassen möchte,<br />
dem sei ein Blick auf Open Cycle Maps<br />
empfohlen. Fahrradenthusiasten, die<br />
ihren Sport gerne in einer Community<br />
ausüben, ist Strava bestimmt nicht neu.<br />
Für alle, die außer Fahrspaß auch Freude<br />
am Pflegen und Schrauben haben,<br />
könnten auch Apps wie ProBikeGarage<br />
lohnend sein.<br />
Nachts im Freien<br />
Weil Camping in den vergangenen Jahren<br />
ein Revival erlebte, gestaltet sich die Suche<br />
nach Stellplätzen für Bully, Camper & Co.<br />
in beliebten Regionen oft schwierig. Immer<br />
mehr Apps bieten Unterstützung<br />
an. Wer langfristig planen will und<br />
eher nach klassischen Stellplätzen in<br />
den typischen europäischen Urlaubsregionen<br />
sucht, sollte sich das Promobil<br />
Stellplatz Radar ansehen. Wer es etwas<br />
»freier« mag oder einfach auf einen hübschen<br />
Spot für ein Picknick aus ist, wirft<br />
einen Blick auf park4night. Wenn es<br />
dann dunkel wird und der klare Himmel<br />
nur so vor Sternen funkelt, kommen<br />
Apps wie Stellarium Mobile oder Star<br />
Walk 2 zum Einsatz.<br />
Rauf, rüber, runter<br />
Auch die Zahl der Bergenthusiasten und<br />
Gipfelstürmer ist stark gestiegen. Und<br />
mit ihnen die Berichte über tragische<br />
Unfälle und unnötige Rettungsaktionen,<br />
die oft mit der Nutzung diverser Apps in<br />
Zusammenhang gebracht werden. Daher<br />
breiten wir hier Schweigen über diese<br />
bekannten Wanderapps und empfehlen<br />
schlau durch den alltag<br />
lieber Peakfinder. Damit lassen sich Gipfel<br />
bestimmen und Fotos mit Panorama-<br />
Beschriftung erstellen. Wer partout statt<br />
auf die klassische Wanderkarte lieber<br />
auf das Handy schauen möchte – und<br />
ja, auf den Meter genau den eigenen<br />
Standort angezeigt zu bekommen, ist<br />
durchaus ein unschlagbarer Vorteil –<br />
dem sei Alpenvereinaktiv, die App des<br />
Deutschen Alpenvereins, ans Herz gelegt.<br />
Denn wer hier Mitglied ist, ist wenigstens<br />
im Falle eines Falles am Berg versichert.<br />
Besonders wer gerne allein in<br />
unzugänglichen Regionen unterwegs ist,<br />
sollte darüber nachdenken, zusätzlich<br />
noch SOS EU Alp zu installieren.<br />
Grün und vogelwild<br />
Ob nun auf dem Berg, im Wald oder im<br />
Stadtpark, eine Pflanzenbestimmungs-<br />
App auf dem Handy zu haben ist überall<br />
eine gute Idee. Besonders beliebt sind<br />
Pl@ntNet oder auch Flora Incognita,<br />
die von einem Team der Technischen<br />
Universität Ilmenau entwickelt wurde.<br />
Ebenfalls an einer deutschen Universität<br />
entstanden, in diesem Fall an der TU<br />
Chemnitz, ist die App BirdNET, mit der<br />
sich Vogelstimmen bestimmen lassen.<br />
Enthalten sind nicht nur die häufigsten<br />
Vogelarten in Europa und Nordamerika,<br />
sondern die Chemnitzer mussten die<br />
App auch mit Hintergrundgeräuschen<br />
wie Autos, Wind, Regen und anderen<br />
Tierarten füttern, damit sie diese unterscheiden<br />
und herausfiltern kann, um<br />
das Zwitschern zu identifizieren. Hat der<br />
Vogel keine Lust zu singen, hilft eventuell<br />
die NABU Vogelwelt weiter, die mehr<br />
nach dem Aussehen als nach dem Klang<br />
geht.<br />
7
kurzinterview<br />
© Foto: Frank Schoepgens<br />
Entweder | Oder<br />
Fragen an Frauke Rostalski<br />
Philosophiert gerne über Rechtsfragen:<br />
Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski studierte Jura in Marbug.<br />
Heute lehrt sie Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie,<br />
Wirtschaftsrecht, Medizinstrafrecht<br />
und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln.<br />
Frauke Rostalski ist Professorin für Strafrecht, promovierte<br />
Philosophin und Mitglied im Deutschen Ethikrat. In ihrem<br />
<strong>aktuell</strong>en Buch beschäftigt sie sich mit der vulnerablen<br />
Gesellschaft. Weitere Projekte drehen sich um Künstliche<br />
Intelligenz wie die Entwicklung einer Strafzumessungsdatenbank.<br />
Wir sprachen mit der vielseitigen Juristin.<br />
Frau Rostalski, in Ihrem Buch sprechen<br />
Sie davon, dass wir uns langsam in eine<br />
Gesellschaft von ›Vulnerablen‹ verwandeln.<br />
Wie meinen Sie das?<br />
Eine vulnerable Gesellschaft zeichnet<br />
sich durch eine zunehmende Verletzlichkeit<br />
aus. Die Wahrnehmung und Bewertung<br />
von Risiken ändert sich mit der<br />
Folge, dass staatliche Regulierung zum<br />
Schutz der Gesellschaftsmitglieder immer<br />
weiter ausgedehnt wird – um den<br />
Preis individueller Freiheitsverluste. Die<br />
Vulnerabilität ist gekennzeichnet durch<br />
eine voranschreitende Sorge, durch<br />
Worte verletzt zu werden. Das hat zur<br />
Folge, dass Themen, Argumente oder<br />
sogar Sprecher aus Debatten ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Ist es denn nicht begrüßenswert, dass<br />
Schutzbedürftigen so viel Aufmerksamkeit<br />
geschenkt wird?<br />
Es ist eine der grundlegenden Aufgaben<br />
des Staates, Schutz zu gewährleisten.<br />
Und in vielen Bereichen der<br />
jüngeren Rechtsentwicklung bin ich<br />
persönlich der Ansicht, dass die Ausweitung<br />
von Schutz einen Fortschritt<br />
bedeutet. Gleichwohl erscheint es mir<br />
wichtig, dass sich die Gesellschaft der<br />
Veränderungen bewusst wird und in<br />
einen Diskurs darüber eintritt, wie viel<br />
Freiheit sie der Verletzlichkeit opfern<br />
möchte.<br />
Kommen wir noch zur Idee der Strafzumessungsdatenbank.<br />
Ist es nicht bedenklich,<br />
einer Maschine die Findung der<br />
Strafe zu überlassen?<br />
Das wäre mehr als bedenklich, ist<br />
aber nicht das, was Strafzumessungsdatenbanken<br />
tun. Darin finden sich<br />
Informationen für Richterinnen und<br />
Richter darüber, wie in vergleichbaren<br />
Fällen andere Gerichte entschieden haben.<br />
Für den einzelnen Rechtsanwender<br />
kann sich so der Vorgang der komparativen<br />
Strafzumessung erleichtern, weil<br />
man sich orientieren oder abgrenzen<br />
kann, zumindest mit seinem eigenen<br />
Fall nicht im luftleeren Raum schwebt.<br />
Kommen wir zu unserem Interviewteil<br />
»Entweder – Oder« …<br />
Krimi oder Kant?<br />
Unbedingt Kant.<br />
Rhein oder Lahn?<br />
Ohne Vergangenheit keine Gegenwart<br />
– also beides!<br />
Cocktail oder Wein<br />
Tee.<br />
Lesen oder Schreiben?<br />
Schreiben.<br />
Hund oder Katze?<br />
Katze.<br />
8
echt <strong>aktuell</strong><br />
Aktuelles<br />
aus Gesetzgebung und Justiz<br />
Mogelpackung?<br />
Konsumentenschützer kritisieren häufig,<br />
dass Hersteller ihre Waren in<br />
überdimensionierten Verpackungen<br />
vertreiben und damit mehr Inhalt<br />
vorgaukeln, als es der geforderte Preis<br />
rechtfertigt. Einen solchen Fall hat<br />
jüngst der BGH entschieden. Die Verbraucherzentrale<br />
Baden-Württemberg<br />
hatte den Kosmetikhersteller L’Oréal<br />
verklagt. Sie warf ihm seine Werbung<br />
im Internet für ein Herrenwaschgel<br />
(Füllmenge: 100 ml) vor, dessen Kunststofftube<br />
auf dem Verschlussdeckel<br />
stehend abgebildet wurde. Der untere<br />
Bereich war durchsichtig und zeigte<br />
den orangefarbenen Inhalt. Nach oben<br />
hin verjüngte sich der Behälter<br />
und war nicht mehr transparent,<br />
sondern silbern. Dort waren die<br />
Tuben leer. Das fand die Kundenlobby<br />
unlauter, weil eine nahezu<br />
vollständige Befüllung der Tube mit<br />
dem Gel suggeriert werde. Vor dem<br />
OLG Düsseldorf verlor sie beide Parallelprozesse<br />
in dieser Sache, die<br />
Bundesrichter ließen aber aufgrund<br />
einer Nichtzulassungsbeschwerde die<br />
Revision zu – und gaben nun den<br />
Klägern Recht (Az. I ZR 43/23).<br />
Mogelgewicht?<br />
Was zählt beim Wiegen einer Leberwurst?<br />
Nur die eigentliche Wurst?<br />
Oder auch die nicht essbare Hülle<br />
und die Wurstendenabbinder? Das<br />
OVG Münster hat entschieden: Alles<br />
zählt. In dem Fall hatte ein Landesbetrieb<br />
für Mess- und Eichwesen die<br />
Füllmenge einer verpackten Leberwurst<br />
kontrolliert. Die angegebene<br />
Füllmenge von 130 Gramm erreichten<br />
die Proben nur, wenn man die<br />
Wurstpelle und die Verschlussclips<br />
mitzählte. Ohne diese nicht essbaren<br />
Teile fehlten 2,6 bzw. 2,3 Gramm<br />
Wurst. Deshalb untersagte das Eichamt<br />
den Verkauf. Zu Unrecht, so<br />
das OVG (der Senat ließ die Revision<br />
zum Bundesverwaltungsgericht wegen<br />
grundsätzlicher Bedeutung der<br />
Sache zu). Das Gericht hob die Untersagungsverfügung<br />
des Eichamtes<br />
mit der Begründung auf, dass eine<br />
EU-Richtlinie aus dem Jahr 1976 weiterhin<br />
maßgeblich sei. Darin ist festgelegt,<br />
dass unter der Füllmenge die<br />
Erzeugnismenge zu verstehen ist, zu<br />
der auch die nicht essbaren Teile gehören<br />
(Az. 4 A 779/23).<br />
Heiße Tasse<br />
Potenzial für Rechtsstreitigkeiten<br />
haben auch die Einwegbecher für<br />
Heißgetränke to go. Vor gut 20 Jahren<br />
erstritt eine Amerikanerin in dem<br />
berühmten McDonalds-Fall hohe Schadensersatz-<br />
und Schmerzensgeldsummen<br />
von der Fast-Food-Kette, nachdem<br />
sie sich beim Öffnen des Bechers<br />
an heißem Kaffee verbrüht hatte.<br />
Das passierte jetzt einer deutschen<br />
Kundin von McDonalds mit einem<br />
Tea to go. Anders als im US-amerikanischen<br />
Fall scheiterte ihre Klage.<br />
Das LG Oldenburg sah das Schnellrestaurant<br />
nicht in der Verantwortung,<br />
weil allgemein bekannt sei, dass<br />
Tee mit um 90 bis zu über 100 Grad<br />
heißem Wasser aufgebrüht werde.<br />
Zudem war der Einweg-Becher mit<br />
dem Hinweis »VORSICHT HEISS« sowie<br />
dem Symbol einer Tasse mit<br />
Dampfschwaden gekennzeichnet (Az.<br />
16 O 2015/23).<br />
9
© Foto: privat<br />
© Foto: Universität Wien / Joseph Krpelan<br />
SCHRITT IN DIE ZUKUNFT –<br />
DIE KI-VERORDNUNG DER<br />
EUROPÄISCHEN UNION<br />
Prof. Dr. Mario Martini<br />
ist Inhaber des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft,<br />
Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der<br />
Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften<br />
Speyer und Leiter des Themenbereichs »Digitale<br />
Transformation im Rechtsstaat« am Deutschen<br />
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Seine<br />
Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im<br />
Verwaltungs- sowie öffentlichen Wirtschaftsrecht, im<br />
Internet-, Datenschutz-, Medien- und Telekommunikationsrecht<br />
sowie allen (weiteren) Rechtsfragen, die<br />
die Digitalisierung für den Staat und die Gesellschaft<br />
mit sich bringt.<br />
Prof. Dr. Christiane Wendehorst<br />
ist Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien,<br />
stellvertretende Institutsvorständin am Institut für<br />
Innovation und Digitalisierung im Recht und wissenschaftliche<br />
Direktorin des Europäischen Rechtsinstituts<br />
(ELI). Gegenwärtig konzentriert sich ihre Arbeit auf<br />
rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung. Sie<br />
hat als Expertin zu Themen wie digitale Inhalte, Internet<br />
der Dinge, künstliche Intelligenz und Datenökonomie<br />
unter anderem für die Europäische Kommission, das<br />
Europäische Parlament sowie die deutsche Bundesregierung<br />
gearbeitet.<br />
10
titel<br />
och diesen Sommer soll das Gesetz über künstliche Intelligenz der Europäischen Union,<br />
kurz: KI-Verordnung, in Kraft treten. Die KI-Verordnung der EU gilt als die umfangreichste und bislang<br />
bedeutendste Gesetzgebung zur KI-Regulierung weltweit. Gut möglich, dass sie als Blaupause<br />
für andere Staaten dienen wird. Wir haben Prof. Dr. Christiane Wendehorst und Prof. Dr. Mario<br />
Martini gebeten, uns die wichtigsten Punkte der KI-Regelungen zu erläutern. Beide arbeiten derzeit<br />
als Herausgeber an einem Kommentar zur KI-Verordnung, der im September bei C.H.BECK<br />
erscheinen wird.<br />
Was ist unter »Künstlicher Intelligenz« (KI) zu verstehen?<br />
Wendehorst: Es gibt keinen einheitlichen Begriff der »Künstlichen Intelligenz«. Der europäische Gesetzgeber hat sich bei<br />
der Definition von »KI-System« an der überarbeiteten Definition der OECD von November 2<strong>02</strong>3 orientiert. Diese weist leider<br />
besonders viele Unschärfen auf und ermöglicht ganz verschiedene Lesarten. Am einen Ende des Spektrums steht die Lesart,<br />
wonach nur Systeme erfasst werden, die sich noch im Betrieb und außerhalb der unmittelbaren Kontrolle durch den Anbieter<br />
weiterentwickeln – das würde derzeit nur sehr wenige Systeme betreffen, die überdies meist keine »Hochrisiko-KI-Systeme«<br />
im Sinne der KI-VO wären. Am andere Ende des Spektrums steht eine Lesart, nach der im Prinzip die meisten IT-Systeme<br />
erfasst sein könnten, die komplexere Aufgaben zu bewältigen haben. Unsere Kommentierung schlägt einen gemeinsam mit<br />
Computerwissenschaftlern entwickelten »Drei-Faktor-Ansatz« vor. Klarheit werden wir aber erst erhalten, wenn die betreffenden<br />
Leitlinien der Kommission vorliegen – das soll noch innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten, also möglicherweise<br />
bis Ende 2<strong>02</strong>4, der Fall sein.<br />
Wie gewährleistet die neue Verordnung, dass die Vorschriften angesichts der rasanten Entwicklungen im KI-Sektor nicht gleich wieder<br />
veralten?<br />
Martini: Vor allem, indem der Unionsgesetzgeber der Kommission weitreichende Konkretisierungsbefugnisse zugesteht.<br />
Diese ermöglichen es nicht nur, die mitunter sehr abstrakten normativen Vorgaben der KI-VO zu operationalisieren, sondern<br />
auch, ihre Anwendung an die rasante Entwicklung der KI-Technologie anzupassen. Die Kommission darf zum einen in wichtigen<br />
Bereichen, wie dem Verbot bestimmter KI-Praktiken und den Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme, Leitlinien erarbeiten,<br />
die die Vorgaben der Verordnung praktisch umsetzbar machen sollen. Die KI-VO ermächtigt die Kommission zum anderen<br />
an zahlreichen Stellen dazu, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Auf diesem Wege darf die Kommission beispielsweise weitere<br />
Systeme als Hochrisiko-KI-Systeme einstufen. Der Unionsgesetzgeber gibt der Kommission damit ein flexibles Handlungsinstrument<br />
an die Hand, um der dynamischen technischen Entwicklung Rechnung zu tragen.<br />
Die Verordnung hat einen risikobasierten Anwendungsansatz gewählt. Wie funktioniert dieser?<br />
Martini: Etwas verkürzt lässt sich der risikobasierte Ansatz auf die Formel bringen: »so viel Innovationsfreiheit wie möglich, so<br />
viel Regulierung wie nötig«. Das Pflichtenniveau, das KI-Systeme erreichen müssen, ist mithin nicht immer gleich, sondern<br />
bestimmt sich nach dem Maß des Risikos, das von der einzelnen Anwendung ausgeht. Statt alle KI-Anwendungen gleichsam<br />
über einen Leisten zu schlagen, reguliert der Unionsgesetzgeber sie nur dann und insoweit, wie sie Risiken bzw. Gefahren für<br />
die Gesundheit, Sicherheit und die Grundrechte bergen. Dieser Philosophie folgend, entwickelt die KI-VO eine Risikopyramide mit<br />
fünf Stufen: 1. Generell verbotene Praktiken, 2. grundsätzlich zulässige Hochrisiko-KI-Systeme, für die ein strenges Regelungsbzw.<br />
Pflichtenprogramm greift, 3. KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die insbesondere Risikobewertungs- und<br />
Analysepflichten erfüllen müssen, 4. KI-Systeme mit geringem Risiko, die aber besonderen Transparenzanforderungen unterliegen,<br />
und 5. unregulierte KI-Systeme, die ein Risiko im Einzelfall bergen.<br />
11
Wendehorst: Der risikobasierte Ansatz ist überaus zu begrüßen.<br />
Allerdings ist KI auf Daten angewiesen, und das<br />
stellt die KI-Entwicklung in Europa oft vor Probleme, insbesondere,<br />
wenn es um personenbezogene Daten geht. Die<br />
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist deutlich weniger<br />
risikobasiert ausgestaltet als die KI-VO. Das heißt, dass<br />
auch wenig riskante Datenverarbeitungen dem gesamten<br />
Arsenal der DS-GVO-Vorgaben unterworfen sind. Hier<br />
könnte die Situation durch die KI-VO sogar teilweise noch<br />
schwieriger werden, weil zu befürchten ist, dass Behörden<br />
und Gerichte Umkehrschlüsse aus einzelnen Vorschriften<br />
ziehen – etwa was die ausnahmsweise Verarbeitung sensibler<br />
Datenkategorien zur Verhinderung von Bias und<br />
Diskriminierung bei KI-Systemen betrifft, die nicht als<br />
Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft sind.<br />
Für kleine und mittlere Unternehmen soll es aber Erleichterungen<br />
geben. Welche?<br />
Martini: Der Unionsgesetzgeber berücksichtigt die besonderen<br />
Bedürfnisse und Interessen kleiner und mittlerer<br />
Unternehmen (KMU) an zahlreichen Stellen der KI-VO. Das<br />
gilt insbesondere für die Sanktionshöhe bei Verstößen oder<br />
die Aufstellung von Verhaltenskodizes. Privilegien genießen<br />
KMU auch in Gestalt verfahrensrechtlicher Erleichterungen<br />
bei der technischen Dokumentation und eines kostenfreien<br />
Zugangs zu KI-Reallaboren. KMUs sind ferner an der Entwicklung<br />
von Normen zu beteiligen. Die für die Konformitätsbewertung<br />
anfallenden Gebühren sind bei ihnen an die<br />
Unternehmensgröße anzupassen. Zudem sollen die für die<br />
Aufsicht über den KI-Sektor zuständigen nationalen Behörden<br />
KMU »mit Anleitung und Beratung bei der Durchführung<br />
dieser Verordnung zur Seite stehen«. Für Kleinstunternehmen<br />
erleichtert Art. 63 darüber hinaus das normative<br />
»Marschgepäck« für das Qualitätsmanagementsystem bei<br />
Hochrisiko-KI-Systemen.<br />
Auch soll es Ausnahmen von der Anwendbarkeit der KI-Verordnung<br />
geben…<br />
Wendehorst: In der Tat. Ganz ausgenommen ist etwa der<br />
Bereich der Verteidigung und nationalen Sicherheit, d.h.<br />
insbesondere autonome Waffensysteme sind nicht erfasst.<br />
Aber auch autonome Kraftfahrzeuge, Drohnen und eine Reihe<br />
ähnlicher Produkte sind von praktisch allen Vorschriften<br />
der KI-VO ausgenommen, weil sie eigenen Rechtsakten<br />
unterliegen, die noch an die Besonderheiten von KI angepasst<br />
werden sollen. Ausgenommen sind übrigens auch<br />
KI-Systeme, die ausschließlich für Forschungszwecke entwickelt<br />
werden. Und ausgerechnet der praktisch so wichtige<br />
Bereich freier und quelloffener KI, sprich »Open Source«,<br />
ist einer sehr verwirrenden Ausnahmeregelung unterworfen<br />
worden, bei der wohl erst der EuGH letzte Klarheit<br />
schaffen wird, was sie genau bewirkt. Im Übrigen<br />
muss noch einmal erwähnt werden, dass die allermeisten<br />
KI-Systeme zwar theoretisch vom Anwendungsbereich der<br />
KI-VO erfasst sind, aber so gut wie keinen ihrer Vorschriften<br />
unterfallen, weil sie – im Sinne des risikobasierten Ansatzes<br />
– nur ein minimales Risiko darstellen.<br />
»Ausgerechnet der<br />
praktisch so wichtige<br />
Bereich freier und<br />
quelloffener KI, sprich<br />
›Open Source‹, ist einer<br />
sehr verwirrenden<br />
Ausnahmeregelung<br />
unterworfen worden.«<br />
Christiane Wendehorst<br />
Welche Strafen fallen bei Verstößen gegen die Verordnung an?<br />
Wendehorst: Es gilt ein gestaffeltes Sanktionensystem, je<br />
nach der Schwere des Verstoßes und vielen weiteren Faktoren.<br />
Die höchsten Strafen sind vorgesehen bei Missachtung<br />
des Verbots der in Artikel 5 genannten KI-Praktiken,<br />
also der Praktiken, die ein unvertretbar hohes Risiko für<br />
Grundrechte darstellen und daher nicht erlaubt werden.<br />
Die Verbote rangieren von Manipulation oder Ausbeutung<br />
vulnerabler Gruppen bis hin zu unerlaubter Verwendung<br />
von Emotionserkennung am Arbeitsplatz bzw. in Bildungseinrichtungen<br />
oder unerlaubter biometrischer Kategorisierung.<br />
Da werden Geldbußen von bis zu maximal 35 Millionen<br />
Euro oder – im Falle von Unternehmen – von bis zu 7 %<br />
des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen<br />
Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher<br />
Betrag höher ist<br />
Wie wird die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert?<br />
Martini: Die KI-VO etabliert eine vielschichtige Aufsichtsstruktur.<br />
Sie legt die Vollzugsaufgaben grundsätzlich in die<br />
Hände der mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden. Diese<br />
übernehmen insbesondere die Kernaufgabe der Marktüberwachung.<br />
Zudem akkreditieren sie die Konformitätsbewertungsstellen,<br />
welche die Übereinstimmung von<br />
12
titel<br />
KI-Systemen mit den Anforderungen der KI-VO überprüfen.<br />
Sie sind außerdem auch für die Innovations- und Wettbewerbsförderung<br />
durch KI-Reallabore etc. zuständig. Um<br />
ihre Aufsichtsaufgaben in diesen drei Bereichen wahrzunehmen,<br />
müssen die Mitgliedstaaten nicht notwendig eine<br />
neue Behörde einrichten. Sie können die KI-Aufsicht auch<br />
bereits bestehenden Behörden anvertrauen. Frankreich<br />
hat beispielsweise diesen Weg gewählt und seine Datenschutzbehörde<br />
um eine spezielle KI-Abteilung erweitert.<br />
In Deutschland eignet sich neben den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
insbesondere die Bundesnetzagentur für<br />
die Aufgabe der zuständigen nationalen Behörden. Um<br />
eine unionsweit einheitliche und wirksame Anwendung<br />
sicherzustellen, richtet die KI-VO als gemeinsames Regulierungsdach<br />
ein KI-Gremium ein. Es kann unter anderem die<br />
Koordinierung der zuständigen nationalen Behörden aktiv<br />
unterstützen. Zusätzlich siedelt die Union bei der Kommission<br />
ein Büro für Künstliche Intelligenz an. Seine Aufgabe<br />
ist es, gemeinsame Tätigkeiten der nationalen Marktüberwachungsbehörden<br />
und der Kommission zu unterstützen.<br />
Ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger<br />
flankiert die Durchsetzungstätigkeiten der Aufsichtsinstanzen<br />
mit seiner Fachexpertise.<br />
»Von besonderer<br />
Bedeutung für den<br />
praktischen Vollzug<br />
der KI-VO werden die<br />
Leitlinien und Durchführungsrechtsakte<br />
sein, welche die<br />
Kommission alsbald<br />
nach ihrem Inkrafttreten<br />
ins Werk setzen<br />
wird.«<br />
Regeln einstellen zu können, erlangen ihre Vorgaben aber<br />
nicht unmittelbar mit Veröffentlichung im Amtsblatt Gültigkeit.<br />
Ebenso wie die anderen Rechtsakte des unionalen<br />
Digitalpakets unterscheidet die KI-VO vielmehr strikt zwischen<br />
Inkrafttreten und Gültigkeit. Vollständige Gültigkeit<br />
erlangt sie erst <strong>24</strong> Monate nach ihrem Inkrafttreten. Die<br />
wichtigen allgemeinen Bestimmungen der Art. 1 - 4 (Gegenstand,<br />
Anwendungsbereich, Definitionen und KI-Kompetenz)<br />
sowie das Verbot bestimmter Praktiken (Art. 5) gelten aber<br />
schon nach 6 Monaten. Die Vorgaben für notifizierende<br />
Behörden und notifizierte Stelle entfalten ebenso wie die<br />
Maßnahmen zur Innovationsförderung, die Vorgaben für<br />
Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Vorschriften<br />
über Governance, Sanktionen sowie Vertraulichkeit<br />
nach 12 Monaten ihre volle Wirkung.<br />
Bitte geben Sie uns noch einen Ausblick. Wie wird es nach der<br />
KI-Verordnung weiter gehen?<br />
Martini: Von besonderer Bedeutung für den praktischen<br />
Vollzug der KI-VO werden die Leitlinien und Durchführungsrechtsakte<br />
sein, welche die Kommission alsbald nach<br />
ihrem Inkrafttreten ins Werk setzen wird. Von ihnen wird<br />
eine substanzielle Steuerungswirkung für die Anwendung<br />
der Verordnung ausgehen.<br />
Wendehorst: Besonders spannend wird es auch sein, zu<br />
sehen, wie es mit der Haftung für KI weitergeht. Die überarbeitete<br />
Produkthaftungsrichtlinie, die noch 2<strong>02</strong>4 verabschiedet<br />
werden soll, erfasst auch KI-Systeme, deckt aber<br />
nur bestimmte Schadenstypen ab. Im Übrigen – insbesondere<br />
für die Betreiber der KI-Systeme – bleibt es bei<br />
der nationalen Verschuldenshaftung. Schon 2<strong>02</strong>1 hat die<br />
Kommission einen Vorschlag für eine KI-Haftungsrichtlinie<br />
vorgelegt, die auf den Begrifflichkeiten und der Risikoklassifizierung<br />
durch die KI-VO aufsetzt und die nationale<br />
Verschuldenshaftung punktuell präzisieren bzw. ergänzen<br />
soll. Egal, wie es mit der KI-Haftungsrichtlinie weitergeht –<br />
die KI-VO wird vermutlich nicht lange die einzige europäische<br />
Regelung bleiben, die speziell KI-Systeme adressiert.<br />
Vielen Dank für das Gespräch.<br />
Mario Martini<br />
Wann tritt die KI-Verordnung in Kraft?<br />
Martini: Der neue Rechtsakt gibt einen strammen Zeittakt<br />
vor: Die KI-VO tritt bereits am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt in Kraft. Damit sich die Normadressaten<br />
mit hinreichendem Vorlauf auf die neuen<br />
13
Analoge Information<br />
zur Künstlichen Intelligenz<br />
Dieser große Kommentar<br />
erläutert sämtliche Vorschriften der KI-VO ausführlich, strukturiert und<br />
gut verständlich. Er geht wissenschaftlich in die Tiefe und garantiert dennoch<br />
einen engen Praxisbezug. Die komprimierte Einleitung erleichtert den<br />
Einstieg in die komplexe Rechtsmaterie.<br />
Praxisgerechte Information:<br />
• ausführliche Kommentierung aller Normen der KI-VO übersichtlich aufbereitet<br />
• wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah dank vieler Beispiele<br />
• mit Erläuterungen zu Überschneidungen bzw. Abgrenzbarkeit zu anderen<br />
Regelwerken, etwa zur DS-GVO.<br />
Martini/Wendehorst<br />
KI-VO · Künstliche Intelligenz-Verordnung<br />
2<strong>02</strong>4. Rund 1200 Seiten.<br />
In Leinen ca. € 199,–<br />
ISBN 978-3-406-81136-4<br />
Neu im September 2<strong>02</strong>4<br />
<strong>beck</strong>-shop.de/359<strong>02</strong>420<br />
Das Praxishandbuch<br />
hat sich als Standardwerk zum Softwarerecht etabliert. Es umfasst neben<br />
dem Vertragsrecht auch eine ausführliche Darstellung des Schutzes gegenüber<br />
Rechtsverletzungen, insbesondere durch die softwarespezifischen Vorschriften<br />
des Urheberrechtsgesetzes.<br />
Top<strong>aktuell</strong> informiert<br />
Für die 8. Auflage ist das Werk vollständig überarbeitet und um eine Reihe<br />
höchst <strong>aktuell</strong>er Themen vom Datenrecht über das digitale Verbrauchervertragsrecht<br />
bis hin zu Anforderungen an die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher<br />
Intelligenz erweitert worden.<br />
14<br />
Marly<br />
Praxishandbuch Softwarerecht<br />
8. Auflage. 2<strong>02</strong>4. Rund 1200 Seiten.<br />
In Leinen ca. € 159,–<br />
ISBN 978-3-406-805<strong>24</strong>-0<br />
Neu im August 2<strong>02</strong>4<br />
<strong>beck</strong>-shop.de/35485013
Der Data Act (VO (EU) 2<strong>02</strong>3/2854)<br />
ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Datenstrategie, mit der die<br />
EU-Kommission die Nutzung von Daten in der Wirtschaft regeln möchte.<br />
Die Weitergabe und Verwendung von Daten im Dienst von Wirtschaft,<br />
Wissenschaft und staatlichen Institutionen wird als Schlüssel zu Innovationen<br />
und Wachstum angesehen. Der Kommentar erläutert die neuen Vorschriften<br />
in kompakter und praxisgerechter Weise.<br />
Vorteile auf einen Blick<br />
• kompakte Informationen für Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender<br />
• erfahrene Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis<br />
• hohe Aktualität<br />
Czychowski/Lettl/Steinrötter<br />
Data Act<br />
2<strong>02</strong>5. Rund 650 Seiten.<br />
Gebunden ca. € 119,–<br />
ISBN 978-3-406-82090-8<br />
Neu im Dezember 2<strong>02</strong>4<br />
<strong>beck</strong>-shop.de/36933015<br />
Der Data Governance Act<br />
gilt seit September 2<strong>02</strong>3 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU.<br />
Die Verordnung beabsichtigt neben einem verstärkten Datenaustausch die<br />
Verfügbarkeit von Daten durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen und<br />
deren Weiterverarbeitung durch den Abbau technischer Barrieren zu fördern.<br />
Der Datenaustausch gilt als essenziell für die Weiterentwicklung von<br />
Künstlichen Intelligenz-Systemen.<br />
Diese Neuerscheinung<br />
Paschke/Rücker<br />
Data Governance Act<br />
2<strong>02</strong>4. XVI, 460 Seiten.<br />
In Leinen € 149,–<br />
ISBN 978-3-406-81104-3<br />
Neu im April 2<strong>02</strong>4<br />
<strong>beck</strong>-shop.de/35828586<br />
kommentiert alle Normen des DGA und erläutert diese systematisch,<br />
komprimiert und dennoch in der gebotenen Ausführlichkeit. Der Kommentar<br />
zeigt die Anwendungsbereiche der Verordnung auf und geht auf Rechte und<br />
Pflichten sowie auf etwaige Sanktionsmöglichkeiten ein, die sich aus der<br />
neuen Rechtslage ergeben.<br />
15
Recht unterhaltsam:<br />
Podcast »Gerechtigkeit & Loseblatt«<br />
mit juristischem Wochenrückblick<br />
»Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht« heißt ein neuer Podcast<br />
des Online-Magazins <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de und der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW).<br />
Jede Woche präsentieren die Hosts Pia Lorenz und Hendrik Wieduwilt die wichtigsten<br />
Rechtsthemen der Woche – manchmal gemeinsam mit Expertinnen und Experten<br />
und immer prägnant und unterhaltsam. Wir sprachen mit den beiden und<br />
stellen Ihnen das neue Hörangebot vor.<br />
© Foto: Boaz Arad<br />
Rechtsanwältin Pia Lorenz ist Chefredakteurin von <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de<br />
und Mitglied der NJW-Schriftleitung, Dr. Hendrik Wieduwilt,<br />
Rechtsanwalt, Kolumnist und Strategieberater. Gemeinsam navigieren<br />
sie durch die wöchentlichen Podcastfolgen. Ihr Ansatz: die<br />
Hörerschaft sprechfähig machen. »Ob fürs Examen, den Kanzleitalk<br />
oder einfach, wenn es mal wieder heißt ›Du bist doch Juristin‹:<br />
Wir möchten unseren Hörerinnen und Hörern alles Wichtige aus<br />
Recht, Rechtspolitik, Justiz und Rechtsmarkt vermitteln, damit<br />
sie immer auf dem Laufenden sind und mitreden können. Denn<br />
Recht ist überall«, erklärt Pia Lorenz das neue Format.<br />
16
C.H.BECK im web<br />
RECHTSTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT<br />
Die strukturierte Aufbereitung des Podcasts ermöglicht es, innerhalb<br />
einer knappen Stunde vier bis fünf wichtige Themen<br />
zu behandeln – kompakt, fundiert und immer mit Blick auf die<br />
Zielgruppe. Wichtig ist den beiden Hosts, die Inhalte so praxisnah<br />
und verständlich wie möglich zu präsentieren. »Wir wollen<br />
nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch eine Einordnung<br />
der Themen in den größeren rechtlichen und rechtspolitischen<br />
Kontext mitliefern«, betont Pia Lorenz. Die Themen im Wochenrückblick<br />
reichen von bedeutenden Urteilen über rechtspolitische<br />
Fragen bis hin zu Veränderungen im Rechtsmarkt. Die<br />
Migrationsdebatte hatte beispielsweise in bisherigen Folgen<br />
ebenso ihren Platz wie die ausgefallene Reform des Jurastudiums<br />
und ein wichtiges Legal-Tech-Urteil des Bundesgerichtshofs,<br />
das den Rechtsmarkt verändern kann.<br />
Hendrik Wieduwilt, der die Rolle des Co-Hosts übernimmt,<br />
sieht den Podcast als ideales Medium, um die Zuhörerinnen<br />
und Zuhörer <strong>aktuell</strong> aber auch unterhaltsam zu informieren.<br />
»Podcasts sind mündlich, das ist ein hilfreicher Filter. Denn um<br />
Zusammenhänge im Gespräch knapp und greifbar erklären zu<br />
können, muss man sie erst einmal selbst verstanden haben.<br />
Das macht Podcasts vielleicht so beliebt: Sie sind phrasenfreie<br />
Zonen,« vermutet er.<br />
VIEL EXPERTISE IN JEDER FOLGE<br />
Erfahrung mit der Aufbereitung von Rechtsthemen sowie der<br />
Moderation von Podcasts haben die beiden reichlich: Pia Lorenz<br />
war elf Jahre lang Chefredakteurin von »Legal Tribune Online«<br />
und als Mitgründerin einer auf den Rechtsmarkt spezialisierten<br />
Agentur unter anderem Co-Host des Rechtspodcasts »Einspruch«<br />
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.<br />
zuverlässige Quelle für juristische Bildung wahrnehmen. Wir<br />
freuen uns aber auch darüber, immer wieder von fachfremden,<br />
an Rechtsthemen interessierten Hörerinnen und Hörern zu<br />
erfahren.« Daher legen die beiden Podcast-Profis Wert darauf,<br />
auch komplexe rechtliche Themen kurzweilig vorzustellen.<br />
»Recht kann sehr wohl auch Spaß machen«, sagt Pia Lorenz.<br />
Wichtig ist beiden, dass es mal kontrovers zugehen kann: »Wir<br />
sind keineswegs immer einer Meinung, und das ist gut so«,<br />
betont Wieduwilt.<br />
Beide Hosts legen wert darauf, für ihre Hörerschaft gut erreichbar<br />
zu sein. »Wir können nur vermuten, was die Leute interessiert.<br />
Je mehr wir mit ihnen ins Gespräch kommen, desto besser<br />
wird der Podcast«, sagt Hendrik Wieduwilt. Die Hosts sind<br />
über soziale Netzwerk kontaktierbar, außerdem haben sie eine<br />
eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: gerechtigkeit-loseblatt@njw.de.<br />
Rückmeldungen, Kritik oder Themenanregungen sind stets willkommen<br />
und werden, verspricht Pia Lorenz, immer beantwortet.<br />
EIN BISSCHEN SELBSTIRONIE KOMMT AN<br />
Bleibt nur noch eine Frage: Wie kam es zu dem Namen<br />
»Gerechtigkeit & Loseblatt«? »Es war eine wirklich lange Diskussion.<br />
Wir haben dutzende Namen besprochen und verworfen«,<br />
erinnert sich Pia Lorenz. Hendrik Wieduwilt erklärt: »Am Ende<br />
haben wir uns für diesen entschieden, weil wir uns ja auch<br />
um beides kümmern: die großen Fragen des Rechts einerseits<br />
und andererseits das kleine Karo, mit dem sich Juristinnen<br />
und Juristen ebenfalls oft beschäftigen müssen – außerdem<br />
hat er einfach einen guten Rhythmus.« Offenbar eine richtige<br />
Entscheidung, freut sich Pia Lorenz: »Der leicht selbstironische<br />
Titel gefällt offensichtlich auch vielen Hörerinnen und Hörern<br />
gut.«<br />
Hendrik Wieduwilt arbeitete als Berliner Korrespondent der<br />
Frankfurter Allgemeinen Zeitung und verantwortete mehrere<br />
Jahre die Rechtsberichterstattung im Wirtschaftsteil. Für das<br />
ZDF moderierte er die Sendung »SOKO Wismar plus« und war<br />
Pressesprecher der damaligen Bundesjustizministerin Sabine<br />
Leutheusser-Schnarrenberger.<br />
»Wenn wir auf Lücken in der <strong>aktuell</strong>en Debatte stoßen oder<br />
beide von einem Thema doch mal absolut keine Ahnung haben,<br />
sprechen wir mit Fachleuten«, berichtet Wieduwilt. »Oft sieht<br />
die Wirklichkeit dann ganz anders aus – das ist im Podcast ein<br />
bisschen wie in einer mündlichen Verhandlung.«<br />
MIT HÖRERINNEN UND HÖRERN IN KONTAKT<br />
Mit Blick auf die Hörerschaft wünscht sich Pia Lorenz: »Wir<br />
möchten, dass Juristinnen und Juristen, vom Studenten bis<br />
zur Richterin am Bundesgerichtshof, unseren Podcast als<br />
»Gerechtigkeit & Loseblatt« erscheint wöchentlich<br />
und spricht insbesondere Juristinnen und Juristen,<br />
Jurastudierende aber auch alle sonstigen rechtlich<br />
Interessierten an. Abrufbar ist der neue Podcast<br />
über alle gängigen Podcastportale wie Spotify,<br />
Apple Podcasts, Amazon Music, Deezer sowie<br />
natürlich bei <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de.<br />
17
Digitale Tricks für produktiveres Arbeiten<br />
Sind Sie schon produktiv oder nur beschäftigt? Diese Frage stellt<br />
Hartmut Sieck gleich zu Anfang seines Buches über Zeit- und<br />
Selbstmanagement. Vor allem der digitale Teil unseres Alltags kann<br />
ein schlimmer Zeitfresser sein. So verbringen wir durchschnittlich<br />
über vier Stunden täglich am Smartphone. Kein Wunder, dass sich in<br />
diesem Bereich einiges optimieren lässt, um unsere Produktivität zu<br />
steigern. Die <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Redaktion hat sich deshalb von Autor<br />
Hartmut Sieck ein paar Tricks für Sie abgeschaut.<br />
Kalender statt To-do-Liste<br />
Kein Scherz, Hartmut Sieck setzt auf Zeitmanagement ohne Aufgaben und To-do-Liste. Wie das<br />
geht? Indem Sie Ihre Aufgaben im Kalender planen. Unser Tag hat nun einmal nicht mehr als <strong>24</strong> Stunden.<br />
In der Regel können wir auch recht gut einschätzen, wie lange wir für eine Aufgabe benötigen. Was mit<br />
dem Planen vermieden wird, ist eines der am meisten frustrierenden Alltagsphänomene überhaupt:<br />
die immer länger werdende To-do-Liste. Für jede erledigte Aufgabe setzen wir gefühlt drei neue Dinge<br />
auf die Liste und stellen uns unentwegt die eine Frage: Wie und wann soll ich all das schaffen? Im<br />
Kalender notiert, wird gleich klar, dass es heute damit nichts mehr wird. Vielleicht auch nicht morgen<br />
oder übermorgen, aber nächsten Dienstag sieht es gut aus. Und vergessen werden wir es auch nicht,<br />
denn es steht ja im Kalender.<br />
18
atgeber<br />
Das 30 Minuten-Zeitfenster<br />
Ein Merkmal unserer Zeit ist Multitasking.<br />
Wir sind permanent online und<br />
zur selben Zeit auf unterschiedlichsten<br />
Social-Media-Kanälen erreichbar, während<br />
wir gleichzeitig unsere Mails bearbeiten.<br />
Als Konsequenz sind wir ständig nebenbei<br />
mit etwas beschäftigt. Der wichtigste<br />
Produktivitäts-Tipp lautet daher: Nehmen<br />
Sie sich bewusst Zeit für die sozialen Netzwerke,<br />
aber eben nicht <strong>24</strong> Stunden am<br />
Tag. Widmen Sie ruhig morgens, mittags<br />
und abends jeweils eine festgelegte Zeitspanne<br />
den Newsfeeds und Updates, aber<br />
dazwischen sind die Apps tabu und auch<br />
die Benachrichtigungen abgeschaltet.<br />
Bei Mails lässt sich ähnliches praktizieren.<br />
Harmut Siecks Rat: Arbeiten Sie<br />
Mails in Blöcken ab! Es ist erstaunlich, wie<br />
viele Nachrichten abgearbeitet werden<br />
können, wenn man sich 30 Minuten lang<br />
nur einzig und allein darauf konzentriert.<br />
Damit dies klappt, schalten Sie Outlook<br />
während dieser Zeit auf offline. Denn keiner<br />
von uns ist immun gegen den Drang<br />
nachzusehen, ob schon wieder etwas<br />
Neues reingekommen ist. Lassen Sie sich<br />
nicht Ihre Arbeitszeit von außen diktieren,<br />
sondern nehmen Sie Ihre Konzentration<br />
und Produktivität wieder selbst in die Hand.<br />
Mails in Rekordzeit<br />
mit Textbausteinen<br />
Fühlen Sie sich auch manchmal wie<br />
ein Sklave von Outlook & Co.? Statistiken<br />
zeigen, dass derzeit über 360 Milliarden<br />
Mails pro Tag weltweit verschickt werden.<br />
Kein Wunder also, wenn wir uns manchmal<br />
fühlen, als würden wir den ganzen<br />
(Arbeits-)Tag nichts anderes tun.<br />
Grußformel: #vg = Viele Grüße. Sie können<br />
bei Bedarf auch noch eins draufsetzen und<br />
gleich Ihren Namen mit in das Kürzel einprogrammieren.<br />
Oder nehmen wir an, Sie beschäftigen<br />
sich derzeit viel mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.<br />
Nun ist die geläufige<br />
Abkürzung ohnehin LkSG, aber<br />
vielleicht wollen Sie diese nicht in jedem<br />
Kontext verwenden. Nutzen Sie also die<br />
Autotextfunktion und programmieren Sie<br />
Outlook oder Word ganz einfach #lksg =<br />
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor.<br />
Das Ganze funktioniert aber auch mit längeren<br />
Texten, zum Beispiel einer häufig<br />
verwendeten gleichlautenden Mahnung.<br />
Gesucht, gefunden<br />
Was hatte xy nochmal in der Mail vor<br />
fünf Wochen geschrieben? Und wo habe ich<br />
eigentlich den Report von vorigen Monat<br />
abgespeichert? Solche oder ähnliche Fragen<br />
kommen Ihnen sicher bekannt vor.<br />
Wir alle nutzen deshalb ständig die Suchfunktion<br />
in Outlook oder auch im Explorer.<br />
Daher kann es nicht schaden, hier ein<br />
paar Möglichkeiten zu rekapitulieren, wie<br />
sich die Suchergebnisse eingrenzen lassen.<br />
Vielleicht ist ja die ein oder andere dabei,<br />
die Sie noch nicht, oder viel zu selten,<br />
nutzen.<br />
UND Der Dateiname muss alle Schlagworte<br />
beinhalten. Beispiel: Finanzreport UND<br />
Januar zeigt nur alle Januar-Finanzreporte<br />
an.<br />
ODER Der Dateiname muss eines der<br />
Schlagwörter beinhalten.<br />
Wenn der Tag sich dem Abend neigt<br />
Sie sind vom Biorhythmus her eher<br />
eine Eule und hätten am Abend durchaus<br />
noch einmal eine produktive Phase?<br />
Viele von uns vermeiden das späte Arbeiten,<br />
um besser abschalten zu können.<br />
Das macht jedoch keinen Sinn, wenn wir<br />
deshalb die halbe Nacht noch über einer<br />
Aufgabe grübeln oder während des Abendessens<br />
oder vor dem Fernseher verstohlen<br />
auf das Handy schauen. Harmut Sieck<br />
hat eine klare Meinung zum Arbeiten am<br />
Abend: »Tun Sie es, aber tun Sie es zu 100<br />
Prozent. Nebenbei Mails checken ist hochgradig<br />
unproduktiv. Sich für eine Stunde<br />
nochmal hinzusetzen, wenn noch Energie<br />
da ist, ist dagegen absolut legitim.«<br />
Und damit wir wirklich mit dem Tag<br />
gut abschließen können, hat der Autor<br />
noch einen Tipp: einen Check-out. Jeder<br />
kennt das Gefühl den ganzen Tag geschuftet,<br />
aber subjektiv nichts geschafft zu haben.<br />
Doch sind Sie sich gegen Feierabend<br />
wirklich noch jeder kleinen Aufgabe bewusst,<br />
die Sie vormittags erledigt haben?<br />
Oder liegt die Unzufriedenheit vielleicht<br />
daran, dass Sie nicht erledigen konnten,<br />
was Sie sich vorgenommen hatten, weil<br />
andere Dinge wichtiger waren? Wir sollten<br />
uns alle am Ende eines Arbeitstags ein<br />
paar Minuten Zeit nehmen, den Tag Revue<br />
passieren lassen und mit Hilfe dieses bewussten<br />
Check-outs zufriedener in den<br />
Feierabend gehen.<br />
Mail-Programme lassen sich effizienter<br />
nutzen, zum Beispiel mit Autotext<br />
und Textbausteinen. Viele von uns grüßen<br />
am Ende einer Mail ohnehin nur noch mit<br />
VG, wenn es sich um einen informelleren<br />
Kontext handelt. Mit der Autotextfunktion<br />
tippen Sie nur ein Zeichen mehr und Outlook<br />
macht daraus automatisch die volle<br />
NICHT schließt Suchbegriffe aus. Beispiel:<br />
Finanzreport NICHT Januar zeigt alle Finanzreporte<br />
außer den Januar-Reporten an.<br />
Das -Symbol dient als Lückenfüller.<br />
Beispiel: * Finanzreport*01 zeigt alle Finanzreporte<br />
an, die das Wort Finanzreport und<br />
anschließend irgendwo 01 enthalten.<br />
Harmut Sieck<br />
Zeit- und Selbstmanagement<br />
2. überarbeitete Auflage. März 2<strong>02</strong>4.<br />
128 Seiten. Softcover € 11,90<br />
ISBN 978-3-406-81292-7<br />
<strong>beck</strong>-shop.de/36172046<br />
19
Datenbank <strong>beck</strong>-online testet<br />
KI-Funktion BECK-CHAT<br />
Künstliche Intelligenz macht auch vor<br />
der Rechtsbranche nicht halt. Daher<br />
testet <strong>beck</strong>-online, die führende<br />
juristische Datenbank in Deutschland,<br />
derzeit die Beta-Version einer neuen<br />
Funktion namens <strong>beck</strong>-chat.<br />
dokumenten in <strong>beck</strong>-online verlinkt,<br />
so dass die Nutzerinnen und Nutzer<br />
von <strong>beck</strong>-chat durch Anklicken der<br />
Fundstellen direkt zu den zitierten<br />
Quellen springen und diese nachprüfen<br />
können.<br />
Der <strong>beck</strong>-chat ist eine KI-basierte<br />
Softwareanwendung, die Juristinnen<br />
und Juristen bei der Recherche nach<br />
juristischen Fachinformationen unterstützt.<br />
Die Chat-Funktion ermöglicht<br />
es, im Dialog Rechtsfragen an die<br />
Datenbank zu stellen und so mit ihr<br />
zu interagieren. Die Antworten von<br />
<strong>beck</strong>-chat basieren auf Zusammenfassungen<br />
von Inhalten der Datenbank<br />
<strong>beck</strong>-online. Die Fundstellen der verwendeten<br />
Inhalte werden jeweils mit<br />
angezeigt. Sie sind mit den Original-<br />
Zum Betatest freigeschaltet sind<br />
derzeit ausgewählte Kanzleien und<br />
Unternehmen, die Datenbankmodule<br />
zum Miet- und WEG-Recht oder zum<br />
Arbeitsrecht abonniert haben. Ziel des<br />
Betatests ist es, die Leistungsfähigkeit<br />
und Qualität der neuen Funktion zu<br />
testen. Die Testergebnisse fließen in die<br />
anschließende Weiterentwicklung einer<br />
Vollversion ein. Schrittweise soll <strong>beck</strong>chat<br />
dann auch über das Miet-, WEGund<br />
Arbeitsrecht hinaus um zusätzliche<br />
Rechtsgebiete erweitert werden.<br />
© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />
Willkommen an unserem<br />
NEUEN MESSESTAND<br />
Seinen ersten großen Einsatz hatte<br />
der neue Messestand des juristischen<br />
Verlagszweigs auf dem Deutschen Anwaltstag<br />
in Bielefeld. Gut zu erkennen<br />
ist der modulare und vielseitig anpassbare<br />
Messestand durch die klare Architektur<br />
und seine roten Lichtsäulen. Ansonsten<br />
ist der Stand durchweg in<br />
freundlichen Beige-, Braun- und Weißtönen<br />
gehalten. Zum neuen Standkonzept<br />
gehören auch Sitzecken sowie ein<br />
Multimedia-Touchterminal, um dem<br />
gestiegenen Interesse nach mehr digitalen<br />
Präsentationen von <strong>beck</strong>-online<br />
und künftigen Digitalprodukten Rechnung<br />
zu tragen. Da C.H.BECK das Thema<br />
Nachhaltigkeit wichtig ist, sind alle<br />
verwendeten Materialien recyclebar.<br />
Je nach Ausstellungsanlass wird der<br />
Stand angepasst, mit einer Kaffeeecke<br />
ausgestattet oder für Kundenempfänge<br />
genutzt. Kurzum, der neue<br />
Beck-Stand ist ein attraktiver Treffpunkt<br />
für gute Gespräche.<br />
20
neues aus dem verlag<br />
Informiert mit dem<br />
BECK-ONLINE-NEWSLETTER<br />
Mit über 55 Millionen Dokumenten<br />
in rund 420 Modulen zu allen relevanten<br />
Rechtsgebieten ist <strong>beck</strong>-online<br />
die führende juristische Datenbank in<br />
Deutschland. Kein Wunder also, dass<br />
bei <strong>beck</strong>-online immer etwas in Bewegung<br />
ist. Um da auf dem Laufenden zu<br />
bleiben, empfiehlt sich der Newsletter<br />
von <strong>beck</strong>-online. Dieser informiert regelmäßig<br />
über alle wichtigen Neuigkeiten<br />
rund um die Datenbank. Der monatlich<br />
erscheinende Newsletter bietet Infos<br />
zu den neuesten Werken und verfügbaren<br />
Zeitschriften in <strong>beck</strong>-online, Fachnews,<br />
Veranstaltungshinweise, Webinare,<br />
<strong>aktuell</strong>e Angebote und vieles mehr.<br />
Wenn Sie also up to date zu den<br />
Entwicklungen in der <strong>beck</strong>-online-<br />
Welt bleiben möchten, melden Sie sich<br />
am besten über das digitale Gesamtverzeichnis<br />
unter www.<strong>beck</strong>-online.de<br />
(Menüpunkt »Service Portal«) zu diesem<br />
und weiteren Newslettern rund um die<br />
digitalen Dienste von C.H.BECK an.<br />
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Steuerrechtskommentar feiert<br />
100. ERGÄNZUNGSLIEFERUNG<br />
Ein Grund zum Feiern: Anlässlich<br />
des Erscheinens der 100. Ergänzungslieferung<br />
des Sölch/Ringleb, Umsatzsteuergesetz<br />
(UStG) trafen sich die Autorinnen<br />
und Autoren im Mai im Stammhaus des<br />
Verlags C.H.BECK in München zu einer<br />
Jubiläumsveranstaltung.<br />
Der Sölch/Ringleb ist einer der<br />
ältesten und renommiertesten Steuerrechtskommentare<br />
von C.H.BECK und<br />
erscheint seit dem Jahr 1962 als Loseblattkommentar,<br />
wobei die bis heute<br />
maßgebliche Zählung der Ergänzungslieferungen<br />
im Jahr 1968 beginnt.<br />
Das Autorenteam um Herausgeber<br />
Andreas Treiber besteht<br />
aus Expertinnen und Experten<br />
der Finanzgerichtsbarkeit,<br />
darunter Mitglieder des für<br />
die Umsatzsteuer zuständigen<br />
V. und XI. BFH-Senats sowie<br />
des für Zollrecht zuständigen<br />
VII. Senats. Hier ein Gruppenbild<br />
mit Lektorat auf der Dachterrasse<br />
des Beck-Verlags.<br />
Der Kommentar enthält eine vollständige<br />
Kommentierung des UStG mit<br />
einer Fülle von Anmerkungen, insbesondere<br />
zur Judikatur des Bundesfinanzhofs<br />
(BFH), zur jeweiligen Verwaltungsauffassung<br />
sowie zum Schrifttum.<br />
Das nationale Recht wird unter<br />
Einbeziehung des EU-Rechts und der<br />
einschlägigen EuGH-Rechtsprechung<br />
kommentiert. Ein hohes Maß an Aktualität<br />
garantieren in der Regel drei Ergänzungslieferungen<br />
pro Jahr.<br />
© Foto: Verlag C.H.BECK / Dr. Martin Weiss<br />
21
autoren bei der arbeit<br />
Holm Putzke am Schreibtisch<br />
Unsere Autorinnen und Autoren verbringen viel Zeit mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.<br />
In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim Schreiben umgeben.<br />
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© Foto: privat<br />
Heute: Prof. Dr. Holm Putzke, Inhaber der Professur für Strafrecht an der Universität Passau und Professor für Strafrecht,<br />
Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden, im Homeoffice.<br />
Veröffentlichungen bei C.H.BECK u.a.:<br />
Münchener Kommentar zur StPO, Band 3 + 4, 2. Auflage, 2<strong>02</strong>4<br />
Schlehofer/Putzke/Scheinfeld, Strafrecht AT, 2. Auflage, 2<strong>02</strong>4<br />
Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 7. Auflage, 2<strong>02</strong>4<br />
1. An meinem Monitor hängt ein kleiner<br />
Zettel, worauf sich ein inspirierendes<br />
Zitat des Automobilpioniers Henry<br />
Ford befindet – ein Leitmotiv fürs<br />
Leben: »Wer immer tut, was er<br />
schon kann, bleibt immer das, was<br />
er schon ist.« Sprich: Raus aus der<br />
Komfortzone!<br />
2. Einige Dissertationen, deren Betreuung<br />
mir anvertraut wurde. Zurzeit widme<br />
ich mich einer besonders faszinierenden<br />
Arbeit, die den provokanten Titel<br />
trägt: »Alles erlaubt in der Liebe?<br />
Tötung statt Trennung?«. Es geht um<br />
Trennungstötungen – ein Thema von<br />
außerordentlicher Relevanz.<br />
3. Ernie aus der Sesamstraße – ein kleines,<br />
aber kostbares Erinnerungsstück<br />
aus meiner Kindheit. Dieses besondere<br />
Geschenk erhielt ich einst von<br />
meiner »Westtante« während eines<br />
Besuchs in der »Deutschen Demokratischen<br />
Republik«, wo ich geboren<br />
und aufgewachsen bin. Ein klarer<br />
Fall illegaler Migration, doch zweifellos<br />
eine Heldentat.<br />
4. Seit ein paar Jahren ist Triathlon<br />
meine Leidenschaft und auf meinem<br />
Aero-Bike verbringe ich viel Zeit. Das<br />
intensive Training dient mir nicht<br />
nur als perfekte Möglichkeit, vom<br />
Alltag abzuschalten, sondern auch<br />
als inspirierende Zeit zum Nachdenken<br />
über Juristisches und was sonst<br />
noch die Welt zusammenhält.<br />
5. Meine kleine Medaillensammlung,<br />
darunter Marathon Valencia, Engadiner<br />
Skimarathon, Balaton-Durchschwimmen<br />
und meine erste Langdistanz<br />
im Triathlon, die legendäre<br />
»Challenge Roth«. In diesem Jahr ist<br />
der Ironman Austria dazugekommen.<br />
6. »Dr. Holm« ist ein besonderes Geschenk<br />
von der damaligen Sekretärin<br />
meines akademischen Lehrers und<br />
alten Freundes Rolf Dietrich Herzberg.<br />
Sie überreichte es mir anlässlich<br />
meiner Promotion im Jahr 2003.<br />
7. Bücher über Strafverteidigung. Seit<br />
fast 15 Jahren bin ich neben meinem<br />
Beruf als Universitätsprofessor leidenschaftlich<br />
gern Strafverteidiger.<br />
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vermischtes<br />
SALZWASSER: Ein Sommer am Meer,<br />
die erste Liebe und ein tragisches Ende<br />
Im Sommer 1963 verliebte ich mich,<br />
und mein Vater ertrank. So beginnt<br />
Charles Simmons seine Neuerzählung<br />
von Turgenjews Novelle »Erste Liebe«.<br />
Der fünfzehnjährige Michael verbringt<br />
wie jedes Jahr die Ferien mit seinen<br />
Eltern am Atlantik. Doch am Ende dieses<br />
Sommers wird nichts mehr so sein, wie<br />
zuvor. Im benachbarten Gästehaus zieht<br />
die verführerische Mrs. Mertz mit ihrer<br />
zwanzigjährigen Tochter Zina ein. Die beiden<br />
Frauen faszinieren nicht nur Michael,<br />
der sich sofort in die schöne, kapriziöse<br />
Zina verliebt. Als er jedoch seine romantischen<br />
Gefühle ihr gegenüber auf<br />
grausame Art und Weise verraten sieht,<br />
bricht für ihn die unschuldige Welt seiner<br />
Kindheit zusammen, und es kommt<br />
zum tragischen Ende eines Sommers.<br />
Einfühlsam und ein wenig wehmütig<br />
schildert Simmons vor dem Hintergrund<br />
der Farben und Stimmungen eines Sommers<br />
am Meer den Verlust kindlicher<br />
Unschuld und die Verwirrungen der ersten<br />
Liebe.<br />
Charles Simmons<br />
Salzwasser<br />
2. Auflage. 2<strong>02</strong>4. 143 Seiten.<br />
Softcover € 14,–<br />
ISBN 978-3-406-81710-6<br />
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unseres Gewinnspiels aus<br />
Heft 01/2<strong>02</strong>4.<br />
Die Lösung lautete »Straßburg«.<br />
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Einsendeschluss ist der 25. August 2<strong>02</strong>4.<br />
Die Sitzwürfel »Habersack, Deutsche<br />
Gesetze« haben die fünf glücklichen<br />
Gewinner bereits erhalten, darunter<br />
Christin Dietz-Roth sowie Dr. Peter<br />
Szczekalla, dessen Rauhaardackel Eiko<br />
nun einen neuen Lieblingsplatz hat.<br />
Hinweise zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen per Los ermittelt<br />
und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK<br />
und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie<br />
der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK<br />
selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung<br />
werden die personenbezogenen Daten gelöscht. <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Abo: Die Daten werden nur<br />
für die Zwecke Ihrer Bestellung bzw. der Kundenbindung verwendet und so lange aufbewahrt, wie es<br />
die gesetzlichen Vorschriften vorsehen.<br />
Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie<br />
auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung<br />
nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung<br />
mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung<br />
bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für<br />
Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag<br />
C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@<strong>beck</strong>.de.<br />
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11. Jahrgang. 2<strong>02</strong>4.<br />
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