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beck-aktuell - DAS MAGAZIN 02/24

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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>02</strong>.<strong>24</strong><br />

<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Schritt in die Zukunft – Die KI-Verordnung<br />

der Europäischen Union<br />

Interview mit Prof. Dr. Christiane Wendehorst<br />

und Prof. Dr. Mario Martini zur neuen KI-Verordnung<br />

Digitale Tricks<br />

Produktiv arbeiten<br />

Endlich Ferien!<br />

Apps für draußen<br />

Neuer Podcast<br />

Gerechtigkeit & Loseblatt


impressum<br />

Redaktion:<br />

<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Wilhelmstraße 9<br />

80801 München<br />

Tel. +49 89 38189-266<br />

Fax +49 89 38189-480<br />

Mail: <strong>beck</strong>extra@<strong>beck</strong>.de<br />

Mathias Bruchmann (v.i.S.d.P.)<br />

Kathrin Moosmang (Text)<br />

Benjamin Zirnbauer (Art Direktion/Layout)<br />

Stefan Grieb (Produktion)<br />

Verlag:<br />

Verlag C.H.BECK oHG<br />

Wilhelmstr. 9, 80801 München<br />

Tel. +49 89 38189-0<br />

Fax +49 89 38189-4<strong>02</strong><br />

www.<strong>beck</strong>.de<br />

Der Verlag ist eine oHG. Gesellschafter sind<br />

Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck,<br />

beide Verleger in München.<br />

Illustrationen | Fotocollagen:<br />

Titelseite: vladystock und VanReeel / Getty,<br />

Seite 6: Andrea Pistolesi und Kolonko / Getty,<br />

Seite 10: Tetiana Lazunova / Getty<br />

Seite 18: kadirkaba / Getty,<br />

Druck:<br />

Mayr Miesbach GmbH<br />

Am Windfeld 15<br />

83714 Miesbach<br />

www.blauer-engel.de/uz195<br />

· ressourcenschonend und<br />

umweltfreundlich hergestellt<br />

· emissionsarm gedruckt<br />

· überwiegend aus Altpapier XW1<br />

Dieses Druckerzeugnis ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.


editorial<br />

Zu<br />

Beginn<br />

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz<br />

ist längst mehr als<br />

eine Modeerscheinung und<br />

betrifft immer mehr Lebensbereiche.<br />

Aber viele Rechtsfragen<br />

sind bislang ungeklärt. Das soll<br />

sich ändern: Die Europäische KI-Verordnung<br />

steht kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im<br />

Titelinterview erklären Prof. Dr. Christiane<br />

Wendehorst und Prof. Dr. Mario Martini<br />

das weltweit erste umfassende KI-Gesetz<br />

und beantworten die wichtigsten Fragen.<br />

Antworten auf viele weitere juristische<br />

Fragen erhalten Sie neuerdings wöchentlich<br />

im Podcast »Gerechtigkeit & Loseblatt«.<br />

Wir stellen Ihnen das Hörangebot des<br />

Online-Magazins <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de und der<br />

Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW)<br />

sowie die Köpfe dahinter vor. Das Reinhören<br />

lohnt sich – vielleicht auf der Fahrt in den<br />

Sommerurlaub?<br />

Falls Sie schon unterwegs sind oder in<br />

Kürze in die Ferien starten, schauen Sie<br />

auch in unserer Rubrik »Schlau durch den<br />

Alltag« vorbei. Dort haben wir diesmal für<br />

Sie nützliche Apps für draußen zusammengestellt<br />

– vom Toilettenfinder bis zur Vogelstimmen-Bestimmungsapp.<br />

Wie Sie dann nach der Erholung mit einigen<br />

digitalen Tricks beruflich noch produktiver<br />

in die zweite Jahreshälfte starten, erfahren<br />

Sie in unserem Ratgeberteil.<br />

Mathias Bruchmann<br />

Leiter Presse und Lizenzen<br />

Recht | Steuern | Wirtschaft


4


inhalt<br />

10<br />

titel<br />

Schritt in die Zukunft – Die KI-Verordnung der Europäischen Union<br />

Interview mit Prof. Dr. Christiane Wendehorst<br />

und Prof. Dr. Mario Martini<br />

06 schlau durch den alltag<br />

Digitales für draußen<br />

08 kurzinterview<br />

Entweder | Oder<br />

Fragen an<br />

Frauke Rostalski<br />

09 recht <strong>aktuell</strong><br />

Aktuelles aus<br />

Gesetzgebung<br />

und Justiz<br />

16 C.H.BECK im web<br />

Gerechtigkeit &<br />

Loseblatt<br />

22 autoren bei der arbeit<br />

Holm Putzke<br />

am Schreibtisch<br />

18 ratgeber<br />

Digitale Tricks für<br />

produktiveres<br />

Arbeiten<br />

23 vermischtes<br />

SALZWASSER<br />

Gewinnspiel<br />

20 neues aus dem verlag<br />

<strong>beck</strong>-chat<br />

<strong>beck</strong>-online-<br />

Newsletter<br />

Neuer Messestand<br />

Sölch/Ringleb, UStG<br />

5


DIGITALES<br />

FÜR<br />

DRAUSSEN<br />

Es ist Sommer, Zeit für draußen.<br />

Und was hat heutzutage jeder immer<br />

dabei? Genau, das Smartphone.<br />

Daher haben wir von der <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-<br />

Redaktion für Sie ein paar Apps<br />

herausgesucht, die das Leben<br />

außerhalb der vier Wände noch<br />

schöner, spannender und vielleicht<br />

gelegentlich auch einfacher machen.<br />

6


Urbanes Suchen<br />

Eine kleine Städtetour übers Wochenende<br />

ist immer drin. Dank Smartphones<br />

ist es meist kein Problem, sich in fremden<br />

Städten zurechtzufinden und die sehenswertesten<br />

Orte zu erkunden. Geht es<br />

allerdings um das Aufsuchen eines besonderen<br />

Örtchens, wird es oft komplizierter.<br />

Da dieses Problem jedoch alle<br />

betrifft, gibt es mittlerweile diverse<br />

Apps, so dass für jeden Nutzer je nach<br />

Region und Bedürfnissen etwas dabei<br />

sein sollte, zum Beispiel Toilet Finder<br />

oder Toiletten Scout. Eine ganz andere<br />

Art der Suche erlebt man mit Anbietern<br />

von Outdoor-Escape-Games und<br />

Schnitzeljagden. Damit lässt sich auch<br />

die eigene Heimatstadt auf neue Art<br />

erleben und sie eignen sich wunderbar<br />

für kleine Gruppenevents. Ein Anbieter,<br />

der viele deutsche Städte im Programm<br />

hat, ist stadtrallye.de. Für das Erlebnis<br />

muss keine App heruntergeladen werde,<br />

es ist jedoch ein Smartphone nötig.<br />

Ich glaub, ich steh ihm Wald<br />

Wer statt des urbanen Dschungels die<br />

heimischen Wälder bevorzugt, hat vermutlich<br />

bereits eine der zahlreichen<br />

Pilzbestimmungs-Apps auf dem Handy,<br />

wie die kostenlose Meine Pilze oder<br />

die recht teure Pilze 123. Wer sich ganz<br />

ohne Erfahrung nur auf diese technischen<br />

Hilfsmittel verlässt und sich nicht<br />

mit dem Suchen, Finden und Bestimmen<br />

begnügen will, sondern tatsächlich sammelt<br />

und zubereitet, dem sei noch das<br />

Einspeichern der Nummer des Giftnotrufs<br />

im Handy ans Herz gelegt.<br />

Für einen Waldspaziergang mit den<br />

Jüngsten stellt das Bundesministerium<br />

für Ernährung und Landwirtschaft Die<br />

kleine Waldfibel: Entdecke den Wald<br />

(PDF) kostenlos zum Download bereit.<br />

Eine andere Art den Lebensraum Wald<br />

für sich zu entdecken, bieten zum Beispiel<br />

die Waidwissen: Jagdschein App<br />

oder Jagdscheine (Bundesländer) von<br />

bueffeln.net. Unabhängig davon, ob man<br />

die Prüfung ablegt und das Wissen je<br />

anwendet, eröffnet sich damit ein neuer<br />

Blick auf die scheinbar bekannte Natur.<br />

I want to ride my bicycle<br />

Fahrradfahren ist ein weites Feld. Während<br />

die einen ihren Drei-Gänge-Drahtesel<br />

dafür nutzen, um regelmäßig den<br />

Supermarkt aufzusuchen, legen die anderen<br />

drei Mal die Woche dreistellige<br />

Kilometerzahlen auf ihrem Rennrad zurück.<br />

Den richtigen Weg finden müssen<br />

sie alle. Dafür gibt es mittlerweile<br />

unzählige Apps. Hier als Beispiel genannt<br />

sei Bike Citizens, das mit seiner klaren<br />

Darstellung gerade in Großstädten einen<br />

schnellen Überblick über das Radwegenetz<br />

ermöglicht.<br />

Wer keine App installieren will und sich<br />

nicht auf GoogleMaps verlassen möchte,<br />

dem sei ein Blick auf Open Cycle Maps<br />

empfohlen. Fahrradenthusiasten, die<br />

ihren Sport gerne in einer Community<br />

ausüben, ist Strava bestimmt nicht neu.<br />

Für alle, die außer Fahrspaß auch Freude<br />

am Pflegen und Schrauben haben,<br />

könnten auch Apps wie ProBikeGarage<br />

lohnend sein.<br />

Nachts im Freien<br />

Weil Camping in den vergangenen Jahren<br />

ein Revival erlebte, gestaltet sich die Suche<br />

nach Stellplätzen für Bully, Camper & Co.<br />

in beliebten Regionen oft schwierig. Immer<br />

mehr Apps bieten Unterstützung<br />

an. Wer langfristig planen will und<br />

eher nach klassischen Stellplätzen in<br />

den typischen europäischen Urlaubsregionen<br />

sucht, sollte sich das Promobil<br />

Stellplatz Radar ansehen. Wer es etwas<br />

»freier« mag oder einfach auf einen hübschen<br />

Spot für ein Picknick aus ist, wirft<br />

einen Blick auf park4night. Wenn es<br />

dann dunkel wird und der klare Himmel<br />

nur so vor Sternen funkelt, kommen<br />

Apps wie Stellarium Mobile oder Star<br />

Walk 2 zum Einsatz.<br />

Rauf, rüber, runter<br />

Auch die Zahl der Bergenthusiasten und<br />

Gipfelstürmer ist stark gestiegen. Und<br />

mit ihnen die Berichte über tragische<br />

Unfälle und unnötige Rettungsaktionen,<br />

die oft mit der Nutzung diverser Apps in<br />

Zusammenhang gebracht werden. Daher<br />

breiten wir hier Schweigen über diese<br />

bekannten Wanderapps und empfehlen<br />

schlau durch den alltag<br />

lieber Peakfinder. Damit lassen sich Gipfel<br />

bestimmen und Fotos mit Panorama-<br />

Beschriftung erstellen. Wer partout statt<br />

auf die klassische Wanderkarte lieber<br />

auf das Handy schauen möchte – und<br />

ja, auf den Meter genau den eigenen<br />

Standort angezeigt zu bekommen, ist<br />

durchaus ein unschlagbarer Vorteil –<br />

dem sei Alpenvereinaktiv, die App des<br />

Deutschen Alpenvereins, ans Herz gelegt.<br />

Denn wer hier Mitglied ist, ist wenigstens<br />

im Falle eines Falles am Berg versichert.<br />

Besonders wer gerne allein in<br />

unzugänglichen Regionen unterwegs ist,<br />

sollte darüber nachdenken, zusätzlich<br />

noch SOS EU Alp zu installieren.<br />

Grün und vogelwild<br />

Ob nun auf dem Berg, im Wald oder im<br />

Stadtpark, eine Pflanzenbestimmungs-<br />

App auf dem Handy zu haben ist überall<br />

eine gute Idee. Besonders beliebt sind<br />

Pl@ntNet oder auch Flora Incognita,<br />

die von einem Team der Technischen<br />

Universität Ilmenau entwickelt wurde.<br />

Ebenfalls an einer deutschen Universität<br />

entstanden, in diesem Fall an der TU<br />

Chemnitz, ist die App BirdNET, mit der<br />

sich Vogelstimmen bestimmen lassen.<br />

Enthalten sind nicht nur die häufigsten<br />

Vogelarten in Europa und Nordamerika,<br />

sondern die Chemnitzer mussten die<br />

App auch mit Hintergrundgeräuschen<br />

wie Autos, Wind, Regen und anderen<br />

Tierarten füttern, damit sie diese unterscheiden<br />

und herausfiltern kann, um<br />

das Zwitschern zu identifizieren. Hat der<br />

Vogel keine Lust zu singen, hilft eventuell<br />

die NABU Vogelwelt weiter, die mehr<br />

nach dem Aussehen als nach dem Klang<br />

geht.<br />

7


kurzinterview<br />

© Foto: Frank Schoepgens<br />

Entweder | Oder<br />

Fragen an Frauke Rostalski<br />

Philosophiert gerne über Rechtsfragen:<br />

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski studierte Jura in Marbug.<br />

Heute lehrt sie Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie,<br />

Wirtschaftsrecht, Medizinstrafrecht<br />

und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln.<br />

Frauke Rostalski ist Professorin für Strafrecht, promovierte<br />

Philosophin und Mitglied im Deutschen Ethikrat. In ihrem<br />

<strong>aktuell</strong>en Buch beschäftigt sie sich mit der vulnerablen<br />

Gesellschaft. Weitere Projekte drehen sich um Künstliche<br />

Intelligenz wie die Entwicklung einer Strafzumessungsdatenbank.<br />

Wir sprachen mit der vielseitigen Juristin.<br />

Frau Rostalski, in Ihrem Buch sprechen<br />

Sie davon, dass wir uns langsam in eine<br />

Gesellschaft von ›Vulnerablen‹ verwandeln.<br />

Wie meinen Sie das?<br />

Eine vulnerable Gesellschaft zeichnet<br />

sich durch eine zunehmende Verletzlichkeit<br />

aus. Die Wahrnehmung und Bewertung<br />

von Risiken ändert sich mit der<br />

Folge, dass staatliche Regulierung zum<br />

Schutz der Gesellschaftsmitglieder immer<br />

weiter ausgedehnt wird – um den<br />

Preis individueller Freiheitsverluste. Die<br />

Vulnerabilität ist gekennzeichnet durch<br />

eine voranschreitende Sorge, durch<br />

Worte verletzt zu werden. Das hat zur<br />

Folge, dass Themen, Argumente oder<br />

sogar Sprecher aus Debatten ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Ist es denn nicht begrüßenswert, dass<br />

Schutzbedürftigen so viel Aufmerksamkeit<br />

geschenkt wird?<br />

Es ist eine der grundlegenden Aufgaben<br />

des Staates, Schutz zu gewährleisten.<br />

Und in vielen Bereichen der<br />

jüngeren Rechtsentwicklung bin ich<br />

persönlich der Ansicht, dass die Ausweitung<br />

von Schutz einen Fortschritt<br />

bedeutet. Gleichwohl erscheint es mir<br />

wichtig, dass sich die Gesellschaft der<br />

Veränderungen bewusst wird und in<br />

einen Diskurs darüber eintritt, wie viel<br />

Freiheit sie der Verletzlichkeit opfern<br />

möchte.<br />

Kommen wir noch zur Idee der Strafzumessungsdatenbank.<br />

Ist es nicht bedenklich,<br />

einer Maschine die Findung der<br />

Strafe zu überlassen?<br />

Das wäre mehr als bedenklich, ist<br />

aber nicht das, was Strafzumessungsdatenbanken<br />

tun. Darin finden sich<br />

Informationen für Richterinnen und<br />

Richter darüber, wie in vergleichbaren<br />

Fällen andere Gerichte entschieden haben.<br />

Für den einzelnen Rechtsanwender<br />

kann sich so der Vorgang der komparativen<br />

Strafzumessung erleichtern, weil<br />

man sich orientieren oder abgrenzen<br />

kann, zumindest mit seinem eigenen<br />

Fall nicht im luftleeren Raum schwebt.<br />

Kommen wir zu unserem Interviewteil<br />

»Entweder – Oder« …<br />

Krimi oder Kant?<br />

Unbedingt Kant.<br />

Rhein oder Lahn?<br />

Ohne Vergangenheit keine Gegenwart<br />

– also beides!<br />

Cocktail oder Wein<br />

Tee.<br />

Lesen oder Schreiben?<br />

Schreiben.<br />

Hund oder Katze?<br />

Katze.<br />

8


echt <strong>aktuell</strong><br />

Aktuelles<br />

aus Gesetzgebung und Justiz<br />

Mogelpackung?<br />

Konsumentenschützer kritisieren häufig,<br />

dass Hersteller ihre Waren in<br />

überdimensionierten Verpackungen<br />

vertreiben und damit mehr Inhalt<br />

vorgaukeln, als es der geforderte Preis<br />

rechtfertigt. Einen solchen Fall hat<br />

jüngst der BGH entschieden. Die Verbraucherzentrale<br />

Baden-Württemberg<br />

hatte den Kosmetikhersteller L’Oréal<br />

verklagt. Sie warf ihm seine Werbung<br />

im Internet für ein Herrenwaschgel<br />

(Füllmenge: 100 ml) vor, dessen Kunststofftube<br />

auf dem Verschlussdeckel<br />

stehend abgebildet wurde. Der untere<br />

Bereich war durchsichtig und zeigte<br />

den orangefarbenen Inhalt. Nach oben<br />

hin verjüngte sich der Behälter<br />

und war nicht mehr transparent,<br />

sondern silbern. Dort waren die<br />

Tuben leer. Das fand die Kundenlobby<br />

unlauter, weil eine nahezu<br />

vollständige Befüllung der Tube mit<br />

dem Gel suggeriert werde. Vor dem<br />

OLG Düsseldorf verlor sie beide Parallelprozesse<br />

in dieser Sache, die<br />

Bundesrichter ließen aber aufgrund<br />

einer Nichtzulassungsbeschwerde die<br />

Revision zu – und gaben nun den<br />

Klägern Recht (Az. I ZR 43/23).<br />

Mogelgewicht?<br />

Was zählt beim Wiegen einer Leberwurst?<br />

Nur die eigentliche Wurst?<br />

Oder auch die nicht essbare Hülle<br />

und die Wurstendenabbinder? Das<br />

OVG Münster hat entschieden: Alles<br />

zählt. In dem Fall hatte ein Landesbetrieb<br />

für Mess- und Eichwesen die<br />

Füllmenge einer verpackten Leberwurst<br />

kontrolliert. Die angegebene<br />

Füllmenge von 130 Gramm erreichten<br />

die Proben nur, wenn man die<br />

Wurstpelle und die Verschlussclips<br />

mitzählte. Ohne diese nicht essbaren<br />

Teile fehlten 2,6 bzw. 2,3 Gramm<br />

Wurst. Deshalb untersagte das Eichamt<br />

den Verkauf. Zu Unrecht, so<br />

das OVG (der Senat ließ die Revision<br />

zum Bundesverwaltungsgericht wegen<br />

grundsätzlicher Bedeutung der<br />

Sache zu). Das Gericht hob die Untersagungsverfügung<br />

des Eichamtes<br />

mit der Begründung auf, dass eine<br />

EU-Richtlinie aus dem Jahr 1976 weiterhin<br />

maßgeblich sei. Darin ist festgelegt,<br />

dass unter der Füllmenge die<br />

Erzeugnismenge zu verstehen ist, zu<br />

der auch die nicht essbaren Teile gehören<br />

(Az. 4 A 779/23).<br />

Heiße Tasse<br />

Potenzial für Rechtsstreitigkeiten<br />

haben auch die Einwegbecher für<br />

Heißgetränke to go. Vor gut 20 Jahren<br />

erstritt eine Amerikanerin in dem<br />

berühmten McDonalds-Fall hohe Schadensersatz-<br />

und Schmerzensgeldsummen<br />

von der Fast-Food-Kette, nachdem<br />

sie sich beim Öffnen des Bechers<br />

an heißem Kaffee verbrüht hatte.<br />

Das passierte jetzt einer deutschen<br />

Kundin von McDonalds mit einem<br />

Tea to go. Anders als im US-amerikanischen<br />

Fall scheiterte ihre Klage.<br />

Das LG Oldenburg sah das Schnellrestaurant<br />

nicht in der Verantwortung,<br />

weil allgemein bekannt sei, dass<br />

Tee mit um 90 bis zu über 100 Grad<br />

heißem Wasser aufgebrüht werde.<br />

Zudem war der Einweg-Becher mit<br />

dem Hinweis »VORSICHT HEISS« sowie<br />

dem Symbol einer Tasse mit<br />

Dampfschwaden gekennzeichnet (Az.<br />

16 O 2015/23).<br />

9


© Foto: privat<br />

© Foto: Universität Wien / Joseph Krpelan<br />

SCHRITT IN DIE ZUKUNFT –<br />

DIE KI-VERORDNUNG DER<br />

EUROPÄISCHEN UNION<br />

Prof. Dr. Mario Martini<br />

ist Inhaber des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft,<br />

Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der<br />

Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften<br />

Speyer und Leiter des Themenbereichs »Digitale<br />

Transformation im Rechtsstaat« am Deutschen<br />

Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Seine<br />

Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im<br />

Verwaltungs- sowie öffentlichen Wirtschaftsrecht, im<br />

Internet-, Datenschutz-, Medien- und Telekommunikationsrecht<br />

sowie allen (weiteren) Rechtsfragen, die<br />

die Digitalisierung für den Staat und die Gesellschaft<br />

mit sich bringt.<br />

Prof. Dr. Christiane Wendehorst<br />

ist Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien,<br />

stellvertretende Institutsvorständin am Institut für<br />

Innovation und Digitalisierung im Recht und wissenschaftliche<br />

Direktorin des Europäischen Rechtsinstituts<br />

(ELI). Gegenwärtig konzentriert sich ihre Arbeit auf<br />

rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung. Sie<br />

hat als Expertin zu Themen wie digitale Inhalte, Internet<br />

der Dinge, künstliche Intelligenz und Datenökonomie<br />

unter anderem für die Europäische Kommission, das<br />

Europäische Parlament sowie die deutsche Bundesregierung<br />

gearbeitet.<br />

10


titel<br />

och diesen Sommer soll das Gesetz über künstliche Intelligenz der Europäischen Union,<br />

kurz: KI-Verordnung, in Kraft treten. Die KI-Verordnung der EU gilt als die umfangreichste und bislang<br />

bedeutendste Gesetzgebung zur KI-Regulierung weltweit. Gut möglich, dass sie als Blaupause<br />

für andere Staaten dienen wird. Wir haben Prof. Dr. Christiane Wendehorst und Prof. Dr. Mario<br />

Martini gebeten, uns die wichtigsten Punkte der KI-Regelungen zu erläutern. Beide arbeiten derzeit<br />

als Herausgeber an einem Kommentar zur KI-Verordnung, der im September bei C.H.BECK<br />

erscheinen wird.<br />

Was ist unter »Künstlicher Intelligenz« (KI) zu verstehen?<br />

Wendehorst: Es gibt keinen einheitlichen Begriff der »Künstlichen Intelligenz«. Der europäische Gesetzgeber hat sich bei<br />

der Definition von »KI-System« an der überarbeiteten Definition der OECD von November 2<strong>02</strong>3 orientiert. Diese weist leider<br />

besonders viele Unschärfen auf und ermöglicht ganz verschiedene Lesarten. Am einen Ende des Spektrums steht die Lesart,<br />

wonach nur Systeme erfasst werden, die sich noch im Betrieb und außerhalb der unmittelbaren Kontrolle durch den Anbieter<br />

weiterentwickeln – das würde derzeit nur sehr wenige Systeme betreffen, die überdies meist keine »Hochrisiko-KI-Systeme«<br />

im Sinne der KI-VO wären. Am andere Ende des Spektrums steht eine Lesart, nach der im Prinzip die meisten IT-Systeme<br />

erfasst sein könnten, die komplexere Aufgaben zu bewältigen haben. Unsere Kommentierung schlägt einen gemeinsam mit<br />

Computerwissenschaftlern entwickelten »Drei-Faktor-Ansatz« vor. Klarheit werden wir aber erst erhalten, wenn die betreffenden<br />

Leitlinien der Kommission vorliegen – das soll noch innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten, also möglicherweise<br />

bis Ende 2<strong>02</strong>4, der Fall sein.<br />

Wie gewährleistet die neue Verordnung, dass die Vorschriften angesichts der rasanten Entwicklungen im KI-Sektor nicht gleich wieder<br />

veralten?<br />

Martini: Vor allem, indem der Unionsgesetzgeber der Kommission weitreichende Konkretisierungsbefugnisse zugesteht.<br />

Diese ermöglichen es nicht nur, die mitunter sehr abstrakten normativen Vorgaben der KI-VO zu operationalisieren, sondern<br />

auch, ihre Anwendung an die rasante Entwicklung der KI-Technologie anzupassen. Die Kommission darf zum einen in wichtigen<br />

Bereichen, wie dem Verbot bestimmter KI-Praktiken und den Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme, Leitlinien erarbeiten,<br />

die die Vorgaben der Verordnung praktisch umsetzbar machen sollen. Die KI-VO ermächtigt die Kommission zum anderen<br />

an zahlreichen Stellen dazu, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Auf diesem Wege darf die Kommission beispielsweise weitere<br />

Systeme als Hochrisiko-KI-Systeme einstufen. Der Unionsgesetzgeber gibt der Kommission damit ein flexibles Handlungsinstrument<br />

an die Hand, um der dynamischen technischen Entwicklung Rechnung zu tragen.<br />

Die Verordnung hat einen risikobasierten Anwendungsansatz gewählt. Wie funktioniert dieser?<br />

Martini: Etwas verkürzt lässt sich der risikobasierte Ansatz auf die Formel bringen: »so viel Innovationsfreiheit wie möglich, so<br />

viel Regulierung wie nötig«. Das Pflichtenniveau, das KI-Systeme erreichen müssen, ist mithin nicht immer gleich, sondern<br />

bestimmt sich nach dem Maß des Risikos, das von der einzelnen Anwendung ausgeht. Statt alle KI-Anwendungen gleichsam<br />

über einen Leisten zu schlagen, reguliert der Unionsgesetzgeber sie nur dann und insoweit, wie sie Risiken bzw. Gefahren für<br />

die Gesundheit, Sicherheit und die Grundrechte bergen. Dieser Philosophie folgend, entwickelt die KI-VO eine Risikopyramide mit<br />

fünf Stufen: 1. Generell verbotene Praktiken, 2. grundsätzlich zulässige Hochrisiko-KI-Systeme, für die ein strenges Regelungsbzw.<br />

Pflichtenprogramm greift, 3. KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die insbesondere Risikobewertungs- und<br />

Analysepflichten erfüllen müssen, 4. KI-Systeme mit geringem Risiko, die aber besonderen Transparenzanforderungen unterliegen,<br />

und 5. unregulierte KI-Systeme, die ein Risiko im Einzelfall bergen.<br />

11


Wendehorst: Der risikobasierte Ansatz ist überaus zu begrüßen.<br />

Allerdings ist KI auf Daten angewiesen, und das<br />

stellt die KI-Entwicklung in Europa oft vor Probleme, insbesondere,<br />

wenn es um personenbezogene Daten geht. Die<br />

Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist deutlich weniger<br />

risikobasiert ausgestaltet als die KI-VO. Das heißt, dass<br />

auch wenig riskante Datenverarbeitungen dem gesamten<br />

Arsenal der DS-GVO-Vorgaben unterworfen sind. Hier<br />

könnte die Situation durch die KI-VO sogar teilweise noch<br />

schwieriger werden, weil zu befürchten ist, dass Behörden<br />

und Gerichte Umkehrschlüsse aus einzelnen Vorschriften<br />

ziehen – etwa was die ausnahmsweise Verarbeitung sensibler<br />

Datenkategorien zur Verhinderung von Bias und<br />

Diskriminierung bei KI-Systemen betrifft, die nicht als<br />

Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft sind.<br />

Für kleine und mittlere Unternehmen soll es aber Erleichterungen<br />

geben. Welche?<br />

Martini: Der Unionsgesetzgeber berücksichtigt die besonderen<br />

Bedürfnisse und Interessen kleiner und mittlerer<br />

Unternehmen (KMU) an zahlreichen Stellen der KI-VO. Das<br />

gilt insbesondere für die Sanktionshöhe bei Verstößen oder<br />

die Aufstellung von Verhaltenskodizes. Privilegien genießen<br />

KMU auch in Gestalt verfahrensrechtlicher Erleichterungen<br />

bei der technischen Dokumentation und eines kostenfreien<br />

Zugangs zu KI-Reallaboren. KMUs sind ferner an der Entwicklung<br />

von Normen zu beteiligen. Die für die Konformitätsbewertung<br />

anfallenden Gebühren sind bei ihnen an die<br />

Unternehmensgröße anzupassen. Zudem sollen die für die<br />

Aufsicht über den KI-Sektor zuständigen nationalen Behörden<br />

KMU »mit Anleitung und Beratung bei der Durchführung<br />

dieser Verordnung zur Seite stehen«. Für Kleinstunternehmen<br />

erleichtert Art. 63 darüber hinaus das normative<br />

»Marschgepäck« für das Qualitätsmanagementsystem bei<br />

Hochrisiko-KI-Systemen.<br />

Auch soll es Ausnahmen von der Anwendbarkeit der KI-Verordnung<br />

geben…<br />

Wendehorst: In der Tat. Ganz ausgenommen ist etwa der<br />

Bereich der Verteidigung und nationalen Sicherheit, d.h.<br />

insbesondere autonome Waffensysteme sind nicht erfasst.<br />

Aber auch autonome Kraftfahrzeuge, Drohnen und eine Reihe<br />

ähnlicher Produkte sind von praktisch allen Vorschriften<br />

der KI-VO ausgenommen, weil sie eigenen Rechtsakten<br />

unterliegen, die noch an die Besonderheiten von KI angepasst<br />

werden sollen. Ausgenommen sind übrigens auch<br />

KI-Systeme, die ausschließlich für Forschungszwecke entwickelt<br />

werden. Und ausgerechnet der praktisch so wichtige<br />

Bereich freier und quelloffener KI, sprich »Open Source«,<br />

ist einer sehr verwirrenden Ausnahmeregelung unterworfen<br />

worden, bei der wohl erst der EuGH letzte Klarheit<br />

schaffen wird, was sie genau bewirkt. Im Übrigen<br />

muss noch einmal erwähnt werden, dass die allermeisten<br />

KI-Systeme zwar theoretisch vom Anwendungsbereich der<br />

KI-VO erfasst sind, aber so gut wie keinen ihrer Vorschriften<br />

unterfallen, weil sie – im Sinne des risikobasierten Ansatzes<br />

– nur ein minimales Risiko darstellen.<br />

»Ausgerechnet der<br />

praktisch so wichtige<br />

Bereich freier und<br />

quelloffener KI, sprich<br />

›Open Source‹, ist einer<br />

sehr verwirrenden<br />

Ausnahmeregelung<br />

unterworfen worden.«<br />

Christiane Wendehorst<br />

Welche Strafen fallen bei Verstößen gegen die Verordnung an?<br />

Wendehorst: Es gilt ein gestaffeltes Sanktionensystem, je<br />

nach der Schwere des Verstoßes und vielen weiteren Faktoren.<br />

Die höchsten Strafen sind vorgesehen bei Missachtung<br />

des Verbots der in Artikel 5 genannten KI-Praktiken,<br />

also der Praktiken, die ein unvertretbar hohes Risiko für<br />

Grundrechte darstellen und daher nicht erlaubt werden.<br />

Die Verbote rangieren von Manipulation oder Ausbeutung<br />

vulnerabler Gruppen bis hin zu unerlaubter Verwendung<br />

von Emotionserkennung am Arbeitsplatz bzw. in Bildungseinrichtungen<br />

oder unerlaubter biometrischer Kategorisierung.<br />

Da werden Geldbußen von bis zu maximal 35 Millionen<br />

Euro oder – im Falle von Unternehmen – von bis zu 7 %<br />

des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen<br />

Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher<br />

Betrag höher ist<br />

Wie wird die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert?<br />

Martini: Die KI-VO etabliert eine vielschichtige Aufsichtsstruktur.<br />

Sie legt die Vollzugsaufgaben grundsätzlich in die<br />

Hände der mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden. Diese<br />

übernehmen insbesondere die Kernaufgabe der Marktüberwachung.<br />

Zudem akkreditieren sie die Konformitätsbewertungsstellen,<br />

welche die Übereinstimmung von<br />

12


titel<br />

KI-Systemen mit den Anforderungen der KI-VO überprüfen.<br />

Sie sind außerdem auch für die Innovations- und Wettbewerbsförderung<br />

durch KI-Reallabore etc. zuständig. Um<br />

ihre Aufsichtsaufgaben in diesen drei Bereichen wahrzunehmen,<br />

müssen die Mitgliedstaaten nicht notwendig eine<br />

neue Behörde einrichten. Sie können die KI-Aufsicht auch<br />

bereits bestehenden Behörden anvertrauen. Frankreich<br />

hat beispielsweise diesen Weg gewählt und seine Datenschutzbehörde<br />

um eine spezielle KI-Abteilung erweitert.<br />

In Deutschland eignet sich neben den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

insbesondere die Bundesnetzagentur für<br />

die Aufgabe der zuständigen nationalen Behörden. Um<br />

eine unionsweit einheitliche und wirksame Anwendung<br />

sicherzustellen, richtet die KI-VO als gemeinsames Regulierungsdach<br />

ein KI-Gremium ein. Es kann unter anderem die<br />

Koordinierung der zuständigen nationalen Behörden aktiv<br />

unterstützen. Zusätzlich siedelt die Union bei der Kommission<br />

ein Büro für Künstliche Intelligenz an. Seine Aufgabe<br />

ist es, gemeinsame Tätigkeiten der nationalen Marktüberwachungsbehörden<br />

und der Kommission zu unterstützen.<br />

Ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger<br />

flankiert die Durchsetzungstätigkeiten der Aufsichtsinstanzen<br />

mit seiner Fachexpertise.<br />

»Von besonderer<br />

Bedeutung für den<br />

praktischen Vollzug<br />

der KI-VO werden die<br />

Leitlinien und Durchführungsrechtsakte<br />

sein, welche die<br />

Kommission alsbald<br />

nach ihrem Inkrafttreten<br />

ins Werk setzen<br />

wird.«<br />

Regeln einstellen zu können, erlangen ihre Vorgaben aber<br />

nicht unmittelbar mit Veröffentlichung im Amtsblatt Gültigkeit.<br />

Ebenso wie die anderen Rechtsakte des unionalen<br />

Digitalpakets unterscheidet die KI-VO vielmehr strikt zwischen<br />

Inkrafttreten und Gültigkeit. Vollständige Gültigkeit<br />

erlangt sie erst <strong>24</strong> Monate nach ihrem Inkrafttreten. Die<br />

wichtigen allgemeinen Bestimmungen der Art. 1 - 4 (Gegenstand,<br />

Anwendungsbereich, Definitionen und KI-Kompetenz)<br />

sowie das Verbot bestimmter Praktiken (Art. 5) gelten aber<br />

schon nach 6 Monaten. Die Vorgaben für notifizierende<br />

Behörden und notifizierte Stelle entfalten ebenso wie die<br />

Maßnahmen zur Innovationsförderung, die Vorgaben für<br />

Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Vorschriften<br />

über Governance, Sanktionen sowie Vertraulichkeit<br />

nach 12 Monaten ihre volle Wirkung.<br />

Bitte geben Sie uns noch einen Ausblick. Wie wird es nach der<br />

KI-Verordnung weiter gehen?<br />

Martini: Von besonderer Bedeutung für den praktischen<br />

Vollzug der KI-VO werden die Leitlinien und Durchführungsrechtsakte<br />

sein, welche die Kommission alsbald nach<br />

ihrem Inkrafttreten ins Werk setzen wird. Von ihnen wird<br />

eine substanzielle Steuerungswirkung für die Anwendung<br />

der Verordnung ausgehen.<br />

Wendehorst: Besonders spannend wird es auch sein, zu<br />

sehen, wie es mit der Haftung für KI weitergeht. Die überarbeitete<br />

Produkthaftungsrichtlinie, die noch 2<strong>02</strong>4 verabschiedet<br />

werden soll, erfasst auch KI-Systeme, deckt aber<br />

nur bestimmte Schadenstypen ab. Im Übrigen – insbesondere<br />

für die Betreiber der KI-Systeme – bleibt es bei<br />

der nationalen Verschuldenshaftung. Schon 2<strong>02</strong>1 hat die<br />

Kommission einen Vorschlag für eine KI-Haftungsrichtlinie<br />

vorgelegt, die auf den Begrifflichkeiten und der Risikoklassifizierung<br />

durch die KI-VO aufsetzt und die nationale<br />

Verschuldenshaftung punktuell präzisieren bzw. ergänzen<br />

soll. Egal, wie es mit der KI-Haftungsrichtlinie weitergeht –<br />

die KI-VO wird vermutlich nicht lange die einzige europäische<br />

Regelung bleiben, die speziell KI-Systeme adressiert.<br />

Vielen Dank für das Gespräch.<br />

Mario Martini<br />

Wann tritt die KI-Verordnung in Kraft?<br />

Martini: Der neue Rechtsakt gibt einen strammen Zeittakt<br />

vor: Die KI-VO tritt bereits am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt in Kraft. Damit sich die Normadressaten<br />

mit hinreichendem Vorlauf auf die neuen<br />

13


Analoge Information<br />

zur Künstlichen Intelligenz<br />

Dieser große Kommentar<br />

erläutert sämtliche Vorschriften der KI-VO ausführlich, strukturiert und<br />

gut verständlich. Er geht wissenschaftlich in die Tiefe und garantiert dennoch<br />

einen engen Praxisbezug. Die komprimierte Einleitung erleichtert den<br />

Einstieg in die komplexe Rechtsmaterie.<br />

Praxisgerechte Information:<br />

• ausführliche Kommentierung aller Normen der KI-VO übersichtlich aufbereitet<br />

• wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah dank vieler Beispiele<br />

• mit Erläuterungen zu Überschneidungen bzw. Abgrenzbarkeit zu anderen<br />

Regelwerken, etwa zur DS-GVO.<br />

Martini/Wendehorst<br />

KI-VO · Künstliche Intelligenz-Verordnung<br />

2<strong>02</strong>4. Rund 1200 Seiten.<br />

In Leinen ca. € 199,–<br />

ISBN 978-3-406-81136-4<br />

Neu im September 2<strong>02</strong>4<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/359<strong>02</strong>420<br />

Das Praxishandbuch<br />

hat sich als Standardwerk zum Softwarerecht etabliert. Es umfasst neben<br />

dem Vertragsrecht auch eine ausführliche Darstellung des Schutzes gegenüber<br />

Rechtsverletzungen, insbesondere durch die softwarespezifischen Vorschriften<br />

des Urheberrechtsgesetzes.<br />

Top<strong>aktuell</strong> informiert<br />

Für die 8. Auflage ist das Werk vollständig überarbeitet und um eine Reihe<br />

höchst <strong>aktuell</strong>er Themen vom Datenrecht über das digitale Verbrauchervertragsrecht<br />

bis hin zu Anforderungen an die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher<br />

Intelligenz erweitert worden.<br />

14<br />

Marly<br />

Praxishandbuch Softwarerecht<br />

8. Auflage. 2<strong>02</strong>4. Rund 1200 Seiten.<br />

In Leinen ca. € 159,–<br />

ISBN 978-3-406-805<strong>24</strong>-0<br />

Neu im August 2<strong>02</strong>4<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/35485013


Der Data Act (VO (EU) 2<strong>02</strong>3/2854)<br />

ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Datenstrategie, mit der die<br />

EU-Kommission die Nutzung von Daten in der Wirtschaft regeln möchte.<br />

Die Weitergabe und Verwendung von Daten im Dienst von Wirtschaft,<br />

Wissenschaft und staatlichen Institutionen wird als Schlüssel zu Innovationen<br />

und Wachstum angesehen. Der Kommentar erläutert die neuen Vorschriften<br />

in kompakter und praxisgerechter Weise.<br />

Vorteile auf einen Blick<br />

• kompakte Informationen für Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender<br />

• erfahrene Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis<br />

• hohe Aktualität<br />

Czychowski/Lettl/Steinrötter<br />

Data Act<br />

2<strong>02</strong>5. Rund 650 Seiten.<br />

Gebunden ca. € 119,–<br />

ISBN 978-3-406-82090-8<br />

Neu im Dezember 2<strong>02</strong>4<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/36933015<br />

Der Data Governance Act<br />

gilt seit September 2<strong>02</strong>3 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU.<br />

Die Verordnung beabsichtigt neben einem verstärkten Datenaustausch die<br />

Verfügbarkeit von Daten durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen und<br />

deren Weiterverarbeitung durch den Abbau technischer Barrieren zu fördern.<br />

Der Datenaustausch gilt als essenziell für die Weiterentwicklung von<br />

Künstlichen Intelligenz-Systemen.<br />

Diese Neuerscheinung<br />

Paschke/Rücker<br />

Data Governance Act<br />

2<strong>02</strong>4. XVI, 460 Seiten.<br />

In Leinen € 149,–<br />

ISBN 978-3-406-81104-3<br />

Neu im April 2<strong>02</strong>4<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/35828586<br />

kommentiert alle Normen des DGA und erläutert diese systematisch,<br />

komprimiert und dennoch in der gebotenen Ausführlichkeit. Der Kommentar<br />

zeigt die Anwendungsbereiche der Verordnung auf und geht auf Rechte und<br />

Pflichten sowie auf etwaige Sanktionsmöglichkeiten ein, die sich aus der<br />

neuen Rechtslage ergeben.<br />

15


Recht unterhaltsam:<br />

Podcast »Gerechtigkeit & Loseblatt«<br />

mit juristischem Wochenrückblick<br />

»Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht« heißt ein neuer Podcast<br />

des Online-Magazins <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de und der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW).<br />

Jede Woche präsentieren die Hosts Pia Lorenz und Hendrik Wieduwilt die wichtigsten<br />

Rechtsthemen der Woche – manchmal gemeinsam mit Expertinnen und Experten<br />

und immer prägnant und unterhaltsam. Wir sprachen mit den beiden und<br />

stellen Ihnen das neue Hörangebot vor.<br />

© Foto: Boaz Arad<br />

Rechtsanwältin Pia Lorenz ist Chefredakteurin von <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de<br />

und Mitglied der NJW-Schriftleitung, Dr. Hendrik Wieduwilt,<br />

Rechtsanwalt, Kolumnist und Strategieberater. Gemeinsam navigieren<br />

sie durch die wöchentlichen Podcastfolgen. Ihr Ansatz: die<br />

Hörerschaft sprechfähig machen. »Ob fürs Examen, den Kanzleitalk<br />

oder einfach, wenn es mal wieder heißt ›Du bist doch Juristin‹:<br />

Wir möchten unseren Hörerinnen und Hörern alles Wichtige aus<br />

Recht, Rechtspolitik, Justiz und Rechtsmarkt vermitteln, damit<br />

sie immer auf dem Laufenden sind und mitreden können. Denn<br />

Recht ist überall«, erklärt Pia Lorenz das neue Format.<br />

16


C.H.BECK im web<br />

RECHTSTHEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT<br />

Die strukturierte Aufbereitung des Podcasts ermöglicht es, innerhalb<br />

einer knappen Stunde vier bis fünf wichtige Themen<br />

zu behandeln – kompakt, fundiert und immer mit Blick auf die<br />

Zielgruppe. Wichtig ist den beiden Hosts, die Inhalte so praxisnah<br />

und verständlich wie möglich zu präsentieren. »Wir wollen<br />

nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch eine Einordnung<br />

der Themen in den größeren rechtlichen und rechtspolitischen<br />

Kontext mitliefern«, betont Pia Lorenz. Die Themen im Wochenrückblick<br />

reichen von bedeutenden Urteilen über rechtspolitische<br />

Fragen bis hin zu Veränderungen im Rechtsmarkt. Die<br />

Migrationsdebatte hatte beispielsweise in bisherigen Folgen<br />

ebenso ihren Platz wie die ausgefallene Reform des Jurastudiums<br />

und ein wichtiges Legal-Tech-Urteil des Bundesgerichtshofs,<br />

das den Rechtsmarkt verändern kann.<br />

Hendrik Wieduwilt, der die Rolle des Co-Hosts übernimmt,<br />

sieht den Podcast als ideales Medium, um die Zuhörerinnen<br />

und Zuhörer <strong>aktuell</strong> aber auch unterhaltsam zu informieren.<br />

»Podcasts sind mündlich, das ist ein hilfreicher Filter. Denn um<br />

Zusammenhänge im Gespräch knapp und greifbar erklären zu<br />

können, muss man sie erst einmal selbst verstanden haben.<br />

Das macht Podcasts vielleicht so beliebt: Sie sind phrasenfreie<br />

Zonen,« vermutet er.<br />

VIEL EXPERTISE IN JEDER FOLGE<br />

Erfahrung mit der Aufbereitung von Rechtsthemen sowie der<br />

Moderation von Podcasts haben die beiden reichlich: Pia Lorenz<br />

war elf Jahre lang Chefredakteurin von »Legal Tribune Online«<br />

und als Mitgründerin einer auf den Rechtsmarkt spezialisierten<br />

Agentur unter anderem Co-Host des Rechtspodcasts »Einspruch«<br />

der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.<br />

zuverlässige Quelle für juristische Bildung wahrnehmen. Wir<br />

freuen uns aber auch darüber, immer wieder von fachfremden,<br />

an Rechtsthemen interessierten Hörerinnen und Hörern zu<br />

erfahren.« Daher legen die beiden Podcast-Profis Wert darauf,<br />

auch komplexe rechtliche Themen kurzweilig vorzustellen.<br />

»Recht kann sehr wohl auch Spaß machen«, sagt Pia Lorenz.<br />

Wichtig ist beiden, dass es mal kontrovers zugehen kann: »Wir<br />

sind keineswegs immer einer Meinung, und das ist gut so«,<br />

betont Wieduwilt.<br />

Beide Hosts legen wert darauf, für ihre Hörerschaft gut erreichbar<br />

zu sein. »Wir können nur vermuten, was die Leute interessiert.<br />

Je mehr wir mit ihnen ins Gespräch kommen, desto besser<br />

wird der Podcast«, sagt Hendrik Wieduwilt. Die Hosts sind<br />

über soziale Netzwerk kontaktierbar, außerdem haben sie eine<br />

eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: gerechtigkeit-loseblatt@njw.de.<br />

Rückmeldungen, Kritik oder Themenanregungen sind stets willkommen<br />

und werden, verspricht Pia Lorenz, immer beantwortet.<br />

EIN BISSCHEN SELBSTIRONIE KOMMT AN<br />

Bleibt nur noch eine Frage: Wie kam es zu dem Namen<br />

»Gerechtigkeit & Loseblatt«? »Es war eine wirklich lange Diskussion.<br />

Wir haben dutzende Namen besprochen und verworfen«,<br />

erinnert sich Pia Lorenz. Hendrik Wieduwilt erklärt: »Am Ende<br />

haben wir uns für diesen entschieden, weil wir uns ja auch<br />

um beides kümmern: die großen Fragen des Rechts einerseits<br />

und andererseits das kleine Karo, mit dem sich Juristinnen<br />

und Juristen ebenfalls oft beschäftigen müssen – außerdem<br />

hat er einfach einen guten Rhythmus.« Offenbar eine richtige<br />

Entscheidung, freut sich Pia Lorenz: »Der leicht selbstironische<br />

Titel gefällt offensichtlich auch vielen Hörerinnen und Hörern<br />

gut.«<br />

Hendrik Wieduwilt arbeitete als Berliner Korrespondent der<br />

Frankfurter Allgemeinen Zeitung und verantwortete mehrere<br />

Jahre die Rechtsberichterstattung im Wirtschaftsteil. Für das<br />

ZDF moderierte er die Sendung »SOKO Wismar plus« und war<br />

Pressesprecher der damaligen Bundesjustizministerin Sabine<br />

Leutheusser-Schnarrenberger.<br />

»Wenn wir auf Lücken in der <strong>aktuell</strong>en Debatte stoßen oder<br />

beide von einem Thema doch mal absolut keine Ahnung haben,<br />

sprechen wir mit Fachleuten«, berichtet Wieduwilt. »Oft sieht<br />

die Wirklichkeit dann ganz anders aus – das ist im Podcast ein<br />

bisschen wie in einer mündlichen Verhandlung.«<br />

MIT HÖRERINNEN UND HÖRERN IN KONTAKT<br />

Mit Blick auf die Hörerschaft wünscht sich Pia Lorenz: »Wir<br />

möchten, dass Juristinnen und Juristen, vom Studenten bis<br />

zur Richterin am Bundesgerichtshof, unseren Podcast als<br />

»Gerechtigkeit & Loseblatt« erscheint wöchentlich<br />

und spricht insbesondere Juristinnen und Juristen,<br />

Jurastudierende aber auch alle sonstigen rechtlich<br />

Interessierten an. Abrufbar ist der neue Podcast<br />

über alle gängigen Podcastportale wie Spotify,<br />

Apple Podcasts, Amazon Music, Deezer sowie<br />

natürlich bei <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>.de.<br />

17


Digitale Tricks für produktiveres Arbeiten<br />

Sind Sie schon produktiv oder nur beschäftigt? Diese Frage stellt<br />

Hartmut Sieck gleich zu Anfang seines Buches über Zeit- und<br />

Selbstmanagement. Vor allem der digitale Teil unseres Alltags kann<br />

ein schlimmer Zeitfresser sein. So verbringen wir durchschnittlich<br />

über vier Stunden täglich am Smartphone. Kein Wunder, dass sich in<br />

diesem Bereich einiges optimieren lässt, um unsere Produktivität zu<br />

steigern. Die <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Redaktion hat sich deshalb von Autor<br />

Hartmut Sieck ein paar Tricks für Sie abgeschaut.<br />

Kalender statt To-do-Liste<br />

Kein Scherz, Hartmut Sieck setzt auf Zeitmanagement ohne Aufgaben und To-do-Liste. Wie das<br />

geht? Indem Sie Ihre Aufgaben im Kalender planen. Unser Tag hat nun einmal nicht mehr als <strong>24</strong> Stunden.<br />

In der Regel können wir auch recht gut einschätzen, wie lange wir für eine Aufgabe benötigen. Was mit<br />

dem Planen vermieden wird, ist eines der am meisten frustrierenden Alltagsphänomene überhaupt:<br />

die immer länger werdende To-do-Liste. Für jede erledigte Aufgabe setzen wir gefühlt drei neue Dinge<br />

auf die Liste und stellen uns unentwegt die eine Frage: Wie und wann soll ich all das schaffen? Im<br />

Kalender notiert, wird gleich klar, dass es heute damit nichts mehr wird. Vielleicht auch nicht morgen<br />

oder übermorgen, aber nächsten Dienstag sieht es gut aus. Und vergessen werden wir es auch nicht,<br />

denn es steht ja im Kalender.<br />

18


atgeber<br />

Das 30 Minuten-Zeitfenster<br />

Ein Merkmal unserer Zeit ist Multitasking.<br />

Wir sind permanent online und<br />

zur selben Zeit auf unterschiedlichsten<br />

Social-Media-Kanälen erreichbar, während<br />

wir gleichzeitig unsere Mails bearbeiten.<br />

Als Konsequenz sind wir ständig nebenbei<br />

mit etwas beschäftigt. Der wichtigste<br />

Produktivitäts-Tipp lautet daher: Nehmen<br />

Sie sich bewusst Zeit für die sozialen Netzwerke,<br />

aber eben nicht <strong>24</strong> Stunden am<br />

Tag. Widmen Sie ruhig morgens, mittags<br />

und abends jeweils eine festgelegte Zeitspanne<br />

den Newsfeeds und Updates, aber<br />

dazwischen sind die Apps tabu und auch<br />

die Benachrichtigungen abgeschaltet.<br />

Bei Mails lässt sich ähnliches praktizieren.<br />

Harmut Siecks Rat: Arbeiten Sie<br />

Mails in Blöcken ab! Es ist erstaunlich, wie<br />

viele Nachrichten abgearbeitet werden<br />

können, wenn man sich 30 Minuten lang<br />

nur einzig und allein darauf konzentriert.<br />

Damit dies klappt, schalten Sie Outlook<br />

während dieser Zeit auf offline. Denn keiner<br />

von uns ist immun gegen den Drang<br />

nachzusehen, ob schon wieder etwas<br />

Neues reingekommen ist. Lassen Sie sich<br />

nicht Ihre Arbeitszeit von außen diktieren,<br />

sondern nehmen Sie Ihre Konzentration<br />

und Produktivität wieder selbst in die Hand.<br />

Mails in Rekordzeit<br />

mit Textbausteinen<br />

Fühlen Sie sich auch manchmal wie<br />

ein Sklave von Outlook & Co.? Statistiken<br />

zeigen, dass derzeit über 360 Milliarden<br />

Mails pro Tag weltweit verschickt werden.<br />

Kein Wunder also, wenn wir uns manchmal<br />

fühlen, als würden wir den ganzen<br />

(Arbeits-)Tag nichts anderes tun.<br />

Grußformel: #vg = Viele Grüße. Sie können<br />

bei Bedarf auch noch eins draufsetzen und<br />

gleich Ihren Namen mit in das Kürzel einprogrammieren.<br />

Oder nehmen wir an, Sie beschäftigen<br />

sich derzeit viel mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.<br />

Nun ist die geläufige<br />

Abkürzung ohnehin LkSG, aber<br />

vielleicht wollen Sie diese nicht in jedem<br />

Kontext verwenden. Nutzen Sie also die<br />

Autotextfunktion und programmieren Sie<br />

Outlook oder Word ganz einfach #lksg =<br />

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor.<br />

Das Ganze funktioniert aber auch mit längeren<br />

Texten, zum Beispiel einer häufig<br />

verwendeten gleichlautenden Mahnung.<br />

Gesucht, gefunden<br />

Was hatte xy nochmal in der Mail vor<br />

fünf Wochen geschrieben? Und wo habe ich<br />

eigentlich den Report von vorigen Monat<br />

abgespeichert? Solche oder ähnliche Fragen<br />

kommen Ihnen sicher bekannt vor.<br />

Wir alle nutzen deshalb ständig die Suchfunktion<br />

in Outlook oder auch im Explorer.<br />

Daher kann es nicht schaden, hier ein<br />

paar Möglichkeiten zu rekapitulieren, wie<br />

sich die Suchergebnisse eingrenzen lassen.<br />

Vielleicht ist ja die ein oder andere dabei,<br />

die Sie noch nicht, oder viel zu selten,<br />

nutzen.<br />

UND Der Dateiname muss alle Schlagworte<br />

beinhalten. Beispiel: Finanzreport UND<br />

Januar zeigt nur alle Januar-Finanzreporte<br />

an.<br />

ODER Der Dateiname muss eines der<br />

Schlagwörter beinhalten.<br />

Wenn der Tag sich dem Abend neigt<br />

Sie sind vom Biorhythmus her eher<br />

eine Eule und hätten am Abend durchaus<br />

noch einmal eine produktive Phase?<br />

Viele von uns vermeiden das späte Arbeiten,<br />

um besser abschalten zu können.<br />

Das macht jedoch keinen Sinn, wenn wir<br />

deshalb die halbe Nacht noch über einer<br />

Aufgabe grübeln oder während des Abendessens<br />

oder vor dem Fernseher verstohlen<br />

auf das Handy schauen. Harmut Sieck<br />

hat eine klare Meinung zum Arbeiten am<br />

Abend: »Tun Sie es, aber tun Sie es zu 100<br />

Prozent. Nebenbei Mails checken ist hochgradig<br />

unproduktiv. Sich für eine Stunde<br />

nochmal hinzusetzen, wenn noch Energie<br />

da ist, ist dagegen absolut legitim.«<br />

Und damit wir wirklich mit dem Tag<br />

gut abschließen können, hat der Autor<br />

noch einen Tipp: einen Check-out. Jeder<br />

kennt das Gefühl den ganzen Tag geschuftet,<br />

aber subjektiv nichts geschafft zu haben.<br />

Doch sind Sie sich gegen Feierabend<br />

wirklich noch jeder kleinen Aufgabe bewusst,<br />

die Sie vormittags erledigt haben?<br />

Oder liegt die Unzufriedenheit vielleicht<br />

daran, dass Sie nicht erledigen konnten,<br />

was Sie sich vorgenommen hatten, weil<br />

andere Dinge wichtiger waren? Wir sollten<br />

uns alle am Ende eines Arbeitstags ein<br />

paar Minuten Zeit nehmen, den Tag Revue<br />

passieren lassen und mit Hilfe dieses bewussten<br />

Check-outs zufriedener in den<br />

Feierabend gehen.<br />

Mail-Programme lassen sich effizienter<br />

nutzen, zum Beispiel mit Autotext<br />

und Textbausteinen. Viele von uns grüßen<br />

am Ende einer Mail ohnehin nur noch mit<br />

VG, wenn es sich um einen informelleren<br />

Kontext handelt. Mit der Autotextfunktion<br />

tippen Sie nur ein Zeichen mehr und Outlook<br />

macht daraus automatisch die volle<br />

NICHT schließt Suchbegriffe aus. Beispiel:<br />

Finanzreport NICHT Januar zeigt alle Finanzreporte<br />

außer den Januar-Reporten an.<br />

Das -Symbol dient als Lückenfüller.<br />

Beispiel: * Finanzreport*01 zeigt alle Finanzreporte<br />

an, die das Wort Finanzreport und<br />

anschließend irgendwo 01 enthalten.<br />

Harmut Sieck<br />

Zeit- und Selbstmanagement<br />

2. überarbeitete Auflage. März 2<strong>02</strong>4.<br />

128 Seiten. Softcover € 11,90<br />

ISBN 978-3-406-81292-7<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/36172046<br />

19


Datenbank <strong>beck</strong>-online testet<br />

KI-Funktion BECK-CHAT<br />

Künstliche Intelligenz macht auch vor<br />

der Rechtsbranche nicht halt. Daher<br />

testet <strong>beck</strong>-online, die führende<br />

juristische Datenbank in Deutschland,<br />

derzeit die Beta-Version einer neuen<br />

Funktion namens <strong>beck</strong>-chat.<br />

dokumenten in <strong>beck</strong>-online verlinkt,<br />

so dass die Nutzerinnen und Nutzer<br />

von <strong>beck</strong>-chat durch Anklicken der<br />

Fundstellen direkt zu den zitierten<br />

Quellen springen und diese nachprüfen<br />

können.<br />

Der <strong>beck</strong>-chat ist eine KI-basierte<br />

Softwareanwendung, die Juristinnen<br />

und Juristen bei der Recherche nach<br />

juristischen Fachinformationen unterstützt.<br />

Die Chat-Funktion ermöglicht<br />

es, im Dialog Rechtsfragen an die<br />

Datenbank zu stellen und so mit ihr<br />

zu interagieren. Die Antworten von<br />

<strong>beck</strong>-chat basieren auf Zusammenfassungen<br />

von Inhalten der Datenbank<br />

<strong>beck</strong>-online. Die Fundstellen der verwendeten<br />

Inhalte werden jeweils mit<br />

angezeigt. Sie sind mit den Original-<br />

Zum Betatest freigeschaltet sind<br />

derzeit ausgewählte Kanzleien und<br />

Unternehmen, die Datenbankmodule<br />

zum Miet- und WEG-Recht oder zum<br />

Arbeitsrecht abonniert haben. Ziel des<br />

Betatests ist es, die Leistungsfähigkeit<br />

und Qualität der neuen Funktion zu<br />

testen. Die Testergebnisse fließen in die<br />

anschließende Weiterentwicklung einer<br />

Vollversion ein. Schrittweise soll <strong>beck</strong>chat<br />

dann auch über das Miet-, WEGund<br />

Arbeitsrecht hinaus um zusätzliche<br />

Rechtsgebiete erweitert werden.<br />

© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />

Willkommen an unserem<br />

NEUEN MESSESTAND<br />

Seinen ersten großen Einsatz hatte<br />

der neue Messestand des juristischen<br />

Verlagszweigs auf dem Deutschen Anwaltstag<br />

in Bielefeld. Gut zu erkennen<br />

ist der modulare und vielseitig anpassbare<br />

Messestand durch die klare Architektur<br />

und seine roten Lichtsäulen. Ansonsten<br />

ist der Stand durchweg in<br />

freundlichen Beige-, Braun- und Weißtönen<br />

gehalten. Zum neuen Standkonzept<br />

gehören auch Sitzecken sowie ein<br />

Multimedia-Touchterminal, um dem<br />

gestiegenen Interesse nach mehr digitalen<br />

Präsentationen von <strong>beck</strong>-online<br />

und künftigen Digitalprodukten Rechnung<br />

zu tragen. Da C.H.BECK das Thema<br />

Nachhaltigkeit wichtig ist, sind alle<br />

verwendeten Materialien recyclebar.<br />

Je nach Ausstellungsanlass wird der<br />

Stand angepasst, mit einer Kaffeeecke<br />

ausgestattet oder für Kundenempfänge<br />

genutzt. Kurzum, der neue<br />

Beck-Stand ist ein attraktiver Treffpunkt<br />

für gute Gespräche.<br />

20


neues aus dem verlag<br />

Informiert mit dem<br />

BECK-ONLINE-NEWSLETTER<br />

Mit über 55 Millionen Dokumenten<br />

in rund 420 Modulen zu allen relevanten<br />

Rechtsgebieten ist <strong>beck</strong>-online<br />

die führende juristische Datenbank in<br />

Deutschland. Kein Wunder also, dass<br />

bei <strong>beck</strong>-online immer etwas in Bewegung<br />

ist. Um da auf dem Laufenden zu<br />

bleiben, empfiehlt sich der Newsletter<br />

von <strong>beck</strong>-online. Dieser informiert regelmäßig<br />

über alle wichtigen Neuigkeiten<br />

rund um die Datenbank. Der monatlich<br />

erscheinende Newsletter bietet Infos<br />

zu den neuesten Werken und verfügbaren<br />

Zeitschriften in <strong>beck</strong>-online, Fachnews,<br />

Veranstaltungshinweise, Webinare,<br />

<strong>aktuell</strong>e Angebote und vieles mehr.<br />

Wenn Sie also up to date zu den<br />

Entwicklungen in der <strong>beck</strong>-online-<br />

Welt bleiben möchten, melden Sie sich<br />

am besten über das digitale Gesamtverzeichnis<br />

unter www.<strong>beck</strong>-online.de<br />

(Menüpunkt »Service Portal«) zu diesem<br />

und weiteren Newslettern rund um die<br />

digitalen Dienste von C.H.BECK an.<br />

Hier können Sie den<br />

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ABONIEREN<br />

Steuerrechtskommentar feiert<br />

100. ERGÄNZUNGSLIEFERUNG<br />

Ein Grund zum Feiern: Anlässlich<br />

des Erscheinens der 100. Ergänzungslieferung<br />

des Sölch/Ringleb, Umsatzsteuergesetz<br />

(UStG) trafen sich die Autorinnen<br />

und Autoren im Mai im Stammhaus des<br />

Verlags C.H.BECK in München zu einer<br />

Jubiläumsveranstaltung.<br />

Der Sölch/Ringleb ist einer der<br />

ältesten und renommiertesten Steuerrechtskommentare<br />

von C.H.BECK und<br />

erscheint seit dem Jahr 1962 als Loseblattkommentar,<br />

wobei die bis heute<br />

maßgebliche Zählung der Ergänzungslieferungen<br />

im Jahr 1968 beginnt.<br />

Das Autorenteam um Herausgeber<br />

Andreas Treiber besteht<br />

aus Expertinnen und Experten<br />

der Finanzgerichtsbarkeit,<br />

darunter Mitglieder des für<br />

die Umsatzsteuer zuständigen<br />

V. und XI. BFH-Senats sowie<br />

des für Zollrecht zuständigen<br />

VII. Senats. Hier ein Gruppenbild<br />

mit Lektorat auf der Dachterrasse<br />

des Beck-Verlags.<br />

Der Kommentar enthält eine vollständige<br />

Kommentierung des UStG mit<br />

einer Fülle von Anmerkungen, insbesondere<br />

zur Judikatur des Bundesfinanzhofs<br />

(BFH), zur jeweiligen Verwaltungsauffassung<br />

sowie zum Schrifttum.<br />

Das nationale Recht wird unter<br />

Einbeziehung des EU-Rechts und der<br />

einschlägigen EuGH-Rechtsprechung<br />

kommentiert. Ein hohes Maß an Aktualität<br />

garantieren in der Regel drei Ergänzungslieferungen<br />

pro Jahr.<br />

© Foto: Verlag C.H.BECK / Dr. Martin Weiss<br />

21


autoren bei der arbeit<br />

Holm Putzke am Schreibtisch<br />

Unsere Autorinnen und Autoren verbringen viel Zeit mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.<br />

In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim Schreiben umgeben.<br />

5<br />

6<br />

3<br />

1<br />

2<br />

4<br />

7<br />

© Foto: privat<br />

Heute: Prof. Dr. Holm Putzke, Inhaber der Professur für Strafrecht an der Universität Passau und Professor für Strafrecht,<br />

Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden, im Homeoffice.<br />

Veröffentlichungen bei C.H.BECK u.a.:<br />

Münchener Kommentar zur StPO, Band 3 + 4, 2. Auflage, 2<strong>02</strong>4<br />

Schlehofer/Putzke/Scheinfeld, Strafrecht AT, 2. Auflage, 2<strong>02</strong>4<br />

Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 7. Auflage, 2<strong>02</strong>4<br />

1. An meinem Monitor hängt ein kleiner<br />

Zettel, worauf sich ein inspirierendes<br />

Zitat des Automobilpioniers Henry<br />

Ford befindet – ein Leitmotiv fürs<br />

Leben: »Wer immer tut, was er<br />

schon kann, bleibt immer das, was<br />

er schon ist.« Sprich: Raus aus der<br />

Komfortzone!<br />

2. Einige Dissertationen, deren Betreuung<br />

mir anvertraut wurde. Zurzeit widme<br />

ich mich einer besonders faszinierenden<br />

Arbeit, die den provokanten Titel<br />

trägt: »Alles erlaubt in der Liebe?<br />

Tötung statt Trennung?«. Es geht um<br />

Trennungstötungen – ein Thema von<br />

außerordentlicher Relevanz.<br />

3. Ernie aus der Sesamstraße – ein kleines,<br />

aber kostbares Erinnerungsstück<br />

aus meiner Kindheit. Dieses besondere<br />

Geschenk erhielt ich einst von<br />

meiner »Westtante« während eines<br />

Besuchs in der »Deutschen Demokratischen<br />

Republik«, wo ich geboren<br />

und aufgewachsen bin. Ein klarer<br />

Fall illegaler Migration, doch zweifellos<br />

eine Heldentat.<br />

4. Seit ein paar Jahren ist Triathlon<br />

meine Leidenschaft und auf meinem<br />

Aero-Bike verbringe ich viel Zeit. Das<br />

intensive Training dient mir nicht<br />

nur als perfekte Möglichkeit, vom<br />

Alltag abzuschalten, sondern auch<br />

als inspirierende Zeit zum Nachdenken<br />

über Juristisches und was sonst<br />

noch die Welt zusammenhält.<br />

5. Meine kleine Medaillensammlung,<br />

darunter Marathon Valencia, Engadiner<br />

Skimarathon, Balaton-Durchschwimmen<br />

und meine erste Langdistanz<br />

im Triathlon, die legendäre<br />

»Challenge Roth«. In diesem Jahr ist<br />

der Ironman Austria dazugekommen.<br />

6. »Dr. Holm« ist ein besonderes Geschenk<br />

von der damaligen Sekretärin<br />

meines akademischen Lehrers und<br />

alten Freundes Rolf Dietrich Herzberg.<br />

Sie überreichte es mir anlässlich<br />

meiner Promotion im Jahr 2003.<br />

7. Bücher über Strafverteidigung. Seit<br />

fast 15 Jahren bin ich neben meinem<br />

Beruf als Universitätsprofessor leidenschaftlich<br />

gern Strafverteidiger.<br />

22


vermischtes<br />

SALZWASSER: Ein Sommer am Meer,<br />

die erste Liebe und ein tragisches Ende<br />

Im Sommer 1963 verliebte ich mich,<br />

und mein Vater ertrank. So beginnt<br />

Charles Simmons seine Neuerzählung<br />

von Turgenjews Novelle »Erste Liebe«.<br />

Der fünfzehnjährige Michael verbringt<br />

wie jedes Jahr die Ferien mit seinen<br />

Eltern am Atlantik. Doch am Ende dieses<br />

Sommers wird nichts mehr so sein, wie<br />

zuvor. Im benachbarten Gästehaus zieht<br />

die verführerische Mrs. Mertz mit ihrer<br />

zwanzigjährigen Tochter Zina ein. Die beiden<br />

Frauen faszinieren nicht nur Michael,<br />

der sich sofort in die schöne, kapriziöse<br />

Zina verliebt. Als er jedoch seine romantischen<br />

Gefühle ihr gegenüber auf<br />

grausame Art und Weise verraten sieht,<br />

bricht für ihn die unschuldige Welt seiner<br />

Kindheit zusammen, und es kommt<br />

zum tragischen Ende eines Sommers.<br />

Einfühlsam und ein wenig wehmütig<br />

schildert Simmons vor dem Hintergrund<br />

der Farben und Stimmungen eines Sommers<br />

am Meer den Verlust kindlicher<br />

Unschuld und die Verwirrungen der ersten<br />

Liebe.<br />

Charles Simmons<br />

Salzwasser<br />

2. Auflage. 2<strong>02</strong>4. 143 Seiten.<br />

Softcover € 14,–<br />

ISBN 978-3-406-81710-6<br />

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Gewinnspiel<br />

Gewinnen Sie einen<br />

von fünf Beck’schen<br />

Juristen-Kalendern 2<strong>02</strong>5.<br />

Was für ein Anwendungsansatz<br />

gilt für die<br />

KI-Verordnung der EU?<br />

Herzlichen<br />

Glückwunsch!<br />

Wir gratulieren den Gewinnern<br />

unseres Gewinnspiels aus<br />

Heft 01/2<strong>02</strong>4.<br />

Die Lösung lautete »Straßburg«.<br />

Die Lösung einfach per Mail an<br />

<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Magazin@<strong>beck</strong>.de,<br />

Stichwort »Gewinnspiel«, schicken.<br />

Oder per Post an Verlag C.H.BECK oHG,<br />

Redaktion <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong>,<br />

Wilhelmstaße 9, 80801 München senden.<br />

Einsendeschluss ist der 25. August 2<strong>02</strong>4.<br />

Die Sitzwürfel »Habersack, Deutsche<br />

Gesetze« haben die fünf glücklichen<br />

Gewinner bereits erhalten, darunter<br />

Christin Dietz-Roth sowie Dr. Peter<br />

Szczekalla, dessen Rauhaardackel Eiko<br />

nun einen neuen Lieblingsplatz hat.<br />

Hinweise zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen per Los ermittelt<br />

und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK<br />

und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie<br />

der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK<br />

selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung<br />

werden die personenbezogenen Daten gelöscht. <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Abo: Die Daten werden nur<br />

für die Zwecke Ihrer Bestellung bzw. der Kundenbindung verwendet und so lange aufbewahrt, wie es<br />

die gesetzlichen Vorschriften vorsehen.<br />

Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie<br />

auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung<br />

nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung<br />

mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung<br />

bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für<br />

Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag<br />

C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@<strong>beck</strong>.de.<br />

23


Rundum informiert mit<br />

Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>02</strong>.<strong>24</strong><br />

<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Schritt in die Zukunft – Die KI-Verordnung<br />

der Europäischen Union<br />

Interview mit Prof. Dr. Christiane Wendehorst<br />

und Prof. Dr. Mario Martini zur neuen KI-Verordnung<br />

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und Juristen. Dreimal jährlich.<br />

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Tages<strong>aktuell</strong>e Nachrichten und Magazinbeiträge zu relevanten<br />

Rechtsentwicklungen, der wichtigsten Rechtsprechung und<br />

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Alle zwei Wochen neu.<br />

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Gerechtigkeit & Loseblatt<br />

Angebotsstand: 08. Juli 2<strong>02</strong>4 | 176613<br />

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Ja, ich möchte kostenlos abonnieren:<br />

<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

11. Jahrgang. 2<strong>02</strong>4.<br />

Erscheint dreimal jährlich.<br />

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Abbestellung jederzeit möglich.<br />

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