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SWW_Geschaeftsbericht_2023 Online ES

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<strong>SWW</strong> Geschäftsbericht <strong>2023</strong> // Jahresabschluss<br />

ANHANG D<strong>ES</strong> JAHR<strong>ES</strong>ABSCHLUSS<strong>ES</strong><br />

A. ALLGEMEINE ANGABEN<br />

Die Gesellschaft mit Sitz in der Grüntenstraße 43a,<br />

87527 Sonthofen, Deutschland, ist im Handelsregister<br />

beim Registergericht des Amtsgerichts Kempten<br />

(Allgäu) unter der Registernummer HRB 1024 eingetragen.<br />

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung entspricht den §§ 266, 275 HGB<br />

i.V.m. Bestimmungen der Verordnung über Formblätter<br />

für die Gliederung des Jahresabschlusses<br />

von Wohnungsunternehmen. Für die Gewinn- und<br />

31. Dezember <strong>2023</strong><br />

Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />

angewendet.<br />

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als mittelgroße<br />

Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB<br />

einzustufen.<br />

Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag<br />

sowie gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 der BayGO und<br />

Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayLKrO ist der Jahresabschluss<br />

nach den für große Kapitalgesellschaften<br />

geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt.<br />

B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS-<br />

UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung wurden – unverändert gegenüber<br />

dem Vorjahr – folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

angewandt:<br />

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände<br />

werden zu Anschaffungskosten<br />

angesetzt. Die Abschreibungssätze basieren auf Nutzungsdauern<br />

von 3 bis 5 Jahren; die Abschreibungen<br />

erfolgen linear.<br />

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungsbzw.<br />

Herstellungskosten angesetzt und – soweit abnutzbar<br />

– abzüglich planmäßiger Abschreibungen<br />

bewertet. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung<br />

wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert<br />

abgeschrieben.<br />

Neben den Fremdkosten wurden eigene Architektenund<br />

Bauleiterkosten aktiviert.<br />

Die für die Modernisierung von Gebäuden anfallenden<br />

Kosten werden aktiviert, soweit sie zu einer<br />

über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden<br />

wesentlichen Verbesserung der Gebäude führen.<br />

Die Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden<br />

zeitanteilig abgeschrieben.<br />

Wohngebäude bis 1989 und ab 2000 bezogen sowie<br />

1996/97 erworben, werden linear mit 2 % abgeschrieben.<br />

Wohngebäude ab 1990 bezogen, 1991 bezogen und<br />

Bauantrag vor 1.1.1996 gestellt sowie in den Jahren<br />

1998–1999 bezogen, werden degressiv mit 1,25 % bis<br />

2,4 % (gestaffelt) abgeschrieben.<br />

Die ab 2006 durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen<br />

werden seit dem Jahr 2008 über 30 Jahre<br />

ab Beginn der Modernisierung abgeschrieben (bei<br />

einer Restnutzungsdauer vor Modernisierung bis<br />

zu 30 Jahre), sofern die Restnutzungsdauer vor Modernisierung<br />

mehr als 30 Jahre beträgt, werden die<br />

Modernisierungskosten auf die Restnutzungsdauer<br />

verteilt.<br />

Bei den in 2010 durchgeführten Maßnahmen Heinrich-Gyr-Straße<br />

3, 5 sowie 7, 9 wurde ab 2011 die<br />

Restnutzungsdauer neu festgelegt (40 Jahre nach<br />

erfolgter Modernisierung).<br />

Garagen und TG-Stellplätze werden zu Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert<br />

um lineare Abschreibung (3,03 % – 5 %).<br />

Die Geschäfts- und anderen Bauten werden grundsätzlich<br />

linear mit 2 % – 20 %, die Bauten auf fremden<br />

Grundstücken linear mit 5 % und die Außenanlagen<br />

linear mit 7 % abgeschrieben. Das Verwaltungsgebäude<br />

wird seit 2008 mit 4 % abgeschrieben (voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer 25 Jahre).<br />

Die unbebauten Grundstücke im Anlagevermögen<br />

sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren<br />

beizulegenden Wert bewertet.<br />

Maschinen werden linear mit 10 % und die Betriebsund<br />

Geschäftsausstattung (einschließlich der Ausstattung<br />

für Gaststätten und Pflegeeinrichtungen)<br />

linear mit 6,67 % – 33,33 % abgeschrieben.<br />

Die Photovoltaikanlage wird linear mit 5 % - 6,67%<br />

abgeschrieben.

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