SWW_Geschaeftsbericht_2023 Online ES
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<strong>SWW</strong> Geschäftsbericht <strong>2023</strong> // Jahresabschluss<br />
ANHANG D<strong>ES</strong> JAHR<strong>ES</strong>ABSCHLUSS<strong>ES</strong><br />
A. ALLGEMEINE ANGABEN<br />
Die Gesellschaft mit Sitz in der Grüntenstraße 43a,<br />
87527 Sonthofen, Deutschland, ist im Handelsregister<br />
beim Registergericht des Amtsgerichts Kempten<br />
(Allgäu) unter der Registernummer HRB 1024 eingetragen.<br />
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung entspricht den §§ 266, 275 HGB<br />
i.V.m. Bestimmungen der Verordnung über Formblätter<br />
für die Gliederung des Jahresabschlusses<br />
von Wohnungsunternehmen. Für die Gewinn- und<br />
31. Dezember <strong>2023</strong><br />
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />
angewendet.<br />
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als mittelgroße<br />
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB<br />
einzustufen.<br />
Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag<br />
sowie gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 der BayGO und<br />
Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayLKrO ist der Jahresabschluss<br />
nach den für große Kapitalgesellschaften<br />
geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt.<br />
B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS-<br />
UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung wurden – unverändert gegenüber<br />
dem Vorjahr – folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
angewandt:<br />
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände<br />
werden zu Anschaffungskosten<br />
angesetzt. Die Abschreibungssätze basieren auf Nutzungsdauern<br />
von 3 bis 5 Jahren; die Abschreibungen<br />
erfolgen linear.<br />
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungsbzw.<br />
Herstellungskosten angesetzt und – soweit abnutzbar<br />
– abzüglich planmäßiger Abschreibungen<br />
bewertet. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung<br />
wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert<br />
abgeschrieben.<br />
Neben den Fremdkosten wurden eigene Architektenund<br />
Bauleiterkosten aktiviert.<br />
Die für die Modernisierung von Gebäuden anfallenden<br />
Kosten werden aktiviert, soweit sie zu einer<br />
über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden<br />
wesentlichen Verbesserung der Gebäude führen.<br />
Die Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden<br />
zeitanteilig abgeschrieben.<br />
Wohngebäude bis 1989 und ab 2000 bezogen sowie<br />
1996/97 erworben, werden linear mit 2 % abgeschrieben.<br />
Wohngebäude ab 1990 bezogen, 1991 bezogen und<br />
Bauantrag vor 1.1.1996 gestellt sowie in den Jahren<br />
1998–1999 bezogen, werden degressiv mit 1,25 % bis<br />
2,4 % (gestaffelt) abgeschrieben.<br />
Die ab 2006 durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen<br />
werden seit dem Jahr 2008 über 30 Jahre<br />
ab Beginn der Modernisierung abgeschrieben (bei<br />
einer Restnutzungsdauer vor Modernisierung bis<br />
zu 30 Jahre), sofern die Restnutzungsdauer vor Modernisierung<br />
mehr als 30 Jahre beträgt, werden die<br />
Modernisierungskosten auf die Restnutzungsdauer<br />
verteilt.<br />
Bei den in 2010 durchgeführten Maßnahmen Heinrich-Gyr-Straße<br />
3, 5 sowie 7, 9 wurde ab 2011 die<br />
Restnutzungsdauer neu festgelegt (40 Jahre nach<br />
erfolgter Modernisierung).<br />
Garagen und TG-Stellplätze werden zu Anschaffungs-<br />
bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert<br />
um lineare Abschreibung (3,03 % – 5 %).<br />
Die Geschäfts- und anderen Bauten werden grundsätzlich<br />
linear mit 2 % – 20 %, die Bauten auf fremden<br />
Grundstücken linear mit 5 % und die Außenanlagen<br />
linear mit 7 % abgeschrieben. Das Verwaltungsgebäude<br />
wird seit 2008 mit 4 % abgeschrieben (voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer 25 Jahre).<br />
Die unbebauten Grundstücke im Anlagevermögen<br />
sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren<br />
beizulegenden Wert bewertet.<br />
Maschinen werden linear mit 10 % und die Betriebsund<br />
Geschäftsausstattung (einschließlich der Ausstattung<br />
für Gaststätten und Pflegeeinrichtungen)<br />
linear mit 6,67 % – 33,33 % abgeschrieben.<br />
Die Photovoltaikanlage wird linear mit 5 % - 6,67%<br />
abgeschrieben.