Abfallwirtschaftskonzept LK GR 2024_
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abfallwirtschaftskonzept
für den
Landkreis Görlitz
2024
für
LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft
Muskauer Straße 51
02906 Niesky
von
BIWA Consult GbR
Am St. Niclas Schacht 13
09599 Freiberg
Tel.: 03731 - 781 276
Fax: 03731 - 781 277
E-Mail: info@BIWA-Consult.de
30.04.2024
Inhaltsverzeichnis
1 ZIELE DER ABFALLVERMEIDUNG UND ABFALLVERWERTUNG,
INSBESONDERE DER VORBEREITUNG ZUR WIEDERVERWENDUNG
UND DES RECYCLINGS SOWIE DER ABFALLBESEITIGUNG .............. 1
2 RAHMENBEDINGUNGEN ......................................................................... 2
2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen (Bund, Land, Satzungen) .......................................... 2
2.1.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG ..................................................................................... 2
2.1.2 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG .... 3
2.1.3 Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung ................................................................... 4
2.2 Allgemeine Rahmenbedingen (Lage, Bevölkerung) .......................................................... 4
3 IST-STAND DER ABFALLWIRTSCHAFT IM LK GÖRLITZ ...................... 6
3.1 Darstellung der Abfallsammelsysteme sowie der Aufteilung der
Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren .............................. 6
3.1.1 Organisation der Kreislaufwirtschaft ................................................................................... 6
3.1.2 Abfallerfassung ..................................................................................................................... 10
3.1.2.1 Getrennte Erfassung von Abfällen ........................................................................... 10
3.1.2.2 Gestellung von Abfallbehältern, Abfallsäcke .......................................................... 11
3.1.2.3 Restabfälle ................................................................................................................... 13
3.1.2.4 sperrige Abfälle ........................................................................................................... 13
3.1.2.5 Bioabfälle ..................................................................................................................... 13
3.1.2.6 Problemstoffe .............................................................................................................. 13
3.1.2.7 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) ........................................................................... 14
3.1.2.8 Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgeräte und Haushaltkühlgeräte) .......... 14
3.1.2.9 Verpackungen (LVP, Glas) ....................................................................................... 14
3.1.2.10 Betrieb von Wertstoffhöfen ........................................................................................ 15
3.2 Angaben zur Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern .............................................................................................................. 16
3.3 Bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen, einschließlich einer Bewertung der
Zweckmäßigkeit der Maßnahmen ....................................................................................... 17
I
3.4 Art, Menge und Verbleib der den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
überlassenen Abfälle, einschl. Ergebnisse von Abfallsortierungen ............................ 20
3.4.1 Abfallarten ............................................................................................................................. 20
3.4.2 Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe, Erfassung durch den öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträger und nachrichtlich von gemeinnützigen und
gewerblichen Sammlungen ................................................................................................ 22
3.4.2.1 Aktuelle kommunale Abfallmengen, Bilanzjahr 2023 ............................................ 22
3.4.2.2 Entwicklung kommunaler Abfallmengen für die Jahre 2016 bis 2023 ................ 24
3.4.2.3 Mengen aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen,
Bilanzjahr 2022 ........................................................................................................... 26
3.4.3 Zusammensetzung sperriger Abfälle ................................................................................ 27
3.5 Angebote zur flächendeckenden Erfassung von Bioabfällen ........................................ 32
3.6 Angebote zur Getrenntsammlung von Papier-, Metall-, Kunststoff-
und Glasabfällen .................................................................................................................... 32
3.7 Gebührensystem, aktuelle Gebühren ................................................................................. 33
4 BEWERTUNG ZUM IST-STAND .............................................................. 36
4.1 Getrennthaltung von Abfällen, Serviceniveau für die Abfallbesitzer ........................... 36
4.2 Abfallmengen, Abfallmengenentwicklung ......................................................................... 36
4.3 Gebühren, Gebührenentwicklung ....................................................................................... 38
4.4 Fazit .......................................................................................................................................... 40
5 ABSCHÄTZUNG DER KÜNFTIG ANFALLENDEN UND DEM
ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN ENTSORGUNGSTRÄGER ZU
ÜBERLASSENDEN ABFALLMENGEN JE ABFALLART FÜR EINEN
ZEITRAUM VON MINDESTENS ZEHN JAHREN .................................... 41
5.1 Prognose der Einwohnerzahlen .......................................................................................... 41
5.2 Trendbetrachtung für Abfallmengen bis 2033 .................................................................. 42
6 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR WEITEREN ENTWICKLUNG DER
KREISLAUFWIRTSCHAFT ...................................................................... 47
II
6.1 Änderungen in der Organisation/ der Struktur der Kreislaufwirtschaft ....................... 47
6.2 Geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers, einschließlich einer Bewertung der Zweckmäßigkeit der
Maßnahmen ............................................................................................................................. 48
6.3 Erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung, insbesondere
erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung von § 11 Absatz 1 und § 14 Absatz 1 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallbeseitigung einschließlich der
Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung .................................................................... 50
6.3.1 Erhöhung der Bioabfallmengen zur Erreichung der Zielwerte aus dem
sächsischen Kreislaufwirtschaftsplan ............................................................................... 50
6.3.2 Ausbau der Wertstofferfassung ......................................................................................... 51
7 STRATEGIEN FÜR ABFÄLLE, DIE BESONDERE
BEWIRTSCHAFTUNGSPROBLEME AUFWERFEN ............................... 51
8 DURCH DEN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN ENTSORGUNGSTRÄGER
NACH § 20 ABSATZ 2 DES KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZES
AUSGESCHLOSSENEN ABFÄLLE ........................................................ 52
9 STRATEGIEN ZUM UMGANG MIT ILLEGAL ABGELAGERTEN
ABFÄLLEN ............................................................................................... 53
10 ALS GEEIGNET IDENTIFIZIERTE VORHALTEFLÄCHEN FÜR
SITUATIONSBEDINGT ANFALLENDE ABFÄLLE (ZUM BEISPIEL BEI
HOCHWASSER UND GROßSCHADENSEREIGNISSEN) ...................... 55
11 AUSWEISUNG VON FLÄCHEN, DIE FÜR DEPONIEN GEEIGNET SIND
ENTSPRECHEND § 30 ABSATZ 3 DES
KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZES ................................................ 56
12 MAßNAHMENPLAN ................................................................................. 56
III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................... V
TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................... VI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................ VII
IV
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:
Abb. 2:
Verwaltung im Freistaat Sachsen, Landkreise und Kreisfreie
Städte (Quelle:
https://www.verwaltungsatlas.sachsen.de/download/smr_kreis.jpg,
zuletzt aufgerufen: 10.04.2024) ........................................................ 5
Wichtige Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz,
Stand: Februar 2024 (Quelle: Konzeptionelle Betrachtungen zur
Vorbereitung zur Wiederverwendung von sperrigen Abfälle, Bericht
2022) ................................................................................................ 9
Abb. 3: Abfallverbandsstruktur im Freistaat Sachsen, Stand: 31.12.2022
(Quelle: Siedlungsabfallbilanz 2022
(https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280),
zuletzt abgerufen: 10.04.2024) ....................................................... 17
Abb. 4:
Darstellung der Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe,
Landkreis Görlitz, 2023 .................................................................. 23
Abb. 5: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz von 2016 bis 2023,
Angaben in t/a ................................................................................ 25
Abb. 6: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz von 2016 bis 2023,
Angaben in kg/(E*a) ....................................................................... 26
Abb. 7:
Abb. 8:
Ausgewählte Stichproben für die Sichtung sperriger Abfälle,
Landkreis Görlitz, Frühjahr 2022 .................................................... 30
Bevölkerungsentwicklung von 2016 bis 2023 (Ist-Werte jeweils zum
30.06.) und Bevölkerungsprognose bis 2033 in drei Varianten ...... 42
Abb. 9: Abfallmengenentwicklungen Landkreis Görlitz von 2024 bis 2033
(Trendbetrachtung) für Restabfälle, sperrige Abfälle, Bioabfälle und
Wertstoffe gesamt .......................................................................... 44
Abb. 10: Abfallmengenentwicklungen Landkreis Görlitz von 2024 bis 2033
(Trendbetrachtung) für Wertstoffe, getrennt nach PPK,
Glasverpackungen und LVP ........................................................... 45
V
Tabellenverzeichnis
Tab. 1:
Tab. 2:
Tab. 3:
Tab. 4:
Tab. 5:
Tab. 6:
Tab. 7:
Tab. 8:
Tab. 9:
Tab. 10:
Tab. 11:
Tab. 12.
Tab. 13:
Statistik zur Behältergestellung im Landkreis Görlitz, Stand:
31.12.2023 ..................................................................................... 12
Abfallsystematik im Freistaat Sachsen, Quelle: Siedlungsabfallbilanz
2022 (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280,
zuletzt abgerufen: 10.04.2024) ....................................................... 21
Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe, Landkreis
Görlitz, 2023 (Einwohnerstand zum 30.06.: 249.257) .................... 23
Abfallmengen aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen,
Landkreis Görlitz, Bilanzjahr 2022, Quelle: Siedlungsabfallbilanz
2022 (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt
abgerufen: 16.02.2024) .................................................................. 27
Zusammensetzung sperriger Abfälle im Landkreis Görlitz nach
Stoffgruppen und Sichtungsfraktionen für die vier Schichtungen
(NB, MFH, EFH, WSH) in Ma%, Frühjahr 2022 ............................. 31
Möglichkeiten für die Erfassung von Bioabfällen im
Landkreis Görlitz ............................................................................ 32
Möglichkeiten für die Erfassung von Wertstoffen im
Landkreis Görlitz ............................................................................ 33
Übersicht über das aktuelle Gebührenmodell im
Landkreis Görlitz ............................................................................ 34
2023 und 2024 geltende Gebührensätze, Landkreis Görlitz
(Quelle: Abfallkalender 2024, https://publikationen.kreisgoerlitz.de/abfallkalender-des-landkreises-gorlitz-2024/68555877,
zuletzt aufgerufen: 10.04.2024) ...................................................... 35
Vergleich ausgewählter einwohnerspezifischer Abfallmengen des
Landkreises Görlitz (2022) mit Durchschnittmengen für Sachsen
(2022) und mit Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsplanes (KWP)
Sachsen 2023, Angaben in kg/(E*a) .............................................. 37
Vergleich aktueller Abfallgebühren im Landkreis Görlitz mit
vorangegangenen Gebühren ......................................................... 39
Zusammenstellung geplanter Abfallvermeidungsmaßnahmen
(Quelle: Abfallvermeidungskonzept, Landkreis Görlitz 2023) ......... 48
Maßnahmenplan zum Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises
Görlitz ............................................................................................. 57
VI
Abkürzungsverzeichnis
€/a.............................................................................................................................. Euro pro Jahr
€/ME .......................................................................................................... Euro pro Mengeneinheit
App ........................................................................................................... application - Anwendung
EEA ............................................................................................... Elektro- und Elektronikaltgeräte
EFH ..................................................................................................................... Einfamilienhäuser
EG ........................................................................................................ Europäische Gemeinschaft
EGLZ ....................................................................... Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau
EU...................................................................................................................... Europäische Union
EW .................................................................................................................................. Einwohner
GbR ..................................................................................... Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
GmbH ................................................................................. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kap. ...................................................................................................................................... Kapitel
kg/(E*a) ................................................................................... Kilogramm pro Einwohner und Jahr
KrWG ..................................................................................................... Kreislaufwirtschaftsgesetz
KWP .......................................................................................................... Kreislaufwirtschaftsplan
l ............................................................................................................................................. Liter
LfULG ..................................... Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
LK ..................................................................................................................................... Landkreis
LVP .................................................................................................................. Leichtverpackungen
m³ .................................................................................................................................. Kubikmeter
mbH ......................................................................................................... mit beschränkter Haftung
MFH ..................................................................................................................Mehrfamilienhäuser
MGB ..................................................................................................................... Müllgroßbehälter
NB................................................................................................................................... Neubauten
NEG ........................................................................... Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft
OT......................................................................................................................................... Ortsteil
PPK ...................................................................................................... Papier, Pappe, Kartonagen
RAVON ..................................................... Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien
SächsKrWBodSchG ............................. Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
T. A. ............................................................................................. Thermische Behandlungsanlage
t/a .......................................................................................................................... Tonnen pro Jahr
TierNebV ......................................................... Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
WSH ............................................................................................................................. Wertstoffhof
VII
1 Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung,
insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und
des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung
Die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft besteht grundsätzlich darin, Mensch und
Natur bei der Erzeugung und insbesondere bei der Bewirtschaftung von
Abfällen zu schützen. Dabei sollen natürliche Ressourcen so weit als möglich
geschont werden.
Der Landkreis Görlitz will diese Ziele durch Maßnahmen, welche die
Umsetzung der Prioritätenfolge – Vermeidung vor Vorbereitung zur
Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung –
ermöglicht, erreichen.
Das hierzu einzurichtende Kreislaufwirtschaftssystem muss kosteneffizient sein.
Damit werden Vorgaben des Haushalts- und Kommunalabgabenrechts umgesetzt.
Abfallwirtschaftliche Leistungen müssen zudem für alle bezahlbar sein.
Das (kosteneffiziente) Kreislaufwirtschaftssystem soll für alle Bürger und Nutzer
trotzdem ein hohes Serviceniveau bieten.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 1
2 Rahmenbedingungen
2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen (Bund, Land, Satzungen)
Die Europäische Union (EU) setzt auch auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft
die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Die Richtlinie 2008/98/EG
(Abfallrahmenrichtlinie) spielt hierbei die zentrale Rolle. Die Abfallrahmenrichtlinie
wurde 2018 im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Kreislaufwirtschaft
geändert (Richtlinie (EU) 2028/851) 1 .
Die EU-Gesetzgebungen sind durch Rechtsakte in nationales Recht
umzusetzen. Für die Gestaltung der Kreislaufwirtschaft bilden die Kreislaufwirtschaftsgesetze
des Bundes und des Freistaates Sachsen sowie die Satzungen
des Landkreises die rechtlichen Grundlagen.
2.1.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes 2 setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie
in nationales Recht um. Das Gesetz gibt in § 1 die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft
vor, nämlich Schonung natürlicher Ressourcen sowie Schutz von
Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen.
Im Weiteren enthält das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen zur Umsetzung
der Ziele. Teil 2 KrWG umfasst die wesentlichen Vorgaben für Erzeuger und
Besitzer von Abfällen sowie für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Die oben angeführte Prioritätenfolge für die Abfallbewirtschaftung (Kapitel 1)
legt § 6 KrWG fest. Danach folgen u. a. Vorgaben zur Abfallvermeidung, zur
1 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008
über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, zuletzt geändert durch: Richtlinie (EU)
2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der
Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle
2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist
AWK - Landkreis Görlitz 2024 2
Abfallverwertung und zur Getrennthaltung von Abfällen (siehe insbesondere §§
7, 9, 11 und 14).
In § 21 ist die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Erstellung
von Abfallwirtschaftskonzepten und von Abfallbilanzen festgelegt. Konkrete
Anforderungen hierzu finden sich im Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und
Bodenschutzgesetz.
2.1.2 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz –
SächsKrWBodSchG
Das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz 3 untersetzt das
Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes. § 2 SächsKrWBodSchG enthält
beispielsweise die Festlegung, dass Landkreise und kreisfreie Städte öffentlichrechtliche
Entsorgungsträger gemäß § 17 KrWG darstellen. Der Landkreis
Görlitz hat demzufolge die Pflichten aus dem KrWG und dem
SächsKrWBodSchG als öffentlich-rechtlicher Entsorger zu erfüllen.
In § 6 SächsKrWBodSchG wird die Pflicht zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
und von Abfallbilanzen gemäß § 21 KrWG konkretisiert.
Abfallwirtschaftskonzepte sind bei wesentlichen Änderungen, spätestens nach
fünf Jahren, unter Beachtung von zehn inhaltlichen Schwerpunkten, fortzuschreiben.
Die im SächsKrWBodSchG vorgegebenen Schwerpunkte bilden die
Grundlage für das hier vorliegende Konzept und finden sich in der Gliederung
wieder.
Die konkrete Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben regeln die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger für ihre Zuständigkeitsbereiche im Detail in
Satzungen.
3
Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz vom 22. Februar 2019
(SächsGVBl. S. 187)
AWK - Landkreis Görlitz 2024 3
2.1.3 Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung
Wesentliche Grundlagen für die Abfallwirtschaft im Landkreis Görlitz bilden
die Abfallwirtschaftssatzung 4 (in Kraft seit 01.01.2020) und
die Abfallgebührensatzung 5 (in Kraft seit 01.01.2023).
Der Landkreis Görlitz gehört dem Regionalen Abfallverband Oberlausitz-
Niederschlesien (RAVON) an. Auch dessen satzungsrechtlichen Regelungen
sind zu beachten.
Das vorliegende Konzept geht immer wieder auf die Inhalte der Satzungen ein.
Auf eine Darstellung der Satzungsinhalte soll deshalb an dieser Stelle verzichtet
werden.
2.2 Allgemeine Rahmenbedingen (Lage, Bevölkerung)
Der Landkreis Görlitz besteht in seinen derzeitigen territorialen Grenzen seit
2008. Er wurde im Zuge der Funktional- und Kreisgebietsreform aus den
ehemaligen Landkreisen Niederschlesische Oberlausitzkreis und Löbau-Zittau
sowie der bis dahin kreisfreien Stadt Görlitz gebildet.
Das Gebiet des Landkreises befindet sich im Osten des Freistaates Sachsen,
grenzt an
im Osten an Polen,
im Süden an die Tschechische Republik,
im Norden an das Bundesland Brandenburg und
im Westen an den sächsischen Landkreis Bautzen
4 Satzung des Landkreises Görlitz über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) von 20.12.2012, zuletzt geändert durch:
1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Görlitz über die Vermeidung,
Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung des
Landkreises Görlitz) vom 04.11.2019
5 Abfallgebührensatzung des Landkreises Görlitz vom 20.12.2012, zuletzt geändert durch:
4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Görlitz vom 06.10.2022
AWK - Landkreis Görlitz 2024 4
(territoriale Einordnung des Landkreises in den Freistaat Sachsen, siehe Abb.
1) und nimmt eine Fläche von etwa 2.100 km² ein. Der Landkreis ist der
drittgrößte der sächsischen Landkreise. Das langgestreckte Gebiet hat eine
Nord-Süd-Ausdehnung von durchschnittlich ca. 85 km und eine West-Ost-
Ausdehnung von durchschnittlich ca. 30 km.
Abb. 1:
Verwaltung im Freistaat Sachsen, Landkreise und Kreisfreie Städte
(Quelle:
https://www.verwaltungsatlas.sachsen.de/download/smr_kreis.jpg,
zuletzt aufgerufen: 10.04.2024)
Im Landkreis leben knapp 250.000 Einwohner in 53 Gemeinden, davon 14
Städte. Die größte, namensgebende Kreisstadt Görlitz hat etwa 55.000 Einwohner.
Die Bevölkerungsentwicklung geht aus der Abbildung in Kapitel 5.1
hervor.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 5
3 Ist-Stand der Abfallwirtschaft im LK Görlitz
3.1 Darstellung der Abfallsammelsysteme sowie der Aufteilung
der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen und privaten
Akteuren
3.1.1 Organisation der Kreislaufwirtschaft
Die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übernimmt im
Landkreis Görlitz der Regiebetrieb Abfallwirtschaft (Internetpräsenz:
https://www.kreis-goerlitz.de/Landratsamt/Standorte.htm/Aemter/Regiebetrieb-
Abfallwirtschaft.html?, zuletzt aufgerufen: 08.04.2024) mit Sitz in Niesky. Der
Regiebetrieb ist dem Dezernat III im Landratsamt Görlitz zugeordnet
(Organigramm:
https://www.kreis-goerlitz.de/Landratsamt/Organigramm.htm?waid=394, zuletzt
aufgerufen: 08.04.2024) .
Der Regiebetrieb unterteilt sich in die zwei Sachgebiete „Gebührenveranlagung“
und „öffentlich-rechtliche Entsorgung/Rechnungswesen“, die folgende Dienstleistungen
umsetzen:
Sachgebiet Gebührenveranlagung
Erstellung von Abfallgebührenbescheiden
Bearbeitung von An-, Ab- und Änderungsmeldungen
Behälterdienst
Vereinbarung von Ratenzahlungen und Stundungen
Sachgebiet öffentlich-rechtliche Entsorgung/ Rechnungswesen
Bearbeitung von Personenkontobuchungen und Lastschriftaufträgen
Beratung zur öffentlich-rechtlichen Entsorgung
Abstimmung mit Entsorgungssystemen und Vertragsmanagement
Auskünfte, Informationen zur Abfallentsorgung
AWK - Landkreis Görlitz 2024 6
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen
Verkauf von Rest- und Gartenabfallsäcken.
Zudem obliegen dem Regiebetrieb konzeptionelle/strategische Arbeiten auf
dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft, wie beispielsweise die Erarbeitung von
Abfallwirtschaftskonzepten.
Operative Leistungen – insbesondere Sammlung/Erfassung und Transport von
Abfällen – werden durch beauftragte Dritte erbracht, die in den beiden Entsorgungsgebieten
Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Löbau-Zittau/Görlitz
tätig sind. Die beiden Entsorgungsgebiete umfassen die ehemaligen, vor 2008
eigenständigen Struktureinheiten.
Im nördlich gelegenen Entsorgungsgebiet Niederschlesischer Oberlausitzkreis
ist die Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft (NEG) mbH mit Sitz in
Weißwasser mit Aufgaben der kommunalen Abfallentsorgung betraut. Dazu
gehören:
Erfassung von Restabfall, Bioabfall und Pappe/Papier/Kartonagen,
einschl. Behältergestellung und –tausch
Erfassung von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikschrott über
Sammeltouren (Sperrmülkartensystem)
Erfassung von Problemstoffen über Schadstoffmobile
Erfassung von Abfällen an den Abfall- und Wertstoffhöfen Niesky und
Weißwasser.
Zudem sammelt der Entsorger im Auftrag der Systembetreiber gemäß
Verpackungsgesetz Leichtverpackungen ein.
Im Entsorgungsgebiet Löbau-Zittau/Görlitz wurde die Entsorgungsgesellschaft
Görlitz-Löbau-Zittau (EGLZ) mbH mit Sitz Lawalde mit einem ähnlichen
AWK - Landkreis Görlitz 2024 7
Aufgabenspektrum beauftragt, einschließlich des Betriebs der Wertstoffhöfe in
Lawalde und Zittau.
Die NEG mbH stellt ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen dar, an dem der
Landkreis Görlitz 51 % Anteile hält. Die private Firma REMONDIS Kommunale
Dienste Ost GmbH besitzt 49 % des Unternehmens.
An dem kommunalen Unternehmen EGLZ mbH halten die Beteiligungsgesellschaft
Görlitz mbH 94 % und der Landkreis 6 %.
Der Landkreis gehört dem RAVON mit Sitz in Schöpstal, OT Kunnersdorf an.
Dem Abfallverband obliegt die Entsorgung der im Kreisgebiet anfallenden, zu
beseitigenden Abfälle. Der RAVON bedient sich hierzu einer thermischen
Behandlungsanlage (T. A. Lauta). Außerdem betreibt der Verband vier
Umladestationen im Landkreisgebiet und transportiert die Abfälle mit eigenen
Fahrzeugen von den Umladestationen zur Behandlungsanlage.
Abb. 2 zeigt die Verteilung wichtiger Einrichtungen der Abfallwirtschaft im Kreisgebiet
Görlitz. Nicht dargestellt sind die Einrichtungen des RAVON, abgesehen
vom Sitz des Verbandes. Die oben angeführten vier Umladestationen befinden
sich in Lawalde, Niesky und Weißwasser (gleichzeitig Standorte für
Wertstoffhöfe) sowie in Kunnersdorf, am Sitz des Verbandes. Die T. A. Lauta
hat ihren Standort in Lauta (Landkreis Bautzen).
AWK - Landkreis Görlitz 2024 8
Abb. 2:
Wichtige Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz,
Stand: Februar 2024 (Quelle: Konzeptionelle Betrachtungen zur
Vorbereitung zur Wiederverwendung von sperrigen Abfälle, Bericht
2022)
AWK - Landkreis Görlitz 2024 9
3.1.2 Abfallerfassung
Im Landkreis Görlitz besteht ein für beide Entsorgungsgebiete einheitliches
Kreislaufwirtschaftssystem, das durch die dezidierte Getrennthaltung von
Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe geprägt wird.
3.1.2.1 Getrennte Erfassung von Abfällen
Gemäß § 14 Abfallwirtschaftssatzung werden folgende Abfälle getrennt erfasst:
1. Restabfälle und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Restabfälle)
2. sperrige Abfälle
3. Bioabfälle
4. Problemstoffe
5. Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
6. Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgeräte)
7. sperrige schadstoffhaltige Geräte (Haushaltkühlgeräte).
Die Erfassung erfolgt haushaltsnah.
Die Systembetreiber laut Verpackungsgesetz bieten zudem die separate
Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) in der gelben Tonne vom Grundstück
und von Glasverpackungen über Depotcontainer an festgelegten Standplätzen
an.
Abfallbesitzer können außerdem bestimmte Abfälle an den fünf Wertstoffhöfen
(siehe oben) selbst anliefern. Die Wertstoffhöfe nehmen Sperrmüll, Elektro- und
Elektronikaltgeräte, Schrott und PPK sowie Leichtverpackungen und Glas
leistungsgebührenfrei und andere Abfälle gegen Entgelt an.
Für die Erfassung der Abfälle stehen dem Abfallbesitzer in der Regel mehrere
Möglichkeiten im Hol- und/oder Bringsystem zur Verfügung. Die Erfassungssysteme
werden nachfolgend system- und abfallbezogen beschrieben.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 10
3.1.2.2 Gestellung von Abfallbehältern, Abfallsäcke
Gemäß Abfallwirtschaftssatzung werden durch den Landkreis bzw. dessen
beauftragte Dritte Behälter für die Abholung von Abfällen zur Verfügung gestellt:
für Restabfälle: Müllgroßbehälter (MGB) aus Kunststoff – 80, 120,
240 und 1.100 l
für Bioabfälle: MGBs aus Kunststoff – 80, 120, 240 und in
Ausnahmefällen 1.100 l
für PPK: MGBs aus Kunststoff – 240 und 1.100 l, in
Ausnahmefälle 120 l.
Alle Restabfallbehälter sind mit einem elektronischen Datenträger ausgerüstet.
Bei gelegentlichem Mehranfall von Restabfällen und Gartenabfällen stehen
Kunststoffsäcke mit 70 l Inhalt bzw. Papiersäcke mit 120 l Inhalt zur Verfügung.
Die Säcke sind gegen Gebühr in bestimmten Verkaufsstellen erhältlich.
Für die Erfassung von LVP stellen die Dualen Systeme bzw. deren beauftragte
Dritte MGBs aus Kunststoff (Gelbe Tonnen) zur Verfügung. Es werden MGB
240 und in Neubaugebieten MGB 1.100 gestellt.
Zur Erfassung von Glas – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – stehen
an bestimmten Standorten lärmgedämmte Depotcontainer bereit.
Die Abfallbehälter sind am Leerungstag bis 6:00 Uhr, frühestens am Vorabend
des Abfuhrtages nach 16:00 Uhr, in der Regel am Grundstück an einer mit
Abfallsammelfahrzeugen erreichbaren Straße bereitzustellen.
Die Behälterstatistik (Anzahl der ausgestellten Behälter nach Behältergröße) für
die Abfallströme PPK, Restabfälle und Bioabfälle zeigt Tab. 1, unterteilt in die
Teilgebiete Stad Görlitz, Löbau-Zittau und NOL. Die LVP-Behälter sind nicht
enthalten. Deren Gestellung obliegt den Systembetreibern gemäß
Verpackungsgesetz.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 11
Tab. 1: Statistik zur Behältergestellung im Landkreis Görlitz, Stand: 31.12.2023
Abfälle PPK Summe
MGB, Volumen in [l] 120 240 1 100
Stadt Görlitz 177 8 928 1 523 10 628
Löbau-Zittau 5 36 191 951 37 147
NOL 428 24 626 1 023 26 077
LK Gesamt 610 69 745 3 497 73 852
Abfälle Restabfälle Summe
MGB, Volumen in [l] 80 120 240 1 100
Stadt Görlitz 1 343 10 210 4 025 409 15 987
Löbau-Zittau 13 783 23 190 2 518 762 40 253
NOL 14 333 10 699 3 426 501 28 959
LK Gesamt 29 459 44 099 9 969 1 672 85 199
Abfälle Bioabfälle Summe
MGB, Volumen in [l] 80 120 240 1 100
Stadt Görlitz 2 556 3 197 561 0 6 314
Löbau-Zittau 2 611 13 799 7 148 122 23 680
NOL 1 803 6 078 1 241 3 9 125
LK Gesamt 6 970 23 074 8 950 125 39 119
Die Behälterstatistik zeigt, dass im Landkreis Görlitz in Regie des öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträger insgesamt 198 170 Behälter für die Entsorgung
von PPK, Restabfällen und Bioabfällen gestellt wurden. Davon entfallen ca.
74 000 Behälter auf PPK, ca. 85 000 Behälter auf Restabfälle und ca. 40 000
Behälter auf Bioabfälle.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 12
Zur PPK-Erfassung kommen überwiegend MGB 240 zum Einsatz. Restabfälle
werden vor allem über MGB 120 und MGB 80 entsorgt. Bei der Erfassung von
Bioabfällen dominieren MGB 120.
3.1.2.3 Restabfälle
Die Abholung der Restabfälle erfolgt 14-tägig. Für Neubaugebiete mit MGB
1.100 kann ein wöchentlicher Entsorgungsrhythmus zugelassen werden.
3.1.2.4 sperrige Abfälle
Sperrige Abfälle werden bis zu zweimal im Jahr vom Grundstück abgeholt,
wobei das Gesamtvolumen pro Abfuhr auf 2 m³ begrenzt ist. Die Abholung von
sperrigen Abfällen muss mittels Karte oder Online beim zuständigen
beauftragten Dritten angemeldet werden. Die Abfuhr erfolgt dann nach
Terminvereinbarung mit dem Entsorgungsunternehmen.
Zudem dürfen Erzeuger und Besitzer sperriger Abfälle diese entgeltlich an den
dafür vorgesehenen Annahmestellen (Wertstoffhöfe) bzw. an zugelassenen
Entsorgungsanlagen selbst anliefern.
3.1.2.5 Bioabfälle
Bioabfälle werden aus hygienischen Gründen in der Regel 14-tägig abgefahren.
Mit der Abfuhr erfolgt die Erfassung der Papiersäcke mit Gartenabfall
(Mehranfall).
Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres werden vollständig abgeputzte
Weihnachtsbäume bis zwei Meter Länge an den Leerungstagen der Bioabfallbehälter
mitgenommen.
3.1.2.6 Problemstoffe
Die Erfassung von Problemstoffen erfolgt mittels Schadstoffmobilen, welche
einmal im Quartal an verschiedenen Sammelplätzen im Landkreis gefährliche
Abfälle und sonstige Schadstoffe zu den vorgegebenen Standzeiten entgegen
nimmt. Es werden haushaltsübliche Mengen bis 20 Liter bzw. 20 Kilogramm je
AWK - Landkreis Görlitz 2024 13
Abfallbesitzer/in oder -erzeuger/in, bezogen auf Restabfallbehälter und Jahr,
angenommen.
3.1.2.7 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
Der Landkreis Görlitz betreibt ein System zur gemeinsamen Erfassung von
kommunalen Altpapieren und von Papierverpackung, für die die Systembetreiber
gemäß Verpackungsgesetz zuständig sind. Die PPK-Erfassung erfolgt
derzeit auf der Grundlage der Abstimmungsvereinbarung, die im Jahr 2020
zwischen dem Landkreis Görlitz und der BellandVision GmbH, Pegnitz
geschlossen wurde, mit den zugehörigen Anlagen 6 .
PPK-Behälter werden in der Regel 4-wöchig entleert. Für bestimmte Gebiete
(z. B. für Neubaugebiete) können Sonderregelungen getroffen werden.
Erzeuger und Besitzer aus anderen Herkunftsbereichen können die Entsorgung
der PPK über das System des Landkreises beantragen.
3.1.2.8 Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgeräte und Haushaltkühlgeräte)
Elektro- und Elektronikgeräte können gemeinsam mit sperrigen Abfällen
entsorgt werden. Das heißt, sie werden nach Anmeldung über Sperrmüllkarten
oder nach Online-Anmeldung abgeholt oder sie können an Wertstoffhöfen
selbst angeliefert werden. Eine Mengenbegrenzung besteht für die Geräte
nicht. Sie sind getrennt von den sperrigen Abfällen bereit zu stellen bzw.
abzugeben.
3.1.2.9 Verpackungen (LVP, Glas)
Die Erfassung von LVP und Glas obliegt den Systembetreibern gemäß
Verpackungsgesetz bzw. deren beauftragten Dritten. Grundlage für die Erfas-
6 Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Görlitz und der Fa. BellandVision GmbH,
Pegnitz vom 20.10.2022
Anlage 7, Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur, 07.10.2022
AWK - Landkreis Görlitz 2024 14
sung und Entsorgung dieser Abfälle bildet die Abstimmungsvereinbarung (siehe
oben) mit den zugehörigen Anlagen 7 .
Die Abholung der MGB für LVP ab Haushalt erfolgt 4-wöchig, im Ausnahmefall
14-tägig oder wöchentlich.
Die Glascontainer werden nach Bedarf und regelmäßig entleert.
Leichtverpackungen und Glas können auch an den Wertstoffhöfen abgegeben
werden.
3.1.2.10 Betrieb von Wertstoffhöfen
Der Landkreis oder seine beauftragten Dritten betreiben fünf Wertstoffhöfe
(Standorte siehe Abb. 2).
Erzeuger und Besitzer von Abfällen können zu den jeweiligen Öffnungszeiten
sperrige Abfälle gegen Vorlage einer Sperrmüllkarte (auch für Erzeuger
und Besitzer aus anderen Herkunftsbereichen möglich)
Elektro- und Elektronikgeräte
Schrott
PPK
LVP
Glas (Verpackungen und Nichtverpackungen)
Kunststoffe (Nichtverpackungen)
und z. T. Problemstoffe, Holz, Gartenabfälle, Altkleider und Bauabfälle an den
Wertstoffhöfen anliefern.
7 Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Görlitz und der Fa. BellandVision GmbH,
Pegnitz vom 20.10.2022
Anlage 3, Systemfestlegung LVP ab 01.01.2023 bis 31.12.2025, 23.11.2021
Anlage 4, Systemfestlegung Glas ab 01.01.2024, 02.01.2023
AWK - Landkreis Görlitz 2024 15
3.2 Angaben zur Zusammenarbeit mit anderen öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträgern
Der Landkreis Görlitz gehört dem RAVON an (Abfallverbandsstruktur im Freistaat
Sachsen siehe Abb. 3). Darauf wurde bereits hingewiesen. Der benachbarte
Landkreis Bautzen ist ebenfalls Mitglied des Verbandes.
Der Landkreis Görlitz hat einen Teil seiner Aufgaben an den Abfallverband
übertragen. Dem Verband obliegt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
der Transport der im Verbandsgebiet anfallenden, zu beseitigenden
Abfälle (vorzugsweise Restabfälle und sperrige Abfälle) von den
Umladestationen Lawalde, Niesky, Weißwasser und Kunnersdorf zur
Abfallbehandlungsanlage,
die Entsorgung der zu beseitigenden Abfälle in der T. A. Lauta,
die Ablagerung von Abfällen bis zur Klasse II auf der Deponie
Kunnersdorf und
der Abschluss und die Nachsorge von ehemals sieben Deponien im
Verbandsgebiet.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 16
Abb. 3: Abfallverbandsstruktur im Freistaat Sachsen, Stand: 31.12.2022
(Quelle: Siedlungsabfallbilanz 2022
(https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt
abgerufen: 10.04.2024)
Als Abfallübergabestellen zwischen dem Landkreis Görlitz und dem Abfallverband
fungieren die benannten Umladestationen und die T. A. Lauta.
3.3 Bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen, einschließlich
einer Bewertung der Zweckmäßigkeit der Maßnahmen
Der Landkreis Görlitz hat im Jahr 2023 ein Abfallvermeidungskonzept erarbeitet
8 . Im Rahmen des Konzeptes wurden bestehende Abfallvermeidungs-
8 BIWA Consult GbR, Freiberg: Abfallvermeidungskonzept – Landkreis Görlitz 2023, Bericht
vom 25.08.2023, im Auftrag von: LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, erarbeitet mit
Fördermitteln im Rahmen der ZERO-WASTE-Strategie des Freistaates Sachsen
AWK - Landkreis Görlitz 2024 17
maßnahmen ausführlich beschrieben und bewertet. Details finden sich im
zugehörigen Bericht.
Zu den Maßnahmen zur Vermeidung und Wiederverwendung, die im Landkreis
durchgeführt wurden und werden, gehören
vier gesetzlich vorgegebene Maßnahmen (Erstellung Abfallwirtschaftskonzept,
jährliche Erstellung Abfallbilanz, Abfallgebührensystem mit
Anreizen zur Vermeidung, Öffentlichkeitsarbeit zu Vermeidung und
Wiederverwendung) – mit einer Reihe von Einzelmaßnahmen zur
Öffentlichkeitsarbeit
drei zusätzliche Maßnahmen des Landkreises Görlitz (Abfall-App mit
Tausch- und Verschenkemarkt, Optierung Elektro- und Elektronikgeräte,
Nutzung von Recyclingpapier) und
vier Maßnahmen anderer Träger (Secondhand- und
Gebrauchtwarenläden, Reparatureinrichtungen, Unverpacktläden,
Tausch- und Verschenke-Einrichtungen).
Die Maßnahmen wurden jeweils in Steckbriefen beschrieben und bewertet. Auf
eine wiederholende Darstellung der Ausführungen aus dem Bericht zum
Abfallvermeidungskonzept wird an dieser Stelle verzichtet.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Landkreis Görlitz bereits eine
Vielzahl von Einzelmaßnahmen bzgl. Abfallvermeidung und Wiederverwendung
umgesetzt werden. Der Landkreis erfüllt mit den oben benannten vier
Maßnahmen die gesetzlichen Vorgaben und zeigt mit weiteren Maßnahmen
zusätzliches Engagement auf dem Gebiet der Abfallvermeidung und Wiederverwendung.
Darüber hinaus tragen andere Träger mit ihren Maßnahmen dazu
bei, Abfallmengen zu minimieren.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere Secondhand- und Gebrauchtwarenläden
zu nennen, die durch den Verkauf von gebrauchsfähigen Artikeln
direkt zur Verringerung von ansonsten zu verwertenden oder zu beseitigenden
Abfällen beitragen. Zu dieser Thematik und zur Untersetzung des Abfall-
AWK - Landkreis Görlitz 2024 18
vermeidungskonzeptes hat der Landkreis konzeptionelle Betrachtungen zur
Vorbereitung zur Wiederverwendung von sperrigen Abfällen angestellt 9 .
Auf der Basis einer umfangreichen Ist-Stand-Analyse, einschl. Untersuchungen
zur Zusammensetzung anfallender sperriger Abfälle, und einer Abschätzung
der zu erwartenden Mengenentwicklungen wurden Potenziale zu den zukünftig
zusätzlich zu erfassenden Mengen an wiederverwendbaren, verkaufsfähigen
Gegenständen aus den sperrigen Abfällen abgeleitet.
Die Untersuchungen zur Zusammensetzung der sperrigen Abfälle ergaben
(zusammenfassende Darstellung hierzu siehe auch Kap. 3.4.3), dass
die Zusammensetzung von der Bebauungsstruktur abhängt und von
Stichprobe zu Stichprobe sehr stark variiert,
große Anteile an Holz- und Polstermöbel enthalten waren,
andere Fraktionen keine oder eine untergeordnete Rolle spielten (z. B.
Metallmöbel, Glasgegenstände, Kunststoffmöbel),
merkliche Anteile (ca. 10 bis 17 %) wiederverwendbarer und
verkaufsfähiger Gegenstände festgestellt wurden (insbesondere Holzund
Polstermöbel).
In Auswertung aller Ergebnisse und insbesondere auf der Grundlage der
Betrachtungen zu den ökonomischen ökologischen Auswirkungen einer gesonderten
Erfassung und Vermarktung wiederverwendbarer Bestandteile der
sperrigen Abfälle wurde festgestellt, dass die Vorteilhaftigkeit der weitergehenden
Wiederverwendung sperriger Abfälle nicht eindeutig ist.
9
BIWA Consult GbR, Freiberg: Konzeptionelle Betrachtungen zur Vorbereitung zur
Wiederverwendung von sperrigen Abfällen – Landkreis Görlitz 2022, Bericht vom 29.11.2022,
im Auftrag von: LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, erarbeitet mit Fördermitteln im
Rahmen der ZERO-WASTE-Strategie des Freistaates Sachsen
AWK - Landkreis Görlitz 2024 19
Im Ergebnis der Betrachtungen zum Abfallvermeidungskonzept und zur Wiederverwendung
von sperrigen Abfällen wurden zukünftige Maßnahmen zur Abfallvermeidung
abgeleitet (siehe Kap. 6.2).
3.4 Art, Menge und Verbleib der den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern überlassenen Abfälle, einschl.
Ergebnisse von Abfallsortierungen
3.4.1 Abfallarten
Der vorliegenden Konzeption liegt die im Freistaat Sachsen geltende Abfallsystematik
zugrunde (siehe Tab. 2), wobei in der Abfallwirtschaftssatzung des
Landkreises teilweise andere Abfallbezeichnungen definiert werden, die
synonym zu den Begriffen gemäß Tab. 2 Verwendung finden.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 20
Tab. 2:
Abfallsystematik im Freistaat Sachsen, Quelle: Siedlungsabfallbilanz
2022 (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt
abgerufen: 10.04.2024)
AWK - Landkreis Görlitz 2024 21
In der nachfolgenden Übersicht sind die synonymen Abfallbezeichnungen –
Abfallbilanz Sachsen 2022 zu Abfallwirtschaftssatzung - zusammengestellt:
Bezeichnung gemäß sächs. Systemantik
Bezeichnung gemäß Abfallsatzung
Bio- und Grüngut = Bioabfall
Biogut (Biotonne)) = Nahrungsabfälle, Speisereste
(Küchenabfälle - Biotonne)
Grüngut = Gartenabfälle
Andere Abfallbezeichnungen werden in beiden Texten analog verwendet. In der
vorliegenden Konzeption finden die Begriffe aus der Satzung des Landkreises
Anwendung (Definitionen und Erklärungen zu den Abfallbezeichnungen siehe
§ 2 Abfallwirtschaftssatzung).
Im Mittelpunkt des Konzeptes stehen Abfälle aus privaten Haushalten und
Kleingewerbe. Welche Abfälle durch den Regiebetrieb Abfallwirtschaft als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gehandhabt werden, geht aus Kap.
3.1.2.1 hervor.
Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen sind nicht Gegenstand der vorliegenden
Konzeption.
3.4.2 Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe, Erfassung durch
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und nachrichtlich von
gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen
3.4.2.1 Aktuelle kommunale Abfallmengen, Bilanzjahr 2023
Die aktuellen Mengen für die Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe
(Bilanzjahr 2023) sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt (Tab. 3 und
Abb. 4), wobei es um die kommunal erfassten Mengen geht. Im Anschluss
folgen Zeitreihen für die Mengen der wesentlichen Abfallströme aus der
kommunalen Erfassung für die letzten acht Jahre.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 22
Tab. 3:
Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe, Landkreis Görlitz,
2023 (Einwohnerstand zum 30.06.: 249.257)
Abfall Menge [t/a] Menge [kg/(E*a)]
Restabfälle 22 161 88,9
sperrige Abfälle 9 527 38,2
Bioabfälle 22 697 91,1
PPK 13 487 53,6
LVP 10 532 42,3
Glasverpackungen 6 371 25,6
Problemstoffe 293 1,2
Elektro- und Elektronikgeräte 792 3,2
t/a
25.000 22.161
Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe
Landkreis Görlitz - 2023
22.697
20.000
13.487
15.000
9.527
10.532
10.000
6.371
5.000
293 792
0
Restabfälle
Bioabfälle
LVP
Problemstoffe
sperrige Abfälle
PPK
Glasverpackungen
Elektro- und Elektronikgeräte
Abb. 4:
Darstellung der Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe,
Landkreis Görlitz, 2023
AWK - Landkreis Görlitz 2024 23
Restabfälle und Bioabfälle bilden 2023 im Landkreis Görlitz die Hauptmengenströme.
Sie liegen mit jeweils über 22.000 t/a und etwa 90 kg/(E*a) in
der gleichen Größenordnung.
Die anderen Abfallströme (sperrige Abfälle und Wertstoffe) sind mit Mengen
von etwa 6.400 bis 13 500 t/a bzw. etwa 26 bis 54 kg/(E*a) geringer. Über den
öffentlich-rechtlichen Entsorger und die Systembetreiber gemäß
Verpackungsgesetz wurden insgesamt etwa 30 400 t/a bzw. 122 kg/(E*a)
Wertstoffe erfasst und entsorgt.
Die Mengen für Elektro- und Elektronikgeräte liegen bei etwa 800 t/a bzw. 3
kg/(E*a). Problemstoffe bilden mit etwa 290 t/a einen vergleichsweise geringen,
aber wichtigen Mengenstrom. Die Getrennthaltung der Problemstoffe ist wichtig,
weil dadurch gefährliche Abfälle und Schadstoffe von anderen Abfallströmen
fern gehalten werden.
3.4.2.2 Entwicklung kommunaler Abfallmengen für die Jahre 2016
bis 2023
Die folgenden Abbildungen zeigen die Zeitreihen von 2016 bis 2023 mit den
Mengen für Restabfälle, sperrige Abfälle, Bioabfälle und Wertstoffe gesamt,
jeweils in t/a und kg/(E*a).
AWK - Landkreis Görlitz 2024 24
t/a
Abfallaufkommen im Landkreis Görlitz
2016 - 2023
35.000
30.000
29.299 29.950 29.580 29.377
30.992 30.966
29.035
30.390
25.000
25.015
23.749
22.410
23.465
24.628 24.770
23.380
22.697
20.000
22.939 22.928 22.410 22.577
23.314 23.333
22.162 22.161
15.000
10.000
8.583
9.539 9.912 10.302
11.209
12.226
10.160 9.527
5.000
0
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Restabfälle sperrige Abfälle Wertstoffe gesamt Bioabfälle
Abb. 5: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz von 2016 bis 2023,
Angaben in t/a
Augenscheinlich ist, dass die Mengen für die sogenannten Corona-Jahre 2020
und 2021 gegenüber den anderen Jahren erhöht sind (siehe Abb. 5). Die
erhöhten Mengen für die Jahre 2020 und 2021 begründen sich sicherlich durch
die Kontaktverbote in dieser Zeit. Dadurch hielten sich die Bürgerinnen und
Bürger länger als gewöhnlich zuhause auf (home-office, homeschooling, keine
Besuche von Veranstaltungen und Gaststätten, keine Vereinstätigkeiten, kein
Sportbetrieb usw.) und „erzeugten“ größere Mengen an Abfällen im häuslichen
Umfeld.
Lässt man diese coronabedingten Effekte außen vor, ändern sich die absoluten
Abfallmengen im Betrachtungszeitraum relativ wenig. Die Restabfallmengen
gingen tendenziell leicht zurück. Die Mengen sperriger Abfälle und die Mengen
der Wertstoffe nahmen etwas zu. Die Bioabfallmengen schwanken bei Werten
knapp unter 25 000 t/a hin und her.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 25
kg/(E
Einwohnerspezifisches Aufkommen an Abfällen
Landkreis Görlitz 2016 - 2023
140,0
120,0
114,2
117,0 115,9 115,4
122,1 122,7
114,8
121,4
100,0
96,6
92,2
87,7
92,5
97,7 99,4
93,5 91,1
80,0
88,6 89,0 87,7 89,0
92,5 93,7
88,6 88,9
60,0
40,0
33,2
37,0 38,8 40,6
44,5
49,1
40,6 38,2
20,0
0,0
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Restabfälle sperrige Abfälle Wertstoffe gesamt Bioabfälle
Abb. 6: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz von 2016 bis 2023,
Angaben in kg/(E*a)
Die erhöhten Abfallmengen in den Coronajahren werden auch anhand der
einwohnerspezifischen Abfallmengen deutlich (siehe Abb. 6). Lässt man diese
Effekte wiederum außen vor, zeigen sich im Betrachtungszeitraum auch bei den
einwohnerspezifischen Abfallmengen keine großen Entwicklungen. Die Restabfallmengen
blieben relativ konstant. Die Bioabfallmengen schwanken um einen
Wert von ca. 92 kg/(E*a). Die Mengen für sperrige Abfälle und für Wertstoffe
stiegen leicht an.
3.4.2.3 Mengen aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen,
Bilanzjahr 2022
Abfälle, die gemeinnützige Einrichtungen und gewerbliche Betriebe einsammeln,
werden durch die Landesdirektion Sachsen statistisch erfasst. Ent-
AWK - Landkreis Görlitz 2024 26
sprechende Daten aus dem Jahr 2022 10 sind für den Landkreis Görlitz in der
nachfolgenden Tabelle nachrichtlich zusammengestellt.
Tab. 4:
Abfallmengen aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen,
Landkreis Görlitz, Bilanzjahr 2022, Quelle: Siedlungsabfallbilanz
2022 (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt
abgerufen: 16.02.2024)
Abfall Menge [t/a] Menge [kg/(E*a)]
Bioabfälle (Biotonne) 0 0
Gartenabfälle 1 542 6
Bekleidung, Textilien 2 597 10
Metalle 5 455 22
Kunststoffe 5 0
Glas 0 0
Holz 81 0
Die gemeinnützig und gewerblich gesammelte Abfallmenge betrug für den
Landkreis Görlitz im Jahr 2022 insgesamt 9 680 t/a bzw. 38 kg/(E*a), davon
etwa 1 540 t/a Gartenabfälle und etwa 8 140 t/a Wertstoffe (Bekleidung,
Textilien und Metalle). Kunststoffe, Glas und Holz sowie über Biotonne erfasste
Bioabfälle spielten keine bzw. eine untergeordnete Rolle.
3.4.3 Zusammensetzung sperriger Abfälle
Die Zusammensetzung sperriger Abfälle wurde im Rahmen einer Studie zu
konzeptionellen Betrachtungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung von
sperrigen Abfällen untersucht. Darauf weisen die Ausführungen in Kap. 3.3
10 Die aktuell vorliegende Abfallbilanz für den Freistaat Sachsen bezieht sich auf das Bilanzjahr
2022. Die Bilanzierung für 2023 liegt noch nicht vor (Stand: Mai 2024).
AWK - Landkreis Görlitz 2024 27
bereits hin. Ausführliche Darstellungen zur Analyse der sperrigen Abfälle enthält
der Bericht zur oben genannten Studie 11 .
Die Zusammensetzung der sperrigen Abfälle wurde durch Sichtungen von zur
Abholung bereitgestellten bzw. am Wertstoffhof angelieferten Abfällen ermittelt.
Grundlage hierfür bildete die sächsische Sortierrichtlinie, die auch die Methodik
der Sichtung umfasst 12 .
Die Sichtungen fanden im Frühjahr 2022 in verschiedenen Bebauungsstrukturen
und an einem Wertstoffhof statt:
für Ein- und Zweifamilienhausbebauungen im Gebiet Weißwasser
und Niesky
für Mehrfamilienhausbebauungen in Löbau
für Neubaugebiete in Görlitz und
für Wertstoffhöfe auf dem Wertstoffhof Niesky.
Die Sichtungen erfolgten am Tag der turnusmäßigen Abholung vor deren
Erfassung durch die Sammelfahrzeuge bzw. zu den üblichen Öffnungszeiten
des Wertstoffhofes Niesky bei Anlieferung der Abfälle.
Für die sperrigen Abfälle wurden zunächst die Volumenanteile für die sperrigen
Abfälle insgesamt, für Elektro- und Elektronikgeräte sowie für den Rest
abgeschätzt und im Weiteren die Zusammensetzung der sperrigen Abfälle nach
Stoffgruppen und Fraktionen (unterteilt in verschiedene Artikelgruppen)
bestimmt. Im Mittelpunkt stand die Ermittlung potenziell wiederverwendbarer
Bestandteile der Fraktionen.
11
BIWA Consult GbR, Freiberg: Konzeptionelle Betrachtungen zur Vorbereitung zur
Wiederverwendung von sperrigen Abfällen – Landkreis Görlitz 2022, Bericht vom 29.11.2022,
im Auftrag von: LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, erarbeitet mit Fördermitteln im
Rahmen der ZERO-WASTE-Strategie des Freistaates Sachsen
12 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) – Hrsg: Richtlinie
zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen – Sächsische Sortierrichtlinie 2014“, erarbeitet durch:
INTECUS GmbH, Dresden, Dezember 2016
AWK - Landkreis Görlitz 2024 28
Die nachfolgenden Fotos zeigen eine kleine Auswahl der untersuchten und für
die Abholung bereitgestellten sperrigen Abfälle. Die Zusammensetzung der
sperrigen Abfälle nach Stoffgruppen und Sichtungsfraktionen gibt Tab. 5
wieder.
Es zeigt sich, dass die sperrigen Abfälle große Anteile an (Holz-)Möbeln und
Polstermöbeln enthalten. Einige weitere Fraktionen spielen nur in bestimmten
Schichtungen eine größere Rolle: z. B. Kunststoffe/sonst. Gegenstände – WSH:
ca. 38 %. Die Ergebnisse verdeutlichen aber auch, dass schichtungsabhängig
einige Fraktionen in den sperrigen Abfällen nicht oder nur in minimalen Mengen
enthalten waren und in der Tabelle demzufolge mit „0“ ausgewiesen sind.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 29
EFH (gemischte Ablagerung ohne EEA)
EFH (gemischte Ablagerung mit EEA)
NB (ausschließlich Möbelteile)
NB (ausschließlich Möbelteile)
MFH (Vorleger, Auslegeware)
NB (durchwühlte sperrige Abfälle)
NB (ausschließlich Polstermöbel)
MFH (große Menge sperriger Abfälle)
Abb. 7:
Ausgewählte Stichproben für die Sichtung sperriger Abfälle,
Landkreis Görlitz, Frühjahr 2022
AWK - Landkreis Görlitz 2024 30
Tab. 5:
Zusammensetzung sperriger Abfälle im Landkreis Görlitz nach
Stoffgruppen und Sichtungsfraktionen für die vier Schichtungen (NB,
MFH, EFH, WSH) in Ma%, Frühjahr 2022
Ma% NB MFH EFH WSH
Stoffgruppen
Metalle (Fe, NE)
Sichtungsfraktion
Möbel
andere Metallteile
0,3
1,7
0,4
0,2
0,0
2,2
0,0
6,8
Glas
Gegenstände
(überwiegend Glas)
0,3 0,3 1,1 0,0
Kunststoffe
Holz
Spielsachen, Sportgeräte
Möbel
sonst. Gegenstände
Kisten, Latten, Bretter
Sonstiges (keine Möbel)
Möbel
0,9
0,0
3,6
10,0
53,7
0,7
2,0
5,6
0,0
63,3
2,7
0,0
14,1
6,6
19,3
5,3
0,0
38,1
10,7
18,9
Textilien Teppiche, Federbetten 2,8 7,4 6,3 5,9
Verbunde
Matratzen
Polstermöbel
andere Möbel
sonst. Gegenstände
3,0
18,7
2,2
2,8
7,3
4,6
1,9
6,3
2,8
29,9
7,5
7,6
0,0
4,1
6,3
3,8
Die Bestimmung der wiederverwendbaren Bestandteile ergab folgende zusammenfassende
Ergebnisse:
Die sperrigen Abfälle enthalten merkliche Mengen wiederverwendbarer
Gegenstände – in Abhängigkeit vom Untersuchungsgebiet 5.3 bis
16,5 %.
Wiederverwendbare Gegenstände wurden insbesondere bei Holzmöbeln
und teilweise bei Polstermöbeln, Möbeln aus anderen Materialien und
Spielsachen/Sportgeräten festgestellt.
Einige Sichtungsfraktionen enthielten keine wiederverwendbaren
Gegenstände: andere Metallteile, Kunststoffe – sonstige Gegenstände,
Holz – keine Möbel, Matratzen.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 31
3.5 Angebote zur flächendeckenden Erfassung von Bioabfällen
Die Angebote zur flächendeckenden Erfassung von Bioabfällen wurden bereits
dargestellt (Kap. 3.1.2.2., 3.1.2.5, 3.1.2.10). Den Abfallbesitzern stehen Holund
Bringsysteme für die Übergabe der Bioabfälle an den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zur Verfügung.
Die Biotonne bildet das zentrale Element der Bioabfallerfassung. Für die
Biotonne besteht Anschluss- und Benutzungszwang. Unter Einhaltung der in
§ 9 Abfallwirtschaftssatzung festgelegten Anforderungen (z. B. ganzjährige
Eigenkompostierung aller im Haushalt anfallenden Bioabfälle) kann sich der
Abfallbesitzer auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien
lassen. An die Biotonne sind 176.405 Einwohner angeschlossen (Stand:
31.12.2023). Das entspricht etwa 71 % der Landkreisbevölkerung.
Die im Landkreis bestehenden Möglichkeiten zur Erfassung und Entsorgung
von Bioabfällen fasst die nachfolgende Tabelle zusammen.
Tab. 6:
Möglichkeiten für die Erfassung von Bioabfällen im Landkreis Görlitz
Erfassungsmöglichkeit Küchenabfälle Gartenabfälle
Biotonne x x
Wertstoffhöfe
x
Eigenkompostierung x x
gewerbliche Sammlung
x
3.6 Angebote zur Getrenntsammlung von Papier-, Metall-,
Kunststoff- und Glasabfällen
Die Möglichkeiten zur Erfassung von Wertstoffen wurden ebenfalls bereits
dargestellt. Entsprechende Ausführungen finden sich in den Kapiteln 3.1.2.2,
AWK - Landkreis Görlitz 2024 32
3.1.2.7, 3.1.2.9 und 3.1.2.10. In Tab. 7 sind die Möglichkeiten der Wertstofferfassung
im Landkreis Görlitz zusammengestellt.
Tab. 7:
Abfälle
Möglichkeiten für die Erfassung von Wertstoffen im Landkreis Görlitz
Erfassungsmöglichkeit
PPK - Holsystem mit Abfallbehälter (kommunales System,
Erfassung kommunaler Altpapiere und
Verpackungen)
- Annahme an Wertstoffhöfen
- gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen
Metalle (Schrott) - Sammlung im Rahmen der Erfassung sperriger
Abfälle (Holsystem, Sperrmüllkarte)
- Annahme an Wertstoffhöfen
- gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen
- Erfassung von Metallverpackungen durch Duale
Systeme im Holsystem (gelbe Tonne, gelber Sack)
Kunststoffe - Erfassung von Kunststoffverpackungen durch Duale
Systeme im Holsystem (gelbe Tonne)
- Annahme an Wertstoffhöfen (Verpackungen und
Nichtverpackungen)
- gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen
Glas - Erfassung von Glasverpackungen durch Duale
Systeme im Bringsystem (Depotcontainer)
- Annahme an Wertstoffhöfen (Verpackungen und
Nichtverpackungen)
weitere Wertstoffe - Annahme an Wertstoffhöfen (Holz, Altkleider)
- gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen (Holz,
Altkleider)
3.7 Gebührensystem, aktuelle Gebühren
Die Abfallgebührensatzung gilt für beide Entsorgungsgebiete gleichermaßen.
Das heißt, dass für die Gebührenveranlagung bei allen Gebührenschuldnern
ein einheitliches Gebührenmodell und die gleichen Abfallgebühren zu Grunde
gelegt werden. Die aktuelle Abfallgebührensatzung ist seit 01.01.2023 in Kraft.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 33
Im Landkreis Görlitz hat sich seit vielen Jahren ein Gebührenmodell etabliert,
das gemäß § 9 Abs. 3 SächsKrWBodSchG „effektive Anreize zur Vermeidung,
Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“ schafft.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das aktuelle Gebührenmodell.
Die vorgenannte Anreizwirkung ergibt sich durch die leistungsbezogenen
Gebührenanteile – Behälterbenutzungsgebühr und Gebühr Restabfallentsorgung.
Tab. 8: Übersicht über das aktuelle Gebührenmodell im Landkreis Görlitz 13
Position
Gebührenmodell
Gebührenschuldner,
Haushalte, andere
Herkunftsbereiche
Festgebühren,
Haushalte, andere
Herkunftsbereiche
Behälternutzungsgebühr
für Rest- und Bioabfall
Behältertauschgebühr
Gebühr
Restabfallentsorgung
Gebühr
Bioabfallentsorgung
Grundstückseigentümer
Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtung usw.
pro Person und Jahr
pro Behälter und Jahr (degressiv gestaffelt)
pro Behälter und Jahr
(Staffelung nach den Behältervolumen);
bei Grundstücken mit Sackentsorgung bzw. Nutzung
eigener Behälter Pauschale pro Grundstück
pro Vorgang
pro Leerung
(Staffelung degressiv zum Volumen)
2 Mindestleerungen pro Jahr und Behälter bei einem zu
stellendem Mindestvolumen von 5 l/EW*Woche
pro Behälter und Jahr
(Staffelung degressiv zum Volumen unter
Berücksichtigung von Behältergewichten)
13 Darstellung Landkreis Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, übergeben Januar 2024
AWK - Landkreis Görlitz 2024 34
Auf der Grundlage des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und des
Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes wurden die Abfallgebühren
für die Jahre 2023 und 2024 neu berechnet 14 .
Tab. 9. enthält die für die Jahre 2023 und 2024 geltenden Abfallgebühren.
Insbesondere die pro Leerung zu zahlende Gebühr für die Restabfallentsorgung
setzt Anreize, Abfälle zu vermeiden, ordnungsgemäß getrennt zu entsorgen
und damit die Menge an Restabfälle zu minimieren.
Tab. 9:
2023 und 2024 geltende Gebührensätze, Landkreis Görlitz (Quelle:
Abfallkalender 2024, https://publikationen.kreisgoerlitz.de/abfallkalender-des-landkreises-gorlitz-2024/68555877,
zuletzt aufgerufen: 10.04.2024)
14 ECONUM Unternehmensberatung GmbH: Betriebswirtschaftliche Gebührenkalkulation der
Jahre 2023 – 2024 für die Abfallentsorgung des Landkreises Görlitz, Bericht vom August 2022,
im Auftrag des Regiebetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz
AWK - Landkreis Görlitz 2024 35
4 Bewertung zum Ist-Stand
4.1 Getrennthaltung von Abfällen, Serviceniveau für die
Abfallbesitzer
Der Landkreis Görlitz hält für die Abfallbesitzer ein dezidiertes System zur
Getrennthaltung von Abfällen aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen
vor. Darauf wurde bereits umfassend eingegangen, insbesondere in den
Kapiteln 3.1.2, 3.5 und 3.6.
Für die Abfallbesitzer bestehen für die einzelnen Abfallarten in der Regel
mehrere Möglichkeiten, die anfallenden Abfälle zu entsorgen. Die mengenmäßig
größten Abfallmengenströme – Restabfälle, sperrige Abfälle, Bioabfälle,
PPK und LVP werden im Holsystem ab Grundstück (höchstes Serviceniveau)
abgeholt. Für andere Abfälle stehen Bringsysteme mit haushaltsnaher Erfassung
zur Verfügung (Glas - Depotcontainerstandplätze, Problemstoffe - Schadstoffmobil,
Altkleider - Containerstandplätze).
Schließlich besteht die Möglichkeit, Abfälle über das klassische Bringsystem,
über Wertstoffhöfe einer Entsorgung zuzuführen. Das gilt auch für Kunststoff-
und Glas-Nichtverpackungen
4.2 Abfallmengen, Abfallmengenentwicklung
Die Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz wurde im Kap. 3.4.2.2 dargestellt.
Die dort abgebildeten Graphiken zeigen, dass
- die einwohnerspezifischen Restabfallmengen über die Jahre bei ca. 89
kg/(E*a) relativ konstant geblieben sind, abgesehen von den beiden
Corona-Jahren 2020 und 2021, und
- die absoluten Restabfallmengen auf Grund von sinkenden
Einwohnerzahlen tendenziell leicht zurückgingen,
AWK - Landkreis Görlitz 2024 36
- die Bioabfallmengen auf hohem Niveau bei Werten von knapp unter 100
kg/(E*a) bzw. knapp unter 25.000 t/a schwanken,
- die Mengen sperriger Abfälle und an Wertstoffen einwohnerspezifisch
und absolut leicht angestiegen sind.
Aktuelle abfallspezifische Abfallmengen für den Landkreis Görlitz sind im
Vergleich zu sächsischen Durchschnittswerten in Tab. 10 zusammengestellt.
Für den Vergleich wurden Mengendaten von 2022 zu Grunde gelegt, weil die
Abfallbilanzierung 2023 für den Freistaat Sachsen noch nicht vorliegt. Tab. 10
enthält außerdem einwohnerspezifische Abfallmengen als Zielwerte aus dem
aktuellen sächsischen Kreislaufwirtschaftskonzept.
Tab. 10:
Vergleich ausgewählter einwohnerspezifischer Abfallmengen des
Landkreises Görlitz (2022) mit Durchschnittmengen für Sachsen
(2022) 15 und mit Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsplanes (KWP)
Sachsen 2023 16 , Angaben in kg/(E*a)
Abfall
Landkreis
Görlitz
Durchschnitt
Sachsen
Zielwert 2032
KWP
Restabfälle 88,6 119 105
Sperr. Abfälle 40,0 26 32
Bioabfälle (Biotonne) 93,5 59 109
PPK 49,2 49 *
LVP 40,7 39 *
Glas 24,9 25 *
* Der Kreislaufwirtschaftsplan gibt für Wertstoffe insgesamt 182 kg/(E*a) vor.
Der Landkreis Görlitz gehört zu den Land- und Stadtkreisen in Sachsen mit
dem geringsten einwohnerspezifischen Restabfallaufkommen. Mit ca. 90 kg/(E*a)
15
Freistaat Sachsen, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:
Siedlungsabfallbilanz 2022, Dresden, 16.11.2023 (Redaktionsschluss)
(https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt abgerufen: 16.02.2024)
16 Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft:
Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen, Dresden, 2023
AWK - Landkreis Görlitz 2024 37
liegt das Restabfallaufkommen deutlich unter dem sächsischen Durchschnitt und
auch unter dem Zielvorgabewert des Kreislaufwirtschaftsplanes 2023.
Für Bioabfälle zeigt sich, dass die Mengen für den Landkreis Görlitz im
Vergleich zum Sachsendurchschnitt sehr viel höher liegen, aber dass der Zielwert
2032 nicht erreicht wird. Unter Beachtung der gewerblich erfassten
Gartenabfallmenge von 6 kg/(E*a) ergibt sich zum Zielwert ein Defizit von etwa
10 kg/(E*a).
Die Mengen für die Wertstoffe PPK, LVP und Glas entsprechen de facto den
sächsischen Durchschnittswerten. Eine Einordnung im Vergleich zu den
Zielwerten des Kreislaufwirtschaftsplanes ist schwierig, weil im Plan (nur) ein
Zielwert für Wertstoffe insgesamt, also alle möglichen Wertstoffe umfassend,
angegeben wird.
4.3 Gebühren, Gebührenentwicklung
Die Entwicklung der Abfallgebühren über die letzten drei Kalkulationszyklen
geht aus Tab. 11 hervor. Der Datenvergleich zeigt, dass die Gebühren über den
Betrachtungszeitraum relativ stabil geblieben sind. Lediglich die Festgebühren
mussten jeweils nach oben angepasst werden. Die Behälternutzungsgebühren
wurden nur einmal erhöht. Alle anderen Gebühren blieben über den Betrachtungszeitraum
konstant.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 38
Tab. 11:
Vergleich aktueller Abfallgebühren im Landkreis Görlitz mit
vorangegangenen Gebühren 17
Festgebühren
Gebührenbereich
Gebühr Gebühr Gebühr
2018/2019 2020/2022 2023/2024
€/ME €/ME €/ME
Haushalte 17,88 19,20 24,00
andere Herkunftsbereiche
(nach Restabfallbehältern)
MGB 80 l 72,48 79,68 89,40
MGB 120 l 89,16 97,80 111,00
MGB 240 l 138,96 152,04 175,56
MGB 1.100 l 496,20 540,84 638,16
Behälternutzungsgebühr - Rest-
/Bioabfall
MGB 80 l / MGB 120 l 12,36 13,68 13,68
MGB 240 l 15,48 17,04 17,04
MGB 1.100 l 126,96 139,92 139,92
Sackentsorgung / Metallbehälter 7,56 8,28 8,28
Behältertauschgebühr - Rest-
/Bioabfall
10,00 10,00 10,00
Leistungsgebühr
Restabfallentsorgung
Restabfallsack 70 l 3,66 3,66 3,66
MGB 80 l 4,24 4,24 4,24
MGB 120 l 6,10 6,10 6,10
MGB 240 l 11,40 11,40 11,40
MGB 1.100 l 41,62 41,62 41,62
Gebühr Bioabfallentsorgung
Gartenabfallsack 120 l 3,12 3,12 3,12
MGB 80 l 56,76 56,76 56,76
MGB 120 l 72,36 72,36 72,36
MGB 240 l 141,96 141,96 141,96
MGB 1.100 l 588,96 588,96 588,96
Berechnungen des Regiebetriebs Abfallwirtschaft für einen 4-Personen-
Haushalt (Modellhaushalt) ergaben, dass sich die Abfallgebühren insgesamt
von 203,88 €/a (2018/2019) auf 211,80 €/a (2020 bis 2022) und dann auf
17 Darstellung Landkreis Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, übergeben Januar 2024
AWK - Landkreis Görlitz 2024 39
231,00 €/a (2023/24) erhöhten 18 . Die Gebührenmehrbelastung bleibt damit in
einem moderaten Rahmen.
In der bereits mehrfach zitierten Siedlungsabfallbilanz 2022 für den Freistaat
Sachsen werden ebenfalls Betrachtungen zur durchschnittlichen
Gebührenbelastungen für die Bürger in Sachsen angestellt. Die Autorinnen
weisen für den Landkreis Görlitz eine mittlere Gebührenbelastung von 69
€/(E*a) aus. Dieser Wert entspricht in etwa dem sächsischen Durchschnittswert
von 67 €/(E*a). Die Spannweite für alle sächsischen öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger geht von 49 bis 84 €/(E*a).
4.4 Fazit
Im Landkreis Görlitz hat sich ein Kreislaufwirtschaftssystem etabliert,
das den Abfallbesitzern eine umfassende Getrennthaltung ihrer Abfälle
und damit eine Minimierung zu beseitigender Abfälle sowie eine
Maximierung zu verwertender Abfälle ermöglicht,
das zur Umsetzung der Getrennthaltung der Abfälle jeweils mehrere
Möglichkeiten der Entsorgung und somit ein hohes Serviceniveau für die
Abfallbesitzer bietet,
mit dem im Sachsenvergleich unterdurchschnittliche Restabfallmengen
und überdurchschnittliche Bioabfallmengen erreicht wurden,
für dessen Umsetzung die Abfallbesitzer trotzdem nur mit
durchschnittlichen Gebührenbelastungen belegt werden (im Vergleich für
den Freistaat Sachsen).
18 Darstellung Landkreis Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, übergeben Januar 2024
AWK - Landkreis Görlitz 2024 40
5 Abschätzung der künftig anfallenden und dem öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträger zu überlassenden
Abfallmengen je Abfallart für einen Zeitraum von mindestens
zehn Jahren
Für die Abschätzung der zu erwartenden Abfallmengen wurden xls-basierte
Trendbetrachtungen für die Jahre 2024 bis 2033 angestellt. Grundlage hierfür
bilden die Mengendaten von 2016 bis 2023. In die Trendberechnungen wurden
die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Restabfälle,
sperrige Abfälle, Bioabfälle, PPK sowie die durch die Systembetreiber zu
erfassenden Verpackungsgläser und LVP einbezogen.
5.1 Prognose der Einwohnerzahlen
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen bis 2033 geht aus Abb. 8 hervor. Die
Abbildung zeigt auch die Einwohnerentwicklung von 2016 bis 2023.
Die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung gibt drei Varianten der
Einwohnerentwicklung für den Landkreis Görlitz an 19 . Alle drei Varianten sind in
Abb. 8 dargestellt.
19
Statisches Landesamt des Freistaates Sachsen: 8. Regionalisierte
Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2022 bis 2040, Datenblatt Landkreis
Görlitz, Juni 2023 (Redaktionsschluss)
AWK - Landkreis Görlitz 2024 41
Einwohner (in 1000)
Regionalisierte Bevölkerungsentwicklung Landkreis Görlitz
2016 bis 2033
260,0
255,0
258,8
257,5
255,4
250,0
245,0
240,0
235,0
230,0
225,0
220,0
253,8
252,1
247,4
249,1 250,1 249,3
247,0 245,3
246,6 244,6 243,2
241,4
244,0 242,2
239,6
241,2 240,0 237,8
237,9
238,7
236,0
235,8 234,2
236,2
233,7 232,5
233,8 231,7
230,6
231,4 229,6
229,1 227,6
226,8
224,5
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033
Variante 1 Variante 2 Variante 3
Abb. 8:
Bevölkerungsentwicklung von 2016 bis 2023 (Ist-Werte jeweils zum
30.06.) und Bevölkerungsprognose bis 2033 in drei Varianten 20
5.2 Trendbetrachtung für Abfallmengen bis 2033
Der xls-basierten Trendbetrachtung liegt die Annahme zugrunde, dass die
Basisdaten (in dem Fall die Ist-Mengen 2016 bis 2023) einen stetigen Verlauf
zeigen. Für die zukünftige Entwicklung wird ebenfalls ein stetiger Verlauf
unterstellt. Die Annahme erscheint für die hier vorliegende Fragestellung
gerechtfertigt, weil im Abfallwirtschaftssystem des Landkreises Görlitz keine
wesentlichen Änderungen am System stattgefunden haben und nicht geplant
sind.
20
Statisches Landesamt des Freistaates Sachsen: 8. Regionalisierte
Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2022 bis 2040, Datenblatt Landkreis
Görlitz, Juni 2023 (Redaktionsschluss)
AWK - Landkreis Görlitz 2024 42
Für die Mengentrendbetrachtungen wurde folgende Herangehensweise
gewählt:
Basis bilden die jeweiligen einwohnerspezifischen Abfallmengen von
2016 bis 2023 im Landkreis Görlitz für die bereits benannten Abfallströme.
Die Entwicklungen der einwohnerspezifischen Abfallmengen 2016 bis
2023 und der Einwohnerzahlen 2026 bis 2033 gingen in die xls-Berechnungen
ein. Im Ergebnis der Berechnungen lagen einwohnerspezifische
Prognosemengen für die Jahre 2024 bis 2033 vor.
Die einwohnerspezifischen Prognosemengen wurden mit Hilfe der
zukünftigen Einwohnerwerte für den Landkreis Görlitz in absolute Abfallmengen
umgerechnet. In diese Berechnungen flossen die mittleren Einwohnerzahlen
(Variante 2) der bereits benannten Bevölkerungsvorausberechnung
ein.
Die Ergebnisse der Trendbetrachtungen stellen die nachfolgenden Abbildungen
dar. Abb. 9 zeigt die Mengenentwicklungen für Restabfälle, sperrige Abfälle,
Bioabfälle und Wertstoff gesamt – in Teilgraphik a) als einwohnerspezifische
Werte (Ergebnisse der Trendbetrachtung) und in Teilgraphik b) als absolute
Mengen (Ergebnisse der Umrechnung über Einwohnerzahlen). Die Entwicklung
der Wertstoffmengen geht aus Abb. 10 hervor, unterteilt in PPK, Verpackungsglas
und LVP. Die Teilgraphik a) enthält wiederum einwohnerspezifische Abfallmengen
und die Teilgraphik b) absolute Abfallmengen.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 43
kg/(E*a)
140,0
120,0
Einwohnerspezifische Abfallmengenentwicklung
Landkreis Görlitz 2024 - 2033
120,7 121,2 121,7 122,2 122,7 123,1 123,6 124,0 124,5 125,0
100,0
94,2 94,2 94,3 94,3 94,4 94,4 94,5 94,5 94,6 94,6
80,0
90,6 90,8 90,9 91,1 91,2 91,4 91,5 91,7 91,8 92,0
60,0
43,9 44,6 45,2 45,8 46,5 47,1 47,7 48,3 48,9 49,5
40,0
20,0
0,0
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033
Restabfälle sperrige Abfälle Bioabfälle Wertstoffe gesamt
t/a
35.000
Entwicklung der absoluten Abfallmengen Landkreis Görlitz
2024 - 2033
30.000
29.828 29.681 29.519 29.386 29.246 29.097 28.940 28.774 28.611 28.450
25.000
23.262 23.066 22.862 22.682 22.500 22.313 22.121 21.925 21.732 21.543
20.000
22.392 22.229 22.056 21.907 21.754 21.596 21.433 21.265 21.100 20.938
15.000
10.850 10.912 10.964 11.024 11.077 11.124 11.165 11.201 11.234 11.266
10.000
5.000
0
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033
Restabfälle sperrige Abfälle Bioabfälle Wertstoffe gesamt
Abb. 9: Abfallmengenentwicklungen Landkreis Görlitz von 2024 bis 2033
(Trendbetrachtung) für Restabfälle, sperrige Abfälle, Bioabfälle und
Wertstoffe gesamt
a) einwohnerspezifisch [kg/(E*a)]; b) absolut [t/a]
AWK - Landkreis Görlitz 2024 44
kg(E*a)
70,0
60,0
50,0
Einwohnerspezifische Mengenentwicklung
Landkreis Görlitz 2024 - 2033
53,0 53,5 54,0 54,5 55,0 55,4 55,9 56,3 56,8 57,2
42,1 42,2 42,3 42,3 42,4 42,5 42,6 42,7 42,7 42,8
40,0
30,0
20,0
25,6 25,5 25,4 25,4 25,3 25,2 25,1 25,0 25,0 24,9
10,0
0,0
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033
PPK Glasverpackungen LVP
t/a
Entwicklung der absoluten Wertstoffmengen Landkreis Görlitz
2024 - 2033
14.000
12.000
13.105 13.108 13.101 13.105 13.104 13.098 13.086 13.069 13.051 13.033
10.000
10.398 10.326 10.249 10.183 10.115 10.045 9.972 9.897 9.823 9.750
8.000
6.000
6.325 6.247 6.169 6.098 6.026 5.954 5.882 5.809 5.737 5.667
4.000
2.000
0
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033
PPK Glasverpackungen LVP
Abb. 10: Abfallmengenentwicklungen Landkreis Görlitz von 2024 bis 2033
(Trendbetrachtung) für Wertstoffe, getrennt nach PPK,
Glasverpackungen und LVP
a) einwohnerspezifisch [kg/(E*a)]; b) absolut [t/a]
AWK - Landkreis Görlitz 2024 45
Die Ergebnisse der Trendbetrachtungen zeigen, dass sich die einwohnerspezifischen
Abfallmengen bis 2033 kaum ändern bzw. z. T. geringfügig
erhöhen. Die Absolutmengen nehmen auf Grund zurückgehender Einwohnerzahlen
ab. Ausnahmen bilden die Mengen sperriger Abfälle und PPK, die in
etwa konstant bleiben.
Die konstante Fortentwicklung etwa gleichbleibender einwohnerspezifischer
Abfallmengen verdeutlicht zum einen, dass im Landkreis ein stabiles Abfallwirtschaftssystem
umgesetzt wird, und zum anderen, dass eine weitere Verschiebung
der Restabfallmengen hin zu den Mengen Bioabfälle und Wertstoffe nicht
zu erwarten ist. Anzumerken ist, dass die Restabfallmengen bereits unter und
die Bioabfallmengen über den Vergleichsdaten für den Freistaat Sachsen liegen
(siehe Kap. 4.4).
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die überdurchschnittlichen Bioabfallmengen
von 99,5 kg/(E*a) 21 den Zielwert des aktuellen sächsischen Kreislaufwirtschaftsplanes
für das Jahr 2032 von 109 kg/(E*a) trotzdem noch nicht
erreichen. Um die Vorgaben erreichen zu können, wären etwa 10 kg/(E*a) zusätzlich
zu erfassen (siehe Kap. 4.2).
Legt man den Zielwert für Bioabfälle zugrunde und unterstellt, dass zur Erreichung
des Zielwertes 50 % der zusätzlichen Bioabfallmengen durch Abreicherung
aus dem Restabfall generiert wird - ändern sich die zu erwartenden
Abfallmengen wie folgt:
Bioabfälle: von ca. 100 auf 109 kg/(E*a)
Restabfälle: von ca. 92 auf 87 kg/(E*a).
21 93,5 kg/(E*a) aus kommunaler Erfassung und 6 kg/(E*a) aus gewerblicher Erfassung (Bilanz
2022)
AWK - Landkreis Görlitz 2024 46
6 Geplante Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der
Kreislaufwirtschaft
6.1 Änderungen in der Organisation/ der Struktur der
Kreislaufwirtschaft
Es besteht keine Veranlassung, prinzipielle Änderungen an der Organisation
und an der Struktur der Kreislaufwirtschaft im Landkreis Görlitz vorzunehmen.
Das betrifft das Innenverhältnis zwischen der Landkreisverwaltung und dem
Regiebetrieb Abfallwirtschaft, die Aufteilung des Landkreisgebietes in zwei
Entsorgungsbereiche und die Umsetzung der operativen Leistungen in Regie
der kommunalen bzw. gemischtwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen.
Überlegungen zu Organisation und Struktur sollten trotzdem von Zeit zu Zeit
bzw. nach Bedarf angestellt werden.
Weitere Optimierungen in der Kreislaufwirtschaft könnten sich durch eine
engere Zusammenarbeit der beiden Entsorgungsunternehmen – NEG und
EGLZ – ergeben. Hierzu sollten Überlegungen beispielsweise zu folgenden
Themenfeldern angestellt werden:
Angleichung des Leistungsportfolio (z. B. Vereinheitlichung des
Spektrums der an den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle)
gemeinsame Leistungserbringung im gesamten Landkreis Görlitz (z. B.
bei der Erfassung von Problemstoffen mittels Schadstoffmobil)
gemeinsame Ausschreibung von Teilleistungen (z. B. für die Besorgung
von Abfallbehältern).
AWK - Landkreis Görlitz 2024 47
6.2 Geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen des öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträgers, einschließlich einer
Bewertung der Zweckmäßigkeit der Maßnahmen
Das bereits zitierte Abfallvermeidungskonzept 2023 enthält geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen,
auf die hier Bezug genommen wird (siehe nachfolgende
Übersicht).
Tab. 12.
Zusammenstellung geplanter Abfallvermeidungsmaßnahmen
(Quelle: Abfallvermeidungskonzept, Landkreis Görlitz 2023)
Maßnahme 1:
Maßnahmenträger:
Partner:
Umsetzungszeitraum: ab 2023
Fortführung bisheriger Maßnahmen zur
Abfallvermeidung und zur Wiederverwendung (Kapitel
5.1 des Abfallvermeidungskonzeptes)
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
jeweilige maßnahmenbezogene Partner
Maßnahme 2:
Maßnahmenträger:
Partner:
Umsetzungszeitraum:
zielgerichtete Informationskampagne im Internet und
über die Abfall-App über Möglichkeiten der
Wiederverwendung (Maßnahme aus Sperrmüllkonzept)
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
umgehend
Maßnahme 3:
Maßnahmenträger:
Partner:
Umsetzungszeitraum:
Pilotvorhaben zur Erfassung wiederverwendbaren
Sperrmülls über einen Wertstoffhof (Maßnahme aus
Sperrmüllkonzept)
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Tourismus,
Umwelt und Energiefragen
ggf. externe Dienstleister
ab 2024, Laufzeit min. ein Jahr
Maßnahme 4:
Maßnahmenträger:
Partner:
Umsetzungszeitraum: ab 2025
Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen für Bürger
über Bürgerportale, Einrichtung von Accounts für
Anschlusspflichtige (Nutzer der Internetseite)
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
Landkreisverwaltung, IT-Dienstleister
AWK - Landkreis Görlitz 2024 48
Maßnahme 5:
Maßnahmenträger:
Partner:
Umsetzungszeitraum:
Mitarbeit bei der Einführung und Umsetzung eines
landesweiten „Reparaturbonus“ in Abhängigkeit des
noch zu beschließenden Programmes des Freistaates
Sachsen
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
in Abhängigkeit konkreter Maßnahmen
nach Verabschiedung des Programms
Maßnahme 6:
Maßnahmenträger:
Partner:
Umsetzungszeitraum: ab 2023
Neuauflage eines grenzüberschreitenden Projektes mit
Tschechien analog zum abgeschlossenen
„Kooperationsprojekt Abfallvermeidung“
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
Partner in Tschechien
Die sechs Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete wurden im Abfallvermeidungskonzept
im Detail beschrieben und bewertet. An dieser Stelle soll auf
wiederholende Darstellungen verzichtet werden.
Maßnahme 2 wurde bereits erfolgreich umgesetzt. Die Bürger des Landkreises
Görlitz können Möglichkeiten der Wiederverwendung im Internet und/oder über
die Abfall-App abrufen.
Maßnahme 5 ist in der ausformulierten Fassung nicht mehr aktuell. Das
Programm zum landesweiten Reparaturbonus wurde zwischenzeitlich
verabschiedet und befindet sich in der Umsetzung, ohne dass den öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträgern eine aktive Rolle zugeordnet wurde. Der
Landkreis Görlitz sollte das Vorhaben „Reparaturbonus“ mit Öffentlichkeitsarbeit
begleiten 22 .
Die anderen Maßnahmen sind nach wie vor gültig und werden in das
vorliegende Abfallwirtschaftskonzept übernommen.
22 Informationen zum Reparaturbonus Sachsen siehe u. a.:
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-reparaturbonus-fuer-elektro-undelektronikgeraete.html
oder https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus (zuletzt abgerufen:
10.04.2024)
AWK - Landkreis Görlitz 2024 49
6.3 Erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Abfallverwertung, insbesondere erforderliche Maßnahmen zur
Umsetzung von § 11 Absatz 1 und § 14 Absatz 1 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallbeseitigung
einschließlich der Bewertung ihrer Eignung zur
Zielerreichung
6.3.1 Erhöhung der Bioabfallmengen zur Erreichung der Zielwerte aus
dem sächsischen Kreislaufwirtschaftsplan
Zur Erreichung des Zielwertes 2032 aus dem Kreislaufwirtschaftsplan für
Bioabfälle (109 kg/(E*a)) müssen zukünftig etwa 10 kg/(E*a) zusätzlich zu den
bisher gesammelten Mengen erfasst werden.
Die Erhöhung der separat erfassten Bioabfallmengen kann durch eine
intensivere Nutzung der vorhandenen Erfassungssysteme für Bioabfälle
gelingen (siehe Kap. 3.5). Hierfür erscheinen besondere, nachfolgend benannte
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zielführend:
intensive Information und Bewerbung der Möglichkeiten zur separaten
Erfassung und Verwertung von Bioabfälle über alle Medien (Internet-
Plattform, Abfall-App, Druckmedien usw.), bei Veranstaltungen und
Weiterbildungen (Kindergärten, Schulen usw.),
gesonderte Sensibilisierung der Bürger und Teilnehmer des grenzüberschreitenden
Kooperationsprojektes mit Tschechien „Abfallvermeidung
im Bezirk Liberec und Landkreis Görlitz“ mit dem Schwerpunkt „Bioabfall
ist kein Abfall“.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 50
6.3.2 Ausbau der Wertstofferfassung
Im Landkreis Görlitz besteht ein sehr dezidiertes System zur Getrennterfassung
von Abfällen. Darauf wurde mehrfach hingewiesen. Ein prinzipieller Ausbau des
Systems zur Getrennthaltung ist nicht vorgesehen.
Altkleider werden derzeit flächendeckend durch gewerbliche und gemeinnützige
Sammler erfasst und verwertet. Die Erfassung von Altkleidern seitens des
Landkreises beschränkt sich aktuell auf die Annahme dieser Abfälle an den
Wertstoffhöfen Niesky, Weißwasser und Görlitz. Für den (unwahrscheinlichen)
Fall, dass die gewerblichen und gemeinnützigen Sammler ihre Tätigkeiten
einstellen, muss der Landkreis die Altkleidererfassung spätestens ab 2025
selbst umsetzen. In diesem Fall hat er ein System zur Altkleidererfassung zu
installieren, wobei ein Teilsystem hierfür bereits besteht (siehe oben).
Zum Ausbau eines eigenen Erfassungssystems für Altkleider bietet sich für den
Landkreis Görlitz folgende Vorgehensweise an:
Erweiterung der Altkleidererfassung auf alle Wertstoffhöfe (Einbeziehung
der Wertstoffhöfe Lawalde und Zittau),
Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zur Altkleidererfassung bei Erfordernis
(z. B. durch Gestellung von Altkleidercontainern an bestimmten
Standorten).
7 Strategien für Abfälle, die besondere
Bewirtschaftungsprobleme aufwerfen
Derzeit gibt es keine Abfälle in Regie des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers,
die Bewirtschaftungsprobleme aufwerfen.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 51
8 Durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 20
Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgeschlossenen
Abfälle
§ 7 der Abfallwirtschaftssatzung regelt, welche Abfälle von der Entsorgung
durch den Landkreis Görlitz ausgeschlossen sind.
Von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind
Abfälle, die der RAVON in seiner jeweils aktuellen Satzung von der
Entsorgung in seinen Anlagen ausschließt 23 ,
alle Abfälle gemäß erstem Anstrich, die wegen ihrer Art und Beschaffenheit
eine gemeinsame Entsorgung mit Siedlungsabfällen nicht
zulassen (außer Abfallschlüsselnummergruppe 20 ohne Fäkalschlamm),
alle Abfälle, die wegen ihrer Menge nicht mit dem im Landkreis bestehenden
Sammel- und Transportsystem gesammelt und transportiert
werden können,
Problemstoffe aus anderen Herkunftsbereichen und Mengen mehr als 20
kg pro Jahr und Abfallbesitzer und –erzeuger,
sperrige Abfälle, soweit sie nicht durch die Sperrmüllabfuhr entsorgt
werden (z. B. Haushaltsauflösungen)
Abfälle, die einer Rücknahme auf Grund einer nach § 25 KrWG
erlassenen Rechtsverordnung unterliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen
tatsächlich zur Verfügung stehen
Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 nach § 4 Abs. 1 TierNebV 24 ,
die nicht in privaten Haushaltungen anfallen und die in einer Biogasoder
Kompostierungsanlage behandelt werden.
23 § 6 der Satzung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) über
die Abfallbeseitigung im Verbandsgebiet sowie über die Benutzung der
Abfallbeseitigungsanlagen (Benutzungssatzung), Schöpstal, 02.06.2022
AWK - Landkreis Görlitz 2024 52
9 Strategien zum Umgang mit illegal abgelagerten Abfällen
Das Hauptanliegen besteht darin, illegale Ablagerungen durch präventive
Maßnahmen zu verhindern. Zu den präventiven Maßnahmen gehören in erster
Linie Information und Aufklärung über die Umweltschädigungen durch illegale
Ablagerung und die hohen Kosten für deren Beseitigung, die überwiegend
durch die Allgemeinheit - also durch alle – getragen werden müssen. Entsprechende
Aufklärungen erfolgen derzeit durch Informationen im jährlich veröffentlichten
Abfallkalender und durch Pressemitteilungen. In Zukunft sollte die
Öffentlichkeitsarbeit bzgl. illegaler Ablagerungen intensiviert werden, wobei
explizit auf die illegalen Ablagerungen von Grünabfällen Bezug genommen
werden sollte („illegale Ablagerungen von Grünabfällen schaden unseren
Wäldern“).
Neben der gezielten Öffentlichkeitsarbeit zählen die zeitnahe Beräumung von
illegalen Ablagerungen sowie die Ermittlung und Bestrafung der Verursacher zu
den strategischen Ansätzen, illegale Ablagerungen zu vermeiden oder zumindest
einzudämmen. Erstere Maßnahme ist darauf ausgerichtet, Nachahmer von
der Ablagerung weiterer Abfälle abzuhalten. Die Ermittlung und insbesondere
die Bestrafung von Verursachern sollen diese davon abhalten, erneut ordnungswidrig
zu handeln.
Zur Umsetzung der benannten strategischen Ansätze wurde beim Regiebetrieb
eine Stelle (0,5 Vollbeschäftigteneinheiten) für „Wilde Ablagerungen“ eingerichtet,
die zuständig ist für:
- die Entgegennahme von Anzeigen oder sonstigen Feststellungen von
illegalen Ablagerungen (zumeist Meldungen von Forstbetrieben und
Gemeinden)
24 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1735), die
zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden
ist
AWK - Landkreis Görlitz 2024 53
- Prüfung der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgers (frei
zugängliche Flächen, Feststellung Grundstückeigentümer, Vorhandensein
von Betretungsrechten)
- Inaugenscheinnahme der Ablagerungen (in der Regel gemeinsam mit
der meldenden Stelle)
- Ermittlung möglicher Verursacher, Sicherung von Beweisen, Übergabe
der Beweismittel und der Verfahren an die Bußgeldstelle des Landkreises
- Erlass etwaiger Beseitigungsanordnung an dritte Zuständige (z. B. Gemeinden)
- Beauftragung Dritter mit Leistungen zur Beräumung und Entsorgung
illegal abgelagerter Abfälle, Abnahme der Leistungen, Rechnungskontrolle.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 54
10 Als geeignet identifizierte Vorhalteflächen für
situationsbedingt anfallende Abfälle (zum Beispiel bei
Hochwasser und Großschadensereignissen)
Das Auftreten von Großschadensereignissen kann nur schwer vorhergesehen
werden. Das betrifft die Art des Ereignisses, aber auch die Eintrittszeit, die
Eintrittshäufigkeit und Ort/Gebiet des Auftretens. Großschadensereignisse
könne deshalb regional nicht geplant werden.
Feste Abfallzwischenlager oder Vorhalteflächen für situationsbedingt anfallende
Abfälle werden seitens des Landkreises nicht dauerhaft vorgehalten. Eine
Ausnahme bildet die Deponie in Kunnersdorf, die bei Großschadensereignissen
mit erhöhtem Abfallaufkommen dauerhaft als Zwischenlager zur Verfügung
steht.
Unabhängig davon sind die Zwischenlagerung und die Entsorgung von Abfällen
im Katastrophenfall im Landkreis Görlitz durch folgende Maßnahmen jederzeit
gesichert, unabhängig davon wo und wann das Schadensereignis eintritt:
- Einbeziehung von nach Art und Menge der Abfälle geeignete Anlagen für
die Zwischenlagerung und die Entsorgung der Abfälle und/oder
- Abstimmung mit den betreffenden Gemeinden zur Bereitstellung
geeigneter Flächen für die zeitweise Lagerung von Abfällen, von dort aus
ordnungsgemäße Entsorgung in genehmigten Anlagen oder
- behördliche Anordnung der Zwischenlagerung der Abfälle auf geeigneten
Flächen, von dort aus ordnungsgemäße Entsorgung in genehmigten
Anlagen.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 55
11 Ausweisung von Flächen, die für Deponien geeignet sind
entsprechend § 30 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Die Beseitigung von Abfällen aus dem Landkreis Görlitz, einschließlich
Ablagerung, obliegt dem RAVON. Der Verband ist auch für die Planung und
Beschaffung entsprechender Kapazitäten verantwortlich.
Der Landkreis Görlitz betreibt und plant keine Anlagen zur Behandlung und zur
Ablagerung von Abfällen. Die Ausweisung hierfür geeigneter Flächen im
vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept ist entbehrlich.
12 Maßnahmenplan
In der nachfolgenden Übersicht sind die Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes
für den Landkreis Görlitz zusammengestellt. Die Maßnahmen leiten
sich aus den vorangegangenen Ausführungen ab.
Gesetzlich vorgegebene Aufgaben, wie z. B. die jährliche Erstellung von Abfallbilanzen
und die Fortschreibung des hier vorliegenden Abfallwirtschaftskonzeptes,
und allgemeine Aufgaben, wie z. B. die Verfolgung der gesetzgeberischen,
der wissenschaftlichen und der technischen Entwicklungen auf dem
Gebiet der Kreislaufwirtschaft, sind in der Übersicht nicht enthalten.
Die in Tab. 13 benannten Maßnahmen bilden die Grundlage der zukünftigen
Arbeiten für den Landkreis Görlitz als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.
AWK - Landkreis Görlitz 2024 56
Tab. 13:
Maßnahmenplan zum Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Görlitz
Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum
Organisation, allgemeine Aufgaben
1 Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
kontinuierlich
2 Prüfung von Synergieeffekten durch engere Zusammenarbeit
der beiden Entsorgungsunternehmen – NEG und
EGLZ - beispielsweise zu folgenden Themenfeldern:
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
Entsorgungsunternehmen,
externe
Dienstleister
2024 beginnend
- Angleichung des Leistungsportfolio (z. B. Vereinheitlichung
des Sprektrums der an den Wertstoffhöfen
erfassten Abfälle)
- gemeinsame Leistungserbringung im gesamten
Landkreis Görlitz (z. B. bei der Erfassung von
Problemstoffen mittels Schadstoffmobil)
- gemeinsame Ausschreibung von Teilleistungen
(z. B. für die Besorgung von Abfallbehältern)
AWK - Landkreis Görlitz 2024 57
Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum
Abfallvermeidung, Öffentlichkeitsarbeit
3 Fortführung bisheriger Maßnahmen zur Abfallvermeidung
und zur Wiederverwendung gemäß Kapitel 5.1 des Abfallvermeidungskonzeptes
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
umgehend,
kontinuierlich
4 Pilotvorhaben zur Erfassung wiederverwendbaren Sperrmülls
über einen Wertstoffhof (Maßnahme aus Sperrmüllkonzept)
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
Ausschuss für
Kreisentwicklung,
Wirtschaft,
Tourismus, Umwelt
und Energiefragen
ab 2024,
Laufzeit min. ein
Jahr
ggf. externe
Dienstleister
5 Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen für Bürger über
Bürgerportale, Einrichtung von Accounts für Anschlusspflichtige
(Nutzer der Internetseite)
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
Landkreisverwaltung,
IT-Dienstleister
ab 2025
6 Unterstützung bei der Umsetzung des landesweiten „Reparaturbonus“
(Programmes des Freistaates Sachsen) durch
Öffentlichkeitsarbeit
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
umgehend
beginnend
7 Neuauflage/Fortführung des grenzüberschreitenden Projektes
mit Tschechien „Kooperationsprojekt Abfallvermeidung -
Abfallvermeidung im Bezirk Liberec und Landkreis Görlitz“
mit dem Schwerpunkt „Bioabfall ist kein Abfall“
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
Partner in
Tschechien
Projekte
beginnend ab
2. Quartal 2024
AWK - Landkreis Görlitz 2024 58
Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum
Abfallerfassung
8 Durchführung von Sortieranalysen für Restabfälle Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
externe Dienstleister
2024/25, danach
turnusmäßig
oder nach
Bedarf
9 Untersuchungen zur Zusammensetzung weiterer Abfälle
(z. B. sperrige Abfälle, Bioabfälle)
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
externe Dienstleister
nach Bedarf
10 Erhöhung der separat erfassten Bioabfallmengen auf
mindestens 109 kg/(E*a) durch:
- Information und Bewerbung der Möglichkeiten zur
separaten Erfassung und Verwertung von
Bioabfällen über alle Medien, bei Veranstaltungen
und Weiterbildungen (Kindergärten, Schulen usw.),
- gesonderte Sensibilisierung der Bürger und
Teilnehmer des grenzüberschreitenden Kooperationsprojektes
mit Tschechien (siehe oben
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
u. a. Partner in
Tschechien
kontinuierlich,
Zielerreichung
2032
11 falls gewerbliche und gemeinnützige Sammler von Altkleidern
ihre Tätigkeiten einstellen, Ausbau eines eigenen
Erfassungssystems für Altkleider durch:
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
bei Bedarf
- Erweiterung der Altkleidererfassung auf alle Wertstoffhöfe
(Einbeziehung der Wertstoffhöfe Lawalde und Zittau),
- Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zur Altkleidererfassung
bei Erfordernis (z. B. durch Gestellung von
Altkleidercontainern an bestimmten Standorten).
AWK - Landkreis Görlitz 2024 59
Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum
Umgang mit illegalen Ablagerungen
12 Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit bzgl. illegaler Ablagerungen
mit expliziten Bezug auf die illegalen Ablagerungen
von Grünabfällen
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
umgehend
beginnend
Satzungen, Gebühren
13 Anpassungen der Abfallwirtschaftssatzung bei Bedarf,
beispielsweise bei Änderungen der gesetzlichen Grundlagen
oder bei Umstellungen am Kreislaufwirtschaftssystem
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
Ausschuss für
Kreisentwicklung,
Wirtschaft, Tourismus,
Umwelt und
Energiefragen,
bei Bedarf
Kreistag
14 Gebührenneukalkulation für die Jahre 2025 ff. (nachfolgende
Berechnungen turnusmäßig)
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
externe Dienstleister 3.Quartal 2024,
Abschluss
spätestens
4. Quartal
15 Erarbeitung und Beschlussfassung einer novellierten
Abfallgebührensatzung für die Jahre 2025 ff. (nachfolgende
Novellierungen turnusmäßig)
Regiebetrieb
Abfallwirtschaft
Ausschuss für
Kreisentwicklung,
Wirtschaft, Tourismus,
Umwelt und
Energiefragen,
Beschluss
spätestens Ende
2024
Kreistag
AWK - Landkreis Görlitz 2024 60