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Abfallwirtschaftskonzept LK GR 2024_

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Abfallwirtschaftskonzept

für den

Landkreis Görlitz

2024

für

LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft

Muskauer Straße 51

02906 Niesky

von

BIWA Consult GbR

Am St. Niclas Schacht 13

09599 Freiberg

Tel.: 03731 - 781 276

Fax: 03731 - 781 277

E-Mail: info@BIWA-Consult.de

30.04.2024


Inhaltsverzeichnis

1 ZIELE DER ABFALLVERMEIDUNG UND ABFALLVERWERTUNG,

INSBESONDERE DER VORBEREITUNG ZUR WIEDERVERWENDUNG

UND DES RECYCLINGS SOWIE DER ABFALLBESEITIGUNG .............. 1

2 RAHMENBEDINGUNGEN ......................................................................... 2

2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen (Bund, Land, Satzungen) .......................................... 2

2.1.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG ..................................................................................... 2

2.1.2 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG .... 3

2.1.3 Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung ................................................................... 4

2.2 Allgemeine Rahmenbedingen (Lage, Bevölkerung) .......................................................... 4

3 IST-STAND DER ABFALLWIRTSCHAFT IM LK GÖRLITZ ...................... 6

3.1 Darstellung der Abfallsammelsysteme sowie der Aufteilung der

Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren .............................. 6

3.1.1 Organisation der Kreislaufwirtschaft ................................................................................... 6

3.1.2 Abfallerfassung ..................................................................................................................... 10

3.1.2.1 Getrennte Erfassung von Abfällen ........................................................................... 10

3.1.2.2 Gestellung von Abfallbehältern, Abfallsäcke .......................................................... 11

3.1.2.3 Restabfälle ................................................................................................................... 13

3.1.2.4 sperrige Abfälle ........................................................................................................... 13

3.1.2.5 Bioabfälle ..................................................................................................................... 13

3.1.2.6 Problemstoffe .............................................................................................................. 13

3.1.2.7 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) ........................................................................... 14

3.1.2.8 Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgeräte und Haushaltkühlgeräte) .......... 14

3.1.2.9 Verpackungen (LVP, Glas) ....................................................................................... 14

3.1.2.10 Betrieb von Wertstoffhöfen ........................................................................................ 15

3.2 Angaben zur Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträgern .............................................................................................................. 16

3.3 Bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen, einschließlich einer Bewertung der

Zweckmäßigkeit der Maßnahmen ....................................................................................... 17

I


3.4 Art, Menge und Verbleib der den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern

überlassenen Abfälle, einschl. Ergebnisse von Abfallsortierungen ............................ 20

3.4.1 Abfallarten ............................................................................................................................. 20

3.4.2 Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe, Erfassung durch den öffentlichrechtlichen

Entsorgungsträger und nachrichtlich von gemeinnützigen und

gewerblichen Sammlungen ................................................................................................ 22

3.4.2.1 Aktuelle kommunale Abfallmengen, Bilanzjahr 2023 ............................................ 22

3.4.2.2 Entwicklung kommunaler Abfallmengen für die Jahre 2016 bis 2023 ................ 24

3.4.2.3 Mengen aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen,

Bilanzjahr 2022 ........................................................................................................... 26

3.4.3 Zusammensetzung sperriger Abfälle ................................................................................ 27

3.5 Angebote zur flächendeckenden Erfassung von Bioabfällen ........................................ 32

3.6 Angebote zur Getrenntsammlung von Papier-, Metall-, Kunststoff-

und Glasabfällen .................................................................................................................... 32

3.7 Gebührensystem, aktuelle Gebühren ................................................................................. 33

4 BEWERTUNG ZUM IST-STAND .............................................................. 36

4.1 Getrennthaltung von Abfällen, Serviceniveau für die Abfallbesitzer ........................... 36

4.2 Abfallmengen, Abfallmengenentwicklung ......................................................................... 36

4.3 Gebühren, Gebührenentwicklung ....................................................................................... 38

4.4 Fazit .......................................................................................................................................... 40

5 ABSCHÄTZUNG DER KÜNFTIG ANFALLENDEN UND DEM

ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN ENTSORGUNGSTRÄGER ZU

ÜBERLASSENDEN ABFALLMENGEN JE ABFALLART FÜR EINEN

ZEITRAUM VON MINDESTENS ZEHN JAHREN .................................... 41

5.1 Prognose der Einwohnerzahlen .......................................................................................... 41

5.2 Trendbetrachtung für Abfallmengen bis 2033 .................................................................. 42

6 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR WEITEREN ENTWICKLUNG DER

KREISLAUFWIRTSCHAFT ...................................................................... 47

II


6.1 Änderungen in der Organisation/ der Struktur der Kreislaufwirtschaft ....................... 47

6.2 Geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen des öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträgers, einschließlich einer Bewertung der Zweckmäßigkeit der

Maßnahmen ............................................................................................................................. 48

6.3 Erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung, insbesondere

erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung von § 11 Absatz 1 und § 14 Absatz 1 des

Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallbeseitigung einschließlich der

Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung .................................................................... 50

6.3.1 Erhöhung der Bioabfallmengen zur Erreichung der Zielwerte aus dem

sächsischen Kreislaufwirtschaftsplan ............................................................................... 50

6.3.2 Ausbau der Wertstofferfassung ......................................................................................... 51

7 STRATEGIEN FÜR ABFÄLLE, DIE BESONDERE

BEWIRTSCHAFTUNGSPROBLEME AUFWERFEN ............................... 51

8 DURCH DEN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN ENTSORGUNGSTRÄGER

NACH § 20 ABSATZ 2 DES KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZES

AUSGESCHLOSSENEN ABFÄLLE ........................................................ 52

9 STRATEGIEN ZUM UMGANG MIT ILLEGAL ABGELAGERTEN

ABFÄLLEN ............................................................................................... 53

10 ALS GEEIGNET IDENTIFIZIERTE VORHALTEFLÄCHEN FÜR

SITUATIONSBEDINGT ANFALLENDE ABFÄLLE (ZUM BEISPIEL BEI

HOCHWASSER UND GROßSCHADENSEREIGNISSEN) ...................... 55

11 AUSWEISUNG VON FLÄCHEN, DIE FÜR DEPONIEN GEEIGNET SIND

ENTSPRECHEND § 30 ABSATZ 3 DES

KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZES ................................................ 56

12 MAßNAHMENPLAN ................................................................................. 56

III


ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................... V

TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................... VI

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................ VII

IV


Abbildungsverzeichnis

Abb. 1:

Abb. 2:

Verwaltung im Freistaat Sachsen, Landkreise und Kreisfreie

Städte (Quelle:

https://www.verwaltungsatlas.sachsen.de/download/smr_kreis.jpg,

zuletzt aufgerufen: 10.04.2024) ........................................................ 5

Wichtige Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz,

Stand: Februar 2024 (Quelle: Konzeptionelle Betrachtungen zur

Vorbereitung zur Wiederverwendung von sperrigen Abfälle, Bericht

2022) ................................................................................................ 9

Abb. 3: Abfallverbandsstruktur im Freistaat Sachsen, Stand: 31.12.2022

(Quelle: Siedlungsabfallbilanz 2022

(https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280),

zuletzt abgerufen: 10.04.2024) ....................................................... 17

Abb. 4:

Darstellung der Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe,

Landkreis Görlitz, 2023 .................................................................. 23

Abb. 5: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz von 2016 bis 2023,

Angaben in t/a ................................................................................ 25

Abb. 6: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz von 2016 bis 2023,

Angaben in kg/(E*a) ....................................................................... 26

Abb. 7:

Abb. 8:

Ausgewählte Stichproben für die Sichtung sperriger Abfälle,

Landkreis Görlitz, Frühjahr 2022 .................................................... 30

Bevölkerungsentwicklung von 2016 bis 2023 (Ist-Werte jeweils zum

30.06.) und Bevölkerungsprognose bis 2033 in drei Varianten ...... 42

Abb. 9: Abfallmengenentwicklungen Landkreis Görlitz von 2024 bis 2033

(Trendbetrachtung) für Restabfälle, sperrige Abfälle, Bioabfälle und

Wertstoffe gesamt .......................................................................... 44

Abb. 10: Abfallmengenentwicklungen Landkreis Görlitz von 2024 bis 2033

(Trendbetrachtung) für Wertstoffe, getrennt nach PPK,

Glasverpackungen und LVP ........................................................... 45

V


Tabellenverzeichnis

Tab. 1:

Tab. 2:

Tab. 3:

Tab. 4:

Tab. 5:

Tab. 6:

Tab. 7:

Tab. 8:

Tab. 9:

Tab. 10:

Tab. 11:

Tab. 12.

Tab. 13:

Statistik zur Behältergestellung im Landkreis Görlitz, Stand:

31.12.2023 ..................................................................................... 12

Abfallsystematik im Freistaat Sachsen, Quelle: Siedlungsabfallbilanz

2022 (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280,

zuletzt abgerufen: 10.04.2024) ....................................................... 21

Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe, Landkreis

Görlitz, 2023 (Einwohnerstand zum 30.06.: 249.257) .................... 23

Abfallmengen aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen,

Landkreis Görlitz, Bilanzjahr 2022, Quelle: Siedlungsabfallbilanz

2022 (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt

abgerufen: 16.02.2024) .................................................................. 27

Zusammensetzung sperriger Abfälle im Landkreis Görlitz nach

Stoffgruppen und Sichtungsfraktionen für die vier Schichtungen

(NB, MFH, EFH, WSH) in Ma%, Frühjahr 2022 ............................. 31

Möglichkeiten für die Erfassung von Bioabfällen im

Landkreis Görlitz ............................................................................ 32

Möglichkeiten für die Erfassung von Wertstoffen im

Landkreis Görlitz ............................................................................ 33

Übersicht über das aktuelle Gebührenmodell im

Landkreis Görlitz ............................................................................ 34

2023 und 2024 geltende Gebührensätze, Landkreis Görlitz

(Quelle: Abfallkalender 2024, https://publikationen.kreisgoerlitz.de/abfallkalender-des-landkreises-gorlitz-2024/68555877,

zuletzt aufgerufen: 10.04.2024) ...................................................... 35

Vergleich ausgewählter einwohnerspezifischer Abfallmengen des

Landkreises Görlitz (2022) mit Durchschnittmengen für Sachsen

(2022) und mit Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsplanes (KWP)

Sachsen 2023, Angaben in kg/(E*a) .............................................. 37

Vergleich aktueller Abfallgebühren im Landkreis Görlitz mit

vorangegangenen Gebühren ......................................................... 39

Zusammenstellung geplanter Abfallvermeidungsmaßnahmen

(Quelle: Abfallvermeidungskonzept, Landkreis Görlitz 2023) ......... 48

Maßnahmenplan zum Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises

Görlitz ............................................................................................. 57

VI


Abkürzungsverzeichnis

€/a.............................................................................................................................. Euro pro Jahr

€/ME .......................................................................................................... Euro pro Mengeneinheit

App ........................................................................................................... application - Anwendung

EEA ............................................................................................... Elektro- und Elektronikaltgeräte

EFH ..................................................................................................................... Einfamilienhäuser

EG ........................................................................................................ Europäische Gemeinschaft

EGLZ ....................................................................... Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau

EU...................................................................................................................... Europäische Union

EW .................................................................................................................................. Einwohner

GbR ..................................................................................... Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

GmbH ................................................................................. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Kap. ...................................................................................................................................... Kapitel

kg/(E*a) ................................................................................... Kilogramm pro Einwohner und Jahr

KrWG ..................................................................................................... Kreislaufwirtschaftsgesetz

KWP .......................................................................................................... Kreislaufwirtschaftsplan

l ............................................................................................................................................. Liter

LfULG ..................................... Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

LK ..................................................................................................................................... Landkreis

LVP .................................................................................................................. Leichtverpackungen

m³ .................................................................................................................................. Kubikmeter

mbH ......................................................................................................... mit beschränkter Haftung

MFH ..................................................................................................................Mehrfamilienhäuser

MGB ..................................................................................................................... Müllgroßbehälter

NB................................................................................................................................... Neubauten

NEG ........................................................................... Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft

OT......................................................................................................................................... Ortsteil

PPK ...................................................................................................... Papier, Pappe, Kartonagen

RAVON ..................................................... Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien

SächsKrWBodSchG ............................. Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz

T. A. ............................................................................................. Thermische Behandlungsanlage

t/a .......................................................................................................................... Tonnen pro Jahr

TierNebV ......................................................... Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

WSH ............................................................................................................................. Wertstoffhof

VII


1 Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung,

insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und

des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung

Die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft besteht grundsätzlich darin, Mensch und

Natur bei der Erzeugung und insbesondere bei der Bewirtschaftung von

Abfällen zu schützen. Dabei sollen natürliche Ressourcen so weit als möglich

geschont werden.

Der Landkreis Görlitz will diese Ziele durch Maßnahmen, welche die

Umsetzung der Prioritätenfolge – Vermeidung vor Vorbereitung zur

Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung –

ermöglicht, erreichen.

Das hierzu einzurichtende Kreislaufwirtschaftssystem muss kosteneffizient sein.

Damit werden Vorgaben des Haushalts- und Kommunalabgabenrechts umgesetzt.

Abfallwirtschaftliche Leistungen müssen zudem für alle bezahlbar sein.

Das (kosteneffiziente) Kreislaufwirtschaftssystem soll für alle Bürger und Nutzer

trotzdem ein hohes Serviceniveau bieten.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 1


2 Rahmenbedingungen

2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen (Bund, Land, Satzungen)

Die Europäische Union (EU) setzt auch auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft

die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Die Richtlinie 2008/98/EG

(Abfallrahmenrichtlinie) spielt hierbei die zentrale Rolle. Die Abfallrahmenrichtlinie

wurde 2018 im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Kreislaufwirtschaft

geändert (Richtlinie (EU) 2028/851) 1 .

Die EU-Gesetzgebungen sind durch Rechtsakte in nationales Recht

umzusetzen. Für die Gestaltung der Kreislaufwirtschaft bilden die Kreislaufwirtschaftsgesetze

des Bundes und des Freistaates Sachsen sowie die Satzungen

des Landkreises die rechtlichen Grundlagen.

2.1.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes 2 setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie

in nationales Recht um. Das Gesetz gibt in § 1 die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft

vor, nämlich Schonung natürlicher Ressourcen sowie Schutz von

Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen.

Im Weiteren enthält das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen zur Umsetzung

der Ziele. Teil 2 KrWG umfasst die wesentlichen Vorgaben für Erzeuger und

Besitzer von Abfällen sowie für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die oben angeführte Prioritätenfolge für die Abfallbewirtschaftung (Kapitel 1)

legt § 6 KrWG fest. Danach folgen u. a. Vorgaben zur Abfallvermeidung, zur

1 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008

über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, zuletzt geändert durch: Richtlinie (EU)

2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der

Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch

Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist

AWK - Landkreis Görlitz 2024 2


Abfallverwertung und zur Getrennthaltung von Abfällen (siehe insbesondere §§

7, 9, 11 und 14).

In § 21 ist die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Erstellung

von Abfallwirtschaftskonzepten und von Abfallbilanzen festgelegt. Konkrete

Anforderungen hierzu finden sich im Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und

Bodenschutzgesetz.

2.1.2 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz –

SächsKrWBodSchG

Das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz 3 untersetzt das

Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes. § 2 SächsKrWBodSchG enthält

beispielsweise die Festlegung, dass Landkreise und kreisfreie Städte öffentlichrechtliche

Entsorgungsträger gemäß § 17 KrWG darstellen. Der Landkreis

Görlitz hat demzufolge die Pflichten aus dem KrWG und dem

SächsKrWBodSchG als öffentlich-rechtlicher Entsorger zu erfüllen.

In § 6 SächsKrWBodSchG wird die Pflicht zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten

und von Abfallbilanzen gemäß § 21 KrWG konkretisiert.

Abfallwirtschaftskonzepte sind bei wesentlichen Änderungen, spätestens nach

fünf Jahren, unter Beachtung von zehn inhaltlichen Schwerpunkten, fortzuschreiben.

Die im SächsKrWBodSchG vorgegebenen Schwerpunkte bilden die

Grundlage für das hier vorliegende Konzept und finden sich in der Gliederung

wieder.

Die konkrete Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben regeln die öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträger für ihre Zuständigkeitsbereiche im Detail in

Satzungen.

3

Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz vom 22. Februar 2019

(SächsGVBl. S. 187)

AWK - Landkreis Görlitz 2024 3


2.1.3 Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung

Wesentliche Grundlagen für die Abfallwirtschaft im Landkreis Görlitz bilden

die Abfallwirtschaftssatzung 4 (in Kraft seit 01.01.2020) und

die Abfallgebührensatzung 5 (in Kraft seit 01.01.2023).

Der Landkreis Görlitz gehört dem Regionalen Abfallverband Oberlausitz-

Niederschlesien (RAVON) an. Auch dessen satzungsrechtlichen Regelungen

sind zu beachten.

Das vorliegende Konzept geht immer wieder auf die Inhalte der Satzungen ein.

Auf eine Darstellung der Satzungsinhalte soll deshalb an dieser Stelle verzichtet

werden.

2.2 Allgemeine Rahmenbedingen (Lage, Bevölkerung)

Der Landkreis Görlitz besteht in seinen derzeitigen territorialen Grenzen seit

2008. Er wurde im Zuge der Funktional- und Kreisgebietsreform aus den

ehemaligen Landkreisen Niederschlesische Oberlausitzkreis und Löbau-Zittau

sowie der bis dahin kreisfreien Stadt Görlitz gebildet.

Das Gebiet des Landkreises befindet sich im Osten des Freistaates Sachsen,

grenzt an

im Osten an Polen,

im Süden an die Tschechische Republik,

im Norden an das Bundesland Brandenburg und

im Westen an den sächsischen Landkreis Bautzen

4 Satzung des Landkreises Görlitz über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und

Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) von 20.12.2012, zuletzt geändert durch:

1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Görlitz über die Vermeidung,

Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung des

Landkreises Görlitz) vom 04.11.2019

5 Abfallgebührensatzung des Landkreises Görlitz vom 20.12.2012, zuletzt geändert durch:

4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Görlitz vom 06.10.2022

AWK - Landkreis Görlitz 2024 4


(territoriale Einordnung des Landkreises in den Freistaat Sachsen, siehe Abb.

1) und nimmt eine Fläche von etwa 2.100 km² ein. Der Landkreis ist der

drittgrößte der sächsischen Landkreise. Das langgestreckte Gebiet hat eine

Nord-Süd-Ausdehnung von durchschnittlich ca. 85 km und eine West-Ost-

Ausdehnung von durchschnittlich ca. 30 km.

Abb. 1:

Verwaltung im Freistaat Sachsen, Landkreise und Kreisfreie Städte

(Quelle:

https://www.verwaltungsatlas.sachsen.de/download/smr_kreis.jpg,

zuletzt aufgerufen: 10.04.2024)

Im Landkreis leben knapp 250.000 Einwohner in 53 Gemeinden, davon 14

Städte. Die größte, namensgebende Kreisstadt Görlitz hat etwa 55.000 Einwohner.

Die Bevölkerungsentwicklung geht aus der Abbildung in Kapitel 5.1

hervor.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 5


3 Ist-Stand der Abfallwirtschaft im LK Görlitz

3.1 Darstellung der Abfallsammelsysteme sowie der Aufteilung

der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen und privaten

Akteuren

3.1.1 Organisation der Kreislaufwirtschaft

Die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übernimmt im

Landkreis Görlitz der Regiebetrieb Abfallwirtschaft (Internetpräsenz:

https://www.kreis-goerlitz.de/Landratsamt/Standorte.htm/Aemter/Regiebetrieb-

Abfallwirtschaft.html?, zuletzt aufgerufen: 08.04.2024) mit Sitz in Niesky. Der

Regiebetrieb ist dem Dezernat III im Landratsamt Görlitz zugeordnet

(Organigramm:

https://www.kreis-goerlitz.de/Landratsamt/Organigramm.htm?waid=394, zuletzt

aufgerufen: 08.04.2024) .

Der Regiebetrieb unterteilt sich in die zwei Sachgebiete „Gebührenveranlagung“

und „öffentlich-rechtliche Entsorgung/Rechnungswesen“, die folgende Dienstleistungen

umsetzen:

Sachgebiet Gebührenveranlagung

Erstellung von Abfallgebührenbescheiden

Bearbeitung von An-, Ab- und Änderungsmeldungen

Behälterdienst

Vereinbarung von Ratenzahlungen und Stundungen

Sachgebiet öffentlich-rechtliche Entsorgung/ Rechnungswesen

Bearbeitung von Personenkontobuchungen und Lastschriftaufträgen

Beratung zur öffentlich-rechtlichen Entsorgung

Abstimmung mit Entsorgungssystemen und Vertragsmanagement

Auskünfte, Informationen zur Abfallentsorgung

AWK - Landkreis Görlitz 2024 6


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen

Verkauf von Rest- und Gartenabfallsäcken.

Zudem obliegen dem Regiebetrieb konzeptionelle/strategische Arbeiten auf

dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft, wie beispielsweise die Erarbeitung von

Abfallwirtschaftskonzepten.

Operative Leistungen – insbesondere Sammlung/Erfassung und Transport von

Abfällen – werden durch beauftragte Dritte erbracht, die in den beiden Entsorgungsgebieten

Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Löbau-Zittau/Görlitz

tätig sind. Die beiden Entsorgungsgebiete umfassen die ehemaligen, vor 2008

eigenständigen Struktureinheiten.

Im nördlich gelegenen Entsorgungsgebiet Niederschlesischer Oberlausitzkreis

ist die Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft (NEG) mbH mit Sitz in

Weißwasser mit Aufgaben der kommunalen Abfallentsorgung betraut. Dazu

gehören:

Erfassung von Restabfall, Bioabfall und Pappe/Papier/Kartonagen,

einschl. Behältergestellung und –tausch

Erfassung von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikschrott über

Sammeltouren (Sperrmülkartensystem)

Erfassung von Problemstoffen über Schadstoffmobile

Erfassung von Abfällen an den Abfall- und Wertstoffhöfen Niesky und

Weißwasser.

Zudem sammelt der Entsorger im Auftrag der Systembetreiber gemäß

Verpackungsgesetz Leichtverpackungen ein.

Im Entsorgungsgebiet Löbau-Zittau/Görlitz wurde die Entsorgungsgesellschaft

Görlitz-Löbau-Zittau (EGLZ) mbH mit Sitz Lawalde mit einem ähnlichen

AWK - Landkreis Görlitz 2024 7


Aufgabenspektrum beauftragt, einschließlich des Betriebs der Wertstoffhöfe in

Lawalde und Zittau.

Die NEG mbH stellt ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen dar, an dem der

Landkreis Görlitz 51 % Anteile hält. Die private Firma REMONDIS Kommunale

Dienste Ost GmbH besitzt 49 % des Unternehmens.

An dem kommunalen Unternehmen EGLZ mbH halten die Beteiligungsgesellschaft

Görlitz mbH 94 % und der Landkreis 6 %.

Der Landkreis gehört dem RAVON mit Sitz in Schöpstal, OT Kunnersdorf an.

Dem Abfallverband obliegt die Entsorgung der im Kreisgebiet anfallenden, zu

beseitigenden Abfälle. Der RAVON bedient sich hierzu einer thermischen

Behandlungsanlage (T. A. Lauta). Außerdem betreibt der Verband vier

Umladestationen im Landkreisgebiet und transportiert die Abfälle mit eigenen

Fahrzeugen von den Umladestationen zur Behandlungsanlage.

Abb. 2 zeigt die Verteilung wichtiger Einrichtungen der Abfallwirtschaft im Kreisgebiet

Görlitz. Nicht dargestellt sind die Einrichtungen des RAVON, abgesehen

vom Sitz des Verbandes. Die oben angeführten vier Umladestationen befinden

sich in Lawalde, Niesky und Weißwasser (gleichzeitig Standorte für

Wertstoffhöfe) sowie in Kunnersdorf, am Sitz des Verbandes. Die T. A. Lauta

hat ihren Standort in Lauta (Landkreis Bautzen).

AWK - Landkreis Görlitz 2024 8


Abb. 2:

Wichtige Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz,

Stand: Februar 2024 (Quelle: Konzeptionelle Betrachtungen zur

Vorbereitung zur Wiederverwendung von sperrigen Abfälle, Bericht

2022)

AWK - Landkreis Görlitz 2024 9


3.1.2 Abfallerfassung

Im Landkreis Görlitz besteht ein für beide Entsorgungsgebiete einheitliches

Kreislaufwirtschaftssystem, das durch die dezidierte Getrennthaltung von

Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe geprägt wird.

3.1.2.1 Getrennte Erfassung von Abfällen

Gemäß § 14 Abfallwirtschaftssatzung werden folgende Abfälle getrennt erfasst:

1. Restabfälle und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Restabfälle)

2. sperrige Abfälle

3. Bioabfälle

4. Problemstoffe

5. Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

6. Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgeräte)

7. sperrige schadstoffhaltige Geräte (Haushaltkühlgeräte).

Die Erfassung erfolgt haushaltsnah.

Die Systembetreiber laut Verpackungsgesetz bieten zudem die separate

Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) in der gelben Tonne vom Grundstück

und von Glasverpackungen über Depotcontainer an festgelegten Standplätzen

an.

Abfallbesitzer können außerdem bestimmte Abfälle an den fünf Wertstoffhöfen

(siehe oben) selbst anliefern. Die Wertstoffhöfe nehmen Sperrmüll, Elektro- und

Elektronikaltgeräte, Schrott und PPK sowie Leichtverpackungen und Glas

leistungsgebührenfrei und andere Abfälle gegen Entgelt an.

Für die Erfassung der Abfälle stehen dem Abfallbesitzer in der Regel mehrere

Möglichkeiten im Hol- und/oder Bringsystem zur Verfügung. Die Erfassungssysteme

werden nachfolgend system- und abfallbezogen beschrieben.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 10


3.1.2.2 Gestellung von Abfallbehältern, Abfallsäcke

Gemäß Abfallwirtschaftssatzung werden durch den Landkreis bzw. dessen

beauftragte Dritte Behälter für die Abholung von Abfällen zur Verfügung gestellt:

für Restabfälle: Müllgroßbehälter (MGB) aus Kunststoff – 80, 120,

240 und 1.100 l

für Bioabfälle: MGBs aus Kunststoff – 80, 120, 240 und in

Ausnahmefällen 1.100 l

für PPK: MGBs aus Kunststoff – 240 und 1.100 l, in

Ausnahmefälle 120 l.

Alle Restabfallbehälter sind mit einem elektronischen Datenträger ausgerüstet.

Bei gelegentlichem Mehranfall von Restabfällen und Gartenabfällen stehen

Kunststoffsäcke mit 70 l Inhalt bzw. Papiersäcke mit 120 l Inhalt zur Verfügung.

Die Säcke sind gegen Gebühr in bestimmten Verkaufsstellen erhältlich.

Für die Erfassung von LVP stellen die Dualen Systeme bzw. deren beauftragte

Dritte MGBs aus Kunststoff (Gelbe Tonnen) zur Verfügung. Es werden MGB

240 und in Neubaugebieten MGB 1.100 gestellt.

Zur Erfassung von Glas – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – stehen

an bestimmten Standorten lärmgedämmte Depotcontainer bereit.

Die Abfallbehälter sind am Leerungstag bis 6:00 Uhr, frühestens am Vorabend

des Abfuhrtages nach 16:00 Uhr, in der Regel am Grundstück an einer mit

Abfallsammelfahrzeugen erreichbaren Straße bereitzustellen.

Die Behälterstatistik (Anzahl der ausgestellten Behälter nach Behältergröße) für

die Abfallströme PPK, Restabfälle und Bioabfälle zeigt Tab. 1, unterteilt in die

Teilgebiete Stad Görlitz, Löbau-Zittau und NOL. Die LVP-Behälter sind nicht

enthalten. Deren Gestellung obliegt den Systembetreibern gemäß

Verpackungsgesetz.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 11


Tab. 1: Statistik zur Behältergestellung im Landkreis Görlitz, Stand: 31.12.2023

Abfälle PPK Summe

MGB, Volumen in [l] 120 240 1 100

Stadt Görlitz 177 8 928 1 523 10 628

Löbau-Zittau 5 36 191 951 37 147

NOL 428 24 626 1 023 26 077

LK Gesamt 610 69 745 3 497 73 852

Abfälle Restabfälle Summe

MGB, Volumen in [l] 80 120 240 1 100

Stadt Görlitz 1 343 10 210 4 025 409 15 987

Löbau-Zittau 13 783 23 190 2 518 762 40 253

NOL 14 333 10 699 3 426 501 28 959

LK Gesamt 29 459 44 099 9 969 1 672 85 199

Abfälle Bioabfälle Summe

MGB, Volumen in [l] 80 120 240 1 100

Stadt Görlitz 2 556 3 197 561 0 6 314

Löbau-Zittau 2 611 13 799 7 148 122 23 680

NOL 1 803 6 078 1 241 3 9 125

LK Gesamt 6 970 23 074 8 950 125 39 119

Die Behälterstatistik zeigt, dass im Landkreis Görlitz in Regie des öffentlichrechtlichen

Entsorgungsträger insgesamt 198 170 Behälter für die Entsorgung

von PPK, Restabfällen und Bioabfällen gestellt wurden. Davon entfallen ca.

74 000 Behälter auf PPK, ca. 85 000 Behälter auf Restabfälle und ca. 40 000

Behälter auf Bioabfälle.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 12


Zur PPK-Erfassung kommen überwiegend MGB 240 zum Einsatz. Restabfälle

werden vor allem über MGB 120 und MGB 80 entsorgt. Bei der Erfassung von

Bioabfällen dominieren MGB 120.

3.1.2.3 Restabfälle

Die Abholung der Restabfälle erfolgt 14-tägig. Für Neubaugebiete mit MGB

1.100 kann ein wöchentlicher Entsorgungsrhythmus zugelassen werden.

3.1.2.4 sperrige Abfälle

Sperrige Abfälle werden bis zu zweimal im Jahr vom Grundstück abgeholt,

wobei das Gesamtvolumen pro Abfuhr auf 2 m³ begrenzt ist. Die Abholung von

sperrigen Abfällen muss mittels Karte oder Online beim zuständigen

beauftragten Dritten angemeldet werden. Die Abfuhr erfolgt dann nach

Terminvereinbarung mit dem Entsorgungsunternehmen.

Zudem dürfen Erzeuger und Besitzer sperriger Abfälle diese entgeltlich an den

dafür vorgesehenen Annahmestellen (Wertstoffhöfe) bzw. an zugelassenen

Entsorgungsanlagen selbst anliefern.

3.1.2.5 Bioabfälle

Bioabfälle werden aus hygienischen Gründen in der Regel 14-tägig abgefahren.

Mit der Abfuhr erfolgt die Erfassung der Papiersäcke mit Gartenabfall

(Mehranfall).

Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres werden vollständig abgeputzte

Weihnachtsbäume bis zwei Meter Länge an den Leerungstagen der Bioabfallbehälter

mitgenommen.

3.1.2.6 Problemstoffe

Die Erfassung von Problemstoffen erfolgt mittels Schadstoffmobilen, welche

einmal im Quartal an verschiedenen Sammelplätzen im Landkreis gefährliche

Abfälle und sonstige Schadstoffe zu den vorgegebenen Standzeiten entgegen

nimmt. Es werden haushaltsübliche Mengen bis 20 Liter bzw. 20 Kilogramm je

AWK - Landkreis Görlitz 2024 13


Abfallbesitzer/in oder -erzeuger/in, bezogen auf Restabfallbehälter und Jahr,

angenommen.

3.1.2.7 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

Der Landkreis Görlitz betreibt ein System zur gemeinsamen Erfassung von

kommunalen Altpapieren und von Papierverpackung, für die die Systembetreiber

gemäß Verpackungsgesetz zuständig sind. Die PPK-Erfassung erfolgt

derzeit auf der Grundlage der Abstimmungsvereinbarung, die im Jahr 2020

zwischen dem Landkreis Görlitz und der BellandVision GmbH, Pegnitz

geschlossen wurde, mit den zugehörigen Anlagen 6 .

PPK-Behälter werden in der Regel 4-wöchig entleert. Für bestimmte Gebiete

(z. B. für Neubaugebiete) können Sonderregelungen getroffen werden.

Erzeuger und Besitzer aus anderen Herkunftsbereichen können die Entsorgung

der PPK über das System des Landkreises beantragen.

3.1.2.8 Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgeräte und Haushaltkühlgeräte)

Elektro- und Elektronikgeräte können gemeinsam mit sperrigen Abfällen

entsorgt werden. Das heißt, sie werden nach Anmeldung über Sperrmüllkarten

oder nach Online-Anmeldung abgeholt oder sie können an Wertstoffhöfen

selbst angeliefert werden. Eine Mengenbegrenzung besteht für die Geräte

nicht. Sie sind getrennt von den sperrigen Abfällen bereit zu stellen bzw.

abzugeben.

3.1.2.9 Verpackungen (LVP, Glas)

Die Erfassung von LVP und Glas obliegt den Systembetreibern gemäß

Verpackungsgesetz bzw. deren beauftragten Dritten. Grundlage für die Erfas-

6 Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Görlitz und der Fa. BellandVision GmbH,

Pegnitz vom 20.10.2022

Anlage 7, Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur, 07.10.2022

AWK - Landkreis Görlitz 2024 14


sung und Entsorgung dieser Abfälle bildet die Abstimmungsvereinbarung (siehe

oben) mit den zugehörigen Anlagen 7 .

Die Abholung der MGB für LVP ab Haushalt erfolgt 4-wöchig, im Ausnahmefall

14-tägig oder wöchentlich.

Die Glascontainer werden nach Bedarf und regelmäßig entleert.

Leichtverpackungen und Glas können auch an den Wertstoffhöfen abgegeben

werden.

3.1.2.10 Betrieb von Wertstoffhöfen

Der Landkreis oder seine beauftragten Dritten betreiben fünf Wertstoffhöfe

(Standorte siehe Abb. 2).

Erzeuger und Besitzer von Abfällen können zu den jeweiligen Öffnungszeiten

sperrige Abfälle gegen Vorlage einer Sperrmüllkarte (auch für Erzeuger

und Besitzer aus anderen Herkunftsbereichen möglich)

Elektro- und Elektronikgeräte

Schrott

PPK

LVP

Glas (Verpackungen und Nichtverpackungen)

Kunststoffe (Nichtverpackungen)

und z. T. Problemstoffe, Holz, Gartenabfälle, Altkleider und Bauabfälle an den

Wertstoffhöfen anliefern.

7 Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Görlitz und der Fa. BellandVision GmbH,

Pegnitz vom 20.10.2022

Anlage 3, Systemfestlegung LVP ab 01.01.2023 bis 31.12.2025, 23.11.2021

Anlage 4, Systemfestlegung Glas ab 01.01.2024, 02.01.2023

AWK - Landkreis Görlitz 2024 15


3.2 Angaben zur Zusammenarbeit mit anderen öffentlichrechtlichen

Entsorgungsträgern

Der Landkreis Görlitz gehört dem RAVON an (Abfallverbandsstruktur im Freistaat

Sachsen siehe Abb. 3). Darauf wurde bereits hingewiesen. Der benachbarte

Landkreis Bautzen ist ebenfalls Mitglied des Verbandes.

Der Landkreis Görlitz hat einen Teil seiner Aufgaben an den Abfallverband

übertragen. Dem Verband obliegt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

der Transport der im Verbandsgebiet anfallenden, zu beseitigenden

Abfälle (vorzugsweise Restabfälle und sperrige Abfälle) von den

Umladestationen Lawalde, Niesky, Weißwasser und Kunnersdorf zur

Abfallbehandlungsanlage,

die Entsorgung der zu beseitigenden Abfälle in der T. A. Lauta,

die Ablagerung von Abfällen bis zur Klasse II auf der Deponie

Kunnersdorf und

der Abschluss und die Nachsorge von ehemals sieben Deponien im

Verbandsgebiet.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 16


Abb. 3: Abfallverbandsstruktur im Freistaat Sachsen, Stand: 31.12.2022

(Quelle: Siedlungsabfallbilanz 2022

(https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt

abgerufen: 10.04.2024)

Als Abfallübergabestellen zwischen dem Landkreis Görlitz und dem Abfallverband

fungieren die benannten Umladestationen und die T. A. Lauta.

3.3 Bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen, einschließlich

einer Bewertung der Zweckmäßigkeit der Maßnahmen

Der Landkreis Görlitz hat im Jahr 2023 ein Abfallvermeidungskonzept erarbeitet

8 . Im Rahmen des Konzeptes wurden bestehende Abfallvermeidungs-

8 BIWA Consult GbR, Freiberg: Abfallvermeidungskonzept – Landkreis Görlitz 2023, Bericht

vom 25.08.2023, im Auftrag von: LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, erarbeitet mit

Fördermitteln im Rahmen der ZERO-WASTE-Strategie des Freistaates Sachsen

AWK - Landkreis Görlitz 2024 17


maßnahmen ausführlich beschrieben und bewertet. Details finden sich im

zugehörigen Bericht.

Zu den Maßnahmen zur Vermeidung und Wiederverwendung, die im Landkreis

durchgeführt wurden und werden, gehören

vier gesetzlich vorgegebene Maßnahmen (Erstellung Abfallwirtschaftskonzept,

jährliche Erstellung Abfallbilanz, Abfallgebührensystem mit

Anreizen zur Vermeidung, Öffentlichkeitsarbeit zu Vermeidung und

Wiederverwendung) – mit einer Reihe von Einzelmaßnahmen zur

Öffentlichkeitsarbeit

drei zusätzliche Maßnahmen des Landkreises Görlitz (Abfall-App mit

Tausch- und Verschenkemarkt, Optierung Elektro- und Elektronikgeräte,

Nutzung von Recyclingpapier) und

vier Maßnahmen anderer Träger (Secondhand- und

Gebrauchtwarenläden, Reparatureinrichtungen, Unverpacktläden,

Tausch- und Verschenke-Einrichtungen).

Die Maßnahmen wurden jeweils in Steckbriefen beschrieben und bewertet. Auf

eine wiederholende Darstellung der Ausführungen aus dem Bericht zum

Abfallvermeidungskonzept wird an dieser Stelle verzichtet.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Landkreis Görlitz bereits eine

Vielzahl von Einzelmaßnahmen bzgl. Abfallvermeidung und Wiederverwendung

umgesetzt werden. Der Landkreis erfüllt mit den oben benannten vier

Maßnahmen die gesetzlichen Vorgaben und zeigt mit weiteren Maßnahmen

zusätzliches Engagement auf dem Gebiet der Abfallvermeidung und Wiederverwendung.

Darüber hinaus tragen andere Träger mit ihren Maßnahmen dazu

bei, Abfallmengen zu minimieren.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere Secondhand- und Gebrauchtwarenläden

zu nennen, die durch den Verkauf von gebrauchsfähigen Artikeln

direkt zur Verringerung von ansonsten zu verwertenden oder zu beseitigenden

Abfällen beitragen. Zu dieser Thematik und zur Untersetzung des Abfall-

AWK - Landkreis Görlitz 2024 18


vermeidungskonzeptes hat der Landkreis konzeptionelle Betrachtungen zur

Vorbereitung zur Wiederverwendung von sperrigen Abfällen angestellt 9 .

Auf der Basis einer umfangreichen Ist-Stand-Analyse, einschl. Untersuchungen

zur Zusammensetzung anfallender sperriger Abfälle, und einer Abschätzung

der zu erwartenden Mengenentwicklungen wurden Potenziale zu den zukünftig

zusätzlich zu erfassenden Mengen an wiederverwendbaren, verkaufsfähigen

Gegenständen aus den sperrigen Abfällen abgeleitet.

Die Untersuchungen zur Zusammensetzung der sperrigen Abfälle ergaben

(zusammenfassende Darstellung hierzu siehe auch Kap. 3.4.3), dass

die Zusammensetzung von der Bebauungsstruktur abhängt und von

Stichprobe zu Stichprobe sehr stark variiert,

große Anteile an Holz- und Polstermöbel enthalten waren,

andere Fraktionen keine oder eine untergeordnete Rolle spielten (z. B.

Metallmöbel, Glasgegenstände, Kunststoffmöbel),

merkliche Anteile (ca. 10 bis 17 %) wiederverwendbarer und

verkaufsfähiger Gegenstände festgestellt wurden (insbesondere Holzund

Polstermöbel).

In Auswertung aller Ergebnisse und insbesondere auf der Grundlage der

Betrachtungen zu den ökonomischen ökologischen Auswirkungen einer gesonderten

Erfassung und Vermarktung wiederverwendbarer Bestandteile der

sperrigen Abfälle wurde festgestellt, dass die Vorteilhaftigkeit der weitergehenden

Wiederverwendung sperriger Abfälle nicht eindeutig ist.

9

BIWA Consult GbR, Freiberg: Konzeptionelle Betrachtungen zur Vorbereitung zur

Wiederverwendung von sperrigen Abfällen – Landkreis Görlitz 2022, Bericht vom 29.11.2022,

im Auftrag von: LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, erarbeitet mit Fördermitteln im

Rahmen der ZERO-WASTE-Strategie des Freistaates Sachsen

AWK - Landkreis Görlitz 2024 19


Im Ergebnis der Betrachtungen zum Abfallvermeidungskonzept und zur Wiederverwendung

von sperrigen Abfällen wurden zukünftige Maßnahmen zur Abfallvermeidung

abgeleitet (siehe Kap. 6.2).

3.4 Art, Menge und Verbleib der den öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträgern überlassenen Abfälle, einschl.

Ergebnisse von Abfallsortierungen

3.4.1 Abfallarten

Der vorliegenden Konzeption liegt die im Freistaat Sachsen geltende Abfallsystematik

zugrunde (siehe Tab. 2), wobei in der Abfallwirtschaftssatzung des

Landkreises teilweise andere Abfallbezeichnungen definiert werden, die

synonym zu den Begriffen gemäß Tab. 2 Verwendung finden.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 20


Tab. 2:

Abfallsystematik im Freistaat Sachsen, Quelle: Siedlungsabfallbilanz

2022 (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt

abgerufen: 10.04.2024)

AWK - Landkreis Görlitz 2024 21


In der nachfolgenden Übersicht sind die synonymen Abfallbezeichnungen –

Abfallbilanz Sachsen 2022 zu Abfallwirtschaftssatzung - zusammengestellt:

Bezeichnung gemäß sächs. Systemantik

Bezeichnung gemäß Abfallsatzung

Bio- und Grüngut = Bioabfall

Biogut (Biotonne)) = Nahrungsabfälle, Speisereste

(Küchenabfälle - Biotonne)

Grüngut = Gartenabfälle

Andere Abfallbezeichnungen werden in beiden Texten analog verwendet. In der

vorliegenden Konzeption finden die Begriffe aus der Satzung des Landkreises

Anwendung (Definitionen und Erklärungen zu den Abfallbezeichnungen siehe

§ 2 Abfallwirtschaftssatzung).

Im Mittelpunkt des Konzeptes stehen Abfälle aus privaten Haushalten und

Kleingewerbe. Welche Abfälle durch den Regiebetrieb Abfallwirtschaft als

öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gehandhabt werden, geht aus Kap.

3.1.2.1 hervor.

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen sind nicht Gegenstand der vorliegenden

Konzeption.

3.4.2 Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe, Erfassung durch

den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und nachrichtlich von

gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen

3.4.2.1 Aktuelle kommunale Abfallmengen, Bilanzjahr 2023

Die aktuellen Mengen für die Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe

(Bilanzjahr 2023) sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt (Tab. 3 und

Abb. 4), wobei es um die kommunal erfassten Mengen geht. Im Anschluss

folgen Zeitreihen für die Mengen der wesentlichen Abfallströme aus der

kommunalen Erfassung für die letzten acht Jahre.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 22


Tab. 3:

Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe, Landkreis Görlitz,

2023 (Einwohnerstand zum 30.06.: 249.257)

Abfall Menge [t/a] Menge [kg/(E*a)]

Restabfälle 22 161 88,9

sperrige Abfälle 9 527 38,2

Bioabfälle 22 697 91,1

PPK 13 487 53,6

LVP 10 532 42,3

Glasverpackungen 6 371 25,6

Problemstoffe 293 1,2

Elektro- und Elektronikgeräte 792 3,2

t/a

25.000 22.161

Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe

Landkreis Görlitz - 2023

22.697

20.000

13.487

15.000

9.527

10.532

10.000

6.371

5.000

293 792

0

Restabfälle

Bioabfälle

LVP

Problemstoffe

sperrige Abfälle

PPK

Glasverpackungen

Elektro- und Elektronikgeräte

Abb. 4:

Darstellung der Abfallmengen aus Haushalten und Kleingewerbe,

Landkreis Görlitz, 2023

AWK - Landkreis Görlitz 2024 23


Restabfälle und Bioabfälle bilden 2023 im Landkreis Görlitz die Hauptmengenströme.

Sie liegen mit jeweils über 22.000 t/a und etwa 90 kg/(E*a) in

der gleichen Größenordnung.

Die anderen Abfallströme (sperrige Abfälle und Wertstoffe) sind mit Mengen

von etwa 6.400 bis 13 500 t/a bzw. etwa 26 bis 54 kg/(E*a) geringer. Über den

öffentlich-rechtlichen Entsorger und die Systembetreiber gemäß

Verpackungsgesetz wurden insgesamt etwa 30 400 t/a bzw. 122 kg/(E*a)

Wertstoffe erfasst und entsorgt.

Die Mengen für Elektro- und Elektronikgeräte liegen bei etwa 800 t/a bzw. 3

kg/(E*a). Problemstoffe bilden mit etwa 290 t/a einen vergleichsweise geringen,

aber wichtigen Mengenstrom. Die Getrennthaltung der Problemstoffe ist wichtig,

weil dadurch gefährliche Abfälle und Schadstoffe von anderen Abfallströmen

fern gehalten werden.

3.4.2.2 Entwicklung kommunaler Abfallmengen für die Jahre 2016

bis 2023

Die folgenden Abbildungen zeigen die Zeitreihen von 2016 bis 2023 mit den

Mengen für Restabfälle, sperrige Abfälle, Bioabfälle und Wertstoffe gesamt,

jeweils in t/a und kg/(E*a).

AWK - Landkreis Görlitz 2024 24


t/a

Abfallaufkommen im Landkreis Görlitz

2016 - 2023

35.000

30.000

29.299 29.950 29.580 29.377

30.992 30.966

29.035

30.390

25.000

25.015

23.749

22.410

23.465

24.628 24.770

23.380

22.697

20.000

22.939 22.928 22.410 22.577

23.314 23.333

22.162 22.161

15.000

10.000

8.583

9.539 9.912 10.302

11.209

12.226

10.160 9.527

5.000

0

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Restabfälle sperrige Abfälle Wertstoffe gesamt Bioabfälle

Abb. 5: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz von 2016 bis 2023,

Angaben in t/a

Augenscheinlich ist, dass die Mengen für die sogenannten Corona-Jahre 2020

und 2021 gegenüber den anderen Jahren erhöht sind (siehe Abb. 5). Die

erhöhten Mengen für die Jahre 2020 und 2021 begründen sich sicherlich durch

die Kontaktverbote in dieser Zeit. Dadurch hielten sich die Bürgerinnen und

Bürger länger als gewöhnlich zuhause auf (home-office, homeschooling, keine

Besuche von Veranstaltungen und Gaststätten, keine Vereinstätigkeiten, kein

Sportbetrieb usw.) und „erzeugten“ größere Mengen an Abfällen im häuslichen

Umfeld.

Lässt man diese coronabedingten Effekte außen vor, ändern sich die absoluten

Abfallmengen im Betrachtungszeitraum relativ wenig. Die Restabfallmengen

gingen tendenziell leicht zurück. Die Mengen sperriger Abfälle und die Mengen

der Wertstoffe nahmen etwas zu. Die Bioabfallmengen schwanken bei Werten

knapp unter 25 000 t/a hin und her.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 25


kg/(E

Einwohnerspezifisches Aufkommen an Abfällen

Landkreis Görlitz 2016 - 2023

140,0

120,0

114,2

117,0 115,9 115,4

122,1 122,7

114,8

121,4

100,0

96,6

92,2

87,7

92,5

97,7 99,4

93,5 91,1

80,0

88,6 89,0 87,7 89,0

92,5 93,7

88,6 88,9

60,0

40,0

33,2

37,0 38,8 40,6

44,5

49,1

40,6 38,2

20,0

0,0

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Restabfälle sperrige Abfälle Wertstoffe gesamt Bioabfälle

Abb. 6: Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz von 2016 bis 2023,

Angaben in kg/(E*a)

Die erhöhten Abfallmengen in den Coronajahren werden auch anhand der

einwohnerspezifischen Abfallmengen deutlich (siehe Abb. 6). Lässt man diese

Effekte wiederum außen vor, zeigen sich im Betrachtungszeitraum auch bei den

einwohnerspezifischen Abfallmengen keine großen Entwicklungen. Die Restabfallmengen

blieben relativ konstant. Die Bioabfallmengen schwanken um einen

Wert von ca. 92 kg/(E*a). Die Mengen für sperrige Abfälle und für Wertstoffe

stiegen leicht an.

3.4.2.3 Mengen aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen,

Bilanzjahr 2022

Abfälle, die gemeinnützige Einrichtungen und gewerbliche Betriebe einsammeln,

werden durch die Landesdirektion Sachsen statistisch erfasst. Ent-

AWK - Landkreis Görlitz 2024 26


sprechende Daten aus dem Jahr 2022 10 sind für den Landkreis Görlitz in der

nachfolgenden Tabelle nachrichtlich zusammengestellt.

Tab. 4:

Abfallmengen aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen,

Landkreis Görlitz, Bilanzjahr 2022, Quelle: Siedlungsabfallbilanz

2022 (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt

abgerufen: 16.02.2024)

Abfall Menge [t/a] Menge [kg/(E*a)]

Bioabfälle (Biotonne) 0 0

Gartenabfälle 1 542 6

Bekleidung, Textilien 2 597 10

Metalle 5 455 22

Kunststoffe 5 0

Glas 0 0

Holz 81 0

Die gemeinnützig und gewerblich gesammelte Abfallmenge betrug für den

Landkreis Görlitz im Jahr 2022 insgesamt 9 680 t/a bzw. 38 kg/(E*a), davon

etwa 1 540 t/a Gartenabfälle und etwa 8 140 t/a Wertstoffe (Bekleidung,

Textilien und Metalle). Kunststoffe, Glas und Holz sowie über Biotonne erfasste

Bioabfälle spielten keine bzw. eine untergeordnete Rolle.

3.4.3 Zusammensetzung sperriger Abfälle

Die Zusammensetzung sperriger Abfälle wurde im Rahmen einer Studie zu

konzeptionellen Betrachtungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung von

sperrigen Abfällen untersucht. Darauf weisen die Ausführungen in Kap. 3.3

10 Die aktuell vorliegende Abfallbilanz für den Freistaat Sachsen bezieht sich auf das Bilanzjahr

2022. Die Bilanzierung für 2023 liegt noch nicht vor (Stand: Mai 2024).

AWK - Landkreis Görlitz 2024 27


bereits hin. Ausführliche Darstellungen zur Analyse der sperrigen Abfälle enthält

der Bericht zur oben genannten Studie 11 .

Die Zusammensetzung der sperrigen Abfälle wurde durch Sichtungen von zur

Abholung bereitgestellten bzw. am Wertstoffhof angelieferten Abfällen ermittelt.

Grundlage hierfür bildete die sächsische Sortierrichtlinie, die auch die Methodik

der Sichtung umfasst 12 .

Die Sichtungen fanden im Frühjahr 2022 in verschiedenen Bebauungsstrukturen

und an einem Wertstoffhof statt:

für Ein- und Zweifamilienhausbebauungen im Gebiet Weißwasser

und Niesky

für Mehrfamilienhausbebauungen in Löbau

für Neubaugebiete in Görlitz und

für Wertstoffhöfe auf dem Wertstoffhof Niesky.

Die Sichtungen erfolgten am Tag der turnusmäßigen Abholung vor deren

Erfassung durch die Sammelfahrzeuge bzw. zu den üblichen Öffnungszeiten

des Wertstoffhofes Niesky bei Anlieferung der Abfälle.

Für die sperrigen Abfälle wurden zunächst die Volumenanteile für die sperrigen

Abfälle insgesamt, für Elektro- und Elektronikgeräte sowie für den Rest

abgeschätzt und im Weiteren die Zusammensetzung der sperrigen Abfälle nach

Stoffgruppen und Fraktionen (unterteilt in verschiedene Artikelgruppen)

bestimmt. Im Mittelpunkt stand die Ermittlung potenziell wiederverwendbarer

Bestandteile der Fraktionen.

11

BIWA Consult GbR, Freiberg: Konzeptionelle Betrachtungen zur Vorbereitung zur

Wiederverwendung von sperrigen Abfällen – Landkreis Görlitz 2022, Bericht vom 29.11.2022,

im Auftrag von: LRA Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, erarbeitet mit Fördermitteln im

Rahmen der ZERO-WASTE-Strategie des Freistaates Sachsen

12 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) – Hrsg: Richtlinie

zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen – Sächsische Sortierrichtlinie 2014“, erarbeitet durch:

INTECUS GmbH, Dresden, Dezember 2016

AWK - Landkreis Görlitz 2024 28


Die nachfolgenden Fotos zeigen eine kleine Auswahl der untersuchten und für

die Abholung bereitgestellten sperrigen Abfälle. Die Zusammensetzung der

sperrigen Abfälle nach Stoffgruppen und Sichtungsfraktionen gibt Tab. 5

wieder.

Es zeigt sich, dass die sperrigen Abfälle große Anteile an (Holz-)Möbeln und

Polstermöbeln enthalten. Einige weitere Fraktionen spielen nur in bestimmten

Schichtungen eine größere Rolle: z. B. Kunststoffe/sonst. Gegenstände – WSH:

ca. 38 %. Die Ergebnisse verdeutlichen aber auch, dass schichtungsabhängig

einige Fraktionen in den sperrigen Abfällen nicht oder nur in minimalen Mengen

enthalten waren und in der Tabelle demzufolge mit „0“ ausgewiesen sind.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 29


EFH (gemischte Ablagerung ohne EEA)

EFH (gemischte Ablagerung mit EEA)

NB (ausschließlich Möbelteile)

NB (ausschließlich Möbelteile)

MFH (Vorleger, Auslegeware)

NB (durchwühlte sperrige Abfälle)

NB (ausschließlich Polstermöbel)

MFH (große Menge sperriger Abfälle)

Abb. 7:

Ausgewählte Stichproben für die Sichtung sperriger Abfälle,

Landkreis Görlitz, Frühjahr 2022

AWK - Landkreis Görlitz 2024 30


Tab. 5:

Zusammensetzung sperriger Abfälle im Landkreis Görlitz nach

Stoffgruppen und Sichtungsfraktionen für die vier Schichtungen (NB,

MFH, EFH, WSH) in Ma%, Frühjahr 2022

Ma% NB MFH EFH WSH

Stoffgruppen

Metalle (Fe, NE)

Sichtungsfraktion

Möbel

andere Metallteile

0,3

1,7

0,4

0,2

0,0

2,2

0,0

6,8

Glas

Gegenstände

(überwiegend Glas)

0,3 0,3 1,1 0,0

Kunststoffe

Holz

Spielsachen, Sportgeräte

Möbel

sonst. Gegenstände

Kisten, Latten, Bretter

Sonstiges (keine Möbel)

Möbel

0,9

0,0

3,6

10,0

53,7

0,7

2,0

5,6

0,0

63,3

2,7

0,0

14,1

6,6

19,3

5,3

0,0

38,1

10,7

18,9

Textilien Teppiche, Federbetten 2,8 7,4 6,3 5,9

Verbunde

Matratzen

Polstermöbel

andere Möbel

sonst. Gegenstände

3,0

18,7

2,2

2,8

7,3

4,6

1,9

6,3

2,8

29,9

7,5

7,6

0,0

4,1

6,3

3,8

Die Bestimmung der wiederverwendbaren Bestandteile ergab folgende zusammenfassende

Ergebnisse:

Die sperrigen Abfälle enthalten merkliche Mengen wiederverwendbarer

Gegenstände – in Abhängigkeit vom Untersuchungsgebiet 5.3 bis

16,5 %.

Wiederverwendbare Gegenstände wurden insbesondere bei Holzmöbeln

und teilweise bei Polstermöbeln, Möbeln aus anderen Materialien und

Spielsachen/Sportgeräten festgestellt.

Einige Sichtungsfraktionen enthielten keine wiederverwendbaren

Gegenstände: andere Metallteile, Kunststoffe – sonstige Gegenstände,

Holz – keine Möbel, Matratzen.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 31


3.5 Angebote zur flächendeckenden Erfassung von Bioabfällen

Die Angebote zur flächendeckenden Erfassung von Bioabfällen wurden bereits

dargestellt (Kap. 3.1.2.2., 3.1.2.5, 3.1.2.10). Den Abfallbesitzern stehen Holund

Bringsysteme für die Übergabe der Bioabfälle an den öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträger zur Verfügung.

Die Biotonne bildet das zentrale Element der Bioabfallerfassung. Für die

Biotonne besteht Anschluss- und Benutzungszwang. Unter Einhaltung der in

§ 9 Abfallwirtschaftssatzung festgelegten Anforderungen (z. B. ganzjährige

Eigenkompostierung aller im Haushalt anfallenden Bioabfälle) kann sich der

Abfallbesitzer auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien

lassen. An die Biotonne sind 176.405 Einwohner angeschlossen (Stand:

31.12.2023). Das entspricht etwa 71 % der Landkreisbevölkerung.

Die im Landkreis bestehenden Möglichkeiten zur Erfassung und Entsorgung

von Bioabfällen fasst die nachfolgende Tabelle zusammen.

Tab. 6:

Möglichkeiten für die Erfassung von Bioabfällen im Landkreis Görlitz

Erfassungsmöglichkeit Küchenabfälle Gartenabfälle

Biotonne x x

Wertstoffhöfe

x

Eigenkompostierung x x

gewerbliche Sammlung

x

3.6 Angebote zur Getrenntsammlung von Papier-, Metall-,

Kunststoff- und Glasabfällen

Die Möglichkeiten zur Erfassung von Wertstoffen wurden ebenfalls bereits

dargestellt. Entsprechende Ausführungen finden sich in den Kapiteln 3.1.2.2,

AWK - Landkreis Görlitz 2024 32


3.1.2.7, 3.1.2.9 und 3.1.2.10. In Tab. 7 sind die Möglichkeiten der Wertstofferfassung

im Landkreis Görlitz zusammengestellt.

Tab. 7:

Abfälle

Möglichkeiten für die Erfassung von Wertstoffen im Landkreis Görlitz

Erfassungsmöglichkeit

PPK - Holsystem mit Abfallbehälter (kommunales System,

Erfassung kommunaler Altpapiere und

Verpackungen)

- Annahme an Wertstoffhöfen

- gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen

Metalle (Schrott) - Sammlung im Rahmen der Erfassung sperriger

Abfälle (Holsystem, Sperrmüllkarte)

- Annahme an Wertstoffhöfen

- gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen

- Erfassung von Metallverpackungen durch Duale

Systeme im Holsystem (gelbe Tonne, gelber Sack)

Kunststoffe - Erfassung von Kunststoffverpackungen durch Duale

Systeme im Holsystem (gelbe Tonne)

- Annahme an Wertstoffhöfen (Verpackungen und

Nichtverpackungen)

- gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen

Glas - Erfassung von Glasverpackungen durch Duale

Systeme im Bringsystem (Depotcontainer)

- Annahme an Wertstoffhöfen (Verpackungen und

Nichtverpackungen)

weitere Wertstoffe - Annahme an Wertstoffhöfen (Holz, Altkleider)

- gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen (Holz,

Altkleider)

3.7 Gebührensystem, aktuelle Gebühren

Die Abfallgebührensatzung gilt für beide Entsorgungsgebiete gleichermaßen.

Das heißt, dass für die Gebührenveranlagung bei allen Gebührenschuldnern

ein einheitliches Gebührenmodell und die gleichen Abfallgebühren zu Grunde

gelegt werden. Die aktuelle Abfallgebührensatzung ist seit 01.01.2023 in Kraft.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 33


Im Landkreis Görlitz hat sich seit vielen Jahren ein Gebührenmodell etabliert,

das gemäß § 9 Abs. 3 SächsKrWBodSchG „effektive Anreize zur Vermeidung,

Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“ schafft.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das aktuelle Gebührenmodell.

Die vorgenannte Anreizwirkung ergibt sich durch die leistungsbezogenen

Gebührenanteile – Behälterbenutzungsgebühr und Gebühr Restabfallentsorgung.

Tab. 8: Übersicht über das aktuelle Gebührenmodell im Landkreis Görlitz 13

Position

Gebührenmodell

Gebührenschuldner,

Haushalte, andere

Herkunftsbereiche

Festgebühren,

Haushalte, andere

Herkunftsbereiche

Behälternutzungsgebühr

für Rest- und Bioabfall

Behältertauschgebühr

Gebühr

Restabfallentsorgung

Gebühr

Bioabfallentsorgung

Grundstückseigentümer

Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtung usw.

pro Person und Jahr

pro Behälter und Jahr (degressiv gestaffelt)

pro Behälter und Jahr

(Staffelung nach den Behältervolumen);

bei Grundstücken mit Sackentsorgung bzw. Nutzung

eigener Behälter Pauschale pro Grundstück

pro Vorgang

pro Leerung

(Staffelung degressiv zum Volumen)

2 Mindestleerungen pro Jahr und Behälter bei einem zu

stellendem Mindestvolumen von 5 l/EW*Woche

pro Behälter und Jahr

(Staffelung degressiv zum Volumen unter

Berücksichtigung von Behältergewichten)

13 Darstellung Landkreis Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, übergeben Januar 2024

AWK - Landkreis Görlitz 2024 34


Auf der Grundlage des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und des

Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes wurden die Abfallgebühren

für die Jahre 2023 und 2024 neu berechnet 14 .

Tab. 9. enthält die für die Jahre 2023 und 2024 geltenden Abfallgebühren.

Insbesondere die pro Leerung zu zahlende Gebühr für die Restabfallentsorgung

setzt Anreize, Abfälle zu vermeiden, ordnungsgemäß getrennt zu entsorgen

und damit die Menge an Restabfälle zu minimieren.

Tab. 9:

2023 und 2024 geltende Gebührensätze, Landkreis Görlitz (Quelle:

Abfallkalender 2024, https://publikationen.kreisgoerlitz.de/abfallkalender-des-landkreises-gorlitz-2024/68555877,

zuletzt aufgerufen: 10.04.2024)

14 ECONUM Unternehmensberatung GmbH: Betriebswirtschaftliche Gebührenkalkulation der

Jahre 2023 – 2024 für die Abfallentsorgung des Landkreises Görlitz, Bericht vom August 2022,

im Auftrag des Regiebetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz

AWK - Landkreis Görlitz 2024 35


4 Bewertung zum Ist-Stand

4.1 Getrennthaltung von Abfällen, Serviceniveau für die

Abfallbesitzer

Der Landkreis Görlitz hält für die Abfallbesitzer ein dezidiertes System zur

Getrennthaltung von Abfällen aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen

vor. Darauf wurde bereits umfassend eingegangen, insbesondere in den

Kapiteln 3.1.2, 3.5 und 3.6.

Für die Abfallbesitzer bestehen für die einzelnen Abfallarten in der Regel

mehrere Möglichkeiten, die anfallenden Abfälle zu entsorgen. Die mengenmäßig

größten Abfallmengenströme – Restabfälle, sperrige Abfälle, Bioabfälle,

PPK und LVP werden im Holsystem ab Grundstück (höchstes Serviceniveau)

abgeholt. Für andere Abfälle stehen Bringsysteme mit haushaltsnaher Erfassung

zur Verfügung (Glas - Depotcontainerstandplätze, Problemstoffe - Schadstoffmobil,

Altkleider - Containerstandplätze).

Schließlich besteht die Möglichkeit, Abfälle über das klassische Bringsystem,

über Wertstoffhöfe einer Entsorgung zuzuführen. Das gilt auch für Kunststoff-

und Glas-Nichtverpackungen

4.2 Abfallmengen, Abfallmengenentwicklung

Die Abfallmengenentwicklung im Landkreis Görlitz wurde im Kap. 3.4.2.2 dargestellt.

Die dort abgebildeten Graphiken zeigen, dass

- die einwohnerspezifischen Restabfallmengen über die Jahre bei ca. 89

kg/(E*a) relativ konstant geblieben sind, abgesehen von den beiden

Corona-Jahren 2020 und 2021, und

- die absoluten Restabfallmengen auf Grund von sinkenden

Einwohnerzahlen tendenziell leicht zurückgingen,

AWK - Landkreis Görlitz 2024 36


- die Bioabfallmengen auf hohem Niveau bei Werten von knapp unter 100

kg/(E*a) bzw. knapp unter 25.000 t/a schwanken,

- die Mengen sperriger Abfälle und an Wertstoffen einwohnerspezifisch

und absolut leicht angestiegen sind.

Aktuelle abfallspezifische Abfallmengen für den Landkreis Görlitz sind im

Vergleich zu sächsischen Durchschnittswerten in Tab. 10 zusammengestellt.

Für den Vergleich wurden Mengendaten von 2022 zu Grunde gelegt, weil die

Abfallbilanzierung 2023 für den Freistaat Sachsen noch nicht vorliegt. Tab. 10

enthält außerdem einwohnerspezifische Abfallmengen als Zielwerte aus dem

aktuellen sächsischen Kreislaufwirtschaftskonzept.

Tab. 10:

Vergleich ausgewählter einwohnerspezifischer Abfallmengen des

Landkreises Görlitz (2022) mit Durchschnittmengen für Sachsen

(2022) 15 und mit Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsplanes (KWP)

Sachsen 2023 16 , Angaben in kg/(E*a)

Abfall

Landkreis

Görlitz

Durchschnitt

Sachsen

Zielwert 2032

KWP

Restabfälle 88,6 119 105

Sperr. Abfälle 40,0 26 32

Bioabfälle (Biotonne) 93,5 59 109

PPK 49,2 49 *

LVP 40,7 39 *

Glas 24,9 25 *

* Der Kreislaufwirtschaftsplan gibt für Wertstoffe insgesamt 182 kg/(E*a) vor.

Der Landkreis Görlitz gehört zu den Land- und Stadtkreisen in Sachsen mit

dem geringsten einwohnerspezifischen Restabfallaufkommen. Mit ca. 90 kg/(E*a)

15

Freistaat Sachsen, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:

Siedlungsabfallbilanz 2022, Dresden, 16.11.2023 (Redaktionsschluss)

(https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43280, zuletzt abgerufen: 16.02.2024)

16 Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft:

Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen, Dresden, 2023

AWK - Landkreis Görlitz 2024 37


liegt das Restabfallaufkommen deutlich unter dem sächsischen Durchschnitt und

auch unter dem Zielvorgabewert des Kreislaufwirtschaftsplanes 2023.

Für Bioabfälle zeigt sich, dass die Mengen für den Landkreis Görlitz im

Vergleich zum Sachsendurchschnitt sehr viel höher liegen, aber dass der Zielwert

2032 nicht erreicht wird. Unter Beachtung der gewerblich erfassten

Gartenabfallmenge von 6 kg/(E*a) ergibt sich zum Zielwert ein Defizit von etwa

10 kg/(E*a).

Die Mengen für die Wertstoffe PPK, LVP und Glas entsprechen de facto den

sächsischen Durchschnittswerten. Eine Einordnung im Vergleich zu den

Zielwerten des Kreislaufwirtschaftsplanes ist schwierig, weil im Plan (nur) ein

Zielwert für Wertstoffe insgesamt, also alle möglichen Wertstoffe umfassend,

angegeben wird.

4.3 Gebühren, Gebührenentwicklung

Die Entwicklung der Abfallgebühren über die letzten drei Kalkulationszyklen

geht aus Tab. 11 hervor. Der Datenvergleich zeigt, dass die Gebühren über den

Betrachtungszeitraum relativ stabil geblieben sind. Lediglich die Festgebühren

mussten jeweils nach oben angepasst werden. Die Behälternutzungsgebühren

wurden nur einmal erhöht. Alle anderen Gebühren blieben über den Betrachtungszeitraum

konstant.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 38


Tab. 11:

Vergleich aktueller Abfallgebühren im Landkreis Görlitz mit

vorangegangenen Gebühren 17

Festgebühren

Gebührenbereich

Gebühr Gebühr Gebühr

2018/2019 2020/2022 2023/2024

€/ME €/ME €/ME

Haushalte 17,88 19,20 24,00

andere Herkunftsbereiche

(nach Restabfallbehältern)

MGB 80 l 72,48 79,68 89,40

MGB 120 l 89,16 97,80 111,00

MGB 240 l 138,96 152,04 175,56

MGB 1.100 l 496,20 540,84 638,16

Behälternutzungsgebühr - Rest-

/Bioabfall

MGB 80 l / MGB 120 l 12,36 13,68 13,68

MGB 240 l 15,48 17,04 17,04

MGB 1.100 l 126,96 139,92 139,92

Sackentsorgung / Metallbehälter 7,56 8,28 8,28

Behältertauschgebühr - Rest-

/Bioabfall

10,00 10,00 10,00

Leistungsgebühr

Restabfallentsorgung

Restabfallsack 70 l 3,66 3,66 3,66

MGB 80 l 4,24 4,24 4,24

MGB 120 l 6,10 6,10 6,10

MGB 240 l 11,40 11,40 11,40

MGB 1.100 l 41,62 41,62 41,62

Gebühr Bioabfallentsorgung

Gartenabfallsack 120 l 3,12 3,12 3,12

MGB 80 l 56,76 56,76 56,76

MGB 120 l 72,36 72,36 72,36

MGB 240 l 141,96 141,96 141,96

MGB 1.100 l 588,96 588,96 588,96

Berechnungen des Regiebetriebs Abfallwirtschaft für einen 4-Personen-

Haushalt (Modellhaushalt) ergaben, dass sich die Abfallgebühren insgesamt

von 203,88 €/a (2018/2019) auf 211,80 €/a (2020 bis 2022) und dann auf

17 Darstellung Landkreis Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, übergeben Januar 2024

AWK - Landkreis Görlitz 2024 39


231,00 €/a (2023/24) erhöhten 18 . Die Gebührenmehrbelastung bleibt damit in

einem moderaten Rahmen.

In der bereits mehrfach zitierten Siedlungsabfallbilanz 2022 für den Freistaat

Sachsen werden ebenfalls Betrachtungen zur durchschnittlichen

Gebührenbelastungen für die Bürger in Sachsen angestellt. Die Autorinnen

weisen für den Landkreis Görlitz eine mittlere Gebührenbelastung von 69

€/(E*a) aus. Dieser Wert entspricht in etwa dem sächsischen Durchschnittswert

von 67 €/(E*a). Die Spannweite für alle sächsischen öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträger geht von 49 bis 84 €/(E*a).

4.4 Fazit

Im Landkreis Görlitz hat sich ein Kreislaufwirtschaftssystem etabliert,

das den Abfallbesitzern eine umfassende Getrennthaltung ihrer Abfälle

und damit eine Minimierung zu beseitigender Abfälle sowie eine

Maximierung zu verwertender Abfälle ermöglicht,

das zur Umsetzung der Getrennthaltung der Abfälle jeweils mehrere

Möglichkeiten der Entsorgung und somit ein hohes Serviceniveau für die

Abfallbesitzer bietet,

mit dem im Sachsenvergleich unterdurchschnittliche Restabfallmengen

und überdurchschnittliche Bioabfallmengen erreicht wurden,

für dessen Umsetzung die Abfallbesitzer trotzdem nur mit

durchschnittlichen Gebührenbelastungen belegt werden (im Vergleich für

den Freistaat Sachsen).

18 Darstellung Landkreis Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, übergeben Januar 2024

AWK - Landkreis Görlitz 2024 40


5 Abschätzung der künftig anfallenden und dem öffentlichrechtlichen

Entsorgungsträger zu überlassenden

Abfallmengen je Abfallart für einen Zeitraum von mindestens

zehn Jahren

Für die Abschätzung der zu erwartenden Abfallmengen wurden xls-basierte

Trendbetrachtungen für die Jahre 2024 bis 2033 angestellt. Grundlage hierfür

bilden die Mengendaten von 2016 bis 2023. In die Trendberechnungen wurden

die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Restabfälle,

sperrige Abfälle, Bioabfälle, PPK sowie die durch die Systembetreiber zu

erfassenden Verpackungsgläser und LVP einbezogen.

5.1 Prognose der Einwohnerzahlen

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen bis 2033 geht aus Abb. 8 hervor. Die

Abbildung zeigt auch die Einwohnerentwicklung von 2016 bis 2023.

Die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung gibt drei Varianten der

Einwohnerentwicklung für den Landkreis Görlitz an 19 . Alle drei Varianten sind in

Abb. 8 dargestellt.

19

Statisches Landesamt des Freistaates Sachsen: 8. Regionalisierte

Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2022 bis 2040, Datenblatt Landkreis

Görlitz, Juni 2023 (Redaktionsschluss)

AWK - Landkreis Görlitz 2024 41


Einwohner (in 1000)

Regionalisierte Bevölkerungsentwicklung Landkreis Görlitz

2016 bis 2033

260,0

255,0

258,8

257,5

255,4

250,0

245,0

240,0

235,0

230,0

225,0

220,0

253,8

252,1

247,4

249,1 250,1 249,3

247,0 245,3

246,6 244,6 243,2

241,4

244,0 242,2

239,6

241,2 240,0 237,8

237,9

238,7

236,0

235,8 234,2

236,2

233,7 232,5

233,8 231,7

230,6

231,4 229,6

229,1 227,6

226,8

224,5

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033

Variante 1 Variante 2 Variante 3

Abb. 8:

Bevölkerungsentwicklung von 2016 bis 2023 (Ist-Werte jeweils zum

30.06.) und Bevölkerungsprognose bis 2033 in drei Varianten 20

5.2 Trendbetrachtung für Abfallmengen bis 2033

Der xls-basierten Trendbetrachtung liegt die Annahme zugrunde, dass die

Basisdaten (in dem Fall die Ist-Mengen 2016 bis 2023) einen stetigen Verlauf

zeigen. Für die zukünftige Entwicklung wird ebenfalls ein stetiger Verlauf

unterstellt. Die Annahme erscheint für die hier vorliegende Fragestellung

gerechtfertigt, weil im Abfallwirtschaftssystem des Landkreises Görlitz keine

wesentlichen Änderungen am System stattgefunden haben und nicht geplant

sind.

20

Statisches Landesamt des Freistaates Sachsen: 8. Regionalisierte

Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2022 bis 2040, Datenblatt Landkreis

Görlitz, Juni 2023 (Redaktionsschluss)

AWK - Landkreis Görlitz 2024 42


Für die Mengentrendbetrachtungen wurde folgende Herangehensweise

gewählt:

Basis bilden die jeweiligen einwohnerspezifischen Abfallmengen von

2016 bis 2023 im Landkreis Görlitz für die bereits benannten Abfallströme.

Die Entwicklungen der einwohnerspezifischen Abfallmengen 2016 bis

2023 und der Einwohnerzahlen 2026 bis 2033 gingen in die xls-Berechnungen

ein. Im Ergebnis der Berechnungen lagen einwohnerspezifische

Prognosemengen für die Jahre 2024 bis 2033 vor.

Die einwohnerspezifischen Prognosemengen wurden mit Hilfe der

zukünftigen Einwohnerwerte für den Landkreis Görlitz in absolute Abfallmengen

umgerechnet. In diese Berechnungen flossen die mittleren Einwohnerzahlen

(Variante 2) der bereits benannten Bevölkerungsvorausberechnung

ein.

Die Ergebnisse der Trendbetrachtungen stellen die nachfolgenden Abbildungen

dar. Abb. 9 zeigt die Mengenentwicklungen für Restabfälle, sperrige Abfälle,

Bioabfälle und Wertstoff gesamt – in Teilgraphik a) als einwohnerspezifische

Werte (Ergebnisse der Trendbetrachtung) und in Teilgraphik b) als absolute

Mengen (Ergebnisse der Umrechnung über Einwohnerzahlen). Die Entwicklung

der Wertstoffmengen geht aus Abb. 10 hervor, unterteilt in PPK, Verpackungsglas

und LVP. Die Teilgraphik a) enthält wiederum einwohnerspezifische Abfallmengen

und die Teilgraphik b) absolute Abfallmengen.

AWK - Landkreis Görlitz 2024 43


kg/(E*a)

140,0

120,0

Einwohnerspezifische Abfallmengenentwicklung

Landkreis Görlitz 2024 - 2033

120,7 121,2 121,7 122,2 122,7 123,1 123,6 124,0 124,5 125,0

100,0

94,2 94,2 94,3 94,3 94,4 94,4 94,5 94,5 94,6 94,6

80,0

90,6 90,8 90,9 91,1 91,2 91,4 91,5 91,7 91,8 92,0

60,0

43,9 44,6 45,2 45,8 46,5 47,1 47,7 48,3 48,9 49,5

40,0

20,0

0,0

2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033

Restabfälle sperrige Abfälle Bioabfälle Wertstoffe gesamt

t/a

35.000

Entwicklung der absoluten Abfallmengen Landkreis Görlitz

2024 - 2033

30.000

29.828 29.681 29.519 29.386 29.246 29.097 28.940 28.774 28.611 28.450

25.000

23.262 23.066 22.862 22.682 22.500 22.313 22.121 21.925 21.732 21.543

20.000

22.392 22.229 22.056 21.907 21.754 21.596 21.433 21.265 21.100 20.938

15.000

10.850 10.912 10.964 11.024 11.077 11.124 11.165 11.201 11.234 11.266

10.000

5.000

0

2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033

Restabfälle sperrige Abfälle Bioabfälle Wertstoffe gesamt

Abb. 9: Abfallmengenentwicklungen Landkreis Görlitz von 2024 bis 2033

(Trendbetrachtung) für Restabfälle, sperrige Abfälle, Bioabfälle und

Wertstoffe gesamt

a) einwohnerspezifisch [kg/(E*a)]; b) absolut [t/a]

AWK - Landkreis Görlitz 2024 44


kg(E*a)

70,0

60,0

50,0

Einwohnerspezifische Mengenentwicklung

Landkreis Görlitz 2024 - 2033

53,0 53,5 54,0 54,5 55,0 55,4 55,9 56,3 56,8 57,2

42,1 42,2 42,3 42,3 42,4 42,5 42,6 42,7 42,7 42,8

40,0

30,0

20,0

25,6 25,5 25,4 25,4 25,3 25,2 25,1 25,0 25,0 24,9

10,0

0,0

2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033

PPK Glasverpackungen LVP

t/a

Entwicklung der absoluten Wertstoffmengen Landkreis Görlitz

2024 - 2033

14.000

12.000

13.105 13.108 13.101 13.105 13.104 13.098 13.086 13.069 13.051 13.033

10.000

10.398 10.326 10.249 10.183 10.115 10.045 9.972 9.897 9.823 9.750

8.000

6.000

6.325 6.247 6.169 6.098 6.026 5.954 5.882 5.809 5.737 5.667

4.000

2.000

0

2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033

PPK Glasverpackungen LVP

Abb. 10: Abfallmengenentwicklungen Landkreis Görlitz von 2024 bis 2033

(Trendbetrachtung) für Wertstoffe, getrennt nach PPK,

Glasverpackungen und LVP

a) einwohnerspezifisch [kg/(E*a)]; b) absolut [t/a]

AWK - Landkreis Görlitz 2024 45


Die Ergebnisse der Trendbetrachtungen zeigen, dass sich die einwohnerspezifischen

Abfallmengen bis 2033 kaum ändern bzw. z. T. geringfügig

erhöhen. Die Absolutmengen nehmen auf Grund zurückgehender Einwohnerzahlen

ab. Ausnahmen bilden die Mengen sperriger Abfälle und PPK, die in

etwa konstant bleiben.

Die konstante Fortentwicklung etwa gleichbleibender einwohnerspezifischer

Abfallmengen verdeutlicht zum einen, dass im Landkreis ein stabiles Abfallwirtschaftssystem

umgesetzt wird, und zum anderen, dass eine weitere Verschiebung

der Restabfallmengen hin zu den Mengen Bioabfälle und Wertstoffe nicht

zu erwarten ist. Anzumerken ist, dass die Restabfallmengen bereits unter und

die Bioabfallmengen über den Vergleichsdaten für den Freistaat Sachsen liegen

(siehe Kap. 4.4).

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die überdurchschnittlichen Bioabfallmengen

von 99,5 kg/(E*a) 21 den Zielwert des aktuellen sächsischen Kreislaufwirtschaftsplanes

für das Jahr 2032 von 109 kg/(E*a) trotzdem noch nicht

erreichen. Um die Vorgaben erreichen zu können, wären etwa 10 kg/(E*a) zusätzlich

zu erfassen (siehe Kap. 4.2).

Legt man den Zielwert für Bioabfälle zugrunde und unterstellt, dass zur Erreichung

des Zielwertes 50 % der zusätzlichen Bioabfallmengen durch Abreicherung

aus dem Restabfall generiert wird - ändern sich die zu erwartenden

Abfallmengen wie folgt:

Bioabfälle: von ca. 100 auf 109 kg/(E*a)

Restabfälle: von ca. 92 auf 87 kg/(E*a).

21 93,5 kg/(E*a) aus kommunaler Erfassung und 6 kg/(E*a) aus gewerblicher Erfassung (Bilanz

2022)

AWK - Landkreis Görlitz 2024 46


6 Geplante Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der

Kreislaufwirtschaft

6.1 Änderungen in der Organisation/ der Struktur der

Kreislaufwirtschaft

Es besteht keine Veranlassung, prinzipielle Änderungen an der Organisation

und an der Struktur der Kreislaufwirtschaft im Landkreis Görlitz vorzunehmen.

Das betrifft das Innenverhältnis zwischen der Landkreisverwaltung und dem

Regiebetrieb Abfallwirtschaft, die Aufteilung des Landkreisgebietes in zwei

Entsorgungsbereiche und die Umsetzung der operativen Leistungen in Regie

der kommunalen bzw. gemischtwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen.

Überlegungen zu Organisation und Struktur sollten trotzdem von Zeit zu Zeit

bzw. nach Bedarf angestellt werden.

Weitere Optimierungen in der Kreislaufwirtschaft könnten sich durch eine

engere Zusammenarbeit der beiden Entsorgungsunternehmen – NEG und

EGLZ – ergeben. Hierzu sollten Überlegungen beispielsweise zu folgenden

Themenfeldern angestellt werden:

Angleichung des Leistungsportfolio (z. B. Vereinheitlichung des

Spektrums der an den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle)

gemeinsame Leistungserbringung im gesamten Landkreis Görlitz (z. B.

bei der Erfassung von Problemstoffen mittels Schadstoffmobil)

gemeinsame Ausschreibung von Teilleistungen (z. B. für die Besorgung

von Abfallbehältern).

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6.2 Geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen des öffentlichrechtlichen

Entsorgungsträgers, einschließlich einer

Bewertung der Zweckmäßigkeit der Maßnahmen

Das bereits zitierte Abfallvermeidungskonzept 2023 enthält geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen,

auf die hier Bezug genommen wird (siehe nachfolgende

Übersicht).

Tab. 12.

Zusammenstellung geplanter Abfallvermeidungsmaßnahmen

(Quelle: Abfallvermeidungskonzept, Landkreis Görlitz 2023)

Maßnahme 1:

Maßnahmenträger:

Partner:

Umsetzungszeitraum: ab 2023

Fortführung bisheriger Maßnahmen zur

Abfallvermeidung und zur Wiederverwendung (Kapitel

5.1 des Abfallvermeidungskonzeptes)

Regiebetrieb Abfallwirtschaft

jeweilige maßnahmenbezogene Partner

Maßnahme 2:

Maßnahmenträger:

Partner:

Umsetzungszeitraum:

zielgerichtete Informationskampagne im Internet und

über die Abfall-App über Möglichkeiten der

Wiederverwendung (Maßnahme aus Sperrmüllkonzept)

Regiebetrieb Abfallwirtschaft

umgehend

Maßnahme 3:

Maßnahmenträger:

Partner:

Umsetzungszeitraum:

Pilotvorhaben zur Erfassung wiederverwendbaren

Sperrmülls über einen Wertstoffhof (Maßnahme aus

Sperrmüllkonzept)

Regiebetrieb Abfallwirtschaft

Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Tourismus,

Umwelt und Energiefragen

ggf. externe Dienstleister

ab 2024, Laufzeit min. ein Jahr

Maßnahme 4:

Maßnahmenträger:

Partner:

Umsetzungszeitraum: ab 2025

Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen für Bürger

über Bürgerportale, Einrichtung von Accounts für

Anschlusspflichtige (Nutzer der Internetseite)

Regiebetrieb Abfallwirtschaft

Landkreisverwaltung, IT-Dienstleister

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Maßnahme 5:

Maßnahmenträger:

Partner:

Umsetzungszeitraum:

Mitarbeit bei der Einführung und Umsetzung eines

landesweiten „Reparaturbonus“ in Abhängigkeit des

noch zu beschließenden Programmes des Freistaates

Sachsen

Regiebetrieb Abfallwirtschaft

in Abhängigkeit konkreter Maßnahmen

nach Verabschiedung des Programms

Maßnahme 6:

Maßnahmenträger:

Partner:

Umsetzungszeitraum: ab 2023

Neuauflage eines grenzüberschreitenden Projektes mit

Tschechien analog zum abgeschlossenen

„Kooperationsprojekt Abfallvermeidung“

Regiebetrieb Abfallwirtschaft

Partner in Tschechien

Die sechs Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete wurden im Abfallvermeidungskonzept

im Detail beschrieben und bewertet. An dieser Stelle soll auf

wiederholende Darstellungen verzichtet werden.

Maßnahme 2 wurde bereits erfolgreich umgesetzt. Die Bürger des Landkreises

Görlitz können Möglichkeiten der Wiederverwendung im Internet und/oder über

die Abfall-App abrufen.

Maßnahme 5 ist in der ausformulierten Fassung nicht mehr aktuell. Das

Programm zum landesweiten Reparaturbonus wurde zwischenzeitlich

verabschiedet und befindet sich in der Umsetzung, ohne dass den öffentlichrechtlichen

Entsorgungsträgern eine aktive Rolle zugeordnet wurde. Der

Landkreis Görlitz sollte das Vorhaben „Reparaturbonus“ mit Öffentlichkeitsarbeit

begleiten 22 .

Die anderen Maßnahmen sind nach wie vor gültig und werden in das

vorliegende Abfallwirtschaftskonzept übernommen.

22 Informationen zum Reparaturbonus Sachsen siehe u. a.:

https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-reparaturbonus-fuer-elektro-undelektronikgeraete.html

oder https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus (zuletzt abgerufen:

10.04.2024)

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6.3 Erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der

Abfallverwertung, insbesondere erforderliche Maßnahmen zur

Umsetzung von § 11 Absatz 1 und § 14 Absatz 1 des

Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallbeseitigung

einschließlich der Bewertung ihrer Eignung zur

Zielerreichung

6.3.1 Erhöhung der Bioabfallmengen zur Erreichung der Zielwerte aus

dem sächsischen Kreislaufwirtschaftsplan

Zur Erreichung des Zielwertes 2032 aus dem Kreislaufwirtschaftsplan für

Bioabfälle (109 kg/(E*a)) müssen zukünftig etwa 10 kg/(E*a) zusätzlich zu den

bisher gesammelten Mengen erfasst werden.

Die Erhöhung der separat erfassten Bioabfallmengen kann durch eine

intensivere Nutzung der vorhandenen Erfassungssysteme für Bioabfälle

gelingen (siehe Kap. 3.5). Hierfür erscheinen besondere, nachfolgend benannte

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zielführend:

intensive Information und Bewerbung der Möglichkeiten zur separaten

Erfassung und Verwertung von Bioabfälle über alle Medien (Internet-

Plattform, Abfall-App, Druckmedien usw.), bei Veranstaltungen und

Weiterbildungen (Kindergärten, Schulen usw.),

gesonderte Sensibilisierung der Bürger und Teilnehmer des grenzüberschreitenden

Kooperationsprojektes mit Tschechien „Abfallvermeidung

im Bezirk Liberec und Landkreis Görlitz“ mit dem Schwerpunkt „Bioabfall

ist kein Abfall“.

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6.3.2 Ausbau der Wertstofferfassung

Im Landkreis Görlitz besteht ein sehr dezidiertes System zur Getrennterfassung

von Abfällen. Darauf wurde mehrfach hingewiesen. Ein prinzipieller Ausbau des

Systems zur Getrennthaltung ist nicht vorgesehen.

Altkleider werden derzeit flächendeckend durch gewerbliche und gemeinnützige

Sammler erfasst und verwertet. Die Erfassung von Altkleidern seitens des

Landkreises beschränkt sich aktuell auf die Annahme dieser Abfälle an den

Wertstoffhöfen Niesky, Weißwasser und Görlitz. Für den (unwahrscheinlichen)

Fall, dass die gewerblichen und gemeinnützigen Sammler ihre Tätigkeiten

einstellen, muss der Landkreis die Altkleidererfassung spätestens ab 2025

selbst umsetzen. In diesem Fall hat er ein System zur Altkleidererfassung zu

installieren, wobei ein Teilsystem hierfür bereits besteht (siehe oben).

Zum Ausbau eines eigenen Erfassungssystems für Altkleider bietet sich für den

Landkreis Görlitz folgende Vorgehensweise an:

Erweiterung der Altkleidererfassung auf alle Wertstoffhöfe (Einbeziehung

der Wertstoffhöfe Lawalde und Zittau),

Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zur Altkleidererfassung bei Erfordernis

(z. B. durch Gestellung von Altkleidercontainern an bestimmten

Standorten).

7 Strategien für Abfälle, die besondere

Bewirtschaftungsprobleme aufwerfen

Derzeit gibt es keine Abfälle in Regie des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers,

die Bewirtschaftungsprobleme aufwerfen.

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8 Durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 20

Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgeschlossenen

Abfälle

§ 7 der Abfallwirtschaftssatzung regelt, welche Abfälle von der Entsorgung

durch den Landkreis Görlitz ausgeschlossen sind.

Von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind

Abfälle, die der RAVON in seiner jeweils aktuellen Satzung von der

Entsorgung in seinen Anlagen ausschließt 23 ,

alle Abfälle gemäß erstem Anstrich, die wegen ihrer Art und Beschaffenheit

eine gemeinsame Entsorgung mit Siedlungsabfällen nicht

zulassen (außer Abfallschlüsselnummergruppe 20 ohne Fäkalschlamm),

alle Abfälle, die wegen ihrer Menge nicht mit dem im Landkreis bestehenden

Sammel- und Transportsystem gesammelt und transportiert

werden können,

Problemstoffe aus anderen Herkunftsbereichen und Mengen mehr als 20

kg pro Jahr und Abfallbesitzer und –erzeuger,

sperrige Abfälle, soweit sie nicht durch die Sperrmüllabfuhr entsorgt

werden (z. B. Haushaltsauflösungen)

Abfälle, die einer Rücknahme auf Grund einer nach § 25 KrWG

erlassenen Rechtsverordnung unterliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen

tatsächlich zur Verfügung stehen

Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 nach § 4 Abs. 1 TierNebV 24 ,

die nicht in privaten Haushaltungen anfallen und die in einer Biogasoder

Kompostierungsanlage behandelt werden.

23 § 6 der Satzung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) über

die Abfallbeseitigung im Verbandsgebiet sowie über die Benutzung der

Abfallbeseitigungsanlagen (Benutzungssatzung), Schöpstal, 02.06.2022

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9 Strategien zum Umgang mit illegal abgelagerten Abfällen

Das Hauptanliegen besteht darin, illegale Ablagerungen durch präventive

Maßnahmen zu verhindern. Zu den präventiven Maßnahmen gehören in erster

Linie Information und Aufklärung über die Umweltschädigungen durch illegale

Ablagerung und die hohen Kosten für deren Beseitigung, die überwiegend

durch die Allgemeinheit - also durch alle – getragen werden müssen. Entsprechende

Aufklärungen erfolgen derzeit durch Informationen im jährlich veröffentlichten

Abfallkalender und durch Pressemitteilungen. In Zukunft sollte die

Öffentlichkeitsarbeit bzgl. illegaler Ablagerungen intensiviert werden, wobei

explizit auf die illegalen Ablagerungen von Grünabfällen Bezug genommen

werden sollte („illegale Ablagerungen von Grünabfällen schaden unseren

Wäldern“).

Neben der gezielten Öffentlichkeitsarbeit zählen die zeitnahe Beräumung von

illegalen Ablagerungen sowie die Ermittlung und Bestrafung der Verursacher zu

den strategischen Ansätzen, illegale Ablagerungen zu vermeiden oder zumindest

einzudämmen. Erstere Maßnahme ist darauf ausgerichtet, Nachahmer von

der Ablagerung weiterer Abfälle abzuhalten. Die Ermittlung und insbesondere

die Bestrafung von Verursachern sollen diese davon abhalten, erneut ordnungswidrig

zu handeln.

Zur Umsetzung der benannten strategischen Ansätze wurde beim Regiebetrieb

eine Stelle (0,5 Vollbeschäftigteneinheiten) für „Wilde Ablagerungen“ eingerichtet,

die zuständig ist für:

- die Entgegennahme von Anzeigen oder sonstigen Feststellungen von

illegalen Ablagerungen (zumeist Meldungen von Forstbetrieben und

Gemeinden)

24 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1735), die

zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden

ist

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- Prüfung der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgers (frei

zugängliche Flächen, Feststellung Grundstückeigentümer, Vorhandensein

von Betretungsrechten)

- Inaugenscheinnahme der Ablagerungen (in der Regel gemeinsam mit

der meldenden Stelle)

- Ermittlung möglicher Verursacher, Sicherung von Beweisen, Übergabe

der Beweismittel und der Verfahren an die Bußgeldstelle des Landkreises

- Erlass etwaiger Beseitigungsanordnung an dritte Zuständige (z. B. Gemeinden)

- Beauftragung Dritter mit Leistungen zur Beräumung und Entsorgung

illegal abgelagerter Abfälle, Abnahme der Leistungen, Rechnungskontrolle.

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10 Als geeignet identifizierte Vorhalteflächen für

situationsbedingt anfallende Abfälle (zum Beispiel bei

Hochwasser und Großschadensereignissen)

Das Auftreten von Großschadensereignissen kann nur schwer vorhergesehen

werden. Das betrifft die Art des Ereignisses, aber auch die Eintrittszeit, die

Eintrittshäufigkeit und Ort/Gebiet des Auftretens. Großschadensereignisse

könne deshalb regional nicht geplant werden.

Feste Abfallzwischenlager oder Vorhalteflächen für situationsbedingt anfallende

Abfälle werden seitens des Landkreises nicht dauerhaft vorgehalten. Eine

Ausnahme bildet die Deponie in Kunnersdorf, die bei Großschadensereignissen

mit erhöhtem Abfallaufkommen dauerhaft als Zwischenlager zur Verfügung

steht.

Unabhängig davon sind die Zwischenlagerung und die Entsorgung von Abfällen

im Katastrophenfall im Landkreis Görlitz durch folgende Maßnahmen jederzeit

gesichert, unabhängig davon wo und wann das Schadensereignis eintritt:

- Einbeziehung von nach Art und Menge der Abfälle geeignete Anlagen für

die Zwischenlagerung und die Entsorgung der Abfälle und/oder

- Abstimmung mit den betreffenden Gemeinden zur Bereitstellung

geeigneter Flächen für die zeitweise Lagerung von Abfällen, von dort aus

ordnungsgemäße Entsorgung in genehmigten Anlagen oder

- behördliche Anordnung der Zwischenlagerung der Abfälle auf geeigneten

Flächen, von dort aus ordnungsgemäße Entsorgung in genehmigten

Anlagen.

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11 Ausweisung von Flächen, die für Deponien geeignet sind

entsprechend § 30 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Die Beseitigung von Abfällen aus dem Landkreis Görlitz, einschließlich

Ablagerung, obliegt dem RAVON. Der Verband ist auch für die Planung und

Beschaffung entsprechender Kapazitäten verantwortlich.

Der Landkreis Görlitz betreibt und plant keine Anlagen zur Behandlung und zur

Ablagerung von Abfällen. Die Ausweisung hierfür geeigneter Flächen im

vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept ist entbehrlich.

12 Maßnahmenplan

In der nachfolgenden Übersicht sind die Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes

für den Landkreis Görlitz zusammengestellt. Die Maßnahmen leiten

sich aus den vorangegangenen Ausführungen ab.

Gesetzlich vorgegebene Aufgaben, wie z. B. die jährliche Erstellung von Abfallbilanzen

und die Fortschreibung des hier vorliegenden Abfallwirtschaftskonzeptes,

und allgemeine Aufgaben, wie z. B. die Verfolgung der gesetzgeberischen,

der wissenschaftlichen und der technischen Entwicklungen auf dem

Gebiet der Kreislaufwirtschaft, sind in der Übersicht nicht enthalten.

Die in Tab. 13 benannten Maßnahmen bilden die Grundlage der zukünftigen

Arbeiten für den Landkreis Görlitz als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.

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Tab. 13:

Maßnahmenplan zum Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Görlitz

Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum

Organisation, allgemeine Aufgaben

1 Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

kontinuierlich

2 Prüfung von Synergieeffekten durch engere Zusammenarbeit

der beiden Entsorgungsunternehmen – NEG und

EGLZ - beispielsweise zu folgenden Themenfeldern:

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

Entsorgungsunternehmen,

externe

Dienstleister

2024 beginnend

- Angleichung des Leistungsportfolio (z. B. Vereinheitlichung

des Sprektrums der an den Wertstoffhöfen

erfassten Abfälle)

- gemeinsame Leistungserbringung im gesamten

Landkreis Görlitz (z. B. bei der Erfassung von

Problemstoffen mittels Schadstoffmobil)

- gemeinsame Ausschreibung von Teilleistungen

(z. B. für die Besorgung von Abfallbehältern)

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Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum

Abfallvermeidung, Öffentlichkeitsarbeit

3 Fortführung bisheriger Maßnahmen zur Abfallvermeidung

und zur Wiederverwendung gemäß Kapitel 5.1 des Abfallvermeidungskonzeptes

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

umgehend,

kontinuierlich

4 Pilotvorhaben zur Erfassung wiederverwendbaren Sperrmülls

über einen Wertstoffhof (Maßnahme aus Sperrmüllkonzept)

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

Ausschuss für

Kreisentwicklung,

Wirtschaft,

Tourismus, Umwelt

und Energiefragen

ab 2024,

Laufzeit min. ein

Jahr

ggf. externe

Dienstleister

5 Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen für Bürger über

Bürgerportale, Einrichtung von Accounts für Anschlusspflichtige

(Nutzer der Internetseite)

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

Landkreisverwaltung,

IT-Dienstleister

ab 2025

6 Unterstützung bei der Umsetzung des landesweiten „Reparaturbonus“

(Programmes des Freistaates Sachsen) durch

Öffentlichkeitsarbeit

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

umgehend

beginnend

7 Neuauflage/Fortführung des grenzüberschreitenden Projektes

mit Tschechien „Kooperationsprojekt Abfallvermeidung -

Abfallvermeidung im Bezirk Liberec und Landkreis Görlitz“

mit dem Schwerpunkt „Bioabfall ist kein Abfall“

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

Partner in

Tschechien

Projekte

beginnend ab

2. Quartal 2024

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Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum

Abfallerfassung

8 Durchführung von Sortieranalysen für Restabfälle Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

externe Dienstleister

2024/25, danach

turnusmäßig

oder nach

Bedarf

9 Untersuchungen zur Zusammensetzung weiterer Abfälle

(z. B. sperrige Abfälle, Bioabfälle)

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

externe Dienstleister

nach Bedarf

10 Erhöhung der separat erfassten Bioabfallmengen auf

mindestens 109 kg/(E*a) durch:

- Information und Bewerbung der Möglichkeiten zur

separaten Erfassung und Verwertung von

Bioabfällen über alle Medien, bei Veranstaltungen

und Weiterbildungen (Kindergärten, Schulen usw.),

- gesonderte Sensibilisierung der Bürger und

Teilnehmer des grenzüberschreitenden Kooperationsprojektes

mit Tschechien (siehe oben

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

u. a. Partner in

Tschechien

kontinuierlich,

Zielerreichung

2032

11 falls gewerbliche und gemeinnützige Sammler von Altkleidern

ihre Tätigkeiten einstellen, Ausbau eines eigenen

Erfassungssystems für Altkleider durch:

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

bei Bedarf

- Erweiterung der Altkleidererfassung auf alle Wertstoffhöfe

(Einbeziehung der Wertstoffhöfe Lawalde und Zittau),

- Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zur Altkleidererfassung

bei Erfordernis (z. B. durch Gestellung von

Altkleidercontainern an bestimmten Standorten).

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Nr. Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum

Umgang mit illegalen Ablagerungen

12 Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit bzgl. illegaler Ablagerungen

mit expliziten Bezug auf die illegalen Ablagerungen

von Grünabfällen

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

umgehend

beginnend

Satzungen, Gebühren

13 Anpassungen der Abfallwirtschaftssatzung bei Bedarf,

beispielsweise bei Änderungen der gesetzlichen Grundlagen

oder bei Umstellungen am Kreislaufwirtschaftssystem

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

Ausschuss für

Kreisentwicklung,

Wirtschaft, Tourismus,

Umwelt und

Energiefragen,

bei Bedarf

Kreistag

14 Gebührenneukalkulation für die Jahre 2025 ff. (nachfolgende

Berechnungen turnusmäßig)

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

externe Dienstleister 3.Quartal 2024,

Abschluss

spätestens

4. Quartal

15 Erarbeitung und Beschlussfassung einer novellierten

Abfallgebührensatzung für die Jahre 2025 ff. (nachfolgende

Novellierungen turnusmäßig)

Regiebetrieb

Abfallwirtschaft

Ausschuss für

Kreisentwicklung,

Wirtschaft, Tourismus,

Umwelt und

Energiefragen,

Beschluss

spätestens Ende

2024

Kreistag

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