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Regental-Anzeiger 12-24

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<strong>Regental</strong>-<strong>Anzeiger</strong> <strong>12</strong>/<strong>24</strong> 15<br />

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ERBRECHT<br />

NACHFOLGEPLANUNG<br />

VORSORGEBERATUNG<br />

UNTERNEHMENSNACHFOLGE<br />

Obere Bräuhausstraße 1 · 93449 Waldmünchen · Tel. 0 99 72 / 300 369 - 0<br />

Hafnerstraße 19 · 93413 Cham · Tel. 0 99 71 / 764 48 62<br />

Metzstraße <strong>12</strong> · 93444 Bad Kötzting · Tel. 0 99 41 / 955 28 77<br />

Dr.-Martin-Luther-Straße 15 · 93047 Regensburg · Tel. 09 41 / 467 187 37<br />

5 Fehler in der<br />

Testamentsgestaltung<br />

Das Testament ist ein ganz besonderes<br />

Dokument, in dem Sie Ihren<br />

letzten Willen niederschreiben.<br />

Hier legen Sie fest, wie Ihr Nachlass<br />

an Angehörige, Freunde und weitere<br />

Begünstigte nach Ihrem Ableben<br />

verteilt werden soll.<br />

Hierbei gibt es gewisse Regeln zu<br />

beachten. Denn ein unklares Testament<br />

hat fatale Auswirkungen, wenn<br />

am Tag der Testamentseröffnung die<br />

Anweisungen über Ihren Nachlass<br />

nicht klar verständlich ausgedrückt<br />

und damit nicht richtig umgesetzt<br />

werden können. Was ist also zu<br />

beachten?<br />

1. Namentliche Nennung aller<br />

Erben<br />

Damit das Nachlassgericht einen<br />

Erbschein ausstellen und somit den<br />

oder die Erben ermitteln kann, müssen<br />

diese klar verständlich im Testament<br />

genannt werden. Am Besten<br />

werden die bedachten Personen immer<br />

namentlich benannt, damit es<br />

zu keinen Verwechslungen kommen<br />

kann. Meine Empfehlung: Stellen<br />

Sie sicher, dass Ihre Erben im Testament<br />

klar und deutlich genannt<br />

werden. Am besten erreichen Sie<br />

dies durch die Nennung der Erben<br />

mit vollem Namen. Nur so kann das<br />

Testament korrekt ausgelegt und<br />

können letztendlich Streitigkeiten<br />

vermieden werden.<br />

2. Übertragung bestimmter<br />

Gegenstände oder Geldsummen<br />

Oftmals werden konkrete Gegenstände<br />

oder bestimmte Geldsummen<br />

an einzelne Personen übertragen.<br />

Da Testamente oft erst Jahre nach<br />

deren Erstellung in Gebrauch kommen,<br />

sind bestimmte Gegenstände<br />

oder Geldsummen in vielen Fällen<br />

gar nicht mehr im Nachlass enthalten,<br />

weil sie z. B. verkauft, verschenkt<br />

oder schlichtweg ausgegeben worden<br />

sind. Selten enthalten Testamente<br />

eine Alternativregelung für solche<br />

Fälle. Dies kann leicht zu Unmut bei<br />

dem Bedachten und damit zu Streitigkeiten<br />

führen. Meine Empfehlung:<br />

Benennen Sie Gegenstände nur,<br />

wenn Sie sich sicher sein können,<br />

dass diese in Ihrem Nachlass enthalten<br />

bleiben. Andernfalls fügen Sie<br />

noch eine Alternativregelung hinzu,<br />

die in diesem Fall eintritt. Anstatt<br />

einer konkreten Geldsumme sollten<br />

Sie besser Quoten verteilen.<br />

3. Nennung von Ersatzpersonen<br />

Haben Sie eine bestimmte Person als<br />

Erben benannt, welche jedoch das<br />

Erbe nicht antreten kann und gleichzeitig<br />

keine Ersatzperson festgelegt,<br />

so tritt die gesetzliche Erbfolge ein.<br />

Genau das jedoch soll durch die Erstellung<br />

eines Testaments verhindert<br />

werden. Meine Empfehlung: Setzen<br />

Sie Ersatzpersonen ein und stellen<br />

Fischerstammtisch Reichenbach<br />

Am So., 7.7., findet das traditionelle Fischerfest in Reichenbach am Jugendzeltplatz<br />

statt. Beginn 10 Uhr mit einem gemütlichen Frühschoppen,<br />

ab 11 Uhr gibt es Mittagessen mit leckeren Fischspezialitäten wie<br />

Zander, Karpfen, Forellen, Fischpflanzl, Steckerlfisch und frisch geräucherten<br />

Forellen sowie Schnitzel und Bratwürste. Nachmittags Kaffee<br />

mit Kuchen/Torten und Eisspezialitäten. Für die Kinder gibt es eine<br />

Hüpfburg und einen Losstand. Um ca. 14.30 Uhr findet die Siegerehrung<br />

mit Pokalverleihung vom Hegefischen statt. Ausklang um 16<br />

Uhr. Auf Ihr Kommen freut sich der Fischerstammtisch Reichenbach.<br />

Sie sicher, dass mindestens eine Person<br />

namentlich als Erbe eingesetzt<br />

werden kann.<br />

4. Unterschiedliche Versionen im<br />

Umlauf<br />

Liegen zum Todeszeitpunkt mehrere<br />

gültige Testamente vor, ist oft nicht<br />

klar, wie sich die unterschiedlichen<br />

Versionen ergänzen oder ausschließen.<br />

Meine Empfehlung: Sollten Sie<br />

mehrere Versionen Ihres Testaments<br />

erstellen, so stellen Sie klar, welche<br />

Abschnitte aus vorangehenden Testamenten<br />

bestehen bleiben, gestrichen<br />

bzw. durch die neuere Version<br />

ergänzt werden sollen. Versehen Sie<br />

zudem jedes Testament mit einem<br />

Datum, damit das Nachlassgericht<br />

verschiedene Versionen zeitlich einordnen<br />

kann.<br />

5. Bindungswirkung im gemeinschaftlichen<br />

Testament<br />

Beim gemeinschaftlichen Testament<br />

kann der überlebende Ehegatte<br />

ADAC Nordbayern<br />

grundsätzlich viele Regelungen für<br />

den zweiten Todesfall nicht mehr<br />

abändern. Dies ist vielen Ehepaaren<br />

allerdings nicht bewusst. Sollte<br />

daher der überlebende Ehepartner<br />

ein eigenes Testament erstellen,<br />

so kann dieses oft nicht berücksichtigt<br />

werden, da die Regelungen<br />

des gemeinschaftlichen Testaments<br />

für ihn bindend sind und nach<br />

dem Ableben des Partners nicht<br />

mehr geändert werden kann. Meine<br />

Empfehlung: Wollen Sie dem überlebenden<br />

Ehepartner die Möglichkeit<br />

zur Abänderung von Teilen<br />

des Testaments einräumen, so muss<br />

diese Befugnis klar formuliert und<br />

ins gemeinschaftliche Testament<br />

aufgenommen werden.<br />

Gerne unterstütze ich Sie dabei,<br />

Ihren letzten Willen in einem klaren<br />

Testament festzuhalten und alle<br />

notwendigen rechtlichen Aspekte zu<br />

berücksichtigen.<br />

Ihre Elke Kestler<br />

Der Prüftruck des ADAC prüft kostenlos Bremsen und Stoßdämpfer<br />

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Günter Grünwald<br />

„Das kann doch wohl<br />

nicht mein Ernst sein“<br />

Samstag, 16. November 20<strong>24</strong><br />

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