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Leseprobe_4_2024

Ausgabe 4_2024 des BIOGAS Journals, herausgegeben vom Fachverband Biogas e.V.

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AKTUELLES BIOGAS JOURNAL | 4_<strong>2024</strong><br />

ABFALLVERGÄRUNGSTAG, TEIL 2<br />

Technische Anforderungen und<br />

Innovationen<br />

Beim Abfallvergärungstag samt GGG-Fachseminar vom 27. bis 29. Februar <strong>2024</strong> in Bremen wurden wieder<br />

aktuelle Herausforderungen an die Branche diskutiert. Rund 90 Teilnehmer waren in die Hansestadt an der<br />

Weser gekommen. Zu den weiteren thematischen Schwerpunkten zählten die technischen Anforderungen<br />

sowie Innovationen aus dem Bereich der Abfallvergärung.<br />

Von Dr. Martin Frey<br />

Bei den technischen Anforderungen<br />

an die Abfallvergärung<br />

spielt die IT-Sicherheit<br />

eine immer größere Rolle,<br />

geht es hier doch um Sicherheitsaspekte,<br />

die mit der zunehmenden<br />

Digitalisierung einhergehen. Angriffe<br />

auf die informationstechnischen Systeme<br />

können verheerende Folgen für den<br />

sicheren Anlagenbetrieb haben, warnte<br />

Marion Wiesheu vom Fachverband Biogas<br />

e.V. in ihrem Vortrag. Aus diesem<br />

Grund würden die Schutzvorkehrungen<br />

seitens der Betreiber, aber auch des Gesetzgebers<br />

permanent verschärft.<br />

Die bisherige Empfehlung EmpfBS 1115<br />

„Umgang mit Risiken durch Angriffe auf<br />

die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten<br />

MSR-Einrichtungen“ sei zur<br />

technischen Regel Betriebssicherheit<br />

TRBS 1115-1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante<br />

Mess-, Steuer- und<br />

Regeleinrichtungen“ überarbeitet worden.<br />

„Die Anforderungen sollen nach<br />

und nach in der Praxis auf den Biogasanlagen<br />

eingefordert werden“, so Wiesheu.<br />

Für die darin genannten Maßnahmen<br />

halte der Verband eine Arbeitshilfe<br />

auf der Homepage bereit. Betriebsbereiche<br />

gemäß der Störfallverordnung (12.<br />

Bundes-Immissionsschutzverordnung)<br />

müssen zur Abwehr von Eingriffen Unbefugter<br />

eventuell auch weitergehende<br />

Maßnahmen ergreifen.<br />

Strengere Vorgaben werden an Unternehmen<br />

im besonderen öffentlichen<br />

Interesse und insbesondere an Kritische<br />

Infrastrukturen durch das Gesetz<br />

über das Bundesamt für Sicherheit in<br />

der Informationstechnik (BSIG) gestellt.<br />

Gemäß der Verordnung zur Bestimmung<br />

Kritischer Infrastrukturen nach dem<br />

Marion Wiesheu vom Fachverband Biogas e.V.<br />

riet den Anlagenbetreibern, die aktuellen Entwicklungen<br />

und Anforderungen der IT-Sicherheit<br />

in der Biogasbranche im Blick zu behalten und<br />

passende Vorkehrungen zu treffen. Der Verband<br />

biete vielfältige Unterstützung dazu.<br />

BSIG (BSI-KritisV) wurde zu Jahresbeginn<br />

auch die Siedlungsabfallentsorgung<br />

zur Kritischen Infrastruktur. Betroffen<br />

sind dabei Siedlungsabfall vergärende<br />

und kompostierende Anlagen mit einer<br />

genehmigten Behandlungskapazität ab<br />

33.500 Tonnen Bioabfall im Jahr. Wie<br />

viele Anlagen in der Biogasbranche betroffen<br />

sind, sei noch nicht klar.<br />

Wessen Anlage als Kritische Infrastruktur<br />

gilt, hat sich beim BSI zu registrieren<br />

und muss Störungen der IT melden. Im<br />

Gegenzug unterstützt das BSI die Betreiber<br />

durch Warnmeldungen. In Krisenfällen<br />

werde zudem der Staat die Anlagen<br />

der Kritischen Infrastruktur weitergehend<br />

unterstützen. Wiesheu erklärte dazu:<br />

„Wie hoch die zusätzlichen<br />

Anforderungen an Kritische<br />

Infrastrukturen sind, kann der<br />

Fachverband Biogas derzeit<br />

noch nicht abschätzen“<br />

Marion Wiesheu<br />

Das Ganze bringe weitere Formalitäten<br />

mit sich: Für registrierte Anlagen müsse<br />

alle zwei Jahre der Stand der Technik neu<br />

nachgewiesen werden – ein vermutlich<br />

nicht unerheblicher Aufwand. Hierzu<br />

wird derzeit ein branchenspezifischer<br />

Sicherheitsstandard erarbeitet.<br />

Neue Europäische Regelungen<br />

für Biobeutel und Verpackungen<br />

Da sich sogenannte Biologisch abbaubare<br />

Wertstoffe (BAW) – synonym auch<br />

„Biokunststoffe“ – sowie Biologisch<br />

abbaubare Kunststoffe (BAK) in Bioabfall-Vergärungsanlagen<br />

kaum zersetzen,<br />

können schon geringe Mengen davon für<br />

große Probleme im Verfahren und bei der<br />

Qualität der erzeugten Gärprodukte sorgen.<br />

Dr. Irmgard Leifert von der Reterra<br />

Service GmbH aus Erftstadt informierte<br />

hierzu, dass geändertes EU-Recht zu<br />

Verpackungen und Verpackungsabfällen<br />

auch Anpassungen in der Bioabfall-Verordnung<br />

(BioAbfV) bedingen könnte.<br />

So gebe es für die aktuell im Gesetzgebungsverfahren<br />

befindliche EU-Verpackungsverordnung<br />

„den Teilerfolg, dass<br />

erkannt wurde, dass sich kompostierbare<br />

Verpackungen nicht in aeroben Anlagen<br />

zersetzen“, sagte sie in ihrem Vortrag.<br />

Daher sollen erstmalig europaweit auch<br />

FOTOS: DR. MARTIN FREY<br />

12

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