Leseprobe_4_2024
Ausgabe 4_2024 des BIOGAS Journals, herausgegeben vom Fachverband Biogas e.V.
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AKTUELLES BIOGAS JOURNAL | 4_<strong>2024</strong><br />
ABFALLVERGÄRUNGSTAG, TEIL 2<br />
Technische Anforderungen und<br />
Innovationen<br />
Beim Abfallvergärungstag samt GGG-Fachseminar vom 27. bis 29. Februar <strong>2024</strong> in Bremen wurden wieder<br />
aktuelle Herausforderungen an die Branche diskutiert. Rund 90 Teilnehmer waren in die Hansestadt an der<br />
Weser gekommen. Zu den weiteren thematischen Schwerpunkten zählten die technischen Anforderungen<br />
sowie Innovationen aus dem Bereich der Abfallvergärung.<br />
Von Dr. Martin Frey<br />
Bei den technischen Anforderungen<br />
an die Abfallvergärung<br />
spielt die IT-Sicherheit<br />
eine immer größere Rolle,<br />
geht es hier doch um Sicherheitsaspekte,<br />
die mit der zunehmenden<br />
Digitalisierung einhergehen. Angriffe<br />
auf die informationstechnischen Systeme<br />
können verheerende Folgen für den<br />
sicheren Anlagenbetrieb haben, warnte<br />
Marion Wiesheu vom Fachverband Biogas<br />
e.V. in ihrem Vortrag. Aus diesem<br />
Grund würden die Schutzvorkehrungen<br />
seitens der Betreiber, aber auch des Gesetzgebers<br />
permanent verschärft.<br />
Die bisherige Empfehlung EmpfBS 1115<br />
„Umgang mit Risiken durch Angriffe auf<br />
die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten<br />
MSR-Einrichtungen“ sei zur<br />
technischen Regel Betriebssicherheit<br />
TRBS 1115-1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante<br />
Mess-, Steuer- und<br />
Regeleinrichtungen“ überarbeitet worden.<br />
„Die Anforderungen sollen nach<br />
und nach in der Praxis auf den Biogasanlagen<br />
eingefordert werden“, so Wiesheu.<br />
Für die darin genannten Maßnahmen<br />
halte der Verband eine Arbeitshilfe<br />
auf der Homepage bereit. Betriebsbereiche<br />
gemäß der Störfallverordnung (12.<br />
Bundes-Immissionsschutzverordnung)<br />
müssen zur Abwehr von Eingriffen Unbefugter<br />
eventuell auch weitergehende<br />
Maßnahmen ergreifen.<br />
Strengere Vorgaben werden an Unternehmen<br />
im besonderen öffentlichen<br />
Interesse und insbesondere an Kritische<br />
Infrastrukturen durch das Gesetz<br />
über das Bundesamt für Sicherheit in<br />
der Informationstechnik (BSIG) gestellt.<br />
Gemäß der Verordnung zur Bestimmung<br />
Kritischer Infrastrukturen nach dem<br />
Marion Wiesheu vom Fachverband Biogas e.V.<br />
riet den Anlagenbetreibern, die aktuellen Entwicklungen<br />
und Anforderungen der IT-Sicherheit<br />
in der Biogasbranche im Blick zu behalten und<br />
passende Vorkehrungen zu treffen. Der Verband<br />
biete vielfältige Unterstützung dazu.<br />
BSIG (BSI-KritisV) wurde zu Jahresbeginn<br />
auch die Siedlungsabfallentsorgung<br />
zur Kritischen Infrastruktur. Betroffen<br />
sind dabei Siedlungsabfall vergärende<br />
und kompostierende Anlagen mit einer<br />
genehmigten Behandlungskapazität ab<br />
33.500 Tonnen Bioabfall im Jahr. Wie<br />
viele Anlagen in der Biogasbranche betroffen<br />
sind, sei noch nicht klar.<br />
Wessen Anlage als Kritische Infrastruktur<br />
gilt, hat sich beim BSI zu registrieren<br />
und muss Störungen der IT melden. Im<br />
Gegenzug unterstützt das BSI die Betreiber<br />
durch Warnmeldungen. In Krisenfällen<br />
werde zudem der Staat die Anlagen<br />
der Kritischen Infrastruktur weitergehend<br />
unterstützen. Wiesheu erklärte dazu:<br />
„Wie hoch die zusätzlichen<br />
Anforderungen an Kritische<br />
Infrastrukturen sind, kann der<br />
Fachverband Biogas derzeit<br />
noch nicht abschätzen“<br />
Marion Wiesheu<br />
Das Ganze bringe weitere Formalitäten<br />
mit sich: Für registrierte Anlagen müsse<br />
alle zwei Jahre der Stand der Technik neu<br />
nachgewiesen werden – ein vermutlich<br />
nicht unerheblicher Aufwand. Hierzu<br />
wird derzeit ein branchenspezifischer<br />
Sicherheitsstandard erarbeitet.<br />
Neue Europäische Regelungen<br />
für Biobeutel und Verpackungen<br />
Da sich sogenannte Biologisch abbaubare<br />
Wertstoffe (BAW) – synonym auch<br />
„Biokunststoffe“ – sowie Biologisch<br />
abbaubare Kunststoffe (BAK) in Bioabfall-Vergärungsanlagen<br />
kaum zersetzen,<br />
können schon geringe Mengen davon für<br />
große Probleme im Verfahren und bei der<br />
Qualität der erzeugten Gärprodukte sorgen.<br />
Dr. Irmgard Leifert von der Reterra<br />
Service GmbH aus Erftstadt informierte<br />
hierzu, dass geändertes EU-Recht zu<br />
Verpackungen und Verpackungsabfällen<br />
auch Anpassungen in der Bioabfall-Verordnung<br />
(BioAbfV) bedingen könnte.<br />
So gebe es für die aktuell im Gesetzgebungsverfahren<br />
befindliche EU-Verpackungsverordnung<br />
„den Teilerfolg, dass<br />
erkannt wurde, dass sich kompostierbare<br />
Verpackungen nicht in aeroben Anlagen<br />
zersetzen“, sagte sie in ihrem Vortrag.<br />
Daher sollen erstmalig europaweit auch<br />
FOTOS: DR. MARTIN FREY<br />
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