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Der_Augenoptiker_1958_11

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Die Bezeichnungsrichtlinien nach Ral 914 sind obligatorisch<br />

Eine grundsätzliche Entscheidung auf der ZVA-Jahresversammlung <strong>1958</strong> in Berlin<br />

Auf der Jahresversammlun\l des ZVA in Berlin wurde zur<br />

Frage der Normung emes Bnllenmaßsystems ein Beschluß gefaßt,<br />

der für das geordnete Ausbildungs- und Prüfungswesen im<br />

<strong>Augenoptiker</strong>handw~rk :von großer Wichtigkeit ist. Mit diesem<br />

Schrill hat der ZVA m d1es~r Auseinandersetzung jetzt eindeutig<br />

Stellung geno_mmen, _um die Werkstatt-technische Arbeitsweise<br />

des Augenopl!kers wahrend der Lehrlingsaushildung zu sichern<br />

und um die Ordnung in der A~slegung der Begriffe für Größen<br />

und Abstände an der Brille wieder herzustellen. <strong>Der</strong> zv A bringt<br />

erneut zum Ausdruck, daß er an der bestehenden Vereinbarung<br />

nach Ral 914, soweit diese das Brillenmaßsystem betrifft, festhält.<br />

Die Vereinbarung nach Ral 914 wurde bereits vor 20 Jahren<br />

zwischen den. Vertretern des <strong>Augenoptiker</strong>bandwerks, der optischen<br />

lndustne, dem Fachhandel, den Krankenkassenverbänden<br />

und den Fachschulen getroffen. Schon damals wurde sowohl von<br />

seilen der Opl!kerschaft als auch seitens der Industrie die Notwendigkeit<br />

erkannt, das durch die Entwicklung der Brillenformen<br />

unbrauchbar gewordene System der X- oder Null-Linie durch ein<br />

zwedcmäßiges neues System zu ersetzen. Die getroffene Vereinbarung<br />

Ral 914 hat in bezug auf das Maßsystem folgenden<br />

Wortlaut:<br />

5. Als Grundlage zur Maßbestimmung dient die Mittellinie.<br />

Diese neu definierte . Mittellinie" tritt an die Stelle der<br />

fortfallenden X- ode r Null-Linie. Es ist dies die in der<br />

Mitte zwischen dem höchsten und tiefsten Punkt der Fassungsränder<br />

oder der Scheiben verlaufende waagerechte<br />

Gerade, die durch die Fassungsrand- bzw. Scheibenmitte<br />

hindurch geht. Als Fassungsrandmitte bzw. Smelbenm.llle<br />

bezelmnet man die Mitte des Remtedrns, das dem Fassungsrand<br />

bzw. der Smelbe umsmrleben Ist. Die Seiten<br />

dieses Rechteckes verlaufen parallel bzw. senkrecht zur<br />

Mittellinie.<br />

15. <strong>Der</strong> Abstand der Fassungsrandmitten der beiden Fassungsränder<br />

ist der Mittenabstand (Kennzeichen MA).<br />

36. Die kleinste Entfernung von Glas zu Glas wird . Abstand<br />

zwischen den Gläsern• genannt.<br />

4. Abstand zwischen den Gläsem+ Scheibenlänge = MA.<br />

Leider wurde die Abmachung nicht von allen Industriefirmen<br />

eingehalten; man verfiel wieder auf die Idee . der X-Linie und<br />

entlehnte vom System Ral 914 die Mittellinie, die als .Meßlinie"<br />

bezeichnet wird. Die Erfahrung bat aber gelehrt, daß ein Maßsystem,<br />

das nur auf einer Linie aufgebaut ist, mit den gleichen<br />

Unzulänglichkeiten behaftet ist, die seinerzeit zur Abschaffung<br />

der X-Linie geführt hatten. Durch die Nichtbeachtung der getroffenen<br />

Vereinbarung sind außerdem die Begriffsbestimungen für<br />

die Bezeichnungen der Größen und Abstände an der Brille völlig<br />

in Unordnung geraten. So gibt es zur Zeit zwei Auslegungen für<br />

die Bezeichnung . Scheibengröße" und drei Auslegungen für die<br />

Bezeichnung .Mittenabstand".<br />

<strong>Der</strong> Beschluß bat folgenden Wortlaut:<br />

1. Im Interesse einer handwerklimen Ausbildung und eines<br />

elnheltlldien Prüfungswesens Ist das System nam Ral 914<br />

solange allein obllgatorlsdi, bis eine endgültige Normung<br />

erzielt Ist. Die Rlditllnlen Ral 914 sollen für die kommende<br />

Normung die Grundlage bilden.<br />

2. Folgende im Arbeitsaussdiuß getroffene Abmachung soll<br />

in einer Vereinbarung zwisdien dem ZVA und dem Industrieverband<br />

schriftlich festgelegt werden: .Es wird kein<br />

weiteres Maßsystem elnselttg eingeführt, ohne daß es vorher<br />

dem Partner bzw. dem Aussdiuß zur Beratung vorgelegt<br />

wurde.<br />

<strong>Der</strong> Beschluß ist öffentlich bekanntzugeben.<br />

<strong>Der</strong> Teil nach 1. wird allen Lehrbetrieben, den Gesellenund<br />

Meisterprüfungsausschüssen, den Fach- und Berufsschulen<br />

besonders zur Kenntnis gebracht.<br />

Mil dieser Entscheidung sind die Begriffe Scheibe~breite,<br />

Scheibenhöhe, Scheibengröße, Scheibenmittelpunkt, M1t~_en~bsland<br />

genau definiert (siehe Zeidinung). Es ist nicht anga_?g1g,<br />

für andere Maßeinheiten die gleichen Bezeidinungen zu ub_ernehmen.<br />

Genau so, wie es für den Begriff der Dioptrie nur eine<br />

Definition gibt, so kann auch eine Größenbezeichnung_ bei der<br />

Brillenfassung nur für eine bestimmte Größe oder emen bestimmten<br />

Abstand gelten. Die angeführten Bezeidinungen laut<br />

Abbildung besitzen übrigens das Redit der Priorität, darauf sei<br />

hier besonders hingewiesen.<br />

Es bleibt dem Einzelnen überlassen, zusätzlich noch Maße, gemessen<br />

auf der Mittellinie, zu verwenden. Die Maßeinheiten<br />

Ral 914 bilden jedoch in allen Fällen die Grundlagen für das<br />

Vermessen einer Brille.<br />

In diesem Zusammenhang dürfte eine Entscheidung auf der<br />

Jahresversammlung der Amerlcan Optometrie Association, die<br />

unabhängig von dem Beschluß des ZV A getroffen wurde, von<br />

Interesse sein, sie lautet:<br />

Resolved, that the "'boxing" method of eye size specifiealion<br />

is adopted by the Ameriean Optometrie Assoeiation as<br />

the approved metbod for speeifying eye size.<br />

Hieraus ist zu ersehen, daß die <strong>Augenoptiker</strong> in den USA vor<br />

den gleichen Problemen stehen wie wir. Die Ubereinstimmung<br />

der Auffassungen in diesen grundsätzlichen Fragen ist erfreulich.<br />

Sie erleichtert die internationale fachlidie Diskussion.<br />

Es ergeht an Lehrbetriebe, Pam- und Berufssmulen die Bitte,<br />

den Inhalt des vorliegenden ZVA-Besdilusses eingehend zur<br />

Kenntnis zu nehmen und dessen Elnhaltnng sorgfältig zu beamten.<br />

Die Gesellen- und Melsterpriifungsaussmllsse sowie die<br />

Smulen werden gebeten, die genaue Kenntnis des Maßsystems<br />

mit geeigneten Fragen zu prüfen und auf die rlmUge Definition<br />

der Größenbezelmnungen besonders zu amten.<br />

In einem demnächst folgenden Kommentar werde idi die<br />

Gründe und Uberlegungen, die zu dieser Entscheidung geführt<br />

haben, darlegen.<br />

W . Boelke<br />

Delegierter des ZVA im Normenausschuß<br />

Die Beseichnung1richtlinien nach Ral 914<br />

NA.<br />

a = Scheibenbreite (= Länge), größte horizontale Ausdehnung de r<br />

Scheibe.<br />

b = Scheibenhöhe, größte vertikale Ausdehnun~ der Scheibe<br />

a X b = Scheibengröße nach dem umschriebenen· Rechtedt, beim Glas<br />

gemessen bis Facettenspitze, bei der Fassung von Nutengrund<br />

zu Nutengrund<br />

AzG = Kleinster Abstand zwischen den Gläsern<br />

ML = Mittellinie<br />

MZ Scheiben-Mittelpunkt dient als Hilfspunkt rur Bestimmung der<br />

Cl<br />

<strong>11</strong>/.,<br />

von diesem Punkt meist abweichenden Lage der optischen<br />

Mitten. (OZ) <strong>Der</strong> Punkt MZ ist gleid!zeitig mechanischer Drehpunkt<br />

mechanisches Zentrum der Formscheibe.<br />

MA Mittenabstand und Drehpunktsabstand<br />

Die Summe aus AzG + a ist gleich dem Mittenabstand MA.<br />

Die Bezeichnungsrlchtllnien nach Ral 914 entspre chen dem international<br />

eingeführten . boxing" System.<br />

Feldstecher: /~ • ~ • ~<br />

7ia-Lu- Fernrohre _ ~ 1<br />

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JOSEF ESCHENBACH KG. NÜRNBERG<br />

~ Heft <strong>11</strong> /<strong>1958</strong><br />

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