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A240483_veb_Fachmagazin_Standard_2-24_WEB

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ist. Konkret verlangt ESRS 2 IRO-1 eine

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung

und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,

Risiken und Chancen, wobei

ESRS 2.53 umfangreiche Angabepflichten

zu einzelnen Aspekten der Wesentlichkeitsanalyse

beinhaltet. Die Offenlegung

der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse

ist in ESRS 2 SBM-3 sowie ESRS 2 IRO-2

geregelt. Demnach muss das Unternehmen

seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken

und Chancen angeben und ihre Wechselwirkungen

mit seiner Strategie und seinem

Geschäftsmodell erläutern. Zudem wird

eine Liste sämtlicher Angabepflichten verlangt,

die sich als Ergebnis aus der Wesentlichkeitsanalyse

ergeben, sowie eine Tabelle

aller Datenpunkte, die in Anlage B von

ESRS 2 aufgeführt sind (ESRS 2.56).

Fazit

Das Inkrafttreten der ESRS im Zusammenhang

mit der CSRD markiert einen Meilenstein

für die Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

innerhalb der EU.

Dabei stellt die Wesentlichkeitsanalyse den

Ausgangspunkt für die Bestimmung der

Berichtsinhalte und damit das «Herzstück»

der Berichterstattung dar. Der vorliegende

Beitrag erläutert die Grundzüge des Konzepts

der doppelten Wesentlichkeit gemäss

CSRD und ESRS und stellt den Prozess

der Wesentlichkeitsanalyse basierend auf

dem aktuellen Entwurf eines Leitfadens der

EFRAG dar.

Katrin Hummel

ist Professorin für Accounting & Reporting

an der Wirtschaftsuniversität Wien und

beschäftigt sich seit vielen Jahren mit

verschiedenen Fragestellungen im Kontext

der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie

ist Mitglied des Editorial Boards der Zeitschriften

Accounting Forum und Social

and Environmental Accountability Journal,

Mitglied des Austrian Financial Reporting

Advisory Committee (AFRAC), Mitglied des

wissenschaftlichen Beirats des Instituts

Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen

(iwp) sowie Jurymitglied des Austrian

Sustainability Reporting Awards (ASRA).

Online-

Infoanlass:

11. September

ab 18.30 Uhr

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